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Papageienart etabliert sich in Deutschland ..
Papageienart etabliert sich in einigen Regionen: Der Halsbandsittich in Deutschland

13.01.2012

Bonn.
Schon seit Jahren gibt es immer wieder Berichte über eine Papageienart, die sich in Städten entlang der wärmeren Rheinschiene ausgebreitet hat. In der letzten Zeit häuften sich Anfragen zum Halsbandsittich und dessen Verhältnis zur heimischen Fauna. Dies hat das Bundesamt für Naturschutz zum Anlass genommen, mit dieser Hintergrundinformation ausgewogen über den aktuellen Sachstand zum Halsbandsittich zu informieren.  

Wo ist die Heimat des Halsbandsittichs?

Der Halsbandsittich (Psittacula krameri) stammt aus Afrika und Asien. Sein Verbreitungsgebiet erstreckt sich über unterschiedliche Klima- und Höhenzonen. Der Halsbandsittich bevorzugt lockeren Baumbestand. In einigen Großstädten Indiens sind Halsbandsittiche so zahlreich, dass sie (vergleichbar mit den Straßentauben in Europa) das tägliche Straßenbild bestimmen.

Wo kommt er in Deutschland vor? Seit langer Zeit werden Halsbandsittiche außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in Tierparks und durch Privatpersonen gehalten. Die ersten wild lebenden Halsbandsittiche in Deutschland sind 1967 in Köln nachgewiesen worden.

Sie sind sehr wahrscheinlich aus Haltungen entflogen bzw. freigesetzt worden. Als Höhlenbrüter sind Halsbandsittiche auf vorhandene Specht- oder Naturhöhlen angewiesen. Ihr Lebensraum in Deutschland sind vorwiegend Parks und Grünanlagen mit Altholzbeständen im Siedlungsbereich.

Aktuelle Schätzungen gehen von rund 8500 wild lebenden Halsbandsittichen in Deutschland aus. Schwerpunkte des Vorkommens sind Düsseldorf, Köln, Bonn, Wiesbaden und Heidelberg. Schon heute halten sich die Tiere nicht mehr nur in den klimatisch milderen Großstädten entlang des Rheins auf, sondern werden auch immer häufiger in den angrenzenden, ländlichen Regionen beobachtet. Weitere Hauptvorkommen dieser gebietsfremden Art in Europa liegen in England, Belgien und den Niederlanden, zunehmende Tendenzen sind aber auch in Südeuropa zu verzeichnen.

Verursacht der Halsbandsittich Schäden? In der wissenschaftlichen Literatur wird darauf hingewiesen, dass der Halsbandsittich ein Problem für natürlich vorkommende Höhlenbrüter (z.B. Specht, Kleiber, Fledermäuse) sein könnte. Die Datenlage ist dazu bisher aber nicht eindeutig, so dass die naturschutzfachlichen Auswirkungen durch den Halsbandsittich bisher nicht sicher beurteilt werden können. Momentan gilt der Halsbandsittich daher aus Sicht des BfN als potenziell invasiv und sollte nach den Vorgaben aus dem BNatSchG beobachtet werden, um das Wissen zu verbessern. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht notwendig.

Neben naturschutzfachlichen Fragestellungen können Halsbandsittiche auch ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen besitzen. Die Nahrung des Halsbandsittichs ist vor allem pflanzlich. In Indien gilt die Art als Landwirtschaftsschädling. In Deutschland wurde bisher nur von lokalen Schäden an Obst und Bäumen im Stadtbereich berichtet. Aus Mangel an geeigneten Bruthöhlen in Bäumen besiedeln Halsbandsittiche auch gerne Gebäudefassaden, wobei sie Holzbalken, Wärmedämmungen etc. beschädigen können. Möglicherweise überträgt der Halsbandsittich auch Krankheiten wie Vogelgrippe oder die sogenannte Papageienkrankheit - eine bakterielle Lungeninfektion - auf den Menschen. Genauere Erkenntnisse hierzu liegen aber bisher nicht vor.

Wie ist die Gesetzeslage? Die Bundesrepublik Deutschland ist durch das „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“ verpflichtet, Vorsorge gegen gebietsfremde und invasive Arten zu treffen.

Das zentrale deutsche Regelwerk ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das seit dem 1. März 2010 in § 40 den Aufgabenbereich gebietsfremde und invasive Arten grundsätzlich regelt. Das BNatSchG schreibt u. a. vor, dass bei invasiven Arten Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Kontrolle zu prüfen und ggfs. umzusetzen sind. Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten. Zuständig sind die entsprechenden Landesbehörden.

