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20 Jahre Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie in Berlin
20 Jahre Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie in Berlin

08/09.11.2012

Was wurde erreicht?

Die Vorgaben der Europäischen Union
zum Thema Schutz von Flora, Fauna und deren Habitaten sind umfangreich und richten sich von der europäischen Ebene bis hinunter zu den Anstrengungen der einzelnen Bundesländer. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums der Richtlinie galt es am vergangenen Samstag, den 3. November 2012, Bilanz zu ziehen. NABU-Landesverband Berlin und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kamen in einer gemeinsamen Veranstaltung zu einem ernüchternden Ergebnis…

Mit Europäischen Wurzeln…

1992 wurde die FFH-Richtlinie damals von der Europäischen Gemeinschaft (EG) beschlossen. Gemeinsam mit der 1979 verabschiedeten Vogelschutzrichtlinie war sie der Grundstein für die Entwicklung eines europäischen Netzes von Schutzgebieten mit der Bezeichnung NATURA 2000. Ziel dieses Netzes ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Da dieser nicht nur über den Lebensraumschutz zu erreichen ist, wurden in Anhängen der FFH-Richtlinie auch Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen, für die sich besondere Verpflichtungen für deren Schutz ergeben.

… zum Handeln vor der eigenen Haustüre

Auch in der Hauptstadt Berlin gibt es 15 FFH- und 5 Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von rund 6300 Hektar oder 7,1 Prozent der Landesfläche. So hat Berlin vor allem für Fledermäuse und den Schutz des Heldbocks eine besondere Verantwortung. Der Verantwortung für den Erhalt der Fledermäuse und ihrer großen Winterquartiere, wurde durch die Ausweisung von FFH-Gebieten, wie der Spandauer Zitadelle, dem Fort Hahneberg und den ungenutzten Wasserbehältern in Berliner Wasserwerken Rechnung getragen.
Ein gutes Beispiel für den Erhalt von Alteichen und damit dem Lebensraum des Heldbocks, wurden aus dem FFH-Gebiet Pfaueninsel vorgestellt. Dagegen bietet das bemerkenswerte Vorkommen des Heldbocks im Schlosspark Niederschönhausen Anlass zur Sorge. Und während sich beispielsweise die Situation der Fledermäuse und Fische in Berlin verbessert hat, befindet sich ein Großteil der unter FFH-Schutz gestellten Lebensraumtypen in einem schlechten Erhaltungszustand.

Erhalten, schützen, entwickeln

Ein Ziel der FFH-Richtlinie ist die Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der Lebensräume und Artenvielfalt. Dieser kann auch sehr gut über andere Richtlinien der EU gewährleistet werden, wie die Beispiele zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Berliner Gewässer zeigen. Denn schützt man einen Lebensraum umfassend, profitieren nicht nur die Gewässer sondern auch die dazu gehörenden Pflanzen- und Tierarten.

Am Beispiel der Moore wurde der Spagat zwischen einer nachhaltigen Ressourcennutzung und den Anforderungen an den Schutz dieser Lebensräume deutlich. Zum einen ist Berlin stolz, dass die Stadt ihren Trinkwasserbedarf aus eigenen Brunnengalerien deckt. Damit verbunden sind jedoch auch weit reichende Absenkungstrichter, die bei starker Wasserentnahme Gewässer und vor allem Moore trocken fallen lassen. Lösungsansätze für diesen Konflikt und erste Beispiele zur Wiedervernässung der Moore im Spandauer Forst wurden ebenfalls in einem Fachvortrag vorgestellt. In den Berliner Mooren kommen noch zehn Arten der Torfmoose vor, 16 Arten gelten als ausgestorben.

Schutzanstrengungen weiter notwendig

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung waren sich einig, dass Berlin eine bemerkenswerte Naturausstattung aufzuweisen hat, die es zu sichern, zu erhalten und zu schützen gilt. Doch diese Ziele können nicht im Selbstlauf erreicht werden. Neben den Anforderungen der FFH-Richtlinie, die eine Bestandsüberwachung der Lebensräume und Arten durch ein Monitoring vorsehen, sind die Schutzziele häufig nur durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen möglich, die es zu finanzieren gilt.

Der NABU Berlin und die Fachreferenten der Veranstaltung machten deutlich, dass Schutzstrategien und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Berliner „Tafelsilbers“ notwendig sind. Zu diesen Strategien zählen unter anderem die Umsetzung des Berliner Biotopverbunds und die Bereitstellung von Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie eine zweckgebundene Nutzung des Grundwasserentnahmeentgelts für Naturschutzmaßnahmen zum Erhalt der Berliner Moore und Feuchtwälder.

Weiterführende Informationen
finden sich auch unter berlin.nabu.de/themen/natura2000/

Für Rückfragen durch Vertreter der Medien stehen zur Verfügung:
Jens Scharon, NABU Berlin, Referent für Artenschutz, jscharon@nabu-berlin.de, (030) 9860837-15
Anja Sorges, NABU Berlin, Geschäftsführung & Presse, presse@nabu-berlin.de, (030) 9860837-17


Quellenangabe: NABU


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken