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2020-03
Wasser ist ein knappes Gut
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Wasser ist ein knappes Gut

23/24.03.2020

Osnabrück. In den letzten Wochen hat es viel geregnet, und so manche Talsperre ist wieder voll. Doch gilt das auch für die Grundwasserspeicher? Das Helmholtz Zentrum für Umweltforschung meldet aktuell vor allem für Ostdeutschland immer noch moderate bis extreme Dürre für Bodenschichten mit mehr als 1,80 Metern Tiefe. „Ökosysteme, Trinkwasserversorgung sowie Land- und Forstwirtschaft haben unterschiedliche Ansprüche an das im ländlichen Raum verfügbare Wasser, die in Einklang gebracht werden müssen“, sagt Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zum Weltwassertag am 22. März.

Gleichzeitig müsse auch der Hochwasserschutz berücksichtigt werden. Die DBU fördere mehrere regionale Projekte in Deutschland, die sich um diese Konfliktfelder drehen und Land- und Wasserwirtschaft, Naturschutz, Behörden und in Teilen auch Bergbau an einen Tisch bringen sollen – auch wenn das im Moment wegen der Corona-Krise nur sinnbildlich gemeint ist
.
Dürre und Starkregen sind Auswirkungen des Klimawandels

Der Weltwassertag wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen und findet seit 1993 unter einem jährlich wechselnden Motto statt, das dieses Jahr „Wasser und Klimaschutz“ lautet. „Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Ressource Wasser machen sich für die Bevölkerung natürlich vor allem dann bemerkbar, wenn sie sozusagen vor der eigenen Haustür passieren“, so Bonde. Die Klimaforschung sei bereits so weit, dass untersucht werden könne, ob beispielsweise eine regionale Trockenperiode oder ein lokaler Starkregen durch den Klimawandel wahrscheinlicher wurde oder nicht. Ist zum Beispiel davon auszugehen, dass zunehmend mit Hochwasser zu rechnen ist, würden sich daraus konkrete Anpassungsstrategien wie der Bau von Deichen ableiten lassen.

Fläche nur begrenzt verfügbar – Nutzungskonflikte

„Fläche ist aber nur begrenzt verfügbar. Insofern müssen die häufig sehr unterschiedlichen Interessen abgewogen werden. Es muss mit den jeweiligen Akteuren vereinbart werden, wie die Fläche im ländlichen Raum genutzt wird – für sauberes Trinkwasser, geschützte Lebensräume wie Moore, land- und forstwirtschaftliche Zwecke oder beispielsweise auch als Überschwemmungsgebiet“, so Bonde. Verschiedene Förderprojekte laufen dazu derzeit mit fachlicher und finanzieller Unterstützung durch die DBU. „Mit Fachdialogen wollen wir den Austausch der Projektträger unterstützen. Auch wenn wir aufgrund der Corona-Krise noch nicht beginnen konnten, planen wir weiterhin bis 2022 pro Jahr zwei mehrtägige Veranstaltungen, um dieses bundesweite Netzwerk aufzubauen“, erklärt Dr. Volker Wachendörfer, DBU-Fachreferent Naturschutz.

Einzugsgebiet Hammbach in Nordrhein-Westfalen

So ist das Einzugsgebiet des Hammbachs im Raum Dorsten-Haltern beispielsweise mit einem der größten Grundwasservorkommen Nordrhein-Westfalens verbunden. Bei Trockenheit werde der hohe Bedarf für Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft und Feuchtlebensräume zu einer Herausforderung. In einem Projekt des Unternehmens Lippe Wassertechnik (Essen) hätten sich alle Akteure aus Land- und Wasserwirtschaft sowie Naturschutz auf ein maßgeschneidertes Konzept geeinigt. Darin sei festgelegt worden, wie Wasserkontingente zukünftig optimal verteilt, Feuchtgebiete zum Beispiel durch das Aufstauen von Regenwasser stabilisiert sowie die landwirtschaftliche Bewässerung an trockenere Perioden angepasst werden könne.

Einzugsgebiet Weschnitz in Südhessen

An der im Odenwald entspringenden und bei Biblis in den Rhein mündenden Weschnitz in Südhessen unterstütze die DBU ein Projekt des Gewässerverbandes Bergstraße. Hier gehe es um Bürgerbeteiligung und um gemeinsam mit allen Akteuren zu entwickelnde Lösungen zum Hochwasser- und Gewässerschutz. Mit dem Vorhaben sollen die Maßnahmenplanung und -umsetzung für die Öffentlichkeit verständlicher vermittelt und eine höhere Akzeptanz für europarechtliche Bestimmungen in der Bevölkerung erreicht werden. Ziel ist es, möglichen Konflikten frühzeitig durch geeignete Informations-, Dialog- und Beteiligungsmaßnahmen entgegenzuwirken.

Grundwassergebiet „Hunte Lockergestein links“ in Niedersachsen

In Niedersachsen werde ein Projekt der Universität Osnabrück durchgeführt, für das als Modellregion das Grundwassergebiet „Hunte Lockergestein links“ gewählt wurde. Mit einer Gesamtfläche von rund 1.250 Quadratkilometern durchziehe es die Kreise Cloppenburg, Vechta und Osnabrück. Um für ein nachhaltiges Wassermanagement regional alle Nutzergruppen zu berücksichtigen, habe man starke Kooperationspartner mit ins Boot geholt: den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (Brake), die Niedersächsischen Landesforsten (Ganderkesee) sowie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Oldenburg).

In der Aufnahme
Ob Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft oder Hochwasserschutz: Im ländlichen Raum werden viele Ansprüche an das natürliche Gut Wasser gestellt, die Nutzungskonflikte bergen.
© Franziska Göde/piclease



Quelle
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: +49 541 9633 0
Telefax: +49 541 9633 190
E-Mail: info@dbu.de
Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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DBU: neuer Schwerpunkt soll nachhaltige Bildung fördern
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DBU: neuer Schwerpunkt soll nachhaltige Bildung fördern

25/26.03.2020

Osnabrück. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) legt einen neuen Förderschwerpunkt zur Unterstützung des UNESCO-Programms Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (kurz ESD for 2030) mit einer Million Euro auf.

Der Bewerbungszeitraum reicht vom 25.3. bis zum 28.5.2020. Ziel ist es, innovative und modellhafte Bildungsprogramme zu Schlüsselthemen einer nachhaltigen Entwicklung zu erproben und in der Praxis zu implementieren.

Hierbei sollen insbesondere Themen angesprochen werden, die auf aktuelle Nachhaltigkeits-Transformationen wie z. B. Mobilität, Erneuerbare Energien, Konsum, Stadtentwicklung, Landnutzung oder Biodiversitätsschutz fokussieren. Als Zielgruppen sollen insbesondere Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene berücksichtigt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Bildungsakteure aus den Bereichen Elementarpädagogik, Schulpädagogik, non-formales und informelles Lernen, Hochschule, Berufsbildung und lebensbegleitendes Lernen.

Dabei werden zivilgesellschaftliche Akteure ebenso adressiert wie kommunale Bildungseinrichtungen, Schulen, Bildungszentren, Museen sowie kleine und mittelständische Bildungsdienstleister. Mit der Ausschreibung knüpft die DBU an ihr langjähriges Engagement in der UN-Dekade (2005-2014) und im UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (2015-2019) an.

In der Aufnahme
Innovative und modellhafte Bildungsprogramme zu Schlüsselthemen einer nachhaltigen Entwicklung nimmt die DBU mit ihrem neuen Förderschwerpunkt in den Blick.
© Max Kühn/piclease


Quelle

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Tideelbe: „Stint-Killer“ unterwegs
Tideelbe: „Stint-Killer“ unterwegs

25/26.03.2020

Derzeit befinden sich die Baggerschiffe KEES JR, AKKE, HEIN, AMAZON und IJSSELDELTA im Dauereinsatz und gefährden damit massiv den ohnehin vorgeschädigten Stintbestand mitten in der sensiblen Laich- und Aufwuchssaison.

Das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF fordert einen umgehenden Stopp sämtlicher Baggerarbeiten bis Ende Juni.

„Ignoranz und Wegducken kennzeichnet die aktuelle Gewässerschutzpolitik an der Tideelbe. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, der Stintbestand bricht ein und die Baggerarbeiten sind dafür maßgeblich verantwortlich. Trotzdem fahren Wirtschaftsbehörde und HPA munter den Baggereinsatz hoch“, kritisiert das Bündnis Lebendige Tideelbe und fordert die für Gewässerschutz zuständige Umweltbehörde Hamburg auf, hier tätig zu werden.

Als eine der wesentlichen Ursachen für den Rückgang der Stinte gilt die zunehmende Trübung des Elbwassers. Gerade Eier und Jungstadien des Fisches werden geschädigt, der Nachwuchs bleibt aus. Die aktuellen Daten der Messstation Blankenese zeigen derzeit  Trübungswerte, die es in dieser Höhe seit über 20 Jahren nicht mehr gegeben hat. Die Trübung wird durch den massiven Einsatz der Baggerschiffe verstärkt.   

Der Stint stellt die zentrale Fischart in der Elbe da. Die verschiedenen Entwicklungsstadien sind wichtige Nahrungsgrundlage für viele größere Fische sowie für Seeschwalben und andere Vögel. Brechen die Bestände endgültig zusammen, wäre dies ein schwerer ökologischer Schaden für die Elbe.

KONTAKT
Freya Duncker
Pressestelle WWF
Tel: 040-530 200 448
freya.duncker@wwf.de

Quelle

WWF
24. März 2020

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Gleise des Artenschutzes und der Umweltbildung
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Gleise des Artenschutzes und der Umweltbildung

23/24.02.2020

Schaephuysen / Nordrhein - Westfalen.
Ein innovatives Kooperationsprojekt des Vereins für Gartenkultur und Heimatpflege Schaephuysen e.V.  und des Artenschutz in Franken®, das von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert wird.
Informationen von Michael Sonfeld

Vor einigen Tagen hat der Landschaftsbauer jetzt eine Kinderstube mit Kies und Sandgemisch sowie zwei Mulcheinheiten zur Bepflanzung mit niedrigen Gewächsen angelegt. Noch ein wenig Totholz dabei und die Saison könnte eigentlich eröffnet werden.

Durch einen eng gestrickten Zeitplan konnte es gelingen das Projekt weitestgehend abzuschließen. Es war noch angedacht das eine gemeinschaftliche Gehölzpflanzung mit Bürgern und Vereinen stattfinden zu lassen. Doch diese wird aufgrund der Coronakrise leider erst einmal ausfallen.

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„Klima- und Naturschutz: Hand in Hand“
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„Klima- und Naturschutz: Hand in Hand“

24/25.03.2020

  •     Handbuch zeigt, wie beides sich bei der Erstellung von Energie- und Klimaschutzkonzepten in Kommunen und Regionen verbinden lässt
  •     Gemeinsame Pressemitteilung mit der TU Berlin


 Bonn/Berlin, 23. März 2020: "Klima- und Naturschutz: Hand in Hand" lautet der Titel eines neuen Handbuchs, das Kommunen und Regionen bei der Erstellung von Energie- und Klimaschutzkonzepten unterstützen soll. Das Besondere: In den Empfehlungen werden die Belange des Naturschutzes stets von Beginn an mit Fragen von Energie und Klimaschutz mit- und zusammengedacht.

Das Handbuch ist Teil eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens der TU Berlin, das durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert wurde.

Viele Regionen, Landkreise und Kommunen erstellen Energie- und Klimaschutzkonzepte und realisieren eine Vielzahl von Projekten, die zum Klimaschutz beitragen. Bisher spielen Aspekte des Schutzes von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt dabei allerdings häufig nur eine nachgeordnete Rolle.

"Dabei sind Naturschutz und Klimaschutz gleichermaßen große Herausforderungen unserer Zeit. Sie sind darüber hinaus eng miteinander verflochten und beeinflussen einander gegenseitig. Der Erhalt biologischer Vielfalt ist nicht weniger bedeutsam als die Begrenzung der Emissionen von Treibhausgasen. Um unsere Ziele zu erreichen, müssen wir beides zusammen denken und in der Praxis gerade die Kommunen unterstützen", sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. "Denn ein enges Miteinander von Klima- und Naturschutz bietet zahlreiche Synergien zum beiderseitigen Vorteil."

Das Handbuch "Klima- und Naturschutz: Hand in Hand" zeigt Wege auf, wie sich solche Synergien besser nutzen, aber auch verbleibende Konflikte minimieren oder lösen lassen. So wurden zum Beispiel im Rahmen einer Studie im thüringischen Kyffhäuserkreis den beiden Gemeinden Gehofen und Donndorf Handlungsempfehlungen zur schrittweisen Umrüstung der Straßenbeleuchtungen an die Hand gegeben. Beachtet wurden dabei sowohl Aspekte der Energieeinsparung und Emissionsreduktion als auch des Artenschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Wochenstubenquartieren des Großen Mausohrs.

Die Stadt Osnabrück als weitere Modellkommune verfügte bereits über ein Klimaschutzkonzept. Wichtig war Osnabrück, die hier tätigen Energieberaterinnen und -berater, Architektinnen und Architekten, Handwerksbetriebe und Wohnungsbaugesellschaften zum Thema Artenschutz und energetische Gebäudesanierung zu sensibilisieren und zu informieren. Osnabrück hat hierfür einen immerwährenden Monatskalender erstellt, der unter anderem zu gebäudebewohnenden Arten wie Turmfalke, Haussperling, Mauersegler, Zwergfledermaus aber auch zu Dach- und Fassadenbegrünung informiert.

Das Handbuch richtet sich an Klimaschutzmanager und -managerinnen, Regionale Planungsstellen, kommunale Umwelt-, Bau- und Planungsämter, Ingenieur- und Planungsbüros oder Umwelt- und Naturschutzverbände sowie weitere Interessierte in Kommunen und Regionen. "Gerade um die Praxistauglichkeit des Handbuchs sicherzustellen, haben wir in seine Erstellung die Städte Offenbach und Osnabrück, den Biosphärenzweckverband Bliesgau und die Naturstiftung David mit dem Projektgebiet 'Hohe Schrecke' einbezogen", erläutert Prof. Stefan Heiland, Herausgeber des Handbuchs.

Das Handbuch besteht aus zehn Heften, die unabhängig voneinander genutzt werden können. Diese behandeln die Themen Energie- und Klimaschutzkonzepte, Fassadendämmung, Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen, Straßenbeleuchtung, Grüne Mobilitätsnetze, Kurzumtriebsplantagen, Landschaftspflegeholz und Landschaftspflegegras. Das abschließende Heft 10 fasst die naturschutzrechtlichen Grundlagen, die beim Klimaschutz zu beachten sind, knapp und verständlich zusammen.

