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Merkblatt mit Hinweisen zum Umgang mit Wasservögeln
Schwerin - "Seit Beginn der verschärften Frostperiode - zusammen mit kräftigem Schneefall - werden vermehrt geschwächte und sterbende Schwäne und andere Wasservögel gemeldet.



Merkblatt mit Hinweisen zum Umgang mit WasservögelnBesorgte Bürger, die sich über den Zustand der Tiere Gedanken machen, fragen nach möglichen Hilfsmaßnahmen. Ich kann die Sorgen der Bürger nachvollziehen, muss aber vor unvorsichtigem und zum Teil auch für die Tiere schädlichem Handeln warnen", so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.

Nach Einschätzung von Experten, die auf Ergebnissen der Vogelzählungen und der amtlichen Untersuchungen basieren, entspricht das  gehäufte Vorkommen geschwächter Schwäne und anderer Wasservögel in einigen Gebieten des Landes den derzeit harten Umweltbedingungen.  Rückschlüsse auf ein erhöhtes Aufkommen oder gar ein Krankheitsgeschehen sind nicht zu ziehen.

Ein strenger Winter mit einhergehender Reduzierung des natürlichen Futterangebotes ist ein Naturereignisund muss als solches gesehen werden.

In freier Wildbahn ist die Fütterung von Wasservögeln naturgemäß nicht nötig, da viele Wasservogelarten - wie Gänse und Schwäne – einen großen Teil ihrer Nahrung außerhalb der Gewässer aufnehmen. Diese Vogelgruppen weichen darüber hinaus Witterungssituationen, die für sie unwirtlich sind, aus. Bei höheren Schneelagen ist das Auffinden natürlichen Futters außerhalb der Gewässer zwar kaum möglich – dieses entspricht aber den natürlichen Gegebenheiten in einem strengen Winter. Die derzeit aufzufindenden Tiere sind wildlebende Tiere. Sie sind in den Naturkreislauf eingebunden. Zu den natürlichen Vorgängen gehört auch, dass Tiere sterben.

"Der Wunsch notleidenden Tieren zu helfen, sie zu füttern oder sie sogar in Pflegeeinrichtungen zu bringen, ist aus menschlicher Sicht nachvollziehbar, aber oft nicht sinnvoll und zum Teil auch  schädlich", erklärt der Minister.

Wildlebende Tiere sind nicht an den Umgang mit Menschen gewöhnt. Für sie ist der Mensch ein natürlicher Feind. Können sie sich menschlicher Nähe nicht entziehen, weil sie beispielsweise sehr geschwächt sind, ist dieses ein zusätzlicher Stressfaktor für die Tiere.

Das Landwirtschafts- und Umweltministerium hat deshalb ein Merkblatt mit Hinweisen für den Umgang mit Wasservögeln erarbeitet und an die zuständigen Stellen den Landkreisen und kreisfreien Städten versandt.

Darin wird darauf hingewiesen, dass:

   * das Anlegen konzentrierter Wasservogel-Futterstellenoder ähnlicher Sammelplätze aus tierseuchenhygienischen Gründen zu vermeiden ist. Auf solchen Plätzen nehmen die Tiere Nahrung auf und es kann sehr leicht zu Kotverschmutzungen kommen. Dadurch kann ein hohes Infektionsrisiko entstehen - für die bereits geschwächten Tiere, wie für die noch kräftigen.
   * bei einer direkten Fütterung von Wasservögeln am Wasser - insbesondere kleinere Gewässer - durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzten. Dieses ist mit gesundheitlichen Gefahren für die Wasservögel verbunden, denn auch im Wasser können sich die Tiere durch Verunreinigungen untereinander mit Krankheitserregern infizieren.
   * sich die Tiere an solche Futterstellen schnell gewöhnen und sie auch zu anderen Jahreszeiten aufsuchen - Probleme mit verkoteten Wasserstellen sind eine Folge davon. Aus diesem Grund ist in manchen Städten das Füttern von Wasservögeln verboten.

Nach jagdrechtlichen Kriterien umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor Futternot. Das Feststellen der "Notzeit" bezieht sich aber auf eine ausreichende Futtergrundlage für Schalenwild – dazu zählen etwa Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild -, nicht auf Federwild, zu dem unter anderem Höckerschwäne, Wildgänse, Wildenten, Säger, Blässhühner und Möwen gehören.

Allerdings wird durch das Feststellen der "Notzeit" nicht in erster Linie die  aktive Fütterung empfohlen, sondern eher das Freilegen von Futterflächen!

Verendete Vögel sollten durch die dafür zuständigen Behörden und Einrichtungen vermehrt eingesammelt und entsorgt werden, sofern die Tierkörper gefahrlos geborgen werden können. Privatpersonen sollten keine toten Tiere einsammeln.Einzelheiten zur Entsorgung der Tierkörper können von den zuständigen Behörden vor Ort beantwortet werden.

Sollte in Einzelfällen dort, wo kein ausreichendes natürliches Futterangebot zur Verfügung steht, die Fütterung einzelner Tiere bei den derzeitigen Witterungsbedingungen vorgenommen werden, ist auf Folgendes zu achten:

   * Zu den Tieren ist ein ausreichender Abstand einzuhalten - jegliche Beunruhigung der Tiere ist zu vermeiden!
   * Bei wiederholter Fütterung in diesen Einzelfällen ist das Futter an unterschiedlichen Plätzen auszulegen. Die mehrmalige Fütterung an ein und derselben Stelle ist schädlich!
   * Es ist tierartgerechtes Futter zu verwenden! Das Füttern von Brot, Brötchen, anderen Nahrungsmitteln und Nahrungsmittelresten, die der menschlichen Ernährung dienen oder handelsüblichem Tierfutter für andere Tierarten ist abzulehnen. Zwar nehmen die Tiere dieses Futter auf, ihr Stoffwechsel ist aber nicht an solche Nährstoffe angepasst - dieses kann zu anhaltenden Schädigungen der Tiere führen.

Geeignete Fütterungsmöglichkeiten und weitere Hinweise sind im Merkblatt unter www.lu.mv-regierung.de einzusehen. (PD)



Quellenangabe:

Proplanta ®  |  14.02.2010 www. proplanta .  de




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