Nach BNatSchG ist eine invasive Art eine Art, deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets für die dort natürlich vorkommenden Ökosysteme, Biotope oder Arten eine erhebliche Gefährdung darstellt.

Was sind Schwarze Listen? Für einen wirksamen Vollzug des BNatSchG bedarf es klarer Grundlagen und Kriterien, mit denen diejenigen gebietsfremden Arten identifiziert werden können, die eine Gefahr für die Biodiversität darstellen. In Zusammenarbeit mit dem österreichischen Umweltbundesamt wurde ein methodisch abgesichertes, transparentes und relativ einfaches Bewertungsinstrument für gebietsfremde Arten erarbeitet. In dessen Zentrum steht die Beurteilung gebietsfremder Arten hinsichtlich der Gefährdung einheimischer Arten. Die Einteilung erfolgt in die Hauptkategorien „invasiv, Gefährdung belegt“ (Schwarze Liste), „potenziell invasiv, Gefährdung anzunehmen“ (Graue Liste) und „bisher nicht invasiv, keine Gefährdung bekannt“ (Weiße Liste).  

Momentan lässt das BfN im Rahmen eines Ufoplan-Vorhabens durch externe Experten für alle in Deutschland wild lebend vorkommenden gebietsfremden Vogelarten entsprechende Listen erstellen. Ergebnisse werden im Herbst 2012 vorliegen.  

Nähere Angaben zum Bewertungsinstrument und weitere Informationen über gebietsfremde Arten sind in den folgenden BfN-Skripten dokumentiert:

- Schwarze Liste invasiver Arten: Kriteriensystem und Schwarze Listen invasiver Fische für Deutschland und für Österreich
 BfN-Skripten 285, 2010, pdf-Datei (6,3 MB)  

- Gebietsfremde Fische in Deutschland und Österreich und mögliche Auswirkungen des Klimawandels
 BfN-Skripten 279, 2010, pdf-Datei (13 MB)

- Gebietsfremde Arten - Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz
 BfN-Skripten 128, 2005, pdf-Datei (1,1 MB)

Welche Maßnahmen kommen in Betracht? Momentan gilt der Halsbandsittich in Deutschland nach Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz als potenziell invasiv. Die Art sollte daher gezielt beobachtet werden, um das Wissen über Auswirkungen zu verbessern.

Die Einschätzung potenziell invasiv steht in Übereinstimmung mit offiziellen Invasivitätseinstufungen in Belgien, in Großbritannien und in Polen. Im Rahmen des EU-Vorhabens DAISIE, in dem über 50 Experten für gebietsfremde Arten mehrere Jahre zusammengearbeitet haben, wurde die Art europaweit als „invasiv“ bewertet und zählt nach DAISIE in Europa zu den „100 of The Worst“. In Österreich gilt die Art als „bisher ohne Auswirkungen“.

Sollten neue Erkenntnisse die Invasivität des Halsbandsittichs in Deutschland belegen und eine Einstufung in die Schwarze Liste notwendig machen, sind weitergehende Einzelfallprüfungen durch die gesetzlich zuständigen Landesbehörden notwendig. Dabei sind u. a. die rechtlichen Erfordernisse für Maßnahmen und ggfs. einzuleitender Genehmigungsverfahren sowie die Erfolgsaussichten von Maßnahmen zu prüfen und abschließend eine Entscheidung hinsichtlich des Vorgehens gegenüber dem Halsbandsittich zu treffen.  

Bei invasiven Arten, die bereits hohe Bestandsdichten erreicht haben, kann eine Prüfung durchaus zum Ergebnis kommen, dass umfassende Maßnahmen gegen diese Art nicht Erfolg versprechend sind. Denkbar wäre aber, wenn sich die Ausbreitungstendenz des Halsbandsittichs in den ländlichen Raum und dabei speziell in natürliche Altholzbestände von z. B. Auen weiter verstärkt, dass durch die zuständigen Landesbehörden dort lokale Maßnahmen gegen den Halsbandsittich zum Schutz der einheimischen Hohlenbrütern durchgeführt werden könnten.

Als mögliche Maßnahme käme hier vor allem Vergrämen in Betracht. Eientnahme, Vergiftung oder Abschuss wären wahrscheinlich nicht praktikabel.


Quellenangabe: Bundesamt für Naturschutz

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn


Mehr zum Halsbandsittich auch unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Halsbandsittich auf den Seiten von Wikipedia


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken







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