Erstellt wurde das Handbuch am Fachgebiet "Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung" der TU Berlin im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungs-Vorhabens "Modellhafte Erarbeitung regionaler und örtlicher Energiekonzepte unter den Gesichtspunkten von Naturschutz und Landschaftspflege". Das Vorhaben wurde vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

Bezug:
Heiland, S. (Hrsg.) (2019): Klima- und Naturschutz: Hand in Hand. Ein Handbuch für Kommunen, Regionen, Klimaschutzbeauftragte, Energie-, Stadt- und Landschaftsplanungsbüros. Berlin.

Die Hefte stehen kostenfrei zum Download zur Verfügung unter:
https://www.landschaft.tu-berlin.de/menue/aktuelle_informationen/
https://www.bfn.de/themen/planung/landschaftsplanung/veroeffentlichungen.html

Gedruckte Exemplare können bestellt werden bei:
Bundesamt für Naturschutz, Außenstelle Leipzig, Alte Messe 6, 04013 Leipzig

In der Aufnahme

10 Hefte - 1 Thema: Natur- und Klimaschutz (Foto: J. Seidel, TU Berlin)


Quelle
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999

E-Mail: info@bfn.de

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Mit dem NABU den Frühling erleben - trotz Corona
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Mit dem NABU den Frühling erleben - trotz Corona

24/25.03.2020

Auf www.NABU.de finden sich zahlreiche digitale Angebote, um die heimische Natur kennen zu lernen
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Berlin –
Der Frühling ist da, doch leider macht die Corona-Pandemie viele gewohnte Freizeitaktivitäten zurzeit unmöglich. Der NABU gibt darum Tipps, wie man die Natur erleben kann, ohne sich und andere der Gefahr einer Ansteckung auszusetzen.
 
„Am besten ist es natürlich die Natur direkt zu erleben“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Spaziergänge im Wald stärken das Immunsystem und heben die Stimmung, sollten allerdings zurzeit ausschließlich allein oder mit den eigenen Kindern gemacht werden.“
Die Natur im Frühling kann aber auch digital entdeckt werden – ganz ohne die Wohnung oder das Haus zu verlassen. Der NABU bietet dafür zahlreiche kostenfreie Angebote auf seinen Internetseiten. So kann man spielerisch die häufigsten Gartenvögel kennenlernen oder mit dem Insektentrainer Tagpfauenauge, Florfliege, Holzbiene und Co. bestimmen. Mit der NABU-Vogeluhr erfahren Naturfreundinnen und -freunde, welcher Vogel morgens wann zu hören ist – und kann sein neues Wissen gleich auf dem eigenen Balkon oder am Fenster überprüfen.
 
Am Computer können außerdem die Zugwege von besenderten Turteltauben und Störchen verfolgt werden. Es gibt Gartentipps, wie man aus seinem Balkon ein Gemüse- und Naschparadies macht, ein Büffet für Insekten gestaltet oder einen Fledermauskasten baut. Alle Tipps finden sich unter https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/natur-erleben/27778.html .
 
Mit Kindern ist die lange Zeit in den eigenen vier Wänden besonders herausfordernd, zudem auch Kitas und Schulen geschlossen sind. Damit nicht zu viel Langeweile aufkommt, hat der NABU gemeinsam mit seiner Jugendorganisation, der Naturschutzjugend NAJU, Tipps extra für Kinder zusammengestellt. So sind die Kleinen beschäftigt und lernen noch dazu etwas über die heimische Natur. Die Kinderseiten „NAJUversum“ laden beispielsweise zum Entdecken verschiedener Lebensräume ein. Hier finden sich auch Podcasts und Videos etwa zu den Themen Vogelzug und Wildbienenschutz, sowie tolle Experimente zum Nachmachen und Bauanleitungen für Vogelkästen und Insektenhotels. Zu den Themen Mülltrennung, Wolf und Insekten können Kinder ihr Wissen mit einem Quiz testen. Die NABU-Tipps für Kinder finden sich unter https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/organisation/naju/27793.html .
 
NABU-Tipps: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/natur-erleben/27778.html
 
NABU-Tipps für Kinder: https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/organisation/naju/27793.html
 
Für Rückfragen:
Iris Barthel, NABU-Pressesprecherin. +49 (0)30.28 49 84-1952,
E-Mail: Iris.Barthel@NABU.de
 
Quelle

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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 22/20 | 24. MÄRZ 2020
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In der Aufnahme von Klaus Sanwald

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Artenschutzturm Schaephuysen
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Artenschutzturm Schaephuysen

23/24.03.2020

Schaephuysen / Nordrhein - Westfalen
. Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken®, und des Vereins Schaephuysen Heimspiel e.V., das von der Deutschen Postcode Lotterie und von Turmtransformation unterstützt wird.

Informationen von Michael Sonfeld

... für Freitag und Samstag 20. + 21.3.2020 hatten Heimspiel und der VfGuH eine Gemeinschaftsaktion zur Modellierung des Turmgrundstücks und der unteren Aktionsfläche zum Gleiskörper hin terminiert.

Die Maßnahme wurde abgesagt. Heimspieler Peter Hoyer verarbeitete mit dem Raupenfahrer Leon Paaßen 25 Tonnen Mutterboden und modellierte die ersten Passagen am Turmgrundstück. Hut ab vor dieser jugendlichen Power ... In der Woche zuvor war schon Schotter am Turm angefüllt worden.

Auch hier müssen wir uns im Zeichen von Corona organisieren, denn es müssen noch weitere zwei 25 Tonnen LKW- Ladungen Mutterboden verteilt werden um dann die Einsaat vornehmen zu können. ....

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Stele der Biodiversität Flehingen
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Stele der Biodiversität Flehingen

23/24.03.2020


Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken® und der Offenen Jugend Werkstatt e.V. Oberendingen das von dem Sozialwerk Bethesda, dem Biologische Gutachten - Dr. Christian Dietz und der Deutschen Postcode Lotterie begleitet und (fachlich) unterstützt wird.

Baden-Württemberg / Flehingen.Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen. Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.
Denn wenn (selbst in noch geeigneten Nahrungsstrukturen) keine geeigneten Reproduktionsräume vorhanden sind, ist die Erhaltung der Artenvielfalt gelichfalls zum Scheitern verurteilt. Ein Projekt des Artenschutz in Franken und der Offenen Jugend Werkstatt e.V. Oberendingen das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird, setzt hier an und gestaltet Bauwerke die sich in einem geeigneten Umfeld befinden so um, das sie sich zukünftig als "Kinderstube der Biodiversität" bewähren können.

Im Fokus steht hierbei die Fledermausart "Graues Langohr" welchem mit diesem Projekt wortwörtlich unter die Flughäute gegriffen werden soll. Begleitet wird das Projekt von einer Umweltbildungseinheit um Jugendliche mit dem zunehmend wichtiger werdenden Aspekt des Artenschutzes in Kontakt zu bringen.


In der Aufnahme
Vor wenigen Tagen wurden die installierten Nistmodule für Mauersegler und Mehlschwalbe mit einer modellierten Sicherungsschräge ausgestattet welche das Ansitzen von Prädatoren und damit eine Funktionseinschränkung verhindert.
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Auch in der Corona-Krise an Ihrer Seite
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Auch in der Corona-Krise informieren wir Sie zuverlässig über Themen rund um den Artenschutz.

22/23.03.2020

Innerhalb weniger Tage hat sich das Leben wie wir es kannten massiv verändert. Nahezu überall ist eine gewisse Verunsicherung zu spüren da wir ein solches Szenario noch nie mitmachen mussten.

Soziale Direktkontakte werden zunehmend zurückgefahren um die Ausbreitung des so gefährlichen Virus zu vermindern und dieses Verhaltensmuster so schwer es uns auch fallen mag müssen wir konsequent umsetzen.

Halten wir also diszipliniert Abstand zueinander, vermeiden wir jegliche Menschenansammlungen – so lange bis das Corina Virus im Griff ist und die Fachleute Entwarnung geben.

Denn auch dieses Alptraumszenario wird irgendwann zu Ende gehen und wir alle werden erkennen wie wichtig es ist in Krisen zusammenzustehen. Sehen wir es als eine Bewährungsprobe an die uns gesellschaftlich und sozial stärkt.

Über das Internet und die modernen Techniken können wir in den Zeiten in denen wir leben auch weiter den sozialen Austausch pflegen und diese so schwierige Zeit überstehen. Wir sind somit nicht allein wir können uns austauschen und weiter miteinander auch über große Distanzen hinweg intensiv miteinander kommunizieren.

Wir vom Artenschutz in Franken® werden Ihnen auch in dieser Situation zuverlässig Informationen rund um das Thema Naturschutz an die Hand geben.

  • Lassen wir uns als nicht entmutigen denn wir alle sind zusammen viel stärker als ein Virus.


  • Achten wir alle gemeinsam in dieser Krise auf uns und stehen wir diese gemeinsam durch!

Ihr Team des Artenschutzes in Franken®
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Licht aus, Solidarität an
Licht aus, Solidarität an

26/27.03.2020

Umweltschutzaktion: Am Wochenende setzt die Welt mit der WWF Earth Hour ein Zeichen

Berlin, 26.03.2020: Die Earth Hour geht einmal um die Welt: Zur WWF-Aktion werden am Samstag rund um den Globus Millionen Menschen für eine Stunde das Licht ausschalten, um ein Zeichen für Klima- und Umweltschutz zu setzen. Am 28. März jeweils um 20.30 Uhr Ortszeit werden auch berühmte Bauwerke wie das Brandenburger Tor, der Kölner Dom, der Eiffelturm oder die Oper in Sydney in Dunkelheit gehüllt.

In Deutschland beteiligen sich laut WWF 360 Städte (Stand Donnerstag). Der WWF ruft alle Unterstützer:innen auf, die diesjährige Earth Hour in den eigenen vier Wänden zu verbringen und im virtuellen Raum aktiv zu werden.

„Die Earth Hour ist ein fantastisches Beispiel dafür, wie Menschen auf der ganzen Welt gemeinsam für ein Ziel kämpfen. Mit dem symbolischen Licht ausschalten im eigenen Zuhause können wir auch in Zeiten der Corona-Pandemie ein Zeichen für die Solidarität untereinander und für den Planeten setzen.

Wir erleben gerade wie verletzlich unser Alltagleben und unser Wirtschaftssystem sind.  Nur eine klimaneutrale Wirtschaft kann in Zukunft Risiken der Erderhitzung wie weltweite Dürren, extreme Wetterlagen und Waldbrände mindern. Die Konjunkturhilfen für die Wirtschaft in der Corona Krise müssen deswegen jetzt die Weichen für Klimaneutralität stellen“, sagt Marco Vollmar, Geschäftsleitung Kommunikation und Kampagne beim WWF Deutschland.

Damit sich niemand in seinen eigenen vier Wänden einsam fühlt oder langweilt, hält der WWF Tipps für Aktivitäten in der „Stunde der Erde“ bereit.

Virtuell die Earth Hour begehen:

  •     Unter dem Hashtag #EarthHour können Menschen ihre persönlichen Earth Hour Momente auf Social Media teilen und sich mit anderen Earth Hour Unterstützer:innen auf der ganzen Welt vernetzen.
  •     Kreative können zur Earth Hour ein Lichtgraffiti malen und das unter #EarthHour in den sozialen Netzwerken teilen. Einfach die Belichtungszeit einer Kamera auf ca. 8 Sekunden stellen und in der Dunkelheit mit einer Lichtquelle (z.B. die Taschenlampe des Handys), eine Botschaft in die Luft schreiben (Anleitung und noch mehr Ideen hier: https://blog.wwf.de/earth-hour-2020/).
  •     Virtuelle Weltenbummler können unter www.wwf.de/earthhour am 28.03 der Earth Hour um die Welt folgen. Die Website zeigt Posts von Facebook, Instagram und Twitter zum Hashtag #EarthHour. Wer ohne klimaschädliche Flüge weit reisen möchte muss am Samstag früh aufstehen. Ihren Anfang nimmt die „Stunde der Erde“ um 7.30 Uhr deutscher Zeit auf dem Inselstaat Samoa, wo am Samstagmorgen die Lichter ausgehen. 25 Stunden später wird die Earth Hour auf den Cookinseln und Französisch-Polynesien beendet.

Spielen im Kerzenschein:

  •     In Kooperation mit der App TikTok hat der WWF zur Earth Hour ein Quizz zu den Themen Klimakrise und Artensterben entwickelt. Darüber hinaus gibt es auf dem WWF Account bei TikTok Infovideos, die den Zusammenhang zwischen Klimakrise und Artensterben erklären.
  •     Die „Stunde der Erde“ eignet sich auch um mit der Familie im Kerzenschein Brettspiele zu spielen. Für die passende Musik sorgt die Spotify Earth Hour Playlist (https://open.spotify.com/playlist/7tt6T06sgIunt86yeWudmx?si=TbwUOMuXRPK1RnZjaN8pGQ).

Klimafit werden:

    Wer die Earth Hour nutzen will, um herauszufinden was die Klimakrise ist, was sie bedeutet und was jeder einzelne dagegen tun kann, kann den online Vorträgen „Klimawandel – keine Zeit zu zögern“ zuhören. https://www.youtube.com/watch?v=cC_xJMBVTno&feature=youtu.be
    Zudem haben der WWF Deutschland und das Deutsche Klimakonsortium Online-Kurse erstellt, an denen jeder über die Online Universität teilnehmen kann. Hier erklären Wissenschaftler die naturwissenschaftlichen Grundlagen bis hin zur politischen Dimension der Klimakrise. Der Kurs ist kostenlos, offen und kann jederzeit begonnen werden. https://www.wwf.de/aktiv-werden/bildungsarbeit-lehrerservice/mooc-online-vorlesung/

 

Weitere Informationen und Tipps für Interessierte und Deutschlandkarte mit Städten und Bauwerke unter www.wwf.de/earthhour. Bildmaterial von der Earth Hour in anderen Ländern (ab Samstagmittag, z.B. Oper in Sydney, Victoria Harbour in Hong Kong) und Bildmaterial von der Earth Hour am Brandenburger Tor finden Sie Samstag unter diesem Link.

