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Geplant.Baumwipfelpfad gefährdet Einzigartigkeit 29/30.01.12
Geplant.Baumwipfelpfad gefährdet Einzigartigkeit 29/30.01.12
Geplanter Baumwipfelpfad der Stadt Thale gefährdet Einzigartigkeit des Bodetals
29/30.01.2012
NABU fordert Landkreis Harz auf: „Entscheidung nicht politisch fällen!“
Die Entscheidung des Landkreises zur Herauslösung der Flächen aus dem LSG Harz zur Errichtung eines Baumwipfelpfades steht unmittelbar bevor. Grundlage dafür bildet ein Antrag der Stadt Thale. Die Bestrebungen dazu werden vom NABU heftig kritisiert, zumal die geplanten Flächen für die Errichtung in einem besonders wertvollen Bereich liegen, denn unmittelbar daran angrenzend befinden sich hochrangige Schutzgebiete.
Auch wenn die für den Baumwipfelpfad beanspruchten Flächen nicht im Naturschutzgebiet und europäischen Schutzgebiet liegen, gehen von dem Bauwerk dennoch negative Einflüsse auch auf die angrenzenden Schutzgebiete aus. „Mit der möglicherweise bevorstehenden Ausgliederung der Fläche würde die Voraussetzung für die Errichtung eines Bauwerkes geschaffen, welches sich nicht nur negativ auf das Landschaftsbild und LSG insgesamt auswirkt, sondern unmittelbar benachbarte hochrangige Schutzgebiete (NSG und FFH-Gebiet) massiv beeinträchtigen würde“, befürchtet Annette Leipelt, Geschäftsführerin vom NABU Sachsen-Anhalt.
Der NABU kritisiert daher auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“. Mit einer leichtfertigen Herauslösung der beantragten Fläche würde das bestehende Landschaftsschutzgebiet in seiner Existenz gefährdet, da es nicht einfach eine LSG-Randfläche sei, die man entbehren könne, so die Kritik vom NABU. Die Flächen würde man auch nicht ausgliedern wollen, wenn das Vorhaben Baumwipfelpfad LSG-konform wäre.
Der NABU fordert den Landkreis Harz auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. „Das Schutzgebiet darf nicht weiter verkleinert werden“, so Leipelt. „Es kann nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen stellt. Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Gebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG aussprechen“. Der NABU wird im Fall einer Herauslösung, die Entscheidung im Verfahren rechtlich überprüfen lassen.
Für Rückfragen:
Annette Leipelt
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 03 91-5 61 93 50
Hintergrund:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebiete beziehungsweise Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden, auch wenn das Bauwerk nicht direkt in der geschützten Fläche errichtet werden soll, genügt dieser Sachverhalt, dies schon aus Naturschutzsicht nicht zuzulassen.
Der speziell im größeren Einzugsbereich des geplanten Baumwipfelpfades [ brütende Wanderfalke] http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?lang=de&p=70000&cid=&id=22683 (einziges bekanntes Brutvorkommen im Bodetal) kann hierdurch vergrämt werden. Allein, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann, verbietet den geplanten Eingriff.
Das LSG wurde seinerzeit ausgewiesen, um den einzigartigen Charakter und auch das einzigartige Landschaftsbild des Harzes und des Harzvorlandes zu erhalten. Die Tatsache, dass parallel zum Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des B-Planes der Antrag auf Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt, zeigt, dass die Maßnahme trotz der Zurückweisung naturschutzfachlicher Belange mit einem erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes verbunden ist. Da dies laut Naturschutzgesetz verboten ist, soll nun die Fläche ausgegliedert werden.
Quellenangabe: NABU Deutschland
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
29/30.01.2012
NABU fordert Landkreis Harz auf: „Entscheidung nicht politisch fällen!“
Die Entscheidung des Landkreises zur Herauslösung der Flächen aus dem LSG Harz zur Errichtung eines Baumwipfelpfades steht unmittelbar bevor. Grundlage dafür bildet ein Antrag der Stadt Thale. Die Bestrebungen dazu werden vom NABU heftig kritisiert, zumal die geplanten Flächen für die Errichtung in einem besonders wertvollen Bereich liegen, denn unmittelbar daran angrenzend befinden sich hochrangige Schutzgebiete.
Auch wenn die für den Baumwipfelpfad beanspruchten Flächen nicht im Naturschutzgebiet und europäischen Schutzgebiet liegen, gehen von dem Bauwerk dennoch negative Einflüsse auch auf die angrenzenden Schutzgebiete aus. „Mit der möglicherweise bevorstehenden Ausgliederung der Fläche würde die Voraussetzung für die Errichtung eines Bauwerkes geschaffen, welches sich nicht nur negativ auf das Landschaftsbild und LSG insgesamt auswirkt, sondern unmittelbar benachbarte hochrangige Schutzgebiete (NSG und FFH-Gebiet) massiv beeinträchtigen würde“, befürchtet Annette Leipelt, Geschäftsführerin vom NABU Sachsen-Anhalt.
Der NABU kritisiert daher auch den bisherigen Umgang des Landkreises Harz mit dem LSG „Harz und Harzvorland“. Mit einer leichtfertigen Herauslösung der beantragten Fläche würde das bestehende Landschaftsschutzgebiet in seiner Existenz gefährdet, da es nicht einfach eine LSG-Randfläche sei, die man entbehren könne, so die Kritik vom NABU. Die Flächen würde man auch nicht ausgliedern wollen, wenn das Vorhaben Baumwipfelpfad LSG-konform wäre.
Der NABU fordert den Landkreis Harz auf, hier die Entscheidung nicht nach politischen Erwägungen zu fällen. „Das Schutzgebiet darf nicht weiter verkleinert werden“, so Leipelt. „Es kann nicht das Ziel sein, allein den intensiven Bestrebungen und dem Druck der Stadt Thale nachzugeben, die in den letzten Jahren einen Antrag nach dem anderen stellt. Damit würde sich der Landkreis nicht für den Schutz des Gebietes, sondern für eine regelrechte touristische Vermarktung des LSG aussprechen“. Der NABU wird im Fall einer Herauslösung, die Entscheidung im Verfahren rechtlich überprüfen lassen.
Für Rückfragen:
Annette Leipelt
NABU Sachsen-Anhalt
Tel. 03 91-5 61 93 50
Hintergrund:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebiete beziehungsweise Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie negativ beeinträchtigt werden, auch wenn das Bauwerk nicht direkt in der geschützten Fläche errichtet werden soll, genügt dieser Sachverhalt, dies schon aus Naturschutzsicht nicht zuzulassen.
Der speziell im größeren Einzugsbereich des geplanten Baumwipfelpfades [ brütende Wanderfalke] http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?lang=de&p=70000&cid=&id=22683 (einziges bekanntes Brutvorkommen im Bodetal) kann hierdurch vergrämt werden. Allein, dass dies nicht ausgeschlossen werden kann, verbietet den geplanten Eingriff.
Das LSG wurde seinerzeit ausgewiesen, um den einzigartigen Charakter und auch das einzigartige Landschaftsbild des Harzes und des Harzvorlandes zu erhalten. Die Tatsache, dass parallel zum Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des B-Planes der Antrag auf Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt, zeigt, dass die Maßnahme trotz der Zurückweisung naturschutzfachlicher Belange mit einem erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes verbunden ist. Da dies laut Naturschutzgesetz verboten ist, soll nun die Fläche ausgegliedert werden.
Quellenangabe: NABU Deutschland
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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