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Jungvögel ... der richtige Umgang - Informationen des LBV ..
Jungvögel ... der richtige Umgang - Informationen des Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

01.05.2011


In Ihrem Garten ist ein Jungvogel aus dem Nest gefallen? Sie benötigen Tipps für einen naturnahen Garten oder für den Bau von Nistkästen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir bieten Ihnen Tipps vom Fachmann, die einfach nachzumachen sind und viel Wirkung haben.

Hände weg von Jungvögeln!

In jedem Frühjahr bricht über Naturschutzverbände, Tierheime und Tierarztpraxen eine Flut mutmaßlicher eltern- und hilfloser Jungvögel herein, die von mitleidigen Tierfreunden gefunden und mitgenommen wurden. Solch gutgemeintes Bemühen richtet jedoch leider häufig mehr Schaden als Nutzen an.

Die meisten Jungvögel, die auf solche Weise in menschliche Obhut gelangen, sind keineswegs elternlos. Sie haben vielmehr noch vor dem Flüggewerden aktiv das Nest verlassen und betteln aus umliegenden Büschen oder Bäumen ihre Eltern um Futter an.

Für den einzelnen Jungvogel steigert dies die Überlebenschancen, da ein Nest mit mehreren Jungvögeln leichter Beutegreifern wie Eichhörnchen oder Elstern zum Opfer fällt, als der einzelne Jungvogel im Gebüsch. Die Aufzucht eines flugunfähigen Jungvogels ist dagegen nicht einfach und um so schwieriger, je jünger der Vogel ist. Und je länger der Vogel in menschlicher Obhut bleibt, desto schlechter sind seine Chancen, später in der Natur zu überleben.

Nehmen Sie also einen solchen, vielleicht sogar bettelnden Jungvogel bitte nur in Pflege, wenn Sie sicher sind, dass er tatsächlich von seinen Eltern verlassen ist! Um dies zu klären, sollte man aus sicherer Distanz - um nicht selbst den Altvogel abzuschrecken - wenigstens eine Stunde lang beobachten, ob sich nicht doch eines der Elterntiere um den scheinbar hilflosen Jungvogel kümmert. Oft genügt es schon, einen offen auf dem Boden sitzenden Jungvogel zur Sicherheit auf einen höher gelegenen Ast zu setzen - er ruft sich dann häufig bald seine Eltern herbei. Und selbst bei "Dunenjungen", die aus dem Nest gefallen sind, ist es oft möglich, das Nest zu finden und den Vogel zurückzusetzen. Vögel orientieren sich wesentlich weniger als Säugetiere am Geruchssinn. Vogelkinder werden daher auch nach der Berührung durch den Menschen von den Eltern wieder angenommen.

Rechtliche Stolperschwellen
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, "wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, ... oder ihre Entwicklungsformen... der Natur zu entnehmen." Diese Bestimmung erfasst die meisten heimischen Vögel. Zulässig ist nur, kranke oder verletzte Tiere - dazu zählen auch wirklich und nicht nur vermeintlich verlassene Jungvögel - aufzunehmen.

Diese Tiere müssen allerdings in die Freiheit entlassen werden, sobald sie sich selbständig erhalten können. Hier decken sich biologisch Sinnvolles und geltendes Recht. Werden vom Aussterben bedrohte Arten aufgenommen, ist darüber hinaus die Untere Naturschutzbehörde am zuständigen Landratsamt zu informieren. Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, beispielsweise Greife, Hühner- oder Wasservögel, dürfen nur mit Einwilligung des Jagdinhabers aufgenommen werden. Diesen nennen Ihnen Polizei oder die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes.

Was tun, wenn?

Sollten Sie doch einen Jungvogel in Pflege nehmen müssen, der nachweislich von seinen Eltern verlassen ist, ist es primär wichtig, um was für einen Vogel es sich handelt. Der Laie wird ein Dunenjunges kaum bis zur Art bestimmen können. Zumindest aber sollte man den Findling einer der folgenden häufigsten Gruppen zuordnen:

Artengruppe

Kennzeichen


Eulen, Greifvögel

Hakenschnabel, kräftige Fänge, plustern sich bei Annäherung fauchend auf


Wasservögel (Enten, Schwäne etc.)

Nestflüchter (stehen und laufen, tarnfarbenes Dunenkleid), Füße mit Schwimmhäuten, "Entenschnabel"


Hühnervögel (Rebhuhn, Fasan)

Nestflüchter (wie Wasservögel), jedoch spitzer Schnabel, keine Schwimmhäute


Singvögel

Nesthocker, sitzend oder liegend, nach dem Schlupf unbefiedert und blind; Insektenfresser (Meisen, Drosseln) mit dünnem, spitzen Schnabel, Körnerfresser (Finken, Ammern) mit breitem stumpfen Schnabel


Eulen, Greif- und Singvögel sind Nesthocker. Ihnen genügt als Quartier eine nestgroße Papp- oder Holzkiste, die mit einem Tuch, Heu oder Papier ausgepolstert wird. Unbefiederte Jungvögel benötigen eine Umgebungstemperatur von etwa 35°C. Diese kann man durch eine untergeschobene Wärmflasche oder mit Hilfe einer über das "Nest" gehängten Glühlampe erzielen.

Beginnen die Jungvögel zu hecheln, ist die Temperatur zu hoch. Ist die Befiederung an Bauch und Rücken vollständig, genügt Zimmertemperatur. Nestflüchter wie Wasser- oder Hühnervögel benötigen mehr Bewegungsfreiheit. Als Einstreu in einer Papp- oder Holzkiste haben sich Sand oder Sägespäne bewährt, die regelmäßig gewechselt werden sollten. Wärmezufuhr ist auch hier nötig. Wasservögel sollten auch die Möglichkeit zum Schwimmen erhalten.

Futter à la carte

Nesthocker werden mit einer stumpfen Pinzette gefüttert. Die artgemäße Futtermischung (siehe Tabelle) wird ihnen damit tief in den Rachen geschoben. Sperrt der Jungvogel nicht, muss man den Schnabel vorsichtig öffnen. In der Regel sperren auch solche Jungvögel bald angesichts ihres Pflegers. Einzige Ausnahme sind Mauersegler, die nicht wie Singvögel sperren und denen man den Schnabel immer öffnen muss.

Singvögel

Ersatzfutter


Weichfresser (Stelzen, Drosseln, Grasmücken, Meisen, Stare)


Magerquark mit hartgekochtem Ei, geriebenem Zwieback und Hackfleisch, später handelsübliches Weichfutter; Ergänzung durch ein Multivitamin-Mineralstoff-Gemisch (Zoohandlungen, Tierarzt); Insektenlarven und - bei Drosseln - Regenwürmer als Lebendfutter

Körnerfresser (Finken, Sperlinge)
Wie Weichfresser; später zunehmend feingeschnittenes Grünzeug, milchreife Grassamen und Sämereien; handelsübliches Aufzuchtfutter (Zoohandlungen)

Schwalben

Wie Weichfresser; Drohnenbrut, Mehlwürmer, Fliegen u.a. kleine Insekten

Mauersegler

Reine Fleischkost, Magerquark

Greifvögel

Ersatzfutter


Eulen

Fettarme Fleischstücke mit Haaren oder Federn vermengt, um die Gewöllebildung anzuregen, besser Mäuse oder Eintagsküken

Hühnervögel

Handelsübliches Aufzuchtfutter, Mehlwürmer, kleine Insekten, Grassamen, Haferflocken, Grünfutter, kleine Steinchen für den Muskelmagen

Entenvögel

Eingeweichtes Weißbrot, Weizenflocken, hartgekochtes Ei, reichlich Grünzeug, später Fertigfutter

Junge Singvögel müssen in halb bzw. einstündigem Abstand (Finken) gefüttert werden. Bei Greifvögeln und Eulen reichen dagegen drei bis vier Fütterungen pro Tag. Alle Jungvögel benötigen Wasser, das bei den Nesthockern mit einer Pipette oder Spritze in den Schnabel geträufelt, bei den Nestflüchtern in einer flachen Schale angeboten wird.

Zurück in die Freiheit

Junge Singvögel können in die Freiheit entlassen werden, sobald sie flugfähig und an selbständige Futteraufnahme gewöhnt sind. Zur Entwöhnung setzt man den Jungvögeln das artgemäße Futter zunächst vor den Schnabel, dann immer weiter weg. Körnerfressern muss man geeignete Futterpflanzen anbieten, Drosseln beispielsweise Mehlwürmer, Insektenfressern am besten fliegende Insekten. Diese Umgewöhnung dauert in der Regel einige Tage. Hilfreich ist es, die Vögel von einem Käfig aus freizulassen, in dem noch für einige Tage das gewohnte Futter angeboten wird.

Mauersegler können ohne Umgewöhnung von einem erhöhten Punkt aus freigelassen werden, sofern sie ein Körpergewicht von mindestens 30g und eine Flügellänge (vom Flügelbug bis zur Spitze) von 165 bis 170mm erreicht haben.

Greifvögel und Eulen sind dagegen wesentlich schwieriger auszuwildern. Sie dürfen sich nicht an den Menschen gewöhnen und müssen an lebender Beute das Schlagen üben. Geeignete Volieren finden sich in der Regel nur in professionellen Pflegestationen. Dort sollte man sich frühzeitig um die Aufnahme bemühen. Adressen sind über Naturschutzverbände und Landratsämter zu erfahren.


Quellenangabe: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.   |  01.05.2011  www.lbv.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
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