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Der Natur wieder ihren Lauf lassen
Der Natur wieder ihren Lauf lassen

29.11.2011

Lohndorf -
In den vergangenen Jahren hat der Mensch in die Natur im Bereich der Gewässer zu sehr eingegriffen. Durch teilweise Verrohrung der Bachläufe oder Begradigung der Gewässer hat das Wasser eine zu hohe Fließgeschwindigkeit erreicht und an gewissen Brennpunkten kommt es dann zu Hochwasser.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, trafen sich 24 Vertreter von Landkreisgemeinden mit Vertretern des Landratsamtes und des Wasserwirtschaftsamtes in der Alten Schule in Lohndorf. Ziel der Veranstaltung: Die Gemeinden können hierzu ein Gewässerentwicklungskonzept aufstellen. Aufgezeigt wurden auch mögliche Fördermaßnahmen.

Man setzt auf eine Zurückführung in den ursprünglichen Zustand. Die Gewässer erhalten ihren natürlichen Verlauf zurück, was auch zu einem vorbeugenden Hochwasserschutz führt. Zum Hochwasserschutz soll in den Gemeinden ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt werden. Die Gemeinde Strullendorf hat dies bereits, Litzendorf ist in der Beauftragungs-, Hirschaid in der Planungsphase. Walter Näher vom Wasserwirtschaftsamt Kronach informierte die Gemeindevertreter über Fördermöglichkeiten.

Am Nachmittag ging es hinaus in die Litzendorfer Flur. Ein empfindliches Naturgebilde ist der Sinterbach. Klaus Then vom Landratsamt stellte die anspruchsvolle Pflege dieser Seltenheit heraus. Am Wehr in Pödeldorf standen die Fische im Mittelpunkt des Interesses. Durch das 1,50 Meter hohe Wehr ist die Durchlässigkeit des Gewässers für Fische nicht gegeben. Auch dies wird ein Punkt des Gewässerentwicklungskonzeptes sein. Ein Lob von Seiten der Behördenvertreter gab es für die im Zuge der Arbeiten am Ellernbach in der Ortsmitte von Lohndorf durchgeführte Renaturierung des Baches.

Ein weiterer Punkt waren die Pflegemaßnahmen der Bäche. Privateigentümer, deren Grundstück an einen Bach angrenzt, sind hier bei der Pflege in der Pflicht. Kommt der Grundstückseigentümer seiner Pflicht hier nicht nach, ist die Gemeinde verpflichtet dies zu übernehmen: Die Kosten dafür werden dem Grundstückseigner in Rechnung gestellt, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Litzendorf. ft




Quellenangabe: Fränkischer Tag / Bamberg |  29.11.2011 - Autor www.infranken.de


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