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Sich zu früh begeistert gezeigt ...
Bild zum Eintrag (1111850-160)
Betrifft: Bausanierung / Mehlschwalben Nester am Haus.

Vor ein paar Tagen haben wir das Vorgehen der Baufirma beim Hausdämmen noch gelobt!

  • Jetzt ist die Sache eine Schande für jede Bausanierungsfirma!

Das Haus, an welchem die Mehlschwalben genistet und ihre Jungen aufgezogen haben wurde mit einer Außendämmung verkleidet. Im Vorfeld hatte der verantwortliche Bauträger eine Befreiung bei der Naturschutzbehörde beantragt. Die Befreiung galt ab 1. Oktober 2024 und es wurden Ausgleichsmaßnahmen (1 zu 1) gefordert. Das heißt, ab 1. Oktober durften die Nester entfernt werden (wenn nicht besetzt). Leider wurden durch sogenannte Subunternehmer die 12 Nester schon Anfang September zerstört. Was uns sehr ärgert, ist das niemand vorher da nachschauen war, ob die Nistplätze noch beflogen wurden.

  • Es wurde keine artenschutzrechtliche Kontrolle vorgenommen.

Da ein Haus weiter noch zwei Nester beflogen und Junge gefüttert werden, ist davon auszugehen das in den 12 entfernten Nestern (in einem oder mehreren) noch Junge gefüttert wurden.Nachweisen lässt sich das nicht mehr, da alle Nester und Reste nicht mehr auffindbar sind. Anzumerken ist auch das auf der Baustelle 4 Firmen gleichzeitig arbeiten und kein Bauleiter weder Namen noch Telefonnummer vorhanden war.So was darf nicht passieren!

  • Die zuständige Behörde wurde von uns informiert!

Bei einem Bauvorhaben, wie beispielsweise einer energetischen Sanierung, ist grundsätzlich vorab zu prüfen, ob dadurch geschützte Tierarten betroffen sein könnten. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 44 Abs. 1 BNatSchG. Bei Bauvorhaben an bestehenden Gebäuden ist demnach von den Bauherren sicher zu stellen, dass keine Individuen geschützter Arten verletzt oder getötet werden und dass für die Arten auch nach Fertigstellung des Vorhabens Lebensräume in gleicher Quantität und Qualität wie vorher zur Verfügung stehen. Dies kann durch sogenannte CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmen umgesetzt werden.

Quelle und Aufnahmen
Rolf Thiemann
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Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie

Rolf Thiemann
Naturschutzberater
Eisvogelweg 1
50181 Bedburg


Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers*in, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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