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Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen 11.11.16
Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen

Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen
11/12.11.2016
Zahlreiche verbotene Fallen und 34 lebende Vögel beschlagnahmt
Im Kreis Düren haben Vogelschützer einem professionellen Vogelfänger das Handwerk gelegt. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden nach einer Anzeige des Verbandes gestern auf einem Privatgarten im Dürener Stadtteil Niederau eine riesige Anzahl aktiver Vogelfallen sowie insgesamt 34 lebende geschützte Vögel beschlagnahmt.
„Nach einem Hinweis haben wir das Grundstück gestern morgen beobachtet und festgestellt, dass dort zahlreiche einheimische Vögel in Käfigen und Volieren gehalten werden. Außerdem konnten wir von außen ein etwa 4 Meter langes hauchdünnes Fangnetz und eine mit lebenden Zeisigen beköderte Greifvogelfalle erkennen“, berichtet Komiteesprecher Alexander Heyd.
11/12.11.2016
Zahlreiche verbotene Fallen und 34 lebende Vögel beschlagnahmt
Im Kreis Düren haben Vogelschützer einem professionellen Vogelfänger das Handwerk gelegt. Wie das Bonner Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, wurden nach einer Anzeige des Verbandes gestern auf einem Privatgarten im Dürener Stadtteil Niederau eine riesige Anzahl aktiver Vogelfallen sowie insgesamt 34 lebende geschützte Vögel beschlagnahmt.
„Nach einem Hinweis haben wir das Grundstück gestern morgen beobachtet und festgestellt, dass dort zahlreiche einheimische Vögel in Käfigen und Volieren gehalten werden. Außerdem konnten wir von außen ein etwa 4 Meter langes hauchdünnes Fangnetz und eine mit lebenden Zeisigen beköderte Greifvogelfalle erkennen“, berichtet Komiteesprecher Alexander Heyd.
Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen

Das per Telefon von den Vogelschützern verständigte Veterinäramt
fackelte nicht lange und stand zwei Stunden später, unterstützt von
Polizeibeamten und einem sachkundigen Biologen, vor der Tür des
Vogelfängers. Bei der anschließenden Kontrolle des Gartens staunten die
Beamten nicht schlecht: Auf dem Schuppendach, in Bäumen, auf dem Rasen -
überall standen aktive Vogelfallen in jeder erdenklichen Form und
Größe.
Daneben zahlreiche Käfige mit lebenden Lockvögeln und Schalen mit
Vogelfutter, die Wildvögel in die Fanggeräte lotsen sollten. „Das war
ein professioneller Fanggarten, wo Vogelfang in ganz großem Stil
betrieben wurde“, so der Biologe Axel Hirschfeld, der bei der Aktion
dabei war.
fackelte nicht lange und stand zwei Stunden später, unterstützt von
Polizeibeamten und einem sachkundigen Biologen, vor der Tür des
Vogelfängers. Bei der anschließenden Kontrolle des Gartens staunten die
Beamten nicht schlecht: Auf dem Schuppendach, in Bäumen, auf dem Rasen -
überall standen aktive Vogelfallen in jeder erdenklichen Form und
Größe.
Daneben zahlreiche Käfige mit lebenden Lockvögeln und Schalen mit
Vogelfutter, die Wildvögel in die Fanggeräte lotsen sollten. „Das war
ein professioneller Fanggarten, wo Vogelfang in ganz großem Stil
betrieben wurde“, so der Biologe Axel Hirschfeld, der bei der Aktion
dabei war.
Singvogelfänger in Düren-Niederau aufgeflogen

Laut Komitee hatte der Mann es offenbar vor allem auf
Singvögel abgesehen, die er anschließend in Volieren sperrte. Bei der
gestrigen Kontrolle wurden insgesamt 32 einheimische Singvögel
beschlagnahmt, darunter 9 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 7 Stieglitze, 5
Gimpel, 2 Grünfinken und ein Birkenzeisig. Die Behauptung des Mann,
einen Teil dieser Vögel gezüchtet zu haben, wird zur Zeit von den
Behörden überprüft, erscheint aber aufgrund der Haltungsbedingungen und
der Vielzahl der vorgefundenen Fanggeräte sehr unwahrscheinlich. Neben
den Singvögeln wurden bei der Kontrolle auch ein lebender Turmfalke und
ein Sperber entdeckt, die unter tierquälerischen Bedingungen in kleinen
Drahtkäfigen gehalten wurden.
Als Beweismittel sichergestellt
wurden zudem insgesamt 21 auf dem Grundstück aufgestellte oder gelagerte
Fanggeräte, darunter zwei Fangnetze, ein Dutzend Käfigfallen für
Singvögel, drei mit Netzen bespannte Bügelfallen, ein großer Fangkorb
für Singvögel, zwei Sperberfallen und ein Habichtfangkorb. Wie das
Komitee weiter mitteilt, gibt es zudem Hinweise darauf, dass der Mann
regelmäßig Vögel im Internet zum Verkauf angeboten hat. Ihn erwartet nun
ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und
Tierquälerei.
Quellenangabe/Fotos:
V.i.S.d.P. und Kontakt für weitere Informationen :
Komitee gegen den Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Heinz
Schwarze: Tel.: 0228/665521 oder 01794803805 (A.Hirschfeld), Email:
komitee@komitee.de, die an diese Mail angehängten vier Fotos zeigen das
aufgestellte Fangnetz, einige der in beschlagnahmte Stieglitze (Vogel
des Jahres 2016), die Haltung des Turmfalken und die sichergestellten
Vogelfallen
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken®
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
Singvögel abgesehen, die er anschließend in Volieren sperrte. Bei der
gestrigen Kontrolle wurden insgesamt 32 einheimische Singvögel
beschlagnahmt, darunter 9 Girlitze, 8 Erlenzeisige, 7 Stieglitze, 5
Gimpel, 2 Grünfinken und ein Birkenzeisig. Die Behauptung des Mann,
einen Teil dieser Vögel gezüchtet zu haben, wird zur Zeit von den
Behörden überprüft, erscheint aber aufgrund der Haltungsbedingungen und
der Vielzahl der vorgefundenen Fanggeräte sehr unwahrscheinlich. Neben
den Singvögeln wurden bei der Kontrolle auch ein lebender Turmfalke und
ein Sperber entdeckt, die unter tierquälerischen Bedingungen in kleinen
Drahtkäfigen gehalten wurden.
Als Beweismittel sichergestellt
wurden zudem insgesamt 21 auf dem Grundstück aufgestellte oder gelagerte
Fanggeräte, darunter zwei Fangnetze, ein Dutzend Käfigfallen für
Singvögel, drei mit Netzen bespannte Bügelfallen, ein großer Fangkorb
für Singvögel, zwei Sperberfallen und ein Habichtfangkorb. Wie das
Komitee weiter mitteilt, gibt es zudem Hinweise darauf, dass der Mann
regelmäßig Vögel im Internet zum Verkauf angeboten hat. Ihn erwartet nun
ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und
Tierquälerei.
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aufgestellte Fangnetz, einige der in beschlagnahmte Stieglitze (Vogel
des Jahres 2016), die Haltung des Turmfalken und die sichergestellten
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