Sie alle engagieren sich gemeinsam mit Artenschutz in Franken® für eine intakte Umwelt
ARTENSCHUTZ IN FRANKEN®

Im Sinne uns nachfolgender Generationen
Ausgezeichnet

Home

Über Uns

Aktuelles

Der Steigerwald

Diverses

Pflanzen

Projekte

Publikationen

Tiere

Umweltbildung

Webcams
Natur gegen Kommerz
Natur gegen Kommerz

27.01.2012

Bayern
Kreisgruppe Forchheim (BN) fordert, dass diese gewerblichen Abenteuererlebnis-Reisen verboten werden. Zudem soll ein in sich schlüssiges Nutzungskonzept für die Höhle geschaffen werden. „Sie soll genutzt und besucht werden, erlebt von Jung und Alt, aber nicht wirtschaftlich und gewerblich“, fordert Heinrich Kattenbeck, Vorsitzender vom Bund Naturschutz Kreisgruppe Forchheim.

Dabei hat das Landratsamt bereits im Februar 1991 die „kommerzielle Befahrung der Schönsteinhöhle“ untersagt. „Die Höhle ist ein Naturdenkmal und wird zum Beispiel durch Sicherungshaken in den Wänden zerstört“, erklärt Kattenbeck. Stattdessen sollte die Höhle für pädagogische Zwecke genutzt werden. „Beispielsweise von Schülern und Pfadfindern, damit sie etwas von der Natur lernen und sie erleben können“, so Kattenbeck weiter.

Temperatur steigt

Auch Gunter Brokt vom Landesbund für Vogelschutz hat große Bedenken, wenn die Besucherzahlen nicht in den Griff bekommen werden. „Je mehr Leute in der Höhle sind, desto größer ist der Sauerstoff- und Stickstoffaustausch. Dadurch wird auch die Temperatur höher“, sagt Brok. „Der Klimawandel in der Höhle schadet den Tieren und Pflanzen so sehr, dass sie daran kaputtgehen“, fügt Kattenbeck hinzu.
Das Ziel des BN ist es in den Worten von Geschäftsführer Friedrich Oehme, die Erhaltung der Natur für künftige Generationen zu bewahren.

Ferner fordert der BN die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Durch die Prüfung wird ermittelt, ob die Höhle Mängel oder Schäden vorzuweisen hat. Diese Forderung ist aber sehr kostspielig. „Zwischen 10 000 bis 40 000 Euro kostet die Prüfung. Je nachdem, wie viel Aufwand dafür benötigt wird“, vermutet Sinner.

Das neue Konzept des BN sieht vor, dass nur nach einer Anmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim die Schönsteinhöhle besucht werden kann.

Hier greift das Schlüsselsystem. Über die Wintermonate gibt es dieses System schon. Zum Schutz der überwinternden Fledermäuse bleibt die Höhle durch die Untere Naturschutzbehörde verschlossen. Dies soll auch ganzjährig realisiert werden. Nur wer im Besitz des Schlüssels ist, kann die Höhle aufschließen. „Dies bringt zusätzlich den Vorteil mit sich, dass nachverfolgt werden kann, wer zuletzt in der Höhle war und falls der Schlüssel nicht zurückkommt, weiß man, dass etwas nicht stimmt“, erklärt Sinner.

Im Jahr 2011 besuchten laut Statistiken von Mai bis September 8292 Menschen ie Schönsteinhöhle. „Aber im Grunde waren dort viel mehr, die auf illegaler Basis die Höhle genutzt haben“, verrät Hans Thiem vom Naturschutzbeirat. Künftig soll die Besucherzahl einer Gruppe auf 16 Teilnehmer reduziert werden. Zudem muss ein qualifizierter Führer die Gruppe begleiten und darf mit keiner anderen Gruppe die Höhle zur selben Zeit besichtigen. Am Tag dürfen höchstens 64 Besucher die Höhle betreten. Spätestens ab dem 1. Mai soll kontrolliert werden, wer die Höhle besucht. Sollte sich herausstellen, dass weiter gewerbliche Nutzer Besichtigungen anbieten, müssen diese nach dem Willen vom Bund Naturschutz angezeigt werden.

Quellenangabe: Fränkischer Tag / Aus der Region / 27.01.2012 / Autor Alexander Abel


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken