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Hausbau und Bäume 2015
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Hausbau und Bäume 2015
Bild zum Eintrag (77907-160)
Hausbau und Bäume ein Wiederspruch?

08.09.2015

NRW
. Immer wieder rufen Hausbauer an und fragen: "Kann man den Baum nicht fällen?."

Sehr oft werden Grundstücke mit alten Bäumen verkauft,
die dann bei einer Bebauung im Wege sind. Da es aber in den Kommunen eine Baumschutzverordnung gibt und das Naturschutzgesetz viele alte Bäume schützt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen dem Fällen der Bäume.

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel verboten. Dann schützt das Naturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften.

Diese können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen Bäume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzsatzungen zu erhalten.

Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen.

Die Bäume auf der  Kirdorfer Allee z.B. werden an Häuslebauer mit verkauft. Die haben dann das Problem, den Baum auf dem kleinen erworbenen Grundstück stehen zu lassen. Die Wurzeln der Linden sind als Tief- oder Herzwurzeln bis zu einem Meter dick und tief. Von einer Bebauung in der unmittelbaren Nähe einer Linde wird abgeraten.

Viele Eigenheimbesitzer machen den Fehler und legen ihre Leitungen
oder Einfahrten zu dicht an den Baum.Im Laufe der Jahre wächst der Baum und die Wurzeln breiten sich aus. Die Gehwegplatten heben sichund es besteht Unfallgefahr. Wasser,Strom, Gas- und Kanalleitungen können durch die Herzwurzeln beschädigt werden. Wer die alten Linden stehen lässt, sollte entweder ausreichend Platz zum wachsen lassen, oder eine Rhizomsperre aus Hochdruck-Polyethylen um die Wurzeln legen. Sollte die Wurzel zurück geschnitten werden,muß erst die Krone des Baumes verkleinert werden. Dann kann man mit Rücksicht auf die Standfestigkeit die Wurzeln beschneiden (vom Fachmann).

Das beste ist in jedem Fall, man freut sich über den alten Baum und lässt ihn mit viel Platz rundherum
weiterwachsen.

In der Aufnahme

- Situation nach der Bebauung

Quelllenangabe/Fotos
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Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora - Fauna - Artenschutz
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
Eisvogelweg
50181 Bedburg
Tel. 0227281153
Mobil. 01734979795
E-Mail. Thiemann@Naturschutzberater.de
www.Naturschutzberater.de
.........................................................
Projekt:
www.Eisvogelschutz-Deutschland.de
Mitglied in der Interessengemeinschaft www.Naturtreff-Bedburg.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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