 

Um das Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als zwei Personen einzuhalten, bitten wir um Rückmeldung, sollten Sie zur Earth Hour am Samstag O-Töne mit Marco Vollmar vor dem Brandenburger Tor aufzeichnen wollen.  

 

 

Liste berühmter Bauwerke mit Earth-Hour-Beteiligung (international):

Sydney Opera House, Australia (GMT+11)

Tokyo Sky Tree, Japan (GMT+9)

Shanghai Tower, China (GMT+8)

Taipei 101, Taiwan (GMT+8)

Victoria Harbour, Hong Kong (GMT+8)
Tsing Ma Bridge, Hong Kong (GMT+8)
Petronas Towers, Malaysia, (GMT+8)

Ali Qapu Palace, Iran (GMT +4,30)

India Gate, India (GMT+5:30)

Abu Dhabi Sheikh Zayed Grand Mosque, UAE (GMT+4)

SSR International Airport, Mauritius (GMT+4)

Eiffel Tower, France (GMT+1)

Colosseum, Italy (GMT+1)

Saint Peter’s Basilica, Vatican City (GMT+1)

Chrysler Building New York (GMT-4)
Welcome to Las Vegas Sign (GMT-7
Space Needle, Seattle (GMT-7)

United Nations Headquarters, USA (GMT-4)

Basilica Cathedral of Lima, Peru (GMT-5)

El Angel de la Independencia, Mexico (GMT-6)

 

WWF Earth Hour Geschichte

Als erste Stadt der Welt hatte Sydney 2007 seine Wahrzeichen im Dunkeln gelassen, mehr als 2,2 Millionen australische Haushalte waren beteiligt. Immer mehr Städte auf allen Kontinenten folgten in den nächsten Jahren. Mittlerweile wird die weltweit größte Umweltaktion auf allen Kontinenten in über 180 Ländern begangen. Sehenswürdigkeiten wie das Empire State Building, die Pyramiden von Gizeh oder der Eiffelturm werden für eine Stunde in Dunkelheit gehüllt. An einem festgelegten Tag gehen jedes Jahr um 20.30 Uhr Ortszeit für eine Stunde die Lichter aus.

KONTAKT

Rebecca Gerigk
Pressestelle WWF
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WWF


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

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... Neuausrichtung der Waldpolitik
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NABU fordert zum Tag des Waldes eine Neuausrichtung der Waldpolitik

  • Krüger: Urwaldähnliche Strukturen in Wirtschaftswäldern fördern

22/23.03.2020

Berlin
– Zum Internationalen Tag des Waldes am 21. März fordert der NABU
eine grundlegende Neuausrichtung der Waldpolitik in Deutschland. Mit Blick auf den Klimawandel sei eine nachhaltige Strategie nötig, um den Waldumbau in Deutschland so voranzubringen, dass Ökosysteme tatsächlich naturnäher und damit anpassungsfähiger werden. Nur dann sind sie widerstandsfähiger bei Dürre und anderen Wetterextremen.

„Unsere Wälder stehen zunehmend unter Druck: Weithin sichtbar haben die Dürresommer Spuren in unseren Landschaften hinterlassen. Rund zwei Prozent unseres Waldes, gut 245.000 Hektar, sind abgestorben. Wir brauchen jetzt ein Umdenken im Wald und einen Umbau: Naturnähere Wälder, die fit sind für den Klimawandel und wertvolle Lebensräume bieten für Tiere, Pflanzen und Pilze“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte kürzlich die Schadholzzahlen für 2018 bis 2020 prognostiziert. Demnach werden insgesamt 160 Millionen Kubikmeter Schadholz erwartet. Offensichtlich verringern naturnahe Wälder bestehend aus heimischen Laubbaumarten auch das wirtschaftliche Risiko für die Waldbesitzer. Gut 90 Prozent der Schadholzmenge ist Nadelholz. Die Schadholzmenge für 2020 wird vor allem vom Witterungsverlauf in Frühling und Sommer abhängen. Werden sie ähnlich trocken und heiß wie die letzten beiden Jahre, ist davon auszugehen, dass die Schadholzmenge deutlich großer sein wird. Da die Preise am Holzmarkt eingebrochen sind, böte sich die einmalige Chance, große Mengen von Bäumen im Wald zu belassen.

„Der Wert von Totholz für die biologische Vielfalt ist enorm hoch, sie fördern die Wasserspeicherung und Nährstoffverfügbarkeit und verbessern damit die Startbedingungen für die neue Waldgeneration. Da das Belassen von großen Totholzmengen von zentraler Bedeutung für den Waldnaturschutz ist, sollte dies den Waldbesitzern finanziell honoriert werden“, fordert Krüger.

Für die Artenvielfalt sind Totholz, Baumhöhlen wichtig. Wie sehr sie in Deutschland fehlen, macht ein Blick in die Roten Listen deutlich: Rund 60 Prozent der heimischen Holzkäferarten sind ausgestorben oder gefährdet. Von den 25 Fledermausarten sind 14 gefährdet - vor allem jene, die auf Baumhöhlen angewiesen sind.

Auch bei der anstehenden Änderungen des Bundesjagdgesetzes müssen Waldumbau und Wiederbewaldung stärker berücksichtigt werden, fordert der NABU. Deutlich stärker als bisher muss dabei aber auch die gesellschaftliche Bedeutung baum- und strauchartenreicher Mischwälder in den Vordergrund gestellt werden.

Der NABU hat bereits im Sommer 2019 ein 12-Punkte-Papier mit den nötigen Schritten für einen ökologischen Waldumbau vorgelegt.


Für Rückfragen:
Stefan Adler
NABU-Waldexperte
Mobil +49 (0)172.2832663
stefan.adler@NABU.de



Quelle

Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10108 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Iris Barthel, Silvia Teich & Britta Hennigs
Presse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1510, -1952, -1588 und -1722, Fax -2500


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In der Aufnahme von Jochen Herting

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Mehr Wasser für den Wald
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Mehr Wasser für den Wald

22/23.03.2020

Zum Tag des Waldes (21. März) und Weltwassertag (22. März): Klimakrise verschärft Wasserknappheit im deutschen Wald / WWF fordert besseres Wassermanagement für Wald- und Klimaschutz


Die durch die Klimakrise häufiger auftretenden Trockenperioden gefährden die Gesundheit der deutschen Wälder. Davor warnt der WWF anlässlich des Tags des Waldes und des Weltwassertags. Dazu Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland: „Der Regen in den letzten Wochen hat den hiesigen Wäldern eine Art Trinkpause beschert.

Trotzdem können wir keine Entwarnung geben, Wasserknappheit wird in Zukunft durch die Erderhitzung auch bei uns in Deutschland zum Dauerproblem.“ Die trockenen und heißen letzten Jahre haben dem deutschen Wald zugesetzt: 245.000 Hektar Wald sind geschädigt, eine Fläche so groß wie das Saarland. Der Wald ist bei Trockenheit anfälliger für Schädlinge, gleichzeitig steigt die Waldbrandgefahr.

Der Kohlenstoffspeicher Wald stirbt und wird zur zusätzlichen Belastung fürs Klima. Bei Waldbränden und Waldschäden werden in Deutschland jährlich mehrere Millionen Tonnen Kohlenstoff freigesetzt.  „Der Wald ist nicht nur Holzlieferant, sondern auch Kohlenstoffspeicher, Naherholungsgebiet sowie Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Und doch graben wir ihm mittels Entwässerungsgräben das Wasser ab, um gewinnbringende Baumarten anbauen zu können. Der Borkenkäfer hat dann leichtes Spiel. Wir müssen endlich weniger Entwässern, um Deutschlands Wälder fit für kommende Dürresommer zu machen. Bundesforstministerin Julia Klöckner muss bei ihrem Förderprogramm für den Wald die Stabilisierung des Wasserhaushalts stärker in den Fokus rücken“, sagt Heinrich.   

Besonders betroffen von Waldschäden durch Trockenheit sind Wälder im mittleren Deutschland, allen voran Nordrhein-Westfahlen, Thüringen und Hessen. „Wir können kurzfristig nicht beeinflussen, wie viel Regen fällt. Wir können allerdings das verfügbare Wasser besser in der Landschaft halten, um so die die Widerstandsfähigkeit des Waldes zu stärken und Waldbränden vorzubeugen. Dafür müssen wir Entwässerungsgräben im Wald schließen, Wälder in Laubmischwälder umbauen und mehr Totholz im Wald belassen“, unterstreicht Heinrich.

Entwässerungsgräben verstärken die Trockenheit im deutschen Wald noch zusätzlich. Sie führen Regenwassers ab und senken so den Grundwasserspiegel, wodurch der Feuchtegrad in von Dürre und Trockenheit ausgesetzten Wäldern unnötig absinkt. Werden die Gräben zugeschüttet, steigt der Grundwasserspiegel. Das zeigt sich auch in den naturnah bewirtschafteten Wäldern im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort sind viele Entwässerungsgräben im Wald weitgehend geschlossen, wodurch Seen in der unmittelbaren Umgebung trotz Trockenheit einen vergleichsweisen hohen Wasserstand führen. „Im Hinblick darauf, dass die Klimakrise die Trockenheit in Deutschland weiter verstärken wird, müssen Entwässerungsgräben in Wäldern verschwinden“, fordert Heinrich.

Mit einem Umbau von Nadelwäldern in Laubmischwälder kann der Grundwasserspiegel stark angehoben werden. Unter Brandenburger Laubwäldern beispielsweise ist die Grundwasserneubildung bis zu 50 Prozent höher als unter Nadelbaumforsten der Region. Denn unter Laubbäumen versickert im Vergleich zu Nadelbäumen deutlich mehr Regenwasser im Boden. Gründe dafür sind zum Beispiel, dass aufgrund der größeren Oberfläche mehr Wasser an Nadeln hängenbleibt und wieder verdunstet. Auch die glatteren Stämme von Buchen und anderen Laubbäumen, an denen den Regen direkt zum Boden abfließen kann, machen den Niederschlag besser nutzbar. Laubbäume sorgen zudem im Sommer durch ihr Laubdach für ein kühleres Waldklima und beugen auch damit Trockenheit und Bränden vor. Gleichzeitig sind sie meist besser gegen Stürme gewappnet und weniger anfällig für Insektenfraß.

Ein weiterer Helfer gegen Trockenheit und Kohlenstofffreisetzung ist Totholz. Totholz nimmt bei Regen wie ein Schwamm Feuchtigkeit auf und gibt es bei Trockenheit nach und nach wieder ab. Zudem bietet Totholz Lebensraum für Pilze, Moose sowie seltene Käferarten und bindet Kohlenstoff. Bei einer Verdopplung der Totholzmenge im Wald könnten etwa 0,8 Millionen Tonnen Kohlenstoff in Deutschland zusätzlich gespeichert werden.    

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Rebecca Gerigk
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22. März 2020

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

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In der Aufnahme von Bernhard Schmalisch

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LBV: Weltspatzentag: Immer weniger Spatzen pfeifen von den Dächern
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Weltspatzentag: Immer weniger Spatzen pfeifen von den Dächern

22/23.03.2020

Am 20. März ist Frühlingsanfang und Weltspatzentag! – Immer weniger Platz für den Spatz

Für viele ist der Spatz ein „Allerweltsvogel“ und seine Gegenwart wird, vielleicht auch wegen seiner ganzjährigen Anwesenheit, als Selbstverständlichkeit hingenommen. Doch das fröhliche Tschilpen der Spatzen, das einst an jeder Ecke zu hören war, ist in den letzten Jahren mehr und mehr verstummt. Denn es gibt immer weniger Platz für den Spatz







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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

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In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Unser Umgang mit unseren Mitgeschöpfen
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Amphibienwanderung in Bayern

20/21.03.2020

Bayern
. Seit einigen Tagen ist die Wanderung unserer Amphibien hin zu ihren Fortpflanzungsbereichen in vollem Gang. Auch wir vom Artenschutz in Franken engagieren uns auf dem Gebiet des Amphibienschutzes seit nunmehr über 20 Jahren.

Über eine Million Tiere konnten wir innerhalb dieser Zeitspanne erfolgreich zu den Laichgewässen und wieder zurück in ihre Sommerlebensräume verbringen. Viele Tiere hätten ohne diese intensive Betreuung kaum mehr eine Chance  diese Bereiche lebend zu erreichen.

Denn der Stellenwert den Amphibien vielfach innerhalb unserer Gesellschaft geniesen ist nicht sonderlich gut. Gerade Erdkröten, die einen immens wichtigen Beitrag bei der Kontrolle der "Schädlinge" in der Land- und Forstwirtschaft leisten werden gar als "unnütz" angesehen.

Doch gerade diese Tiere sind sehr bemerkens- und liebenswert auch aus deisem Grund werden wir uns auch zukünftig für deren Erhalt engagieren.

In der Aufnahme
Auf dem Weg zu ihren Laichgewässern verlieren zahllose Tiere auch heute noch immer ihr Leben.
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Ministerrat gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes ...
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Ministerrat gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes in der gestrigen Kabinettsitzung zur Anhörung frei

20/21.03.2020

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL
: „Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der jeder seinen Teil beitragen muss. Unser Gesetzesvorschlag ebnet den Weg für ein gutes Miteinander.“

Mit der Freigabe einer Gesetzesnovelle hat das Kabinett in seiner gestrigen Sitzung den Weg für einen ausgewogenen Artenschutz in Baden-Württemberg geebnet. Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren.
„Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln heimischen Ursprungs bei gleichzeitiger Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaften auf lange Sicht sicherzustellen. Gerade in der aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (18. März) in Stuttgart.
Umweltminister Franz Untersteller MdL: „Die novellierten Gesetze sind zukunftsweisend. Wir bringen Naturschutz und Landwirtschaft näher zusammen, und wir stärken gleichermaßen sowohl biologische Vielfalt als auch bäuerliche Landwirtschaft.“

„Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft kommen“, ergänzte Umweltminister Franz Untersteller MdL. „Die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren ist unser aller Lebensgrundlage. Wir müssen sie schützen und erhalten. Die Bäuerinnen und Bauern sind die natürlichen Partner dabei.“ Die vorliegenden Gesetzesnovellen seien ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Interessen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgeglichen werden könnten und eine Partnerschaft aussehen könne, so Untersteller. „Ich finde, uns ist etwas sehr Gutes gelungen – Politik, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam.“

„Durch unseren Gesetzesvorschlag sollen nun in den bestehenden Gesetzen notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen werden. Grundlage unseres Vorschlags sind die in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeiteten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität, die wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren als wichtige Leitplanken betrachten“, sagte Landwirtschaftsminister Hauk. Der Vorschlag beschränke sich nicht nur auf die Landwirtschaft selbst, sondern nehme die gesamt Gesellschaft in die Pflicht. Kommunen, Privatpersonen und auch das Land selbst habe seinen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.

„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann“, betonten Hauk und Untersteller.

So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62 Millionen Euro für ein breit aufgestelltes und ausgewogenes Bündel an Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen. Artenschutz koste Geld. Der erhöhte Aufwand sei aber in Anbetracht der dringenden Erforderlichkeit mehr als gerechtfertigt. Die Kosten, die beispielsweise durch einen dauerhaften Verlust der Bestäubungsleistung von Insekten entstehen würden, wären um ein Vielfaches höher. Die bereitgestellten Mittel seien Investitionen in die langfristige Sicherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Der gesamte Entstehungsprozess des Gesetzesvorschlags ausgehend vom geplanten Volksbegehren „Rettet die Bienen“ bis heute zeige, dass sich die Landwirtschaft auf sich ändernde gesellschaftliche Anforderungen einstellen und diese aktiv mitgestalten könne. „Unsere über 40 000 Bauern im Land sind nicht nur Nahrungsmittelerzeuger und Landschaftspfleger. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein identitätsstiftendes Rückgrat unserer Gesellschaft, nicht nur im Ländlichen Raum“, sagte Minister Hauk.

„Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen“, erklärte Minister Untersteller.
Hintergrundinformationen

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfes sind:
Ausgleichskataster

Es soll ein landesweit öffentlich zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug.
Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030

Die Kommunen werden beim Ausbau des Biotopverbundes künftig in die Pflicht genommen. Der Aufbau und die Planung (soweit erforderlich) werden gefördert. So wird landesweit ein Netz von Lebensräumen, die miteinander verbunden sind, entstehen, das den Austausch untereinander ermöglicht. Hierdurch haben die unterschiedlichen Populationen die Chance sich wieder auszubreiten. Ausgleichsmaßnahmen der Kommunen aber auch freiwillige Maßnahmen der Landnutzer gegen Ausgleich über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima und Tierschutz (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können so optimal aufeinander abgestimmt werden. Es können gezielt Aufwertungen dort stattfinden, wo sie die größte Wirkung entfalten. Die freiwillige Umsetzung durch die Landwirtschaft kann auf die Refugialflächen angerechnet werden.
Erhalt von Streuobstbeständen

Für Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 m² gilt ein Erhaltungsgebot. Einzelbäume können wie bisher bewirtschaftet, gefällt und oder nachgepflanzt werden, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Eine Umwandlung eines Streuobstbestandes ist künftig nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss. In diesen Fällen erfolgt aber ein Ausgleich vorrangig durch die Anlage eines neuen Streuobstbestandes. So wird sichergestellt, dass die flächenhafte Inanspruchnahme reduziert wird und die für Baden-Württemberg so prägende Nutzungsform auch künftig erhalten bleibt.
Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten

Pflanzen und Tiere haben in Naturschutzgebieten künftig Vorrang. Es gilt ein Verbot für alle Pestizide ab dem 1. Januar 2022. Für Härtefälle (insbesondere Existenzgefährdung), bei Kalamitäten (zum Beispiel massiver überregionaler Schädlingsbefall), zum Schutz der Gesundheit (zum Beispiel zur Bekämpfung von Stechmücken und Eichenprozessionsspinner) und zur Erhaltung der Schutzgebiete (zur Bekämpfung invasiver Arten oder bei prägenden Nutzungsarten, insbesondere zum Schutz der auf die besondere Nutzung angewiesenen spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften) werden Ausnahmen aufgenommen.

In den übrigen Schutzgebieten sollen, anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche landesspezifische Vorgaben verbindlich vorgeschrieben, dokumentiert und auch kontrolliert werden. Die verbindliche Einhaltung dieser zusätzlichen Vorgaben soll zu einem vorbildlichen Integrierten Pflanzenschutz in den Schutzgebieten (außer Naturschutzgebieten) führen, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß minimiert.
Inpflichtnahme der gesamten Gesellschaft

Auch die Kommunen und Privatpersonen werden in die Pflicht genommen. Es wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich, aber auch im Innenbereich, wird, insbesondere durch Vorgaben zur insektenfreundlichen Straßenbeleuchtung und bei der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden, minimiert, ohne damit den gesetzlich vorgesehenen Auftrag der Denkmalpflege zu beeinträchtigen. Die öffentliche Verwaltung soll ihre Garten- und Parkflächen künftig insektenfreundlich pflegen. Darüber hinaus soll die Nutzung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten über den bisherigen Umfang hinaus auch in weiteren Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, insbesondere auch Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, untersagt werden.
Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030

Das Land verpflichtet sich, die Voraussetzungen zu schaffen, den Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Das Land muss daher die Rahmenbedingungen so gestalten und Anreize bieten, damit genügend Betriebe bis 2030 freiwillig umstellen. Kein Betrieb wird damit zur Umstellung gezwungen. In den Jahren 2023 und 2027 erfolgt jeweils eine Evaluierung, sodass gegebenenfalls nachgesteuert werden kann. Das Land bietet eine Vielzahl von Beratungsmodulen und Förderangeboten an, um landwirtschaftliche Unternehmen bei der Umstellung zu begleiten und zu unterstützen.

Soweit das Land das Ziel nicht erreichen sollte, müssen diese Rahmenbedingungen verbessert werden. Maßgeblich für den Erfolg wird zudem der massive Ausbau der Vermarktung und der Verbraucheraufklärung sein. Die Entwicklung der erforderlichen Nachfrage wird das Land gezielt unterstützen. Nur so lässt sich die Bereitschaft der Verbraucher, aber auch der Großverbraucher wie Kantinen, steigern, einen fairen Preis für biologisch erzeugte Produkte aus Baden-Württemberg zu zahlen und damit den erforderlichen weiteren Ausbau der Marktanteile von biologischen Erzeugnissen zu angemessenen Preisen zu erreichen.

Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen auf, die als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.

Die Verpachtung der landeseigenen Flächen im Streubesitz erfolgt vorrangig, aber nicht ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Es ist möglich, auf den Flächen beispielweise künftig auch bestimmte FAKT-Maßnahmen umzusetzen. So können auch konventionelle Betriebe die Flächen weiterhin bewirtschaften und es wird vermieden, dass arrondierte Flächen durch die Regelung aufgeteilt werden.
Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis 2030

Für einen effektiven Schutz der Biologischen Vielfalt verpflichtet sich das Land, bis zum Jahr 2030 eine landesweite Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent in der Menge zu erreichen. Das Land muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass das Ziel auch erreicht werden kann. Es gibt somit keine einzelbetriebliche Verpflichtung. Das Land fördert die Anschaffung neuer Technik und baut die Förderung des freiwilligen Verzichts von Pflanzenschutzmitteln stark aus.

Die Reduktion der ausgebrachten Menge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln soll dabei insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

    technische Weiterentwicklung,
    Substitution chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel durch biologische Verfahren und Mittel,
    Steigerung des Anteils ökologisch wirtschaftender Betriebe,
    Ausbau des Integrierten Pflanzenbaus,
    verstärkte Nutzung resistenter Sorten,
    Verbot von chemisch-synthetischen PSM im Privatbereich,
    Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel im Bereich des Verkehrs (insbesondere Gleiskörper),
    Ausbau der Förderung zum PSM-Verzicht und verstärkte Nutzung von FAKT und LPR durch die landwirtschaftlichen Betriebe,
    optimierter Einsatz von PSM durch Ausbau der Beratung/Informationsvermittlung,
    Verbot von PSM in Naturschutzgebieten.

