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Projekt Mehlschwalbe & Co. 2016/2017
Bild zum Eintrag (88130-160)

Der Niedergang der „Glücksbringer“

Artenschutz in Franken® startet Schutzprojekt zur stabiisierung der Mehl-und Rauchschwalbenbestände am Obermain. Unterstützt werden wir u.a. dabei auch von der Stadt Altenkunstadt und der Robert Bosch GmbH.

28/29.10.2016

Franken.
Dramatisch, so zeigt sich der Rückgang einiger unserer kulturfolgenden Schwalbenarten.

Artenschutz in Franken® (AiF)
warnt seit geraumer Zeit vor einem schleichenden Niedergang der Schwalbenkolonien.Trotz zahlreicher Bemühungen scheint sich der bedenkliche Negativtrend weiter fortzusetzen.

Über viele Jahrhunderte hinweg waren sie fester Bestandteil unseres Lebens. Mehl- und Rauchschwalben. Während sich Rauchschwalben bevorzugt in den wärmebegünstigten Stallungen niederließen, bauten Mehlschwalben ihr Lehmnest meist außen, an rauen Hauswänden, unterhalb des Dachüberstandes unserer Wohnhäuser.  

Die Rückkunft der „Glücksbringer“ Schwalben aus ihren Winterquartieren wurde von der breiten Bevölkerung herbeigesehnt, zeigte dies doch auch das Ende des Winters an. Derzeit wird von diesem Vorgang des spektakulären Vogelzuges weit weniger zur Kenntnis genommen. Das Interesse an „den Schwalben“ scheint verschwunden.

Die Ansprüche der Arten der breiten Bevölkerung kaum mehr bekannt.

Durch eine zu intensive Landbewirtschaftung, und damit einhergehend auch verstärkte Hygieneanforderungen, sowie eine starke Versiegelung der Landschaft wird es den Arten immer schwerer gemacht an unserer Seite zu überdauern.

Artenschutz in Franken® führt seit über 20 Jahren regelmäßige Kontrollen durch. Dabei wird der negative Prozess immer deutlicher. Etwa 38% weniger Mehl- und über 50% weniger Rauchschwalben konnten wir verzeichnen!

Während es bei den Rauchschwalben bevorzugt landwirtschaftliche Faktoren sind die zum Rückgang der Art beitragen, so zeigen sich bei den Mehlschwalben fehlende Lehmpfützen, zu glatte Hausfassaden, ein verändertes Hygieneempfinden und ein Desinteresse an der Art, als zuständig für den Rückgang.

Auch das gesetzlich verbotene Entfernen von Schwalbennestern gehört dazu. (Siehe § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes)

Ein aktuelles Projekt
bei dem zahlreiche Niststellen neu geschaffen werden möchte zumindest bei der Brutplatzvorhaltung unterstützen.

Haben auch Sie Interesse am Schwalbenschutz?

  • Dann kontaktieren Sie uns unter: kontakt@artenschutz-franken.org

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