Graureiherbeschuss in NRW Rhein-Erft-Keis
Graureiherbeschuss in NRW Rhein-Erft-Keis
Am 13.02.2023 erhielt Herr Thiemann einen Anruf aus Bedburg,darin wurde geschildert, dass auf einem Feld am Rand der Bebauung Königshoven ein Graureiher sitzt. Nach langem hin und her zur Klärung der Zuständigkeit (leider fand sich kein Zuständiger der hier in der Lage war zu helfen) entschloss sich Herr Thiemann den Vogel zu bergen.
Da im Stadtgebiet in der Vergangenheit immer wieder illegal auf Tiere geschossen wurde oder Tiere an Vergiftungen starben, wurde der Vogel, der nicht mehr abfliegen konnte, vom Tierarzt untersucht. Es stellte sich heraus, dass der Reiher mit Blei-Spitzgeschossen (Diabolos) ins Visier genommen wurde. Die Elle und Speiche wurden getroffen und zertrümmert.
In diesem Fall wäre der Jagdpächter für den verletzten Graureiher zuständig.
Was aber wäre wohl passiert?
Er hätte wohl den Reiher ohne Nachschau erlöst und entsorgt.
Der Graureiher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Der Graureiher zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
besonders geschützten Arten.Nach § 2 Bundesjagdgesetz fällt der Graureiher unter die jagdbaren Arten. Nach der Landesjagdzeitenverordnung vom 31. März 2010 genießt der Graureiher weiterhin eine ganzjährige Schonzeit.
Mich erschüttert immer noch nach 50 Jahren Naturschutzarbeit die Gleichgültigkeit, Ignoranz und Respektlosigkeit
gegenüber bestimmter Tierarten.
Beispielgebend:
In der Aufnahme
Autor / Aufnahmen
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
Eisvogelweg 1
50181 Bedburg
Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie
Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers*in, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.
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Am 13.02.2023 erhielt Herr Thiemann einen Anruf aus Bedburg,darin wurde geschildert, dass auf einem Feld am Rand der Bebauung Königshoven ein Graureiher sitzt. Nach langem hin und her zur Klärung der Zuständigkeit (leider fand sich kein Zuständiger der hier in der Lage war zu helfen) entschloss sich Herr Thiemann den Vogel zu bergen.
Da im Stadtgebiet in der Vergangenheit immer wieder illegal auf Tiere geschossen wurde oder Tiere an Vergiftungen starben, wurde der Vogel, der nicht mehr abfliegen konnte, vom Tierarzt untersucht. Es stellte sich heraus, dass der Reiher mit Blei-Spitzgeschossen (Diabolos) ins Visier genommen wurde. Die Elle und Speiche wurden getroffen und zertrümmert.
In diesem Fall wäre der Jagdpächter für den verletzten Graureiher zuständig.
Was aber wäre wohl passiert?
Er hätte wohl den Reiher ohne Nachschau erlöst und entsorgt.
Der Graureiher unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Der Graureiher zählt als europäische Vogelart gem. § 7 Abs. 2 Nr. 13 zu den vom Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
besonders geschützten Arten.Nach § 2 Bundesjagdgesetz fällt der Graureiher unter die jagdbaren Arten. Nach der Landesjagdzeitenverordnung vom 31. März 2010 genießt der Graureiher weiterhin eine ganzjährige Schonzeit.
Mich erschüttert immer noch nach 50 Jahren Naturschutzarbeit die Gleichgültigkeit, Ignoranz und Respektlosigkeit
gegenüber bestimmter Tierarten.
Beispielgebend:
- Da werden junge Waldohreulen die nächtelang ihre Bettelrufe abgeben beschossen.
- Da werden Schwalbennester von den Häuserfronten abgestoßen weil sie aus den Nester koten.
- Da werden Frösche getötet weil sie im Gartenteich Quaken.
- Da werden Greifvögel vergiftet oder beschossen weil sie Tauben schlagen.
In der Aufnahme
- Flugunfähiger Graureiher kurz nach dem Auffinden und der Tierarztuntersuchung
Autor / Aufnahmen
Rolf Thiemann
Naturschutzberater
Eisvogelweg 1
50181 Bedburg
Gewässer und Naturschutz im Erftkreis
Flora-Fauna-Artenschutz
Naturschutzökologie
Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers*in, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.
Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.
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Graureiherbeschuss in NRW Rhein-Erft-Keis
In der Aufnahme
- Verletzung am Tier - offener Bruch durch Beschuss!
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