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Jungvögel sind kein Abfall!
Bild zum Eintrag (58099-160)
Jungvögel sind kein Abfall!

29/30.05.2013

Deutschland.
In den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Meldungen über den Umgang mit der heimischen Vogelwelt, die uns nicht nur nachdenklich stimmen, sondern auch eine tier- und naturschutzrechtliche Bewertung erfahren müssen.

Zunächst steht ein Mann mit einer nestjungen Dohle vor uns, das Tier ist in einem jämmerlichen Zustand und völlig unterkühlt.


Als Fundumstände gibt er an, seine Nachbarin habe ihn auf Geräusche aus der Bio-Tonne aufmerksam gemacht, wo er dann die Dohle gefunden habe. Dort war aber mit Sicherheit nicht der Nistplatz!

Auf unsere Rückfrage, ob Arbeiten am Dach oder Schornstein stattgefunden hätten,wurde mitgeteilt, dass gerade am Morgen der Schornsteinfeger vor Ort war.

Da Dohlen oft in Kaminen nisten, gibt es wohl Klärungsbedarf mit dem zuständigen Schornsteinfeger, ein
Vergammeln in der Bio-Tonne hat der Vogel des Jahres 2013 nicht verdient, es handelt sich zudem
um einen eindeutigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

In der Aufnahme

- Dohlen-Nestling aus der Bio-Tonne
Jungvögel sind kein Abfall!
Bild zum Eintrag (58100-160)

Per Mail erreichte uns die Mitteilung, dass bei einer Gebäudesanierung im Stadtgebiet unter dem
Dach gefundene Nester mit Jungvögeln des Haussperlings durch Mitarbeiter der Baufirma einfach
achtlos auf den Boden geworfen wurden.

Das  Foto war der Mail angehängt.

Nest mit jungen Haussperlingen, achtlos weggeworfen mit lebenden Jungvögeln
Jungvögel sind kein Abfall!
Bild zum Eintrag (58101-160)
Es wurde die Sorge geäußert, dass bei der Fortsetzung der Arbeiten am heutigen Tage mit
weiteren Nestern ähnlich umgegangen werde. Wir werden uns entsprechend darum kümmern!
Auch unsere heimischen Schwalbenarten drohen unserem Ordnungs- und Sauberkeitsempfinden
zum Opfer zu fallen.

In diesem Frühjahr erreichen uns erneut Hinweise, dass die Nester von Mehlschwalben zerstört werden, weil die Fassade oder der Vorgarten durch Kot verunreinigt werden könnte.

Hier trifft das Bundesnaturschutzgesetz, das nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch im
besiedelten Bereich gilt, eine eindeutige Regelung: Es ist verboten, ...Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören... Auch in diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit
gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes vor!

Quellenangabe:

Info: Wildtierstation - Im Bend 10 - 41515 Grevenbroich – www.schneckenhaus-gv.de

Gewässer und Naturschutz im Erftkreis Flora – Fauna – Artenschutz Rolf Thiemann - Eisvogelweg - 50181 Bedburg - www.Naturschutzberater.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder. - Artenschutz im Steigerwald / Artenschutz in Franken