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Bitte auf den Wegen bleiben
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Bitte auf den Wegen bleiben

14/15.11.2016

Dem Auerhuhn zuliebe: Wandern in Kerngebieten des Nationalparks vorübergehend nur auf markierten Wegen erlaubt

Grafenau.

Ab dem 16. November greift wieder die alljährlich wiederkehrende
saisonale Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer
Wald: In den Kerngebieten, die dem Schutz besonders störempfindlicher
Tier- und Pflanzenarten dienen, dürfen nur markierte Wege benutzt
werden. Nicht markierte Wege, die sogenannten „sonstigen Wege und
Steige“ wie etwa der Grenzsteig, dürfen bis zum 14. Juli 2017 nicht
begangen werden. Einige Grenzübertrittstellen wie beispielsweise am
Lackaberg und bei der Hirschbachschwelle sind daher in diesem Zeitraum
auch nicht erreichbar. Bestehende und aktuell angebrachte
Hinweisschilder an den Zugängen in die Kerngebiete helfen, den genauen
Geltungsbereich des saisonal beschränkten Betretungsrechtes zu erkennen.

Die
Kerngebiete des Nationalparks Bayerischer Wald befinden sich vor allem
in sensiblen Hochlagenbereichen, wo das Auerhuhn zu Hause ist.
Die
ökologischen Ansprüche dieses eindrucksvollen Charaktervogels naturnaher
Hochlagenwälder sind sehr komplex und so gibt es außerhalb der Alpen
nur noch wenige Populationen in Mittelgebirgen wie dem Bayerischen Wald
und dem Böhmerwald. Besonders gefährdet sind Auerhühner während der
Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit durch Nichteinhaltung des Wegegebots.
Speziell im Winter führt jedes Aufschrecken beispielsweise durch
Schneeschuhgänger oder Skiläufer abseits markierter Wege zu enormem
Energieverlust, was zum Tod der Vögel führen kann.

Um ein
Überleben dieser vom Aussterben bedrohten Rote-Liste-Art zu ermöglichen,
sind konsequente Schutzmaßnahmen unabdingbar nötig
. Die
Nationalparkverwaltung bittet daher alle Wanderer, Wintersportler und
sonstigen Naturfreunde, das Ruhebedürfnis des Wappenvogels der Region zu
respektieren, indem sie in den Kerngebieten zwischen Mitte November und
Mitte Juli auf den markierten Wegen bleiben. Diese saisonale
Einschränkung des Betretungsrechts in den Kerngebieten des Nationalparks
ist per Verordnung von der Regierung Niederbayern vorgeschrieben.

Bildunterschrift:
Beeindruckend
und bedroht: Auerhühner im Nationalpark Bayerischer Wald, wie dieser
stattliche Hahn. Das Einhalten von Einschränkungen im Betretungsrecht
hilft diesem seltenen Vogel, zu überleben. (Foto: Rainer
Simonis/Nationalpark Bayerischer Wald)



Quellenangabe


Nationalpark Bayerischer Wald
Freyunger Str. 2
94481 Grafenau    Tel. (08552) 9600 – 0
Fax: (08552) 9600 -100
E-Mail: poststelle@npv-bw.bayern.de
Internet: www.nationalpark-bayerischer-wald.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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