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„Und wir werden nicht gefragt“ 08.11.2013
„Und wir werden nicht gefragt“
„Und wir werden nicht gefragt“
08.11.20.2013
Der Gemeinderat Rauhenebrach kritisiert heftig das Vorhaben in der Nachbarkommune Ebrach, einen geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen. Das Gremium hält das Projekt für rechtswidrig und die Vorgehensweise für bedenklich.
Untersteinbach - Will der Landkreis Bamberg durch die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils zwischen Ebrach und Rauhenebrach einen Schritt in Richtung Nationalpark tun?
Dieser Verdacht drängte sich dem Gemeinderat Rauhenebrach auf, als Bürgermeister Oskar Ebert (Freie Wähler) den bisherigen Verfahrensgang dieser Ausweisung aufzeigte. „Ganz davon abgesehen, dass gut nachbarschaftliche Zusammenarbeit anders aussieht, entbehrt diese Ausweisung jeder rechtlichen Grundlage“, betonte Ebert bei der Sitzung im Rathaus von Untersteinbach.
Ebert ist verärgert und seit Dienstag auch sein Gemeinderat. „Für die Ausweisung von drei Bauplätzen in Falsbrunn beteiligen wir auch die oberfränkischen Nachbargemeinden, und hier sollen fast 700 Hektar direkt an unserer Gemeindegrenze neu überplant werden, und wir werden nicht gefragt“, schimpfte Ebert. Eher zufällig wurde er auf den Vorgang aufmerksam, die Untere Naturschutzbehörde in Bamberg hatte offenbar nicht vor, die Nachbarkommunen zu hören. Auch die Staatsforstverwaltung scheint noch nicht wirklich informiert.
Wie Bürgermeister Ebert aufzeigte, plant das Landratsamt, die Forstabteilung „Hohe Buchene Wald“ im Ebracher Forst als einen geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen. In diesen 757 Hektar Fläche liegen zwar die beiden Naturwaldreservate Brunnstube und Waldhaus, der Rest des Staatswaldes ist jedoch ökologisch nicht sehr hochwertig, im Gegenteil, er weist einen relativ hohen Nadelholz-Anteil auf.
Nicht nur, dass damit das Risiko von Borkenkäferbefall für den angrenzenden Wustvieler Rechtlerwald und den Bürgerwald entsteht, die Einschränkungen, die das Naturschutzgesetz für einen geschützten Landschaftsbestandteil ausweist, ließen bei den Räten alle Alarmglocken schrillen: Keine neuen Wege, Rückbau von Wegen, die nicht ausdrücklich zur Waldbewirtschaftung benötigt werden. Die Waldbewirtschaftung allerdings soll eingestellt werden. Auch Leitungen sollen dort nicht verlegt werden können. „Da liegt aber unsere DLS-Leitung, vielleicht brauchen wir mal eine neue oder eine zweite“, sagte Ebert. Sogar einen Wanderweg auszuschildern, würde schwierig.
Nur Studien ausgewertet?
Ebert hält den Vorgang nicht für rechtskonform. Zum einen wurde nach seinen Angaben das Gutachten, auf dem der Antrag fußt, von einem Institut erstellt, das nicht einmal vor Ort gewesen ist. Ausgewertet worden seien lediglich vorliegende Studien, teils über zehn Jahre alt. Nicht einbezogen hingegen wurden laut Ebert die Auswertungen zum Trittsteinkonzept, das mit gutem Erfolg für die Artenvielfalt seit einigen Jahren im Staatsforst umgesetzt wird.
Zum anderen sei Paragraf 29 des Deutschen Naturschutzgesetzes untauglich für eine solche Schutzgebietsausweisung. Dort sei nur die Rede von einzelnen Landschaftsbestandteilen wie Hecken oder Baumgruppen. Und nicht von größeren Flächen, wie es diese 757 Hektar zweifelsohne wären. „Jetzt versucht man offenbar, Tatsachen zu schaffen“, rügte er.
Mit einem einstimmigen Votum beauftragte der Gemeinderat schließlich den Bürgermeister, vehement gegen das Vorhaben zu intervenieren. Auch die Staatsforsten wollen dem Vernehmen nach energisch gegen die ungefragte Überplanung dieses Waldstückes protestieren.
Quellenangabe:
Fränkischer Tag / 08.11.2013 / Autor Sabine Weinbeer
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F - A.i.F - A.i.F -A.i.F -
08.11.20.2013
Der Gemeinderat Rauhenebrach kritisiert heftig das Vorhaben in der Nachbarkommune Ebrach, einen geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen. Das Gremium hält das Projekt für rechtswidrig und die Vorgehensweise für bedenklich.
Untersteinbach - Will der Landkreis Bamberg durch die Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils zwischen Ebrach und Rauhenebrach einen Schritt in Richtung Nationalpark tun?
Dieser Verdacht drängte sich dem Gemeinderat Rauhenebrach auf, als Bürgermeister Oskar Ebert (Freie Wähler) den bisherigen Verfahrensgang dieser Ausweisung aufzeigte. „Ganz davon abgesehen, dass gut nachbarschaftliche Zusammenarbeit anders aussieht, entbehrt diese Ausweisung jeder rechtlichen Grundlage“, betonte Ebert bei der Sitzung im Rathaus von Untersteinbach.
Ebert ist verärgert und seit Dienstag auch sein Gemeinderat. „Für die Ausweisung von drei Bauplätzen in Falsbrunn beteiligen wir auch die oberfränkischen Nachbargemeinden, und hier sollen fast 700 Hektar direkt an unserer Gemeindegrenze neu überplant werden, und wir werden nicht gefragt“, schimpfte Ebert. Eher zufällig wurde er auf den Vorgang aufmerksam, die Untere Naturschutzbehörde in Bamberg hatte offenbar nicht vor, die Nachbarkommunen zu hören. Auch die Staatsforstverwaltung scheint noch nicht wirklich informiert.
Wie Bürgermeister Ebert aufzeigte, plant das Landratsamt, die Forstabteilung „Hohe Buchene Wald“ im Ebracher Forst als einen geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen. In diesen 757 Hektar Fläche liegen zwar die beiden Naturwaldreservate Brunnstube und Waldhaus, der Rest des Staatswaldes ist jedoch ökologisch nicht sehr hochwertig, im Gegenteil, er weist einen relativ hohen Nadelholz-Anteil auf.
Nicht nur, dass damit das Risiko von Borkenkäferbefall für den angrenzenden Wustvieler Rechtlerwald und den Bürgerwald entsteht, die Einschränkungen, die das Naturschutzgesetz für einen geschützten Landschaftsbestandteil ausweist, ließen bei den Räten alle Alarmglocken schrillen: Keine neuen Wege, Rückbau von Wegen, die nicht ausdrücklich zur Waldbewirtschaftung benötigt werden. Die Waldbewirtschaftung allerdings soll eingestellt werden. Auch Leitungen sollen dort nicht verlegt werden können. „Da liegt aber unsere DLS-Leitung, vielleicht brauchen wir mal eine neue oder eine zweite“, sagte Ebert. Sogar einen Wanderweg auszuschildern, würde schwierig.
Nur Studien ausgewertet?
Ebert hält den Vorgang nicht für rechtskonform. Zum einen wurde nach seinen Angaben das Gutachten, auf dem der Antrag fußt, von einem Institut erstellt, das nicht einmal vor Ort gewesen ist. Ausgewertet worden seien lediglich vorliegende Studien, teils über zehn Jahre alt. Nicht einbezogen hingegen wurden laut Ebert die Auswertungen zum Trittsteinkonzept, das mit gutem Erfolg für die Artenvielfalt seit einigen Jahren im Staatsforst umgesetzt wird.
Zum anderen sei Paragraf 29 des Deutschen Naturschutzgesetzes untauglich für eine solche Schutzgebietsausweisung. Dort sei nur die Rede von einzelnen Landschaftsbestandteilen wie Hecken oder Baumgruppen. Und nicht von größeren Flächen, wie es diese 757 Hektar zweifelsohne wären. „Jetzt versucht man offenbar, Tatsachen zu schaffen“, rügte er.
Mit einem einstimmigen Votum beauftragte der Gemeinderat schließlich den Bürgermeister, vehement gegen das Vorhaben zu intervenieren. Auch die Staatsforsten wollen dem Vernehmen nach energisch gegen die ungefragte Überplanung dieses Waldstückes protestieren.
Quellenangabe:
Fränkischer Tag / 08.11.2013 / Autor Sabine Weinbeer
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
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