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Ergebnisse CITES CoP17
Ergebnisse CITES CoP17

20.10.2016

International besetztes Podium auf dem side event zur NDF-Methode für Pflanzen auf CoP 17 (Foto: Noel McGough)Das Bild zeigt vier Teilnehmer des international besetzten Podiums auf dem side event zur NDF-Methode für Pflanzen auf CoP 17 (Foto: Noel McGough).

Listungen

Besonders hervorzuheben sind aus Sicht des BfN die beschlossenen Listungen von tropischen Bäumen, die wertvolle Hölzer liefern, im Anhang II des Übereinkommens. Dazu gehören alle Palisanderhölzer der Gattung Dalbergia sowie eine weitere Palisanderart (Pterocarpus erinaceus) aus West- und drei Bubinga-Arten der Gattung Guibourtia aus Zentralafrika. Weiterhin hervorzuheben ist, dass der Seidenhai, die Fuchshaie und die Mobularochen unter den Schutz von Anhang II gestellt werden konnten. Somit setzt sich nach dem Durchbruch auf der vergangenen Vertragsstaatenkonferenz das Engagement für kommerziell genutzte marine Arten fort.

Durch das BfN als wissenschaftliche Behörde des Bundes wurden nicht nur die o.g. Vorschläge aktiv begleitet und z.T. mit vorbereitet. Maßgeblich eingebracht hat sich das BfN auch bei den Listungsanträgen mehrerer Reptilienarten (Cnemaspis psychedelica, Lygodactylus williamsi, Shinisaurus crocodilurus), die alle in Anhang I eingestuft wurden. Diese in ihren Ursprungsländern Vietnam, Tansania und China in sehr kleinen, isolierten Lokalitäten vorkommenden Arten wurden bislang v.a. für die Heimtiermärkte in Europa und den USA in schädlichem Ausmaß gesammelt. Um die weitere Gefährdung durch Übernutzung der Wildbestände zu vermeiden, ist der kommerzielle Handel mit diesen Reptilien nunmehr untersagt.

Umsetzung

Nun wird es darum gehen, die neuen Listungen umzusetzen und dabei insbesondere die Herkunftsländer zu unterstützen. Dazu gehört die sehr komplexe Beantwortung der Frage nach der Nachhaltigkeit des Handels mit der Art (sogenanntes „NDF“), die Voraussetzung für dessen Genehmigung ist. Hier hat das BfN entsprechende Methoden sowohl für Pflanzen als auch für Haie und Rochen vorgelegt und diese auch auf der CoP 17 vorgestellt. Das BfN steht zudem im Dialog mit Herkunftsländern über deren Umsetzung. Zu den Herausforderungen gehört aber auch die Identifizierung des Holzes. Mit der CD-ROM CITESwoodID liegt ein interaktiver Erkennungsschlüssel vor, der gemeinsam vom BfN mit dem Thünen Institut für Holzforschung erarbeitet wurde und nun um die neuen Listungen erweitert werden soll.

Neben den neu gelisteten Reptilien befinden sich weitere exotische Haustiere auf dem europäischen Markt, die nicht in den Anhängen von CITES gelistet sind und die offensichtlich nicht legal aus ihren Ursprungsländern ausgeführt wurden. Für diese Problematik sollen die Schutzmechanismen des Übereinkommens CITES besser genutzt werden. Eine Arbeitsgruppe wird hierzu Vorschläge für die nächste Konferenz erarbeiten.

Ein weiterer Meilenstein wurde bei der Kontrolle der Jagdtrophäen erreicht. Die Ausfuhrgenehmigungspflicht, die bis jetzt nur für die vom Aussterben bedrohten Arten (CITES Anhang I) galt, wurde auf die Jagdtrophäen der Tierarten des Anhangs II ausgeweitet. Mit der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung bestätigt das Ursprungsland die Nachhaltigkeit und die Legalität des Abschusses. Nähere Kriterien wurden in einer eigenständigen Resolution zu Jagdtrophäen festgelegt. Die Problematik der Erhaltung der Löwenpopulationen, aber auch der Jagdquoten für Leopard, bleibt weiterhin auf der Agenda der Fachausschüsse.

Zahlreiche insbesondere hochwertige Musikinstrumente bestehen zu mehr oder weniger großen Anteilen aus CITES-gelisteten Arten. In solchen Fällen müssen Musiker bei Tourneen die Legalität nachweisen. Zu diesem Zweck wird von der Vollzugsbehörde z.B. eine Musikinstrumentenbescheinigung erteilt. Damit dürfen Grenzen unter erleichterten Bedingungen passiert werden. Die Konferenz bekräftigte diese Form der einfachen, in bestimmten Fällen auch dokumentenfreien Kontrolle, in der Hoffnung, dass diese Ausnahmen angewendet und so die Belastung für Musiker verhältnismäßig bleibt.

Elfenbein ist nach wie vor ein beliebtes Handelsgut. Um die Umsetzung von CITES zu verbessern, hat das BfN eine Datenbank erarbeitet, mit deren Hilfe sich nach entsprechender Analyse Alter und Herkunft des Materials bestimmen lassen. Die Datenbank (www.ivoryID.org) wurde von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks offiziell an die Staatengemeinschaft übergeben und in der gleichzeitig stattfindenden 27. Sitzung der Interpol Wildlife Crime Working Group vorgestellt.




Quellenangabe


Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999

E-Mail:  info@bfn.de

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