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Gemeinsame Pressemeldung von IFAW und NABU

20/21.04.2017

Umweltverbände
fordern in einem offenen Schreiben von den Bundesländern ein klares
Bekenntnis zum einheitlichen Umgang mit auffälligen Wölfen - Ein Jahr
nach Abschuss des Wolfsrüden „MT6“  ist  die Ursache für dessen
Verhalten weiterhin nicht aufgeklärt

Berlin, 20.04.2017.

Ein Jahr nach der Tötung des Wolfes „MT6“ ziehen die Umweltverbände
International Fund for Animal Welfare (IFAW) und der Naturschutzbund
(NABU) eine kritische Bilanz des Wolfsmanagements in den Bundesländern,
insbesondere im Umgang mit auffälligen Wölfen: Bis heute wurde nicht
ausreichend untersucht, wodurch das auffällige Verhalten von „MT6“
ausgelöst wurde.
IFAW und NABU fordern mehr Qualität, Transparenz und eine bessere Vernetzung im Wolfs-Monitoring von Bund und Ländern.

Vor einem Jahr wurde der erste freilebende Wolf in Niedersachsen zum Abschuss frei gegeben.
Der
Wolfsrüde, der einen Peilsender trug und unter dem Namen „MT6“ bekannt
war, stammte aus dem Rudel, das auf dem niedersächsischen
Truppenübungsplatzes Munster lebt. Er hatte sich wiederholt Menschen mit
Hunden genähert und ein nach Einschätzung von Experten zuletzt
unberechenbares Verhalten gezeigt. Daraufhin wurde der Wolf auf
Anordnung des zuständigen niedersächsischen Umweltministeriums am 27.
April 2016 erschossen. Die Naturschutzverbände IFAW und NABU hatten ihr
Bedauern über den Tod des Tieres und zugleich Verständnis für die
Entscheidung geäußert. MT6 habe durch sein auffälliges Verhalten am Ende
ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko für Menschen dargestellt.

Durch das Bundesumweltministerium ist in einem ersten wichtigen Schritt

zur Koordinierung des Wolfsmanagements die Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) eingerichtet worden. Ein
zentraler Baustein des DBBW ist ein Expertengremium, das die
Bundesländer im Umgang mit auffälligen Wölfen berät. Diese Kompetenz
müsse in jedem einzelnen Fall genutzt werden. Vor diesem Hintergrund
appellieren die Verbände in einem offenen Brief an die Umweltminister
der Länder, insbesondere bei Verdachtsfällen von auffälligen Wölfen, die
Beratung durch das Wolfsberatungszentrum intensiv zu nutzen.

Beim Fall des Wolfes „Pumpak“ in Sachsen

der Anfang des Jahres zum Abschuss freigegeben, und danach nicht mehr
gesichtet  wurde –   hatten die sächsischen Behörden diese
Beratungsleistung bedauerlicherweise nicht in Anspruch genommen.  

Aus internationalen Studien („NINA
Studie“) ist bekannt, dass ausgewachsene Wölfe extrem selten die Nähe
zu Menschen suchen: Meistens sind Begegnungen ungefährlich und sind in
der Regel auf eine naive Neugier junger Wölfe zurückzuführen, die sich
mit dem Heranwachsen verliert.

Wiederholte Begegnungen eines Einzelwolfes
mit
Menschen und die Entwicklung von dreistem Verhalten werden im Tollwut
freien Mitteleuropa am wahrscheinlichsten von einer Anfütterung durch
Menschen verursacht. Die präventive Arbeit und Aufklärung der
Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung, um die absichtliche oder
unabsichtliche Anfütterung zukünftig zu verhindern.

Derzeit gibt es aus dem Heidekreis in Niedersachsen Meldungen

von einem Wolf, der ein unnatürlich auffälliges  Verhalten zeigen soll.
Für die Sicherheit des Menschen und den Schutz des Wolfes muss auch in
diesem Fall rasch überprüft werden, ob der Wolf eventuell angefüttert
wurde und darin möglicherweise die Ursache des potentiell auffälligen
Verhaltens liegt.

Es ist in solchen Fällen nicht gänzlich auszuschließen,
dass
auch ein Risiko für Menschen bestehen kann. Nach Ausschöpfung aller
sanfteren Maßnahmen der Vergrämung kann es als letzte Möglichkeit
notwendig werden, auffällige oder problematische Wölfe nach der
Ausnahmeregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen, so wie es
bei MT6 der Fall war. Solche Entscheidungen müssen fachlich begründet
und wissenschaftlich nachvollziehbar sein und bestimmten
Entscheidungskaskaden folgen.

Nach wie vor sind die Verbände überzeugt, dass
wirklich auffällige oder problematische Wölfe, wie es etwa bei MT6 der
Fall war, als letzte Maßnahme entnommen werden können. Dafür reichen die
Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes völlig aus. Jede
Entnahme muss jedoch im Einzelfall gesondert betrachtet und begründet
werden und bei der Entscheidungsfindung sollte die DBBW der zentrale
Ansprechpartner sein.

Dringendste Aufgabe sollte aber die Prävention sein, um
die Notwendigkeit der Tötung zu vermeiden. Die Verbände weisen darauf
hin, dass es mehr Aufklärung unter der Bevölkerung seitens der
zuständigen Stellen für Wolfsmanagement geben sollte, um unerwünschte
Verhaltensentwicklungen bei Wölfen zu vermeiden. Ein zentraler Aspekt
hierbei ist, dass das (beabsichtigte oder unbeabsichtigte) Anfüttern von
Wölfen unbedingt zu vermeiden ist.

Weitere Informationen unter
www.NABU.de/wolf  

Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU Wolfsbüro,  0172-6453537
Robert Kless, IFAW Deutschland, 0173-6227538

Literatur:
NINA Studie:
Linnell,
J.D.C., et al. (2002): The fear of wolves: A review of wolf attacks on
humans. NINA/NIKU report, NINA Norsk institutt for naturforskning,
Trondheim, Norway, 65pp.


Quellenangabe

Gemeinsame Pressemeldung von IFAW und NABU


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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