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Wenn die Weinberge in Franken Trauer tragen …
Wenn die Weinberge in Franken Trauer tragen …

30.12.2011

Kreis Haßberge -
Die Winzer in Unterfranken, die Anfang Mai durch einen starken Spätfrost geschädigt wurden, werden vom Staat unterstützt. Das hat der CSU-Landtagsabgeordnete Otto Hünnerkopf aus Kitzingen mitgeteilt. Zwei Millionen Euro hat das Landwirtschaftsministerium in München nach seinen Worten als Soforthilfe für die Winzer bereitgestellt.

Die Weinbauern im Landkreis Haßberge dürften zum größten Teil leer ausgehen bei diesem warmen Regen – zum Glück, darf man in diesem Fall sagen, denn anders als die Kollegen etwa in der Mainschleife traf der Mai-Frost die Weinlagen rund um Zeil weniger heftig.

Etliche Winzer mussten dagegen sehr hohe Verluste mit Ernteausfällen bis über 90 Prozent verkraften. Wer einen Schaden hat, der höher als 40 Prozent ausfällt, soll dafür eine 50-prozentige Ausgleichszahlung erhalten, wie Hünnerkopf im Haus von Landwirtschaftsminister Brunner (CSU) erfahren hat. Die Schadenshöhe muss mindestens 6000 Euro erreichen. Maximal werden einem Betrieb bei entsprechendem Nachweis 50 000 Euro erstattet.

Alternativ kann auch ein Liquiditätshilfsprogramm in Anspruch genommen werden. Das heißt: Winzer erhalten auf Antrag ein zinsgünstiges Darlehen.

Mit einer weiteren Summe von 300 000 Euro soll durch ein Forschungsvorhaben untersucht werden, mit welchen Maßnahmen die Schäden im Weinbau gemindert werden können, sollte wieder ein Spätfrost wie in diesem Jahr auftreten. Für die Erwerbsobstbauern und Baumschulen werden ebenso Mittel, und zwar in Höhe von 500 000 Euro, bereitgestellt, denn auch dieser landwirtschaftliche Sektor musste in Folge der extremen Spätfrostnacht erhebliche Schäden verkraften.

Hünnerkopf resümiert: „Wir wissen sehr wohl, dass auch andere landwirtschaftliche Produktionsbereiche vor allem durch anhaltende Trockenheit in 2011 Einbußen erleiden mussten. Während jeder Landwirt pro Hektar automatisch zirka 300 Euro Direktzahlung erhält, bekommt der Winzer diese jedoch nicht.“

Für die Kulturlandschaft

Insofern seien die getroffenen Regelungen zu rechtfertigen, unterstützen sie doch den Erhalt der Kulturlandschaft im fränkischen Weinbau, die den Weintourismus ermöglicht, und tragen nach seinen Worten so zur Stärkung des ländlichen Raumes bei. Diese Vielfältigkeit vom kleinen bis größeren Traubenerzeuger, von Mitgliedern einer Winzergenossenschaft bis zum Weingut unterschiedlicher Größe, gelte es zu erhalten. red/lrd


Quellenangabe: Fränkischer Tag Hassberge / 31.10.2011 / www.infranken.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken