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Windkraft und Erhaltung der Biodiversität 2011
Windkraft und Erhaltung der Biodiversität 2011
Sieht so die neue Energiewende aus?
09.09.2011
Franken. Der Umstieg auf die regenerativen Energieformen scheint zunehmend an Gestalt zu gewinnen. Wie angekündigt soll es in rund 15 Jahren kaum mehr atomare Energieerzeugung in Deutschland geben.
Alternativen werden gesucht - Windkraft und Solareniergie wurde dabei auch gefunden.
Es scheint unbestritten von großer Bedeutung sich den Herausforderungen der Moderne zu stellen und frühzeitig die Weichen zu stellen um in einigen Jahrzehnten einen großen Teil der heimischen Engergie über
regenerative Formen zu decken.
Dieser Prozess kommt dem Menschen jedoch vielen weiteren Lebensformen in unserem Land zu gute.
Mit der Zunahme besonders von Windkraftanlagen öffnen sich gleichfalls neue Erkenntnisse die in etwas anderer Form konkrten Einfluss auf unsere Biodiversität nehmen.
Der Standort scheint die elementare Frage.
Auch das Flächenland Bayern bietet günstige Gelegenheiten Windparks zu kreieren. Dem wiederspricht kaum jemand. Doch das sich Windparks an Standorten festmachen sollen die inhaltlich ein besonders wertvolles
Potential an seltenen Tierarten bergen muss mit Skepsis besehen werden.
Die Steigerung dazu sind Standortdefinitionen die letze Fortpflanzungsräume bedrohter Arten nachdrücklich gefähren.
Kann es tatsächlich soweit kommen das wir mit der begrüßenswerten Form einer zukunftsträchtigen Engerieerzeugung konkret zum Artenschwund beitragen?
Wir vom Artenschutz in Franken sind der festen Überzeugung das es einer jeweiligen Abwägung gilt wo und in welcher Form sich wertvolle Windparks einfinden sollten.
Ein besonderes Augenmerk gilt es dabei auf die Präsenz und die Erhaltujng vorhandener Artenvielfalt zu legen.
Gerade der [Rotmilan] leidet als eine besonders sensible Vogelart unter undurchdachten Veränderungen in seinem Brutgebiet.
Der Konservierung seiner letzen Lebensräume muss auch die Windkraft Vorrang einräumen.
Denn wenn die Artenvielfalt einmal erloschen ist kann kaum mehr eine Korrektur erfolgen!
Eventuell fände sich eine Lösung bei der Installation von Windkraftanlagen auch entlang großer Autotrassen? Hier fänden sich ausreichend Möglichkeiten entlang dieser Korridore auch die entsprechenden Energietrassen zu verbinden.
Zusammendfassend muss es unserer Gesellschaft einfach gelingen den Spagat zwischen einem Umstieg auf regenerative Energien und der Erhaltung unserer Artenvielfalt zu schaffen. Im Sinne einer modernen und aufgeschlossen Öffentlichkeit und besonders im Sinne unserer Kinder und Enkelkinder die von allen Komponenten profitieren müssen.
Mehr zur Windkraft und der Erhaltung unserer Artenvielfalt unter:http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?lang=de&p=100000&cid=&id=40631
Kommentar des Artenschutz in Franken vom 09.09.2011
Auch der Landesbund für Voegelschutz in Bayern e.V stellt hier seine Sichtweisen vor
Windkraft: Ausbau nur dort, wo die Biodiversität nicht gefährdet wird
Es besteht in Naturschutzkreisen weitgehender Konsens darüber, dass die stetig wachsenden CO2-Emissionen reduziert und der Ausstieg aus der Atomstromproduktion umgesetzt werden müssen. In der Konsequenz ist die Energiewende deshalb ohne Alternative.
Die verstärkte Nutzung der Windenergie kann dazu – bei naturverträglicher Planung - einen wesentlichen Beitrag leisten. Es besteht allerdings die Gefahr, dass Windräder (WEAs) auch Tierarten gefährden. Diese möglichen Auswirkungen der WEAs, die in hohem Maße von den vorkommenden Arten und Habitattypen, aber auch von der Größe, Lage und Gestaltung der WEAs bzw. Windparks abhängen, werden vielfach als Gegenargument gegen die Errichtung von WEAs verwendet.
Zu den nicht von der Hand zu weisenden Gefährdungsursachen im Zusammenhang mit WEAs und Vögeln bzw. Fledermäusen, den beiden am meisten betroffenen Tiergruppen, zählen Kollisionen, negative Bestandsveränderungen durch Störung, Verdrängung oder Habitatverlust, Meidung und Barrierewirkung.
Potentielle Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen durch WEAs
Fledermäuse brauchen Schutz vor Windkraftanlagen
Ob WEAs und Windparks einen Zerschneidungseffekt in der Landschaft besitzen und als Barrieren wirken, hängt von ihrem Standort und der Durchlässigkeit ab. WEA besitzen für Vögel dann eine Barrierewirkung, wenn sie in Flugrichtung bzw. Zugrichtung liegen und die Vögel auf Höhe der Rotoren fliegen.
Mit zunehmender Zahl der Überflüge von WEAs oder Windparks steigt allerdings das Kollisionsrisiko. Dieser Fall ist bei Flügen zwischen Rast-, Schlaf-, und Brutgebieten, aber auch beim Vogelzug gegeben.
Auch Fledermäuse kommen hauptsächlich durch direkte Kollision, aber auch in Folge starker Luftverwirbelungen im Bereich der Rotorblätter zu Tode. Besonders betroffene Arten sind der Große Abendsegler, die Rauhaut- und die Zwergfledermaus. Diese drei Arten machten allein 81,2 % von 1328 registrierten Schlagopfer-Funden aus (Daten aus der zentralen Fundkartei der staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg).
Abstandsregelungen und Tabuzonen
Abstandsregelungen tragen dem Vorsorgeprinzip Rechnung. Die Abstandsempfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW (2007) dienen als Abwägungsgrundlage in der Regional- und Bauleitplanung sowie in immissionsschutzrechtlichen Verfahren der sachgerechten Entscheidungsfindung. Sie sind als Mindestanforderung zu verstehen. Die Abwägung im Einzelfall bleibt bei jedem Vorhaben erforderlich.
Dementsprechend sind u.a. folgende Standorte inklusive eines Puffers von mindestens der 10-fachen Anlagenhöhe zu meiden:
•Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
•FFH-Gebiete mit durch WEAs potenziell beeinträchtigten Erhaltungszielen•alle Schutzgebietskategorien nach nationalem Naturschutzrecht, also insbesondere Nationalparke und Naturschutzgebiete
•Feuchtgebiete internationaler Bedeutung entsprechend Ramsar Konvention
•Gastvogellebensräume internationaler, landesweiter und regionaler Bedeutung
•Zugkonzentrationskorridore
•Gewässer oder Gewässerkomplexe > 10 ha
Abstands- und Ausschlusskriterien sind auch ein wesentlicher Aspekt für die Auswahl von Standorten für Windkraftanlagen in der Regionalplanung mehrerer bayerischer Regierungsbezirke. Sie sollten einheitlich und flächendeckend umgesetzt werden.
Um die Gefährdung von Fledermäusen durch WEAs zu verringern, gibt es auch die Möglichkeit, mittels eines sogenannten „Gondelmonitorings“, das aus Sicht des LBV an jedem Standort verpflichtend umgesetzt werden sollte, die Fledermausaktivität im Bereich der WEA zu bestimmen und ggf. zu bestimmten Zeiten die Anlage abzuschalten.
Es gibt genug konfliktfreie Flächen in Bayern
Wenn die Staatsregierung das Ziel verfolgt, die Anzahl der WEAs auf ca. 1.500 zu erhöhen, sollte sie unter Berücksichtigung der relevanten naturschutzfachlichen Kriterien und weiterer wichtiger Belange, wie insbesondere den Schutz der Bürger vor Lärm oder der Erhalt des Landschaftsbildes, auf 2-3% der bayerischen Landesfläche genügend windhöffige Standorte finden, um ihre Ausbauziele für die Windenergie zu erreichen. Unter den genannten Voraussetzungen wird der LBV sie dabei gerne unterstützen.
Quellenangabe: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V | 09.09.2011 | www.lbv.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
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