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Freihandel auf Kosten der Umwelt 14.03.2015
Freihandel auf Kosten der Umwelt
Freihandel auf Kosten der Umwelt
14/15.03.2015
Die enormen Vorbehalte gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind einem aktuellen WWF-Gutachten zufolge mehr als berechtigt. „Die Weiterentwicklung von Umweltpolitik in der EU steht zur Disposition, falls das CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada in der aktuellen Fassung in Kraft tritt“, befürchtet Alois Vedder vom WWF Deutschland. „Die Bundesregierung kann und muss es stoppen!“
Die Naturschutzorganisation hat das geplante Abkommen von der Universität Kassel unter die Lupe nehmen lassen. Für Umweltschützer ist dieses inzwischen 1.500 Seiten umfassende Vertragswerk ein „umweltpolitischer Alptraum“. Dem Gutachten zufolge lähme CETA die Umweltpolitik der EU immer dort, wo Negativeffekte auf Handel, Investitionen und die Gewinnerwartungen von einzelnen Unternehmen eintreten könnten. Der WWF kritisiert, dass die Staaten damit ihre Souveränität aufgäben, weitere Verbesserungen in der Umweltpolitik zu beschließen. Denn sie müssten die Notwendigkeit von Maßnahmen wie Ökosteuern oder dem Verbot von Chemikalien und Schadstoffen begründen. Komme es zum Streit, bliebe es privaten Schiedsgerichten im Rahmen von ISDS-Verfahren (Investor-State-Dispute-Settlement) vorbehalten, über die Maßnahmen zu entscheiden. Sie können an der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbei Unternehmen Schadensersatz auf Kosten der Steuerzahler zuerkennen.
Weit weniger geschützt als die Interessen international agierender Konzerne sind die umwelt- und sozialpolitischen Standards. Hier sieht CETA keine Einklagbarkeit oder andere Sanktionsmechanismen vor. Die CETA-Regelungen bekommen eine besondere Brisanz, weil sie als Vorbild für einen künftigen Vertrag zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP) gelten. Die umstrittenen Regeln würden dann in einer Wirtschaftszone gelten, die insgesamt einen für einen Anteil von 44 Prozent am Welthandel steht.
Das Gutachten der Universität Kassel nennt Beispiele, wo sich schon jetzt konkrete Verschlechterungen abzeichnen. Die Autoren befürchten negative Auswirkungen auf den Waldbestand Kanadas durch ein zunehmendes Handelsaufkommen. Ähnlich problematisch sei die vermehrte Einfuhr von Öl aus Teersanden mit besonders negativer Klimabilanz nach Europa. Darüber hinaus könnten mittel- bis langfristig bestehende Regulierungen (z.B. Fischerei-Management) unter Deregulierungsdruck geraten bzw. künftige Regulierungen erschwert werden.
Der WWF hält die Zustimmung der Bundesregierung zu den Freihandelsabkommen nur für gerechtfertigt, wenn Umweltstandards über die bisherige Praxis verbessert oder mindestens gehalten werden. Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip dürfe nicht ausgehebelt werden, ISDS sei auszuschließen und die Transparenz in den Verhandlungen zu gewährleisten. Negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer seien zu vermeiden.
Am kommenden Montag debattiert der Wirtschaftssauschuss des Bundestages über die Freihandelsabkommen. „Es ist wichtig, dass sich die Fraktionen auf der Anhörung kritisch mit den Plänen auseinandersetzen. Sie müssen den Druck auf Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erhöhen, damit er die Reißleine zieht, um einen Neustart der Verhandlungen zu ermöglichen“, so Alois Vedder.
KONTAKT
Alois Vedder
Fachbereich Politik
Tel.: 030-311 777 418
alois.vedder(at)wwf.de
Quellenangabe
WWF
13. März 2015
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
14/15.03.2015
Die enormen Vorbehalte gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind einem aktuellen WWF-Gutachten zufolge mehr als berechtigt. „Die Weiterentwicklung von Umweltpolitik in der EU steht zur Disposition, falls das CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada in der aktuellen Fassung in Kraft tritt“, befürchtet Alois Vedder vom WWF Deutschland. „Die Bundesregierung kann und muss es stoppen!“
Die Naturschutzorganisation hat das geplante Abkommen von der Universität Kassel unter die Lupe nehmen lassen. Für Umweltschützer ist dieses inzwischen 1.500 Seiten umfassende Vertragswerk ein „umweltpolitischer Alptraum“. Dem Gutachten zufolge lähme CETA die Umweltpolitik der EU immer dort, wo Negativeffekte auf Handel, Investitionen und die Gewinnerwartungen von einzelnen Unternehmen eintreten könnten. Der WWF kritisiert, dass die Staaten damit ihre Souveränität aufgäben, weitere Verbesserungen in der Umweltpolitik zu beschließen. Denn sie müssten die Notwendigkeit von Maßnahmen wie Ökosteuern oder dem Verbot von Chemikalien und Schadstoffen begründen. Komme es zum Streit, bliebe es privaten Schiedsgerichten im Rahmen von ISDS-Verfahren (Investor-State-Dispute-Settlement) vorbehalten, über die Maßnahmen zu entscheiden. Sie können an der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbei Unternehmen Schadensersatz auf Kosten der Steuerzahler zuerkennen.
Weit weniger geschützt als die Interessen international agierender Konzerne sind die umwelt- und sozialpolitischen Standards. Hier sieht CETA keine Einklagbarkeit oder andere Sanktionsmechanismen vor. Die CETA-Regelungen bekommen eine besondere Brisanz, weil sie als Vorbild für einen künftigen Vertrag zwischen der EU und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership, kurz TTIP) gelten. Die umstrittenen Regeln würden dann in einer Wirtschaftszone gelten, die insgesamt einen für einen Anteil von 44 Prozent am Welthandel steht.
Das Gutachten der Universität Kassel nennt Beispiele, wo sich schon jetzt konkrete Verschlechterungen abzeichnen. Die Autoren befürchten negative Auswirkungen auf den Waldbestand Kanadas durch ein zunehmendes Handelsaufkommen. Ähnlich problematisch sei die vermehrte Einfuhr von Öl aus Teersanden mit besonders negativer Klimabilanz nach Europa. Darüber hinaus könnten mittel- bis langfristig bestehende Regulierungen (z.B. Fischerei-Management) unter Deregulierungsdruck geraten bzw. künftige Regulierungen erschwert werden.
Der WWF hält die Zustimmung der Bundesregierung zu den Freihandelsabkommen nur für gerechtfertigt, wenn Umweltstandards über die bisherige Praxis verbessert oder mindestens gehalten werden. Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip dürfe nicht ausgehebelt werden, ISDS sei auszuschließen und die Transparenz in den Verhandlungen zu gewährleisten. Negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer seien zu vermeiden.
Am kommenden Montag debattiert der Wirtschaftssauschuss des Bundestages über die Freihandelsabkommen. „Es ist wichtig, dass sich die Fraktionen auf der Anhörung kritisch mit den Plänen auseinandersetzen. Sie müssen den Druck auf Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel erhöhen, damit er die Reißleine zieht, um einen Neustart der Verhandlungen zu ermöglichen“, so Alois Vedder.
KONTAKT
Alois Vedder
Fachbereich Politik
Tel.: 030-311 777 418
alois.vedder(at)wwf.de
Quellenangabe
WWF
13. März 2015
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
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