Sie alle engagieren sich gemeinsam mit Artenschutz in Franken® für eine intakte Umwelt
ARTENSCHUTZ IN FRANKEN®

Im Sinne uns nachfolgender Generationen
Ausgezeichnet

Home

Über Uns

Aktuelles

Der Steigerwald

Diverses

Pflanzen

Projekte

Publikationen

Tiere

Umweltbildung

Webcams
So ein Biberleben
So ein Biberleben

11.05.2012

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt gibt es zwei Teiche, an denen Biber gefährlich leben.
Weitere Abschussgenehmigungen könnten erteilt werden. Aber nur falls der Biber zu kräftig zubeißt.

Erlangen-Höchstadt -
Der Biber kooperiert nicht. Dabei kann diese Sturheit sein Tod sein. Der Biber sollte sich deshalb von Kreisrat Christoph Maier (CSU) beraten lassen. Das empfahl Christiane Kolbet (Grüne) im Umweltausschuss des Landkreises allen 27 behaarten Revierfürsten an den Fließgewässern im Landkreis und deren im Schnitt 3,3-köpfigen Familen.

Das heißt hochgerechnet knapp 90 Biber tun an den Flüssen und Bächen im Landkreis das, was der Biber so tut: bauen, stauen, beißen. Das ist die Natur des Bibers. Sie sorgte erneut für eine bissige Debatte im Umweltausschuss. Christoph Maier (CSU) betonte, dass der Bestand des geschützten Tiers gesichert ist. Der Biber macht aber weiter. Er vermehrt sich. Das sei wie bei den Menschen, fand Maier. Wenn es immer mehr werden, sei das Haus irgendwann zu eng.

Mit diesem Vergleich provozierte Maier die Antwort der grünen Kreisrätin. Verstärkung fand der CSU-Mann bei der SPD: Paul Neudörfer ordnet die Kompetenz der Grünen in Sachen Ökomanagement nicht gerade hoch ein.

Landwirte und Fischer seien die wirklich praktizierenden Umweltschützer. Die Menschen gelte es, vor dem Biber zu schützen. „Wenn ich Hochwasserschutz höre, muss ich lachen“, wetterte der SPD-Mann. „Die vielen Bäume im Wasser schaffen Stauräume und das sorgt für schnelles Hochwasser.“ Und die Bäume schleppt der Biber an für seine Burgen. Hat er damit sein Lebensrecht verwirkt im Land zwischen Aisch und Aurach?

Das wollten die grünen Kreisräte Manfred Bachmayer und Christiane Kolbet von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt wissen. Aufgeschreckt hatte die beiden Kreisräte ein Schreiben des bayrischen Umweltministeriums über das sogenannte Bibermanagement. Dafür sind die Landratsämter zuständig.

Keine aktuellen Zahlen

Management heißt hier konkret, das Landratsamt schaut, wo der Biber hohen Schaden verursacht. Auf solchen Flächen solle es erlaubt werden, den Biber ohne weitere Einzel-Genehmigung zu „entnehmen“. Diese Formulierung bedeutet, die Tiere töten, weil sie sich am falschen Ort angesiedelt haben. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist das schon so gehandhabt worden, es wurden Biber „entnommen“.
Wie viele Tiere es exakt gibt, kann momentan nur geschätzt werden, da die letzte Kartierung vor vier Jahren erfolgte. Die größeren Fließgewässer seien aber durchgehend besetzt mit einer stabilen Population, hat Sigrid Kaiser vom Umweltamt rechierchiert.

Die meisten Tiere leben an der Aisch (sechs Reviere), der Reichen Ebrach (fünf) und an der Regnitz (vier oder fünf). Wie viele der Nager an Teichen leben und lieben kann momentan niemand genau beziffern. Das liegt daran, dass er ein recht unsteter Gesell zu sein scheint. Er kommt und geht, wie es ihm passt. Oder er lässt sich „entnehmen“.

Um Letzteres zu vermeiden, sollten sich Biberfamilien nicht an den Teichen bei Schloss Neuhaus und bei Haundorf niederlassen. Für diese Areale besteht bereits eine Genehmigung zur „Entnahme“. In den letzten beiden Jahren seien dort insgesamt drei Biber „entnommen“ worden, listet die Bilanz der Unteren Naturschutzbehörde auf.

An den übrigen zwölf vermuteten Biber-Standorten an Teichen dürfen die Tiere bislang nicht gefangen und getötet werden. Das könne sich aber heuer auf dreien dieser Areale ändern. Falls es beantragt werde. In diesen Bereichen seien Dammeinbrüche, verbaute Mönche, Biberrutschen und Verluste von Satzfischen im Winter zu massiv.

Als gut bewertet die Fachabteilung am Landratsamt die Zusammenarbeit mit dem nordbayrischen Biber-Manager Schwemmer.

Insgesamt zählt der Landkreis Erlangen-Höchstadt aber nicht zu den Gebieten, die flächendeckend für eine Abschussgenehmigung in Frage kommen: Er ist mit einer gemeldeten Schadenssumme von gerade einmal 1000 Euro nicht „erheblich schadensgeneigt“. Das wäre die Voraussetzung.

Eine weitere behördliche Voraussetzung für eine generelle Abschussgenehmigung wäre eine Allgemeinverfügung des Landratsamts. Die Teichgenossenschaft Aischgrund hat auf ihrer Hauptversammlung angekündigt, dass sie die beantragen wolle. Bisher sei das allerdings nicht geschehen.

Die Experten von der Unteren Naturschutzbehörde gehen davon aus, dass in den natürlichen Lebensräumen der Biber, den Fließgewässern und Auen, im Landkreis Erlangen-Höchstadt nur mit geringen oder gar keinen Schäden durch die Tiere zu rechnen sei.


Kein Pardon

An gewerbsmäßig genutzten Fischteichen und Teichanlagen ist allerdings auch nach Meinung der Fachabteilung am Landratsamt „in vielen Fällen jedoch mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu rechnen“. Hier sollte das Schicksal der Biber besiegelt werden, lautet die Empfehlung.
Eingetreten scheinen die Schäden nicht zu sein. Die beiden Kreisräte von den Grünen hatten auch gefragt, wie sich die Biber-Ausgleichszahlungen in den letzten Jahren entwickelt haben. Auch nach der Zahl der Schadensfälle hatten sich Kolbet und Bachmayer erkundigt.

Offiziell gemeldet wurden bis heute zwei Schäden. Obwohl die zahl der Tiere in den letzten Jahren stetig zugenommen habe, ist seit 2008 vom Land entschädigt wird, „keine deutliche Zunahme von gemeldeten Biberschäden zu verzeichnen“.
.



Quellenangabe: Fränkischer Tag / Erlangen - Höchstadt / 11.05.2012 / Autor Manuela Cranz



Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken