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Schwere Jagdwilderei im Bröltal 13/14.04.2012
Schwere Jagdwilderei im Bröltal
Schwere Jagdwilderei im Bröltal – Polizei stellt illegale Fallen sicher
13/14.04.2012
Naturschützer finden sechs Drahtschlingen für Wildschweine und Rehe
Naturschützer und Jäger sind empört. Mitten in der Fortpflanzungsperiode haben Wilderer im Bröltal ein halbes Dutzend Drahtschlingen aufgestellt, um damit Rehe und Wildschweine zu fangen. Mitarbeiter des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten die Fallen am Ostermontag bei Kartierungsarbeiten entdeckt und die Polizei sowie den zuständigen Jagdpächter verständigt. Die Polizei baute insgesamt sechs Fanggeräte ab und leitete ein Strafverfahren wegen besonders schwerer Jagdwilderei ein.
Die sichergestellten Schlingen hatten einen Durchmesser zwischen 40 und 90 Zentimetern und waren wenige Zentimeter über dem Waldboden aufgehängt. Tiere, die mit dem Kopf in eine solche Falle geraten, sterben einen grausamen Erstickungstod. „Offenbar wollte sich jemand auf diese Weise umsonst mit Wildfleisch eindecken“, vermutet Alexander Heyd.
Der 41jährige Hennefer ist Geschäftsführer des Bonner Komitees gegen den Vogelmord und hat beruflich ständig mit verbotenen Fallen zu tun. Auf der Suche nach Rotmilanen hatte Heyd am Montagnachmittag die erste Schlinge unweit der Siedlung „In der Fuchskaule“ entdeckt und die Behörden verständigt. Bis zum Abend wurden noch fünf weitere Drahtschlingen gefunden. Neben einer Schlinge lagen die Kadaver von zwei toten Füchsen, die vermutlich damit gefangen, aber von den Tätern nicht verwertet werden konnten.
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechtes Wildtiere fängt, abschießt oder ihnen nachstellt, begeht gemäß § 292 des Strafgesetzbuches (STGB) eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Bei der Verwendung von Schlingen liegt laut STGB sogar ein besonders schwerer Fall von Wilderei vor, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und nicht unter drei Monaten geahndet werden kann.
Um die Behörden bei den Ermittlungen zu unterstützen, ruft das Komitee die Bevölkerung im Brötal auf, verdächtige Beobachtungen und weitere Fanggeräte direkt an die Polizei zu melden.
Quellenangabe: V.i.S.d.P/Rückfragen/Bildmaterial: Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord, An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 0228/665521 oder 01794803805
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.
Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken
13/14.04.2012
Naturschützer finden sechs Drahtschlingen für Wildschweine und Rehe
Naturschützer und Jäger sind empört. Mitten in der Fortpflanzungsperiode haben Wilderer im Bröltal ein halbes Dutzend Drahtschlingen aufgestellt, um damit Rehe und Wildschweine zu fangen. Mitarbeiter des Bonner Komitees gegen den Vogelmord hatten die Fallen am Ostermontag bei Kartierungsarbeiten entdeckt und die Polizei sowie den zuständigen Jagdpächter verständigt. Die Polizei baute insgesamt sechs Fanggeräte ab und leitete ein Strafverfahren wegen besonders schwerer Jagdwilderei ein.
Die sichergestellten Schlingen hatten einen Durchmesser zwischen 40 und 90 Zentimetern und waren wenige Zentimeter über dem Waldboden aufgehängt. Tiere, die mit dem Kopf in eine solche Falle geraten, sterben einen grausamen Erstickungstod. „Offenbar wollte sich jemand auf diese Weise umsonst mit Wildfleisch eindecken“, vermutet Alexander Heyd.
Der 41jährige Hennefer ist Geschäftsführer des Bonner Komitees gegen den Vogelmord und hat beruflich ständig mit verbotenen Fallen zu tun. Auf der Suche nach Rotmilanen hatte Heyd am Montagnachmittag die erste Schlinge unweit der Siedlung „In der Fuchskaule“ entdeckt und die Behörden verständigt. Bis zum Abend wurden noch fünf weitere Drahtschlingen gefunden. Neben einer Schlinge lagen die Kadaver von zwei toten Füchsen, die vermutlich damit gefangen, aber von den Tätern nicht verwertet werden konnten.
Wer unter Verletzung fremden Jagdrechtes Wildtiere fängt, abschießt oder ihnen nachstellt, begeht gemäß § 292 des Strafgesetzbuches (STGB) eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Bei der Verwendung von Schlingen liegt laut STGB sogar ein besonders schwerer Fall von Wilderei vor, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und nicht unter drei Monaten geahndet werden kann.
Um die Behörden bei den Ermittlungen zu unterstützen, ruft das Komitee die Bevölkerung im Brötal auf, verdächtige Beobachtungen und weitere Fanggeräte direkt an die Polizei zu melden.
Quellenangabe: V.i.S.d.P/Rückfragen/Bildmaterial: Axel Hirschfeld, Komitee gegen den Vogelmord, An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Tel.: 0228/665521 oder 01794803805
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