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Schlagende Argumente für den Artenschutz 2012
Schlagende Argumente für den Artenschutz
Einladung zur Pressekonferenz am 26. Oktober 2012
Fledermausexperten diskutierten den Ausbau der Windenergie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fledermäuse können, wie auch viele Vogelarten, an Windenergieanlagen durch Kollision oder durch
von physikalischen Druckdifferenzen verursachte Druckverletzungen, so genannte Barotraumen, zu
Tode kommen.
Die naturverträgliche Steuerung des weiteren Ausbaus der Windenergie ist deshalb
auch zwischen den Fachleuten der Natur‐ und Umweltverbände sowie von Politik und Verwaltung
umstritten. Dabei wird nicht die Energiewende als solche in Frage gestellt, sondern es geht um die
Frage, wie diese im Einklang von Mensch und Natur vonstattengehen kann, ohne dass seltene Arten
durch die neuen Technologien gefährdet werden.
Denn obwohl Fledermäuse bei Planungen vonWindkraftanlagen naturschutzfachlich und artenschutz-
rechtlich berücksichtigt werden müssen, ist die Umsetzung der Vorgaben in der jetzigen Praxis
nach einhelliger Meinung von Experten meist ungenügend.
Am 16. Februar 2012 erörterten deshalb auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft Fledermaus‐
schutz im NABU über 50 Fledermausexperten und Fachgutachter aus dem gesamten Bundesgebiet in
der Vogelschutzwarte in Frankfurt die möglichen Auswirkungen des Ausbaus der Windkraft auf Fle‐
dermäuse.
Die von den Experten diskutierten Befunde, Meinungen und Empfehlungen zum fledermausverträgli‐
chen Ausbau der Windenergie wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, dem 26.10.2012 um 10:30 Uhr in der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland‐Pfalz und
Saarland, Steinauer Str. 44, 60386 Frankfurt am Main vorgestellt.
Schlagende Argumente für den Artenschutz
Eigestellt am 03.11.2012
Fledermausexperten warnen vor mangelnder Berücksichtigung des Artenschutzes beim Windenergieausbau
Am 16. Februar 2012 sind etwa 50 Fledermausexperten und Fachgutachter aus dem gesamten Bundesgebiet in der Vogelschutzwarte in Frankfurt zusammengekommen, um Maßnahmen zum Schutz der von Windkraft massiv betroffenen Fledermäuse zu diskutieren und gemeinsame Empfehlungen zu entwickeln. Die Ergebnisse der Fachtagung haben die Fledermausexperten am heutigen Freitag in Frankfurt am Main vorgestellt.
Wie viele Vogelarten können auch Fledermäuse an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Dies geschieht nicht allein durch Kollision mit den bis zu 60 m langen Rotorblättern, sondern es reicht, wenn die Tiere in deren Strömungsbereich kommen. Die starken Druckveränderungen führen zum sogenannten Barotrauma. Die Tiere sterben an inneren Blutungen. Die dramatischen Ausmaße des Sterbens von Fledermäusen an WEA wurden aber erst in jüngster Zeit durch neue Studien deutlich. Denn diese zeigen, dass im Schnitt etwa 10 Fledermäuse pro Windenergieanlage (WEA) und Jahr sterben. Das macht bei aktuell mehr als 22.000 WEA in Deutschland rund 220.000 getötete Fledermäuse jährlich.
Dramatisch ist diese Zahl vor allem im Zusammenhang mit der geringen Fortpflanzungsrate der Fledermäuse. Sie bekommen in der Regel nur ein Jungtier pro Jahr. Bestandsverluste, die über die normale Sterblichkeit hinausgehen, können also nur schwer ausgeglichen werden.
Die Fledermausexperten sind sich daher einig: Wenn der Fledermausschutz beim weiteren Ausbau der Windenergie nicht mehr Beachtung findet, wird dies unabsehbare Folgen für die Fledermauspopulation haben. Betroffen sind dabei nicht nur lokale Populationen sondern darüber hinaus insbesondere die wandernden Arten wie Rauhautfledermäuse, Zweifarbfledermäuse sowie Großer und Kleiner Abendsegler
Die artschutzrechtliche Situation ist eindeutig.
Fledermäuse zählen zu den besonders geschützten Tierarten. Ihre Belange sind bei Planungen von Windkraftanlagen entsprechend zu berücksichtigten. Problem ist die Umsetzung der Vorgaben, die in der jetzigen Praxis nach einhelliger Meinung der Experten meist völlig ungenügend sind. So fehlen nicht nur einheitliche Richtlinien, die den Untersuchungsumfang im Vorfeld einer WEA-Planung definieren, es fehlen auch geeignete Instrumente, die die Umsetzung des Artenschutzes auch während des Betriebs der Anlagen gewährleisten.
Die Ausweisung von Tabugebieten, in denen der Naturschutz Vorrang hat, stagniert.
Besonders sensible Bereiche, wie Waldstandorte mit hoher Fledermausaktivität, Räume um Wochenstubenkolonien und Winterquartiere sollten außerdem von WEA frei bleiben. Hier können auch Abschaltregime, deren hinreichende Wirksamkeit bislang nicht wissenschaftlich belegt ist, keinesfalls als Legitimation für eine Windkraftnutzung ausreichen.
