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Expertenpapier „Windkraft und Fledermäuse“
Bild zum Eintrag (54244-160)
Expertenpapier „Windkraft und Fledermäuse“

10.02.2013

Pressemitteilung: Fledermausexperten warnen vor mangelnder Berücksichtigung des
Artenschutzes beim Windenergieausbau


Am 16. Februar 2012 sind etwa 50 Fledermausexperten und Fachgutachter aus dem gesamten Bundesgebiet in der Vogelschutzwarte in Frankfurt zusammengekommen,um Maßnahmen zum Schutz der von Windkraft massiv betroffenen Fledermäuse zu diskutieren und gemeinsame Empfehlungen zu entwickeln.

Die Ergebnisse der Fachtagung haben die Fledermausexperten in Frankfurt am Main vorgestellt.

Wie viele Vogelarten können auch Fledermäuse an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Dies geschieht nicht allein durch Kollision mit den bis zu 60 m langen Rotorblättern, sondern es reicht, wenn die Tiere in deren Strömungsbereich kommen. Die starken Druckveränderungen führen zum sogenannten Barotrauma.

Die Tiere sterben an inneren Blutungen.

Die dramatischen Ausmaße des Sterbens von Fledermäusen an WEA wurden aber erst in jüngster Zeit durch neue Studien deutlich.

Denn diese zeigen, dass im Schnitt etwa 10 Fledermäuse pro Windenergieanlage (WEA) und Jahr sterben. Das macht bei aktuell mehr als 22.000 WEA in Deutschland rund 220.000 getötete Fledermäuse jährlich.

Dramatisch ist diese Zahl vor allem im Zusammenhang mit der geringen Fortpflanzungsrate der Fledermäuse. Sie bekommen in der Regel nur ein Jungtier pro Jahr. Bestandsverluste, die über die normale Sterblichkeit hinausgehen, können also nur schwer ausgeglichen werden. Die Fledermausexperten sind sich daher einig: Wenn der Fledermausschutz beim weiteren Ausbau der Windenergie nicht mehr Beachtung findet, wird dies unabsehbare Folgen für die Fledermauspopulation haben.

Betroffen sind dabei nicht nur lokale Populationen sondern darüber hinaus insbesondere die wandernden Arten wie Rauhautfledermäuse, Zweifarbfledermäuse sowie Großer und Kleiner Abendsegler.



Die artschutzrechtliche Situation ist eindeutig.

Fledermäuse zählen zu den besonders geschützten Tierarten. Ihre Belange sind bei Planungen von Windkraftanlagen entsprechend zu berücksichtigten. Problem ist die Umsetzung der Vorgaben, die in der jetzigen Praxis nach einhelliger Meinung der Experten meist völlig ungenügend sind. So fehlen nicht nur einheitliche Richtlinien, die den Untersuchungsumfang im Vorfeld einer WEA-Planung definieren, es fehlen auch geeignete Instrumente, die die Umsetzung des Artenschutzes auch während des Betriebs der Anlagen gewährleisten.

Die Ausweisung von Tabugebieten, in denen der Naturschutz Vorrang hat, stagniert.

Besonders sensible Bereiche, wie Waldstandorte mit hoher Fledermausaktivität,Räume um Wochenstubenkolonien und Winterquartiere sollten außerdem von WEA frei bleiben. Hier können auch Abschaltregime, deren hinreichende Wirksamkeit bislang nicht wissenschaftlich belegt ist, keinesfalls als Legitimation für eine Windkraftnutzung ausreichen.

Gerade die zunehmende Windkraftplanung im Wald birgt den Fledermausexperten zufolge besondere Probleme, da die Aktivität vieler Fledermäuse hier besonders hoch ist. Die Experten fordern daher, dass der Wald nur dann in die Windkraftplanung einbezogen werden sollte, wenn keine naturschutzfachlich unbedenklichen Offenlandstandorte zur Verfügung stehen.

In Bundesländern mit geringem Waldanteil, hat dieser eine besonders große Bedeutung für die Fledermäuse und sollte grundsätzlich von WEA frei gehalten werden, wohingegen in Bundesländern mit hohem Waldanteil die Planung in ökologisch minderwertigeren Waldflächen unter Auflagen genehmigungsfähig sein kann.

Diese Forderungen werden auch durch die Tatsache gestützt,dass alle bisherigen Untersuchungen zurAuswirkung von WEA auf Fledermäuse im Offenland gemacht wurden. Für Waldstandortestehen entsprechende Untersuchungen aus, weshalb die Auswirkungen hier nur sehr schwer absehbar sind.Schon allein deshalb müsse zum Schutz bedrohter Tierarten dringend das Vorsorgeprinzip angewandt werden.

Nach Meinung der Experten ist dem gesetzlich vorgeschriebenen Artenschutz im Rahmen von Windparkplanungen also stärker als bislang Rechnung zu tragen und er ist nicht politischen Zielen bzw. Vorgaben zu unterwerfen.

Um dies zu gewährleisten,sind fachlich fundierte Richtlinien zur Festlegung geeigneter Standorte sowie zur Berücksichtigung der Fledermäuse und anderer windkraftsensibler Arten bei der Planung und dem Betrieb von WEA in einer bundesweiten technischen Anleitung Windkraft („TA Wind“) festzulegen.

Nur durch ein solches überregionales und rechtliche bindendes Instrumentarium kann der Schutz windkraftsensibler Arten in allen Bundesländern gleichermaßen gewährleistet werden.


Download der Ergebnisse des Expertenworkshops „Windkraft und Fledermäuse“ unter:
http://www.noctalis-welt-der-fledermaeuse.de/uploads/pdfs/Expertenpapier-Windkraft und Fledermäuse.pdf


Quellenangabe:

Fledermausschutz – Newsletter
Mecklenburg-Vorpommern Nr.. 13,, 31..01..2013

Autoren - Jens Berg (Passow) -

Jens Berg - Görmin OT Passow - berg_jens@web.de - Tel.: 01624411062
Holger Schütt - Klein Kiesow – holger.schütt@arcor.de - Tel.: 017624237822

Der NABU sieht sich genötigt folgenden Hinweis in roter Schrift unter dem Expertenpapier zu platzieren:
„Die dokumentierten Veranstaltungsinhalte und Ergebnisse sind Ausdruck der wissenschaftlichen
Diskussion und geben nicht unbedingt die Meinung des Naturschutzbundes Deutschland
(NABU) wieder.“ Dass sich der NABU der Expertenmeinung noch nicht angeschlossen hat, wird auch
dadurch deutlich, dass nur auf einer NABU-Seite im Internet ein Downloadlink zu finden ist.

Welche Probleme
haben Natur- und Umweltschutzverbände mit der Forderung, bei der
klimafreundlichen Energieerzeugung auch Natur- und Artenschutzaspekte
hinreichend zu berücksichtigen? Der Artenschutz
wird nicht das größte Problem der Energiewende sein.

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken