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Windkraftpläne höhlen Artenschutz aus
Windkraftpläne höhlen Artenschutz aus

22/23.05.2012

Regierungspräsidium gibt unnötig Tafelsilber preis

Wetzlar.
Hart geht der NABU Hessen mit einem neuen Grundsatzpapier des Gießener Regierungspräsidiums (RP) zur Windkraftnutzung in Mittelhessen ins Gericht. „Obwohl nur 2 % der Fläche für die Windenergie benötigt wird, weigert sich der RP, das Tafelsilber des Naturschutzes, die europäischen Vogelschutzgebiete, von der Windkraftnutzung auszunehmen“, kritisiert Hartmut Mai, Landesgeschäftsführer des NABU Hessen, die Planungen. Würde man alle Vogelschutzgebiete im Bereich des Regierungspräsidiums, die kleiner als 10.000 Hektar sind, als Tabuflächen vorsehen, blieben nach Anwendung aller anderen Ausschlusskriterien der Vorlage für die Regionalversammlung immer noch rund 13 % Fläche für die Windkraft übrig.

Die Windkraft-Vorlage zeige, dass der RP die große Bedeutung der biologischen Vielfalt für die nachhaltige Entwicklung noch nicht verstanden habe. „Man darf Klimaschutz und biologische Vielfalt nicht gegeneinander ausspielen“, so Mai. Ohne Not würden für den Artenschutz wichtige europäische Schutzgebiete für die Windkraftnutzung generell freigegeben und müssten dann in Einzelfallprüfungen mühsam und oft in Klageverfahren gesichert werden. Um den unvermeidbaren Verlust von Vögeln wie Rotmilan und Schwarzstorch an Windrädern ausgleichen zu können, brauche es klar definierte Rückzugsgebiete, in denen sich die Arten regenerieren könnten. Die europäischen Vogelschutzgebiete spielten hierbei eine entscheidende Rolle.

Um die notwendige Energiewende zu unterstützen, hatte der NABU Hessen in einem Grundsatzpapier dem Bau von Windrädern in über 10.000 Hektar großen Vogelschutzgebieten wie dem Vogelsberg grundsätzlich zugestimmt und sich damit sogar gegen die Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gestellt. „Die völlige Preisgabe des Tafelsilbers der heimischen biologischen Vielfalt ist ein Armutszeugnis der Politik“, erklärte Mai. Der NABU Hessen fordert den Regierungspräsidenten Dr. Lars Witteck auf, alle Vogelschutzgebiete mit einer Größe von weniger als 10.000 Hektar als „harte Ausschlusskriterien“ in das Grundlagenpapier zur Windkraft mit aufzunehmen.

Bedeutsame Vogelschutzgebiete in Mittelhessen sind z.B. das Amöneburger Becken, die Hauberge bei Haiger, der Hohe Westerwald, die Wieseckaue bei Gießen, die Aartalsperre, verschiedene Steinbrüche und die Feldflur bei Limburg.


Bei Rückfragen:
Hartmut Mai
Landesgeschäftsführer
Tel.: 06441-67904-20
Mobil: 0171-2025456




Quellenangabe: NABU


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken