Sie alle engagieren sich gemeinsam mit Artenschutz in Franken® für eine intakte Umwelt
ARTENSCHUTZ IN FRANKEN®

Im Sinne uns nachfolgender Generationen
Ausgezeichnet

Home

Über Uns

Aktuelles

Der Steigerwald

Diverses

Pflanzen

Projekte

Publikationen

Tiere

Umweltbildung

Webcams
Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht
Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht

01.12.2011

Der NABU droht mit Verfassungsklage gegen den Freistaat Sachsen



Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht würde Sachsen gegen das Naturschutzgesetz verstoßen.

Mit Skepsis verfolgt der NABU die gegenwärtige Novellierung des sächsischen Jagdrechtes. Erstmals seit seiner Rückkehr nach Deutschland vor zehn Jahren soll dort der Wolf wieder in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen werden. Dieser Alleingang des Freistaats ist nach Einschätzung des NABU fachlich widersinnig und rechtlich äußerst bedenklich. Der NABU hat daher eine verfassungsrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben.

„Der Bund allein hat die Kompetenz zur vollständigen und umfassenden Regelung der Naturschutzgesetze. Den Bundesländern wurde zwar das Recht eingeräumt, individuelle, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu schaffen. Von dieser Möglichkeit wurde der Artenschutz jedoch ausdrücklich ausgenommen“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Mit der geplanten Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht würde Sachsen gegen diese Vorgaben verstoßen.

„Sollte die Novelle umgesetzt werden, sehen wir aus verfassungsrechtlicher Sicht große Probleme für Verwaltung, Jägerschaft und Naturschutz. Daher gehen wir, wenn nötig, bis vor das Verfassungsgericht, um diesen Irrweg zu stoppen“, so der NABU-Präsident anlässlich der anhaltenden Proteste der Bürger in Sachsen gegen den Wolf im Jagdrecht und dem jüngsten Vorstoß der Jägerschaft in Brandenburg, auch dort den Wolf dem Jagdgesetz zu überlassen.

Seit 2009 hat Sachsen einen mit allen Interessengruppen abgestimmten Managementplan, der verlässlich sämtliche möglichen Umstände regelt, die sich aus der Anwesenheit des Wolfes in der Landschaft ergeben. Maßnahmen sowohl zum Schutz der Schafhaltung bis hin zu der Frage der Entnahme sogenannter auffälliger Wölfe sind darin beschrieben.

Getragen werden die Regelungen von der Naturschutzgesetzgebung. Eine Gesetzeslücke, die durch die anvisierte Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz geschlossen werden müsste, existiert also nicht. „Sollte es Probleme mit dem Wolf geben, wird das dort geregelt, wo die Jägerschaft längst vertreten ist: im sächsischen Wolfsmanagement. Eine rechtliche Änderung ist nicht nur überflüssig, sondern löst auch keine praktischen Probleme“, betont Tschimpke.



Für Rückfragen:
Markus Bathen
NABU-Wolfsexperte
Tel. mobil 0172-6453537


Quellenangabe: NABU  Deutschland|  29.11.2011 - Autor www.NABU.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken