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Neue Chancen für alte Bäume
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Neue Chancen für alte Bäume

21/22.01.2018

Der
Bayerische Naturschutzfonds fördert das Projekt „Neue Chancen für alte
Bäume“ als Teil der gemeinsamen Aktion „Natur in der Stadt“ vom
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, LBV,
Stiftung Mensch & Umwelt und BUND Naturschutz. Ein Schwerpunkt des
Projekts ist eine Untersuchung zur Wirksamkeit von
Baumschutzverordnungen.
16.01.2018


"In Zeiten des Klimawandels mit steigender Hitzebelastung in den Stadtzentren sind Stadtbäume und innerstädtische Grünflächen
als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwenig für die Bevölkerung.
Dennoch haben wir jedes Jahr dramatische Verlustzahlen bei Bäumen in
Bayerns Städten", äußert sich Prof. Dr. Hubert Weiger,
Landesvorsitzender des BUND Naturschutz.

Die Sommermonate
waren in den letzten Jahren gekennzeichnet von immer neuen
Hitzerekorden. Prof. Dr. Paeth von der Universität Würzburg
kommt in
einer Studie hinsichtlich der Zunahme der Hitzetage für die Klimaregion
im Maintal zwischen Schweinfurt und Aschaffenburg zu
besorgniserregenden Ergebnissen: die Temperatur steigt bis 2100 um vier
bis fünf Grad und die sommerlichen Trockenperioden weiten sich aus. Die
bisher im Schnitt zwei Hitzetage (> 30°C) im Sommer werden bis 2100
auf 52 Hitzetage ansteigen.

Die Wichtigkeit von Stadtbäumen betont auch das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: "Sie werden künftig eine
noch größere Bedeutung erlangen - für die Verbesserung des Stadtklimas,
die Lebensqualität der Menschen und die Artenvielfalt"
(Pressemitteilung Nr. 117/2016). In Städten sorgt die hohe
Wärmespeicherfähigkeit von Beton und Asphalt durch den hohen
Versiegelungsgrad zur Stauung der Hitze. Grünflächen spielen daher für
die Klimatisierung einer Stadt eine sehr wichtige Rolle. Und vor allem
Stadtbäume haben einen enormen positiven Effekt, ein ausgewachsener
Laubbaum verdunstet an einem heißen Sommertag bis zu 400 Liter Wasser
und entzieht dabei der umgebenden Luft Wärme. Außerdem sind sie
effektive Schattenspender: Mit gerade einmal 15 m Kronendurchmesser
schafft es ein einziger Laubbaum, eine Fläche von 160 m² mit seinem
Schatten zu kühlen. Vor diesem Hintergrund ist es umso dramatischer,
dass in den meisten Städten Bayerns jedes Jahr eine große Zahl an Bäumen
unwiederbringlich verloren geht.

Das Projekt "Neue Chancen
für alte Bäume" soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Situation
und die positiven Effekte der Bäum
e im Siedlungsbereich zu schärfen
und nachhaltig ihren Schutz zu gewährleisten. Neben der Erstellung einer
Argumentationshilfe zu gesundheitlichen Wirkungen von Stadtnatur und
der Konzeption einer Wanderausstellung zur Bedeutung und Funktion von
innerstädtischem Grün, liegt der Schwerpunkt des Projekts darauf, die
Effektivität von Baumschutzverordnungen zu untersuchen. Ein Aspekt, der
auch die Schweinfurter Bürger aktuell stark beschäftigt, die am
28.1.2018 aufgefordert sind, zur Frage "Erhalt oder Abschaffung der
Schweinfurter Baumschutzverordnung" Stellung zu beziehen.

Bisher müssen Baumeigentümer vor der Fällung eines Baumes auf ihrem Grundstück eine Genehmigung bei der Stadt einholen.
Sollte die Baumschutzverordnung aufgegeben werden, ist nicht einmal
mehr ein guter Grund für eine Fällung notwendig. Natürlich ist es auch
heute schon möglich, einen Baum zu fällen, wenn dieser z.B. die Gefahr
birgt, beim nächsten Sturm umzuknicken oder aufgrund seiner
Beschaffenheit, seines Alters oder einer Krankheit eine Gefahr
darstellt. Auch bei geplanter Bebauung oder einer erheblichen
Beeinträchtigung der Nutzung des Eigentums ist eine Fällung auch mit
Verordnung möglich.

Eine häufige Sorge von Baumeigentümern, sie könnten für durch ihre Bäume verursachte Schäden haftbar gemacht werden,
ist indes mit Blick auf die allgemeine Rechtslage unbegründet. Die
Verkehrssicherungspflicht erfasst diejenigen Maßnahmen, die ein
umsichtiger und verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger
Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu
bewahren. Stürzt ein Baum bei einem Unwetter auf das Grundstück eines
Nachbarn, muss der Besitzer nicht für Schäden bezahlen, wenn es sich um
einen gesunden Baum gehandelt und der Besitzer ihn regelmäßig auf
Schäden kontrolliert hat. Für höhere Gewalt wird man nicht haftbar
gemacht.

Ein Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf
verdeutlicht die Frage der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine
ca. 200 Jahre alte Eiche
. Diese stand auf einem Privatgrundstück und
stürzte während eines starken Sturms um und verursachte dadurch Schäden
am Gebäude eines Nachbarn. Der Gebäudeversicherer des Nachbarn übernahm
die Kosten für die Schadensbeseitigung und wollte vom Eigentümer des
Baums das Geld zurückholen. Das Gericht entschied jedoch, es bestünde im
konkreten Fall keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die
tatsächlich vorhandene Erkrankung der alten Eiche für einen Laien
äußerlich nicht erkennbar gewesen war. Der Eigentümer musste nicht
zahlen.

Auch wenn der Baum einer Bebauung im Weg ist, die nicht anders geplant werden kann, kann sich der Eigentümer
eine Genehmigung bei der Stadt einholen. Diese ist erfahrungsgemäß auch
nicht allzu schwer zu bekommen. Hier gilt nach der Rechtsprechung der
Grundsatz, dass ein bebaubares Grundstück wegen Art. 14 GG nicht wegen
einer Baumschutzverordnung zum "unbebaubaren" Grundstück gemacht werden
kann.

Da Baumschutzverordnungen erst ab einem bestimmten Stammumfang greifen, ist ein gängiges Vorurteil, dass die Bäume
dann eben gefällt würden bevor sie "in die Verordnung hineinwachsen".
Dieses Vorurteil wird allerdings von einer Befragung widerlegt, die
unter den 332 Mitgliedern der Gartenamtsleiterkonferenz beim Deutschen
Städtetag durchgeführt wurde. Die dort befragten Experten wiesen diese
Einschätzung mehrheitlich zurück.

"Viele Sorgen der Baumeigentümer sind völlig unbegründet und von einer Gängelung der Bürger, wie sie häufig von Gegnern
der Baumschutzverordnung ins Feld geführt wird, kann keine Rede sein."
äußert sich Edo Günther, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Schweinfurt.
"Fällgenehmigungen können bei vorliegenden Gründen eingeholt werden.
Und ein alter, klimabedeutsamer und stadtbildprägender Baum ist eben
keine Privatangelegenheit." Neben den vielfältigen gesundheitlichen
Wirkungen von Stadtbäumen (positive Effekte sind u.a. bei
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, ADHS, Stress und
sogar beim Body-Mass-Index wissenschaftlich nachgewiesen), haben Bäume
einen enormen - und ganz nebenbei: kostengünstigen - Effekt auf das
Stadtklima.

Am 28.1.2018 ist der Bürgerentscheid zum Erhalt
der Baumschutzverordnung in Schweinfurt. Angesichts der
überlebensnotwendigen Bedeutung
der Stadtbäume für das Klima und die Gesundheit der Menschen, eine Abstimmung von enormer Tragweite.

Der BUND Naturschutz bietet Bürgern mit weiterem Informationsbedarf und auch bei anderen Fragen rund um das Thema Stadtbäume
seit dem 20.12.2018 eine Baumsprechstunde unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800 / 78 23 822 (0800/STADTBAUM) an, Montag bis
Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr sowie unter der Emailadresse
stadtbaum@bund-naturschutz.de.

gez. Dr. Daniel Mühlleitner und Christopher Busch,

Projektmanager "Neue Chancen für alte Bäume", Tel. 0911/575294-17 bzw. -18.


Quelle

BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN)

Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken®

In der Aufnahme von Jasmin Schreiber

- Blick in "den Steigerwald" ...

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