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Wertvoller Lebensraum mutwillig zerstört
Wertvoller Lebensraum mutwillig zerstört

Wertvoller Lebensraum mutwillig zerstört
05/06.12.2018
Massive Schädigung einer Kalktuffquelle entdeckt - LBV reicht Strafanzeige wegen Umweltvergehen ein
Hilpoltstein, 04.12.2018
– In einem Wald bei Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
wurde an einem streng geschützten Kalktuffbach der natürliche
Quellablauf auf einer Länge von fast 100 Meter zerstört. Die zerstörte
Kalktuffquelle zählt zu den wertvollsten der südlichen Frankenalb. Dies
hat fatale Konsequenzen für die dort lebende Tier- und Pflanzenwelt.
Aufgrund des massiven Eingriffes und der Zerstörung des Ökosystems
Kalktuffquelle hat der LBV Anzeige erstattet.
Bereits Anfang
des Jahres wurde nur etwa fünf Kilometer entfernt ein Jahrhunderte altes
Naturdenkmal, eine „Steinerne Rinne“, mutwillig zerstört. „Quellen
sind gesetzlich geschützt, es ist also verboten, diese Biotope zu
zerstören. Zudem handelt es sich bei Kalktuffquellen um einen besonders
geschützten Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie, wir haben also eine
besondere Verantwortung für ihren Erhalt“, sagt Eva Schubert,
Quellschutzbeauftragte des LBV. Die Quelle befindet sich zudem in einem
Natura 2000 Gebiet. Für diese gilt, dass der Gebietszustand mindestens
so erhalten bleiben muss wie er zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung
war.
Nicht zum ersten Mal wurde an dieser Stelle ein Umweltdelikt begangen. Bereits vor knapp 10 Jahren wurde derselbe Bach,
jedoch an einem Abschnitt weiter bachaufwärts, durch Grabungen
beschädigt. Dies führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Quell-Ökosystems, weshalb sich der LBV damals einschaltete und eine
Wiederherstellung des ehemaligen Quellabflusses durchsetzte. „Dass der
Quellbach nun erneut abgegraben wurde, lässt keine andere
Schlussfolgerung zu, als dass er mutwillig zerstört wurde“, so Schubert.
Durch den Eingriff wurde ein jahrzehntealtes Naturphänomen zerstört.
Es
ist nicht die einzige dieser besonderen Quellen, die auf dem
Gemeindegebiet von Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
liegen und mutwillig zerstört wurden. So wurde im Januar 2018 nur etwa
fünf Kilometer entfernt eine „Steinerne Rinne“ in Kurzenaltheim massiv
beschädigt. Die teils kniehohe Kalktuff-Rinne wurde auf rund 15 Metern
der ursprünglichen Länge von 30 Metern abgebrochen und entwendet.
Aufgrund
ihrer geringen Größe wirken Quellbiotope oft unscheinbar, wodurch ihre
ökologische Wertigkeit leicht übersehen werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass hochsensible Biotope durch direkte oder auch indirekte Zerstörung unwiederbringlich
beeinträchtigt
werden. Kalktuffquellen entstehen dort, wo sich versickerndes
Regenwasser einen Weg durch kalkhaltiges Sedimentgestein bahnen muss
und anschließend wieder ans Tageslicht tritt. Das leicht saure
Regenwasser löst bei diesem Vorgang den Kalk aus dem Untergrund. Gelangt
das Wasser wieder an die Oberfläche, verschieben sich die chemischen
Verhältnisse durch die geänderten Druck- und Temperaturverhältnisse und
Kalkablagerungen entstehen. „Der in Kalktuffquellen entstehende Kalk
nimmt bizarre Formationen an, die als Quellkalk bezeichnet werden. Zu
den besonderen Formen dieser Quellen gehören auch die berühmten
Steinernen Rinnen“, erklärt die LBV-Quellschutzbeauftragte.
Hintergrund:Die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde 1992 von der EU
ins Leben gerufen. Die Richtlinie soll den Erhalt von besonders
schutzwürdigen Lebensräumen sichern, um die dort ansässigen Tier- und
Pflanzenarten zu erhalten. Damit dient die FFH-Richtlinie gemeinsam mit
der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) als Grundlage für den Europäischen
Biotopverbund Natura 2000.
Aufnahme
LBV Eva Schubert
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:Sonja Dölfel, LBV-Pressestelle, E-Mail: sonja.doelfel@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7184.
Quelle / Aufnahmen
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Presseinformation 103-18
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken® -
wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik
Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender
Generationen.
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
05/06.12.2018
Massive Schädigung einer Kalktuffquelle entdeckt - LBV reicht Strafanzeige wegen Umweltvergehen ein
Hilpoltstein, 04.12.2018
– In einem Wald bei Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
wurde an einem streng geschützten Kalktuffbach der natürliche
Quellablauf auf einer Länge von fast 100 Meter zerstört. Die zerstörte
Kalktuffquelle zählt zu den wertvollsten der südlichen Frankenalb. Dies
hat fatale Konsequenzen für die dort lebende Tier- und Pflanzenwelt.
Aufgrund des massiven Eingriffes und der Zerstörung des Ökosystems
Kalktuffquelle hat der LBV Anzeige erstattet.
Bereits Anfang
des Jahres wurde nur etwa fünf Kilometer entfernt ein Jahrhunderte altes
Naturdenkmal, eine „Steinerne Rinne“, mutwillig zerstört. „Quellen
sind gesetzlich geschützt, es ist also verboten, diese Biotope zu
zerstören. Zudem handelt es sich bei Kalktuffquellen um einen besonders
geschützten Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie, wir haben also eine
besondere Verantwortung für ihren Erhalt“, sagt Eva Schubert,
Quellschutzbeauftragte des LBV. Die Quelle befindet sich zudem in einem
Natura 2000 Gebiet. Für diese gilt, dass der Gebietszustand mindestens
so erhalten bleiben muss wie er zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung
war.
Nicht zum ersten Mal wurde an dieser Stelle ein Umweltdelikt begangen. Bereits vor knapp 10 Jahren wurde derselbe Bach,
jedoch an einem Abschnitt weiter bachaufwärts, durch Grabungen
beschädigt. Dies führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des
Quell-Ökosystems, weshalb sich der LBV damals einschaltete und eine
Wiederherstellung des ehemaligen Quellabflusses durchsetzte. „Dass der
Quellbach nun erneut abgegraben wurde, lässt keine andere
Schlussfolgerung zu, als dass er mutwillig zerstört wurde“, so Schubert.
Durch den Eingriff wurde ein jahrzehntealtes Naturphänomen zerstört.
Es
ist nicht die einzige dieser besonderen Quellen, die auf dem
Gemeindegebiet von Dittenheim im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
liegen und mutwillig zerstört wurden. So wurde im Januar 2018 nur etwa
fünf Kilometer entfernt eine „Steinerne Rinne“ in Kurzenaltheim massiv
beschädigt. Die teils kniehohe Kalktuff-Rinne wurde auf rund 15 Metern
der ursprünglichen Länge von 30 Metern abgebrochen und entwendet.
Aufgrund
ihrer geringen Größe wirken Quellbiotope oft unscheinbar, wodurch ihre
ökologische Wertigkeit leicht übersehen werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass hochsensible Biotope durch direkte oder auch indirekte Zerstörung unwiederbringlich
beeinträchtigt
werden. Kalktuffquellen entstehen dort, wo sich versickerndes
Regenwasser einen Weg durch kalkhaltiges Sedimentgestein bahnen muss
und anschließend wieder ans Tageslicht tritt. Das leicht saure
Regenwasser löst bei diesem Vorgang den Kalk aus dem Untergrund. Gelangt
das Wasser wieder an die Oberfläche, verschieben sich die chemischen
Verhältnisse durch die geänderten Druck- und Temperaturverhältnisse und
Kalkablagerungen entstehen. „Der in Kalktuffquellen entstehende Kalk
nimmt bizarre Formationen an, die als Quellkalk bezeichnet werden. Zu
den besonderen Formen dieser Quellen gehören auch die berühmten
Steinernen Rinnen“, erklärt die LBV-Quellschutzbeauftragte.
Hintergrund:Die
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurde 1992 von der EU
ins Leben gerufen. Die Richtlinie soll den Erhalt von besonders
schutzwürdigen Lebensräumen sichern, um die dort ansässigen Tier- und
Pflanzenarten zu erhalten. Damit dient die FFH-Richtlinie gemeinsam mit
der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) als Grundlage für den Europäischen
Biotopverbund Natura 2000.
Aufnahme
LBV Eva Schubert
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:Sonja Dölfel, LBV-Pressestelle, E-Mail: sonja.doelfel@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7184.
Quelle / Aufnahmen
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Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
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