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Wer zerstörte das Adlernest in Angeln? 14.03.2015
Wer zerstörte das Adlernest in Angeln?
Wer zerstörte das Adlernest in Angeln? 3.000 Euro Belohnung
14/15.03.2015
Greifvogelverfolgung: Bisher 50 Opfer in Schleswig Holstein erfasst
Flensburg/Preetz. Im Falle des gezielt gefällten Nestbaums des Seeadlerpaares in Angeln (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Komitee gegen den Vogelmord heute eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung des Täters führen. Zeugen, die Angaben zum Tatverlauf oder zu verdächtigen Personen machen können, werden gebeten, sich direkt an die Polizei in Kappeln (Telefon 04642-9655901) oder an das Büro des Komitees in Preetz (Telefon 04342-799546) zu wenden.
Seeadler Nach Angaben des Komitees sind gezielte Übergriffe auf geschützte Greifvögel in Schleswig-Holstein keine Seltenheit. Im Rahmen eines von den Vogelschützern durchgeführten bundesweiten Monitorings wurden seit dem Jahr 2005 mindestens 27 Fälle mit 50 Opfern - darunter 12 Seeadler - in Schleswig Holstein registriert. Neben gezielten Störungen oder Vernichtungen von Bruten und Nestern (4 Fälle) handelte es sich dabei um Abschuss (4 Fälle), Fang oder Nachstellen mit illegalen Fallen (8 Fälle) sowie um Vergiftungen (11 Fälle). Insgesamt wurden mindestens 22 Mäusebussarde, 12 Seeadler, 6 Rotmilane, 6 Uhus sowie jeweils eine Rohrweihe und ein Habicht bei diesen Taten getötet. Angesichts der naturgemäß hohen Dunkelziffer bei dieser Art von Straftaten geht das Komitee von einem Vielfachen an unentdeckten Taten und Opfern aus.
Komiteevorsitzender Heinz Schwarze forderte die Landesregierung auf, das Problem ernst zu nehmen und alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Während in Schleswig Holstein in den letzten Jahren keine rechtskräftigen Urteile gegen Greifvogelhasser bekannt geworden sind, wurden von der Polizei in NRW seit 2005 mehr als 35 Fälle von Greifvogelverfolgung erfolgreich aufgeklärt. Als Täter traten in NRW vor allem Geflügelhalter, Taubenzüchter und Jäger in Erscheinung. Daneben gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen - wie bei der Fällung des Seeadler-Hostbaumes in Angeln - ein Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen vermutet wird.
Greifvögel und ihre Nester stehen in Deutschland unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer ihnen nachstellt oder ihre Nester zerstört, begeht eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann.
V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher) An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 0228/665521 oder 01794803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de
Quelle
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn
14/15.03.2015
Greifvogelverfolgung: Bisher 50 Opfer in Schleswig Holstein erfasst
Flensburg/Preetz. Im Falle des gezielt gefällten Nestbaums des Seeadlerpaares in Angeln (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Komitee gegen den Vogelmord heute eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Überführung des Täters führen. Zeugen, die Angaben zum Tatverlauf oder zu verdächtigen Personen machen können, werden gebeten, sich direkt an die Polizei in Kappeln (Telefon 04642-9655901) oder an das Büro des Komitees in Preetz (Telefon 04342-799546) zu wenden.
Seeadler Nach Angaben des Komitees sind gezielte Übergriffe auf geschützte Greifvögel in Schleswig-Holstein keine Seltenheit. Im Rahmen eines von den Vogelschützern durchgeführten bundesweiten Monitorings wurden seit dem Jahr 2005 mindestens 27 Fälle mit 50 Opfern - darunter 12 Seeadler - in Schleswig Holstein registriert. Neben gezielten Störungen oder Vernichtungen von Bruten und Nestern (4 Fälle) handelte es sich dabei um Abschuss (4 Fälle), Fang oder Nachstellen mit illegalen Fallen (8 Fälle) sowie um Vergiftungen (11 Fälle). Insgesamt wurden mindestens 22 Mäusebussarde, 12 Seeadler, 6 Rotmilane, 6 Uhus sowie jeweils eine Rohrweihe und ein Habicht bei diesen Taten getötet. Angesichts der naturgemäß hohen Dunkelziffer bei dieser Art von Straftaten geht das Komitee von einem Vielfachen an unentdeckten Taten und Opfern aus.
Komiteevorsitzender Heinz Schwarze forderte die Landesregierung auf, das Problem ernst zu nehmen und alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Verantwortlichen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Während in Schleswig Holstein in den letzten Jahren keine rechtskräftigen Urteile gegen Greifvogelhasser bekannt geworden sind, wurden von der Polizei in NRW seit 2005 mehr als 35 Fälle von Greifvogelverfolgung erfolgreich aufgeklärt. Als Täter traten in NRW vor allem Geflügelhalter, Taubenzüchter und Jäger in Erscheinung. Daneben gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen - wie bei der Fällung des Seeadler-Hostbaumes in Angeln - ein Zusammenhang mit der Planung von Windenergieanlagen vermutet wird.
Greifvögel und ihre Nester stehen in Deutschland unter dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer ihnen nachstellt oder ihre Nester zerstört, begeht eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann.
V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den Vogelmord e.V., Dipl.-Biol. Axel Hirschfeld (Pressesprecher) An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 0228/665521 oder 01794803805, Email: axel.hirschfeld@komitee.de
Quelle
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn
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