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Tod an Stromleitung 04.02.2016
Toter Uhu an schlecht gesichtertem Strommast
Toter Uhu an schlecht gesichtertem Strommast
07/08.02.2016
Netzbetreiber müssen umgehend Strommasten nachbessern
Nach dem Fund eines toten Uhus im Landkreis Ansbach fordert der LBV umgehende Schutzmaßnahmen der Netzbetreiber an Mittelspannungsmasten mit falscher Sicherung. Solange mehrere tausend ungenügend gesicherte Masten nicht nachgebessert werden, befürchten die Naturschützer zahlreiche weitere tote Großvögel wie Uhu oder Weißstorch. Dabei müssen die Nachbesserungen durch die Netzbetreiber zusätzlich zur ohnehin überfälligen Sicherung von über 25.000 noch völlig ungesicherten Masten erfolgen, da sie sich nicht an eine gesetzliche Frist gehalten hatten.
Dunkelziffer liegt weitaus höher
Nachdem erneut ein Uhu an einem falsch gesicherten Mittelspannungsmast getötet wurde – diesmal im Landkreis Ansbach – ist der Handlungsbedarf aus Sicht der Naturschützer größer denn je. An Masten mit falschen Sicherungsmaßnahmen können Uhus, Störche und Rotmilane trotz Sicherung jederzeit einen tödlichen Kurzschluss zwischen Leitung und Mast herstellen. Allein 2015 zählte der LBV vier auf die gleiche Weise verendete Uhus sowie mindestens sieben Weißstörche. Dabei liegt die Dunkelziffer weitaus höher, da die verendeten Vögel meist unbemerkt von der Natur beseitigt werden. Einen Bestandsschutz kann es für diese untauglichen Maßnahmen nicht geben, da hier auch das Tötungsverbot des Paragraphen 44 im Bundesnaturschutzgesetz greift. Alle ungenügend gesicherten Strommasten müssen deshalb so schnell wie möglich dem seit 2011 geltenden technischen Standard angepasst werden. Jeder stromtote Vogel ist ein Todesfall zu viel.
Befürchtung, auch Nachbesserungen werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt
Hinzu kommt, dass wir in Bayern aktuell immer noch über 25.000 völlig ungesicherte gefährliche Strommasten haben. Nach der gesetzlichen Vorschrift hätten eigentlich alle als gefährlich einzustufenden
Mittelspannungsmasten bis 2012 gesichert sein müssen. Dies wurde jedoch nur auf zwei Dritteln der Landesfläche durchgeführt. Da im Freistaat mit über 170.000 Masten im Vergleich zu anderen Bundesländern weitaus mehr gefährliche Masten zu sichern waren, stimmten wir notgedrungen Kompromissen und einer nun auslaufenden Nachfrist zu. Da auch hierfür noch viel Zeit erforderlich ist, wird befürchtet, dass nicht nur die
Frist nicht eingehalten wird, sondern auch die Nachbesserungen an den vielen Masten mit ungenügenden Sicherungen nur zögerlich von den Netzbetreibern in Angriff genommen werden.
In der Aufnahme
- Uhu an einem Strommast in Ansbach. Vier weitere kamen so im letzten Jahr ums Leben.
Quellenangabe
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
05.02.2016
Foto/s
Foto: H. Ries
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F
07/08.02.2016
Netzbetreiber müssen umgehend Strommasten nachbessern
Nach dem Fund eines toten Uhus im Landkreis Ansbach fordert der LBV umgehende Schutzmaßnahmen der Netzbetreiber an Mittelspannungsmasten mit falscher Sicherung. Solange mehrere tausend ungenügend gesicherte Masten nicht nachgebessert werden, befürchten die Naturschützer zahlreiche weitere tote Großvögel wie Uhu oder Weißstorch. Dabei müssen die Nachbesserungen durch die Netzbetreiber zusätzlich zur ohnehin überfälligen Sicherung von über 25.000 noch völlig ungesicherten Masten erfolgen, da sie sich nicht an eine gesetzliche Frist gehalten hatten.
Dunkelziffer liegt weitaus höher
Nachdem erneut ein Uhu an einem falsch gesicherten Mittelspannungsmast getötet wurde – diesmal im Landkreis Ansbach – ist der Handlungsbedarf aus Sicht der Naturschützer größer denn je. An Masten mit falschen Sicherungsmaßnahmen können Uhus, Störche und Rotmilane trotz Sicherung jederzeit einen tödlichen Kurzschluss zwischen Leitung und Mast herstellen. Allein 2015 zählte der LBV vier auf die gleiche Weise verendete Uhus sowie mindestens sieben Weißstörche. Dabei liegt die Dunkelziffer weitaus höher, da die verendeten Vögel meist unbemerkt von der Natur beseitigt werden. Einen Bestandsschutz kann es für diese untauglichen Maßnahmen nicht geben, da hier auch das Tötungsverbot des Paragraphen 44 im Bundesnaturschutzgesetz greift. Alle ungenügend gesicherten Strommasten müssen deshalb so schnell wie möglich dem seit 2011 geltenden technischen Standard angepasst werden. Jeder stromtote Vogel ist ein Todesfall zu viel.
Befürchtung, auch Nachbesserungen werden nicht ordnungsgemäß durchgeführt
Hinzu kommt, dass wir in Bayern aktuell immer noch über 25.000 völlig ungesicherte gefährliche Strommasten haben. Nach der gesetzlichen Vorschrift hätten eigentlich alle als gefährlich einzustufenden
Mittelspannungsmasten bis 2012 gesichert sein müssen. Dies wurde jedoch nur auf zwei Dritteln der Landesfläche durchgeführt. Da im Freistaat mit über 170.000 Masten im Vergleich zu anderen Bundesländern weitaus mehr gefährliche Masten zu sichern waren, stimmten wir notgedrungen Kompromissen und einer nun auslaufenden Nachfrist zu. Da auch hierfür noch viel Zeit erforderlich ist, wird befürchtet, dass nicht nur die
Frist nicht eingehalten wird, sondern auch die Nachbesserungen an den vielen Masten mit ungenügenden Sicherungen nur zögerlich von den Netzbetreibern in Angriff genommen werden.
In der Aufnahme
- Uhu an einem Strommast in Ansbach. Vier weitere kamen so im letzten Jahr ums Leben.
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05.02.2016
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