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Vorrangflächen ausgestalten und umsetzen 07.01.2014
Vorrangflächen ausgestalten und umsetzen
Ökologische Vorrangflächen ausgestalten und umsetzen
17.01.2014
Gemeinsames Positionspapier zeigt mögliche Wege
Bonn/Dessau. Wie kann unsere biologische Vielfalt weiter geschützt werden? Eine mögliche Variante: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF). Ein gemeinsames Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt verdeutlicht, wie unverzichtbar diese ökologische Vorrangflächen für Pflanzen und Tiere in der Agrarlandschaft sind und plädiert für die Einrichtung derartiger Schutzflächen. Dort sollte auf Pestizide und Düngemittel komplett verzichtet werden.
Ob Brachen, Blüh- und Pufferstreifen - sie alle haben eines gemeinsam. Sie sind ideale Kandidaten für den Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft. Die drei Institutionen empfehlen, daher nur Flächen wie Brachen, Blüh- und Pufferstreifen als ÖVF zu anzuerkennen. Flächen also, die einen eindeutigen Mehrwert für Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft erbringen.
"Keinesfalls dürfen auf diesen Flächen Pestizide und Düngemittel eingesetzt werden", erklärt der Vorsitzende der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt, Lutz Ribbe. Sollte der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln auf den ökologischen Vorrangflächen erlaubt werden, wäre der Ursprungsgedanke der EU-Kommission verfehlt. Vielmehr solle der Ökologie auf diesen Flächen Vorrang gegeben werden. Zudem sollte es eine ganzjährige Vegetationsbedeckung geben.
Weitere Informationen und Links:
Das Positionspapier "Ökologische Vorrangflächen - unverzichtbar für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft!" finden Sie unter Downloads auf der Seite www.bfn.de/0313_naturvertraeglich.html
Quellenangabe:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
15.1.2014
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
17.01.2014
Gemeinsames Positionspapier zeigt mögliche Wege
Bonn/Dessau. Wie kann unsere biologische Vielfalt weiter geschützt werden? Eine mögliche Variante: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF). Ein gemeinsames Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt verdeutlicht, wie unverzichtbar diese ökologische Vorrangflächen für Pflanzen und Tiere in der Agrarlandschaft sind und plädiert für die Einrichtung derartiger Schutzflächen. Dort sollte auf Pestizide und Düngemittel komplett verzichtet werden.
Ob Brachen, Blüh- und Pufferstreifen - sie alle haben eines gemeinsam. Sie sind ideale Kandidaten für den Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft. Die drei Institutionen empfehlen, daher nur Flächen wie Brachen, Blüh- und Pufferstreifen als ÖVF zu anzuerkennen. Flächen also, die einen eindeutigen Mehrwert für Natur- und Umweltschutz in der Agrarlandschaft erbringen.
"Keinesfalls dürfen auf diesen Flächen Pestizide und Düngemittel eingesetzt werden", erklärt der Vorsitzende der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt, Lutz Ribbe. Sollte der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln auf den ökologischen Vorrangflächen erlaubt werden, wäre der Ursprungsgedanke der EU-Kommission verfehlt. Vielmehr solle der Ökologie auf diesen Flächen Vorrang gegeben werden. Zudem sollte es eine ganzjährige Vegetationsbedeckung geben.
Weitere Informationen und Links:
Das Positionspapier "Ökologische Vorrangflächen - unverzichtbar für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft!" finden Sie unter Downloads auf der Seite www.bfn.de/0313_naturvertraeglich.html
Quellenangabe:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
15.1.2014
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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