Gerade die zunehmende Windkraftplanung im Wald birgt den Fledermausexperten zufolge besondere Probleme, da die Aktivität vieler Fledermäuse hier besonders hoch ist. Die Experten fordern daher, dass der Wald nur dann in die Windkraftplanung einbezogen werden sollte, wenn keine naturschutzfachlich unbedenklichen Offenlandstandorte zur Verfügung stehen. In Bundesländern mit geringem Waldanteil, hat dieser eine besonders große Bedeutung für die Fledermäuse und sollte grundsätzlich von WEA frei gehalten werden, wohingegen in Bundesländern mit hohem Waldanteil die Planung in ökologisch minderwertigeren Waldflächen unter Auflagen genehmigungsfähig sein kann.
Diese Forderungen werden auch durch die Tatsache gestützt, dass alle bisherigen Untersuchungen zur Auswirkung von WEA auf Fledermäuse im Offenland gemacht wurden. Für Waldstandorte stehen entsprechende Untersuchungen aus, weshalb die Auswirkungen hier nur sehr schwer absehbar sind. Schon allein deshalb müsse zum Schutz bedrohter Tierarten dringend das Vorsorgeprinzip angewandt werden.
Nach Meinung der Experten ist dem gesetzlich vorgeschriebenen Artenschutz im Rahmen von Windparkplanungen also stärker als bislang Rechnung zu tragen und er ist nicht politischen Zielen bzw. Vorgaben zu unterwerfen. Um dies zu gewährleisten, sind fachlich fundierte Richtlinien zur Festlegung geeigneter Standorte sowie zur Berücksichtigung der Fledermäuse und anderer windkraftsensibler Arten bei der Planung und dem Betrieb von WEA in einer bundesweiten technischen Anleitung Windkraft („TA Wind“) festzulegen. Nur durch ein solches überregionales und rechtliche bindendes Instrumentarium kann der Schutz windkraftsensibler Arten in allen Bundesländern gleichermaßen gewährleistet werden.
Hier gehts zum Expertenpapier
- http://www.artenschutz-steigerwald.de/index.php?id=51437&do=download_file
Für Rückfragen:
Karl Kugelschafter Tel.: 0178/351 0227 E-Mail: kugelschafter@web.de
Ingrid Kaipf Tel.: 0179/497 2995 E-Mail: ingrid_kaipf@web.de
Cosima Lindemann Tel.: 0176/616 54355 E-Mail: Cosima-Lindemann@gmx.net
Dirk Bernd Tel.: 0176/234 31557 E-Mail: bernddirk@aol.com
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
Fledermausexperten diskutierten den Ausbau der Windenergie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Fledermäuse können, wie auch viele Vogelarten, an Windenergieanlagen durch Kollision oder durch
von physikalischen Druckdifferenzen verursachte Druckverletzungen, so genannte Barotraumen, zu
Tode kommen.
Die naturverträgliche Steuerung des weiteren Ausbaus der Windenergie ist deshalb
auch zwischen den Fachleuten der Natur‐ und Umweltverbände sowie von Politik und Verwaltung
umstritten. Dabei wird nicht die Energiewende als solche in Frage gestellt, sondern es geht um die
Frage, wie diese im Einklang von Mensch und Natur vonstattengehen kann, ohne dass seltene Arten
durch die neuen Technologien gefährdet werden.
Denn obwohl Fledermäuse bei Planungen vonWindkraftanlagen naturschutzfachlich und artenschutz-
rechtlich berücksichtigt werden müssen, ist die Umsetzung der Vorgaben in der jetzigen Praxis
nach einhelliger Meinung von Experten meist ungenügend.
Am 16. Februar 2012 erörterten deshalb auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft Fledermaus‐
schutz im NABU über 50 Fledermausexperten und Fachgutachter aus dem gesamten Bundesgebiet in
der Vogelschutzwarte in Frankfurt die möglichen Auswirkungen des Ausbaus der Windkraft auf Fle‐
dermäuse.
Die von den Experten diskutierten Befunde, Meinungen und Empfehlungen zum fledermausverträgli‐
chen Ausbau der Windenergie wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, dem 26.10.2012 um 10:30 Uhr in der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland‐Pfalz und
Saarland, Steinauer Str. 44, 60386 Frankfurt am Main vorgestellt.
Schlagende Argumente für den Artenschutz
Eigestellt am 03.11.2012
Fledermausexperten warnen vor mangelnder Berücksichtigung des Artenschutzes beim Windenergieausbau
Am 16. Februar 2012 sind etwa 50 Fledermausexperten und Fachgutachter aus dem gesamten Bundesgebiet in der Vogelschutzwarte in Frankfurt zusammengekommen, um Maßnahmen zum Schutz der von Windkraft massiv betroffenen Fledermäuse zu diskutieren und gemeinsame Empfehlungen zu entwickeln. Die Ergebnisse der Fachtagung haben die Fledermausexperten am heutigen Freitag in Frankfurt am Main vorgestellt.
Wie viele Vogelarten können auch Fledermäuse an Windenergieanlagen zu Tode kommen. Dies geschieht nicht allein durch Kollision mit den bis zu 60 m langen Rotorblättern, sondern es reicht, wenn die Tiere in deren Strömungsbereich kommen. Die starken Druckveränderungen führen zum sogenannten Barotrauma. Die Tiere sterben an inneren Blutungen. Die dramatischen Ausmaße des Sterbens von Fledermäusen an WEA wurden aber erst in jüngster Zeit durch neue Studien deutlich. Denn diese zeigen, dass im Schnitt etwa 10 Fledermäuse pro Windenergieanlage (WEA) und Jahr sterben. Das macht bei aktuell mehr als 22.000 WEA in Deutschland rund 220.000 getötete Fledermäuse jährlich.
Dramatisch ist diese Zahl vor allem im Zusammenhang mit der geringen Fortpflanzungsrate der Fledermäuse. Sie bekommen in der Regel nur ein Jungtier pro Jahr. Bestandsverluste, die über die normale Sterblichkeit hinausgehen, können also nur schwer ausgeglichen werden.
Die Fledermausexperten sind sich daher einig: Wenn der Fledermausschutz beim weiteren Ausbau der Windenergie nicht mehr Beachtung findet, wird dies unabsehbare Folgen für die Fledermauspopulation haben. Betroffen sind dabei nicht nur lokale Populationen sondern darüber hinaus insbesondere die wandernden Arten wie Rauhautfledermäuse, Zweifarbfledermäuse sowie Großer und Kleiner Abendsegler
Die artschutzrechtliche Situation ist eindeutig.
Fledermäuse zählen zu den besonders geschützten Tierarten. Ihre Belange sind bei Planungen von Windkraftanlagen entsprechend zu berücksichtigten. Problem ist die Umsetzung der Vorgaben, die in der jetzigen Praxis nach einhelliger Meinung der Experten meist völlig ungenügend sind. So fehlen nicht nur einheitliche Richtlinien, die den Untersuchungsumfang im Vorfeld einer WEA-Planung definieren, es fehlen auch geeignete Instrumente, die die Umsetzung des Artenschutzes auch während des Betriebs der Anlagen gewährleisten.
Die Ausweisung von Tabugebieten, in denen der Naturschutz Vorrang hat, stagniert.
Besonders sensible Bereiche, wie Waldstandorte mit hoher Fledermausaktivität, Räume um Wochenstubenkolonien und Winterquartiere sollten außerdem von WEA frei bleiben. Hier können auch Abschaltregime, deren hinreichende Wirksamkeit bislang nicht wissenschaftlich belegt ist, keinesfalls als Legitimation für eine Windkraftnutzung ausreichen.
Gerade die zunehmende Windkraftplanung im Wald birgt den Fledermausexperten zufolge besondere Probleme, da die Aktivität vieler Fledermäuse hier besonders hoch ist. Die Experten fordern daher, dass der Wald nur dann in die Windkraftplanung einbezogen werden sollte, wenn keine naturschutzfachlich unbedenklichen Offenlandstandorte zur Verfügung stehen. In Bundesländern mit geringem Waldanteil, hat dieser eine besonders große Bedeutung für die Fledermäuse und sollte grundsätzlich von WEA frei gehalten werden, wohingegen in Bundesländern mit hohem Waldanteil die Planung in ökologisch minderwertigeren Waldflächen unter Auflagen genehmigungsfähig sein kann.
Diese Forderungen werden auch durch die Tatsache gestützt, dass alle bisherigen Untersuchungen zur Auswirkung von WEA auf Fledermäuse im Offenland gemacht wurden. Für Waldstandorte stehen entsprechende Untersuchungen aus, weshalb die Auswirkungen hier nur sehr schwer absehbar sind. Schon allein deshalb müsse zum Schutz bedrohter Tierarten dringend das Vorsorgeprinzip angewandt werden.
Nach Meinung der Experten ist dem gesetzlich vorgeschriebenen Artenschutz im Rahmen von Windparkplanungen also stärker als bislang Rechnung zu tragen und er ist nicht politischen Zielen bzw. Vorgaben zu unterwerfen. Um dies zu gewährleisten, sind fachlich fundierte Richtlinien zur Festlegung geeigneter Standorte sowie zur Berücksichtigung der Fledermäuse und anderer windkraftsensibler Arten bei der Planung und dem Betrieb von WEA in einer bundesweiten technischen Anleitung Windkraft („TA Wind“) festzulegen. Nur durch ein solches überregionales und rechtliche bindendes Instrumentarium kann der Schutz windkraftsensibler Arten in allen Bundesländern gleichermaßen gewährleistet werden.
Hier gehts zum Expertenpapier
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Karl Kugelschafter Tel.: 0178/351 0227 E-Mail: kugelschafter@web.de
Ingrid Kaipf Tel.: 0179/497 2995 E-Mail: ingrid_kaipf@web.de
Cosima Lindemann Tel.: 0176/616 54355 E-Mail: Cosima-Lindemann@gmx.net
Dirk Bernd Tel.: 0176/234 31557 E-Mail: bernddirk@aol.com
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