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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
NABU: Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nur in Siedlungsbereichen!

15/16.01.2014

Kein flächendeckender Einsatz im Wald / Waldumbau muss forciert werden

Im heute veröffentlichten Waldzustandsbericht des Landes Brandenburg
für 2013 wird festgestellt, dass die Eiche vom feuchten Frühjahr 2013 profitiert und sich insgesamt etwas erholt hat. „Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil gesunder Eichen von zehn auf 29 Prozent gestiegen und der Anteil deutlicher Schäden um drei Prozent zurückgegangen“ heißt es in der Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums (MIL). Als Schadverursacher wird insbesondere der Eichenprozessionsspinner angeführt.

Die großflächige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Brandenburgs Wäldern mittels Hubschrauber wird vom MIL als großer Erfolg gefeiert. Die Eindämmung des Spinners ist jedoch nach einer Studie der Sachsen-Forst (vergleichbar mit dem Landesbetrieb Forst in Brandenburg?) für das Bundesamt für Naturschutz (2014) nicht auf den Einsatz des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels „Dipel ES“ (ein Bakterienpräparat) zurückzuführen, sondern auf die für die Raupenentwicklung ungünstige Witterung im Frühjahr 2013.

Auch in diesem Jahr sind entsprechende Maßnahmen der Landesforst zu erwarten.
Der NABU Brandenburg wendet sich vehement gegen eine flächendeckende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit einem nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln aus der Luft, das nachweislich eine Vielzahl von sogenannten Nichtzielinsekten (unter anderem Schmetterlinge), die im gleichen Zeitraum ebenfalls an der Eiche vorkommen, abtötet (siehe auch Bericht Sachsen Forst 2014).

Durch diesen massiven Eingriff in das Artengefüge der Insektentierwelt werden im Nachgang auch Vögel und Fledermäuse geschädigt, da sie ihrer Nahrungsressource beraubt werden. So verhungern zum Beispiel Jungvögel, weil ihre Nahrung totgespritzt wurde.

Der NABU Brandenburg fordert deshalb den Minister auf,
die großflächige Besprühung von brandenburgischen Waldbeständen mit einem nichtzugelassenen Pflanzenschutzmittel wie das DIPEL ES zu unterlassen und den NABU Brandenburg bei seinen Bemühungen ein wissenschaftliches interdisziplinäres Forschungsprojekt mit der Zielsetzung „Auswirkung von DIPEL ES auf Nichtzielorganismen (Schmetterlinge, Vögel, Fledermäuse)“ sowohl logistisch als auch finanziell zu unterstützen.

Anders verhält es sich mit dem Eichenprozessionsspinnerbefall in Siedlungsbereichen.
Bei einer Gesundheitsgefährdung für manche Bürger und Bürgerinnen durch die allergieauslösenden Inhaltsstoffe der Härchen des Eichenprozessionsspinners sollte vor allem die mechanische Bekämpfung durch Absaugung der Raupennester an den Einzelbäumen der chemischen Bekämpfung vorgezogen werden. Nur bei der Absaugung ist gewährleistet, dass die Härchen mit dem allergenen Potential auch wirklich entfernt worden sind.

Der NABU Brandenburg fordert die Landesregierung vor dem Hintergrund
des heute vorgelegten Waldzustandsberichtes auf, Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, dass die stark gestörte ökosystemare Stabilität der brandenburgischen Wälder durch langjährige Einträge von Luftschadstoffen aus der Industrie, der Landwirtschaft und dem Verkehr baldmöglichst durch Reduktion der Schadstoffeinträge (insbesondere Stickstoff) und durch entsprechende waldbauliche Maßnahmen (Abkehr von Kiefernmonokulturen) in stabilere Zustände überführt werden.

NABU-Positionspapier zum Eichenprozessionsspinner


Rückfragen an:
PD Dr. Werner Kratz
2. Vorsitzender NABU Brandenburg
Tel. 0171-2645790


Quellenangabe:

Herausgeber: NABU Landesverband Brandenburg e.V., Lindenstraße 34,,14467 Potsdam
Redaktion: NABU-Pressestelle Brandenburg, Heidrun Schöning (verantwortlich)
Tel. 03 31-2 01 55-70 | Fax -77 | E-Mail: Schoening@NABU-Brandenburg.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken


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