Sie befinden sich hier:
Diverses
>
Windkraft und Artenschutz
>
Artenschutz am Windradfuß? 22.06.2024
Artenschutz am Windradfuß?

Blühstreifen als optischer "Aufmacher" am Ackerrand vermittelt eine Illusion ...lockt Insekten an und wird dann ... in nachfolgendem Zustand versetzt ...
Artenschutz am Windradfuß?

Die vor Jahren hochgelobte Artenvielfalt in der Rekultivierung geht stark zurück. Zahlreiche Blüh-, Brach- und Ackerrandstreifen wurden umgepflügt oder sind wegen mangelnder Pflege verloren gegangen. Auch die Zauneidechsen-Biotope auf einer hier regionalen Fläche sind dem Ende nah, da sie nicht gepflegt werden und auf Dauer zuwachsen. Es wurden zahlreiche Untersuchungen, Vorträge und wissenschaftliche Ausarbeiten dargelegt. Viele Tier- und Pflanzenarten waren in den Rekultivierungsflächen nachzuweisen. Auch Neubesiedlung von fast ausgestorbenen Pflanzen und Tieren wurden deklariert und „werbekräftig“ veröffentlicht.
In einigen Berichten wurde sogar darauf hingewiesen, dass die Flächen (z. B. Blühstreifen) beim Verkauf oder einer Übergabe an neue Eigentümer dringend im Notarvertrag auf Erhaltungsschutz festzuschreiben wären wie im Vertragsnaturschutz.
Ausgleichsflächen und für gefährdete oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten angelegte funktionserhaltende Maßnahmenflächen (CEF-Maßnahmenflächen) sind gesetzlich erhaltungspflichtig. Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Lebensraums kommen, die Funktion als Lebensraum für die Zielarten muss dauerhaft gegeben sein. Viele Biologen, Wissenschaftler oder Naturkundler, die Berichte und Ausarbeitungen über die Rekultivierung erstellt und publiziert haben, sind heute über den aktuellen Stand erstaunt und enttäuscht.
Fast alles ist heute verschwunden oder im Zusammenbruch.
Es gibt viele Biologen, Natur- und Artenschützer mit guten und durchdachten Ideen um in unserer ausgeräumten und zerstückelten Landschaft einen Platz für Flora und Fauna zu erhalten. Der Schutz von Flora und Fauna sollte gemeinsam mit Fingerspitzengefühl und aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt gesehen werden. Für die Zielarten macht es langfristig keinen Sinn, Maßnahmenflächen anzulegen, die nicht regelmäßig gepflegt werden, nur um fragwürdige Artvorkommen zu Werbezwecke auszuschlachten.
Oft ist das Schöne fürs Auge eine Katastrophe für Tier und Natur. Das Wichtigste ist aber bis jetzt immer vernachlässigt worden: Eine dauerhafte und langfristige Funktionsfähigkeit der Maßnahmenflächen für ihre pflanzlichen und tierischen Bewohner.
Autor und Aufnahmen
Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
50181 Bedburg
In einigen Berichten wurde sogar darauf hingewiesen, dass die Flächen (z. B. Blühstreifen) beim Verkauf oder einer Übergabe an neue Eigentümer dringend im Notarvertrag auf Erhaltungsschutz festzuschreiben wären wie im Vertragsnaturschutz.
Ausgleichsflächen und für gefährdete oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten angelegte funktionserhaltende Maßnahmenflächen (CEF-Maßnahmenflächen) sind gesetzlich erhaltungspflichtig. Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Lebensraums kommen, die Funktion als Lebensraum für die Zielarten muss dauerhaft gegeben sein. Viele Biologen, Wissenschaftler oder Naturkundler, die Berichte und Ausarbeitungen über die Rekultivierung erstellt und publiziert haben, sind heute über den aktuellen Stand erstaunt und enttäuscht.
Fast alles ist heute verschwunden oder im Zusammenbruch.
Es gibt viele Biologen, Natur- und Artenschützer mit guten und durchdachten Ideen um in unserer ausgeräumten und zerstückelten Landschaft einen Platz für Flora und Fauna zu erhalten. Der Schutz von Flora und Fauna sollte gemeinsam mit Fingerspitzengefühl und aus Sicht der Tier- und Pflanzenwelt gesehen werden. Für die Zielarten macht es langfristig keinen Sinn, Maßnahmenflächen anzulegen, die nicht regelmäßig gepflegt werden, nur um fragwürdige Artvorkommen zu Werbezwecke auszuschlachten.
Oft ist das Schöne fürs Auge eine Katastrophe für Tier und Natur. Das Wichtigste ist aber bis jetzt immer vernachlässigt worden: Eine dauerhafte und langfristige Funktionsfähigkeit der Maßnahmenflächen für ihre pflanzlichen und tierischen Bewohner.
Autor und Aufnahmen
Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
50181 Bedburg
Aktueller Ordner:
Windkraft und Artenschutz
Parallele Themen:
Schlagende Argumente für den Artenschutz 2012
250.000 Fledermäuse sterben im Jahr an Windkraftanlagen
Artenschutz am Windradfuß? 22.06.2024
Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel 28.11.2014
Expertenpapier „Windkraft und Fledermäuse“ 10.02.2013
Mäusebussard vs. Windrad - 12.03.2016
NABU verabschiedet überarbeitete Windkraftposition 31.03.13
Vogelschlag an Windkraftanlagen 09 2014
Vogelschlag an Windkraftanlagen 2014
Vogelschlag in Bedburg 07.10.2015
Wanderfalken - Todfund an Windkraftanlagen 2024
Wanderfalkenschutz endet am Windrad Nr.16 04/2015
Windkraft könnte Mäusebussard in Bedrängnis bringen 29.1.16
Windkraft und Öl 14.02.2021
Windkraft und Erhaltung der Biodiversität 2011
Windkraft vs. Artenschutz? 08.10.2014
Windkraft vs. Möwe 05.09.2015
Windrad vs. Bussard 27.08.2015
Windrad vs. Möwe 02.11.2014
Windrad vs. Möwe 05.10.2014
Windrad-Reinigung 17.06.2016
Windrat vs. Rotmilan 03 / 2017
Zum Glück waren dort keine Unkenbiotope! 08/2024