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Vogelschutz an Stromleitungen 2011
Fortschritte beim Vogelschutz an Stromleitungen
Fortschritte beim Vogelschutz an Stromleitungen

26.11.2011

Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten beschließt neue Richtlinien

Auch Gänse finden bei ihrem Zug in den Süden oft den Tod an Stromleitungen.


Jedes Jahr verunglücken weltweit Millionen Vögel an Stromleitungen und gefährlich konstruierten Strommasten. Diese in der Öffentlichkeit bisher wenig beachteten Verluste stehen bei der Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention“ auf der Tagesordnung, die am heutigen Freitag in der norwegischen Hafenstadt Bergen endet. „Es besteht die Chance, dass nicht nur einzelne Länder Maßnahmen zum Vogelschutz an Stromleitungen ergreifen, sondern auch internationale Schutzbemühungen vorankommen“, kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Vor allem größere Arten wie Störche, Gänse und Greifvögel erkennen diese Hindernisse häufig zu spät und ziehen sich bei Kollisionen tödliche Verletzungen zu.

Stromopfer melden

Der NABU Thüringen ruft dazu auf, Totfunde zu melden.

Auch Unfälle durch Stromschlag, die sich an gefährlich konstruierten Strommasten regelmäßig ereignen, sollen wirksam und grenzüberschreitend eingedämmt werden. Die neuen Richtlinien zeigen best-practice-Beispiele auf und basieren auf Untersuchungen entlang der Zugwege, die Vögel zwischen Europa, Asien und Afrika zurücklegen.

Maßnahmen zur Verhinderung solcher Unfälle sind demnach erst in wenigen Ländern erfolgt. Dagegen wachsen vielerorts die Gefahren durch Stromtrassen. „Wenn Vögel dort zunehmend verunglücken, macht das so manche Erfolge von Schutzbemühungen in den Brutgebieten wieder zunichte“, urteilte NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow auf der Konferenz in Bergen. Staaten, die das internationale Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten unterzeichnet haben, stehen in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die dort vereinbarten Schutzziele zu erreichen.

Eine einfache Maßnahme zum Vogelschutz sind Markierungen an Hochspannungsleitungen.
In Deutschland ist der Vogelschutz an Energiefreileitungen seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Der NABU hatte dies noch im selben Jahr zum Anlass genommen, ähnliche Maßnahmen auch in internationalen Abkommen zu verankern.

Die Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) verabschiedete daraufhin im September 2002 erstmals eine Resolution zum Schutz von Vögeln an Strommasten. Inzwischen wurden auf dem Gebiet der Entschärfung solcher Gefahrenquellen wesentliche Fortschritte erzielt. „Neue Techniken ermöglichen beispielsweise, wirksame Markierungen an Hochspannungsleitungen per Helikopter anzubringen“, so Markus Nipkow.

Nicht zuletzt angesichts neuer Leitungen, die im Zuge des Netzausbaus für erneuerbare Energien errichtet werden müssen, gewinnt die Weiterentwicklung vogelsicherer Technologien zunehmend an Bedeutung. In Deutschland gilt seit Anfang August eine neue Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11), die zwischen Naturschützern und Netzbetreibern verhandelt worden war.

Der NABU stellte diese jüngsten Fortschritte nun beispielhaft auch auf der Vertragsstaatenkonferenz in Norwegen vor.


Quellenangabe: NABU |  25.11.2011 - Autor: www.nabu.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken