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Schweiz: Revision der Jagdverordnung 17.07.2011
Schweiz: Revision der Jagdverordnung 17.07.2011
Schweiz: Revision der Jagdverordnung stößt auf breites Interesse
17.07.2011
Bern - Da sich in den vergangenen 25 Jahren die Anforderungen an Schutz und Nutzung verändert haben, soll die Jagdverordnung angepasst werden.
Am 15. Juli 2011 ging die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eröffnete Anhörung der Revision zu Ende. Alle Kantone sowie voraussichtlich 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen haben Eingaben gemacht.
Während der drei Monate dauernden Anhörung brachten die Kantone und voraussichtlich rund 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen ihre Anliegen zur Revision der Jagdverordnung ein. Die eingegangenen Stellungnahmen vertreten unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Positionen: Die Kantone und die betroffenen Konferenzen der kantonalen Fachämter und der zuständigen Direktoren unterstützen die Vorlage mehrheitlich.
Von Verbänden und Organisationen besonders kontrovers diskutiert werden die Vorschläge zur künftigen Regulation von geschützten Tierarten, die immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft, der Jagd sowie der Fischerei führen. Die eher nutzungsorientierten Verbände befürworten die neuen Vorgaben für regulative Bestandeseingriffe, die eher schutzorientierten Organisationen lehnen diese strikt ab.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU wird nun die Stellungnahmen im Detail auswerten und einen Anhörungsbericht erarbeiten. Dabei wird es auch prüfen, wie die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen in die Revision der Verordnung einfließen können. Voraussichtlich Ende Jahr wird der Bundesrat den Anhörungsbericht und die Verordnung verabschieden. Die revidierte Verordnung kann frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Anpassung der Jagdverordnung an heutige Bedürfnisse
Die Kulturlandschaft in der Schweiz muss vielfältige Ansprüche erfüllen. Es gilt, zwischen Schutz und Nutzung ein Gleichgewicht zu finden. Die Großraubtiere Luchs und Wolf, aber auch das größte Nagetier der einheimischen Fauna, der Biber, haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt.
Das führt aber auch zu Konflikten: Schäden an Nutztieren und regional sinkende Wildbestände haben Auseinandersetzungen mit Landwirten und Jägern zur Folge, und untergrabene Hochwasserschutzdämme werden zum Risiko. Die 1988 erlassene Jagdverordnung muss deshalb den veränderten Anforderungen angepasst werden.
Die Revision der Jagdverordnung sieht die Möglichkeit zur regionalen Regulierung von Luchs, Wolf und Biber vor, sofern große Schäden oder Gefährdungen entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bestand groß genug und stabil ist, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Eine allfällige Regulation dürfen nur die Kantone vollziehen, sofern sie die Genehmigung des Bundes haben.
Die verstärkte Nutzung der Natur für Freizeitaktivitäten, erhöht den Druck auf die Rückzugsräume der Wildtiere. Um sie vor übermäßiger Störung besser zu schützen, sieht die Revision der Jagdverordnung vor, dass künftig hierzu Wildruhezonen verankert werden können.
Die Verordnungsrevision schlägt zudem verschiedene Verbesserungen im Umgang mit Wildtieren vor. So soll bei der Wasservogeljagd künftig giftiges Bleischrot verboten sein, die Prävention gegen nicht-einheimische Tierarten soll verbessert werden und neu soll für alle einheimischen Tierarten eine Schonzeit gelten, inbesondere auch für die bislang ganzjährig jagdbaren Krähenvögel (Rabenkrähe, Eichelhäher und Elster). Für die in Europa sehr häufige Saatkrähe soll neu eine Jagdzeit gelten.
Für Kormorane soll die Schonzeit um einen Monat verkürzt werden, damit die Kantone im Falle von Konflikten die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zu ergreifen. (bafu)
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
Copyright: Proplanta ® | 17.07.2011 | www.proplanta.de
17.07.2011
Bern - Da sich in den vergangenen 25 Jahren die Anforderungen an Schutz und Nutzung verändert haben, soll die Jagdverordnung angepasst werden.
Am 15. Juli 2011 ging die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eröffnete Anhörung der Revision zu Ende. Alle Kantone sowie voraussichtlich 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen haben Eingaben gemacht.
Während der drei Monate dauernden Anhörung brachten die Kantone und voraussichtlich rund 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen ihre Anliegen zur Revision der Jagdverordnung ein. Die eingegangenen Stellungnahmen vertreten unterschiedliche, teilweise gegensätzliche Positionen: Die Kantone und die betroffenen Konferenzen der kantonalen Fachämter und der zuständigen Direktoren unterstützen die Vorlage mehrheitlich.
Von Verbänden und Organisationen besonders kontrovers diskutiert werden die Vorschläge zur künftigen Regulation von geschützten Tierarten, die immer wieder zu Konflikten mit der Landwirtschaft, der Jagd sowie der Fischerei führen. Die eher nutzungsorientierten Verbände befürworten die neuen Vorgaben für regulative Bestandeseingriffe, die eher schutzorientierten Organisationen lehnen diese strikt ab.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU wird nun die Stellungnahmen im Detail auswerten und einen Anhörungsbericht erarbeiten. Dabei wird es auch prüfen, wie die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen in die Revision der Verordnung einfließen können. Voraussichtlich Ende Jahr wird der Bundesrat den Anhörungsbericht und die Verordnung verabschieden. Die revidierte Verordnung kann frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Anpassung der Jagdverordnung an heutige Bedürfnisse
Die Kulturlandschaft in der Schweiz muss vielfältige Ansprüche erfüllen. Es gilt, zwischen Schutz und Nutzung ein Gleichgewicht zu finden. Die Großraubtiere Luchs und Wolf, aber auch das größte Nagetier der einheimischen Fauna, der Biber, haben in den vergangenen Jahren in der Schweiz immer mehr Lebensraum gefunden und bereichern die Artenvielfalt.
Das führt aber auch zu Konflikten: Schäden an Nutztieren und regional sinkende Wildbestände haben Auseinandersetzungen mit Landwirten und Jägern zur Folge, und untergrabene Hochwasserschutzdämme werden zum Risiko. Die 1988 erlassene Jagdverordnung muss deshalb den veränderten Anforderungen angepasst werden.
Die Revision der Jagdverordnung sieht die Möglichkeit zur regionalen Regulierung von Luchs, Wolf und Biber vor, sofern große Schäden oder Gefährdungen entstehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bestand groß genug und stabil ist, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Eine allfällige Regulation dürfen nur die Kantone vollziehen, sofern sie die Genehmigung des Bundes haben.
Die verstärkte Nutzung der Natur für Freizeitaktivitäten, erhöht den Druck auf die Rückzugsräume der Wildtiere. Um sie vor übermäßiger Störung besser zu schützen, sieht die Revision der Jagdverordnung vor, dass künftig hierzu Wildruhezonen verankert werden können.
Die Verordnungsrevision schlägt zudem verschiedene Verbesserungen im Umgang mit Wildtieren vor. So soll bei der Wasservogeljagd künftig giftiges Bleischrot verboten sein, die Prävention gegen nicht-einheimische Tierarten soll verbessert werden und neu soll für alle einheimischen Tierarten eine Schonzeit gelten, inbesondere auch für die bislang ganzjährig jagdbaren Krähenvögel (Rabenkrähe, Eichelhäher und Elster). Für die in Europa sehr häufige Saatkrähe soll neu eine Jagdzeit gelten.
Für Kormorane soll die Schonzeit um einen Monat verkürzt werden, damit die Kantone im Falle von Konflikten die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zu ergreifen. (bafu)
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz im Steigerwald
Copyright: Proplanta ® | 17.07.2011 | www.proplanta.de
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