Die Zielerreichung wird durch ein Netz an freiwilligen Demonstrationsbetrieben gemessen und regelmäßig evaluiert.

Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei auch, ob die Prozessqualität am Markt erfolgreich in Wert gesetzt werden kann. Dazu bedarf es auch einer entsprechenden Unterstützung im Bereich Marketing und Qualitätssicherung entlang den entsprechenden Wertschöpfungsketten, sowohl im Ökolandbau als auch für regionale konventionelle Produkte.
Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

Tiere und Pflanzen brauchen dauerhafte Rückzugs- und Lebensräume auch im Offenland, damit sich die verbliebenen Bestände erholen können. Dazu sollen mittelfristig auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche sogenannte Refugialflächen geschaffen werden, zum Beispiel durch Umsetzung entsprechender FAKT- und LPR-Maßnahmen. Diese sind je landwirtschaftlicher Landnutzungsart auszuweisen und sollen von den landwirtschaftlichen Betrieben auf freiwilliger Basis gegen einen finanziellen Ausgleich erbracht werden. Es wird somit kein Betrieb gegen seinen Willen gezwungen, Refugialflächen auszuweisen.

Allerdings hat sich das Land zum Ziel gesetzt, dass auf jedem Betrieb 5 Prozent besonders biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden. Hierzu wird das Land die Förderangebote für Refugialflächen attraktiv gestalten, damit die Betriebe auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht teilnehmen. Die Anerkennung von Refugialflächen wird durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Ziel ist es, dass langfristig mehrjährige Maßnahmen dominieren. Im Rahmen der Förderung werden auch zusätzliche Maßnahmen je landwirtschaftlicher Landnutzungsart aufgenommen beziehungsweise ausgebaut und weiterentwickelt. Dabei sind solche Maßnahmen mit einem hohen Wirkungsgrad für die Artenvielfalt besonders vorteilhaft.



Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 126-0
Telefax: +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Frühlingserwachen

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Schlechter Start, schlechter Stil
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Zukunftskommission Landwirtschaft: Schlechter Start, schlechter Stil

20/21.03.2020

  • Umweltorganisationen protestieren gegen einseitige Vorfestlegungen

Wie heute bekannt wurde, haben sich das Bundeskanzleramt, das Bundeslandwirtschaftsministerium, der Deutsche Bauernverband und die Initiative „Land schafft Verbindung“ bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstag über Grundsatzfragen zur Zukunftskommission Landwirtschaft verständigt.

Ein Termin zur Zukunftskommission mit den Umweltorganisationen BUND, DNR, NABU, WWF und Greenpeace am selben Tag wurde hingegen abgesagt.
„Bei allem Verständnis in den aktuellen Krisenzeiten: Mit einem solchen Vorgehen setzt die Bundesregierung die Akzeptanz der Zukunftskommission Landwirtschaft schon vor ihrem Beginn aufs Spiel. Voraussetzung für einen konstruktiven Prozess ist, dass alle an der Kommission Beteiligten ihre Vorstellungen über die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen einbringen. Erst im Anschluss dürfen gemeinsame Festlegungen getroffen werden“, so die Umweltverbände.

Die Umweltverbände hatten angeboten, ihre Vorstellungen mit der Bundeskanzlerin zu erörtern. Um diesen Dialog nachzuholen und die Öffentlichkeit einzubinden, haben sie heute zugleich ihre Vorstellungen zur Ausrichtung der Kommission vorgelegt.

Nach Überzeugung der Umweltverbände muss es Ziel der Zukunftskommission sein, eine bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland und Europa zu erhalten und das massive Höfe- und Artensterben sowie den Verlust der vielfältigen Kulturlandschaften und der ländlichen Wertschöpfung zu stoppen. Deutschland müsse sich zu einer Landwirtschaft bekennen, die einen substanziellen Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz leistet, ökologische Strukturen fördert und eine tiergerechte, flächengebundene Nutztierhaltung zum Standard macht. Auf dieser Basis muss ein gleichberechtigter Dialog und Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und der Gesellschaft stattfinden, um konkrete Schritte zu einer zukunftsfähigen, gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft vereinbaren zu können. Das Mandat, der Vorsitz und die Zusammensetzung der Kommission sowie die Regeln sollten darauf ausgerichtet sein. Zugleich lehnen die Umweltverbände es ab, dass dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine herausgehobene Rolle zukomme

Die Umweltverbände appellieren an das Bundeskanzleramt, die Federführung zu übernehmen und keinerlei Vorfestlegungen zu treffen, bis der ausstehende Dialog mit weiteren Akteuren wie den Umweltverbänden nachgeholt wurde. Ansonsten sei die Kommission zum Scheitern verurteilt, bevor sie ihre Arbeit überhaupt aufgenommen habe.


KONTAKT
Freya Duncker
Pressestelle WWF
Tel.: 040-530 200 448
freya.duncker@wwf.de


Quelle
WWF
19. März 2020

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Neue Wege zur Erhaltung der Artenvielfalt in Fließgewässern
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Bundesprojekt an der Nister: Neue Wege zur Erhaltung der Artenvielfalt in Fließgewässern

19/20.03.2020

  •     BfN-Präsidentin: „Nicht nur seltene Wasserorganismen, sondern Verbesserung der Bedingungen für die gesamte Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen“
  •     BfN stellt Fördermittel für praktische Maßnahmen und wissenschaftliche

Bonn, 18. März 2020:
Der Erhalt von gefährdeten Muscheln, Fischen und Insekten in der Nister und die Verbesserung ihres Lebensraumes stehen im Mittelpunkt eines Vorhabens, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in Höhe von insgesamt 1.833.044 Euro gefördert wird. Mit dem Start der wissenschaftlichen Begleituntersuchung hat kürzlich die dritte Phase des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens "INTASAQUA" begonnen. "INTASAQUA" steht dabei für "Integrativer Artenschutz aquatischer Verantwortungsarten".

Die Universität Koblenz-Landau und die Technische Universität München führen im Projektgebiet, das in den Kreisen Altenkirchen und Westerwaldkreis liegt, von 2020 bis 2023 begleitend zu einer Gewässerrenaturierung wissenschaftliche Untersuchungen durch. In den Untersuchungen geht es um eine Erfolgskontrolle der seit Herbst 2019 laufenden Maßnahmen und die Entwicklung neuer Ideen für den Schutz aquatischer Arten, beispielsweise von Muscheln und Fischen, aber auch von Insekten, deren Larven im Wasser heranwachsen.

"Im Projektgebiet INTASAQUA finden wir eine Situation vor, wie wir sie in ähnlicher Weise in vielen kleinen bis mittelgroßen Fließgewässern in Deutschland haben", sagt BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel. "Auf den Gewässersohlen gibt es häufig unnatürlich hohe Ablagerungen von Feinmaterial, die zur Abdichtung der Sohle - der sogenannten Kolmation - führen. Und es mangelt an geeigneten Gewässer- und Uferstrukturen. Arten, die am Gewässergrund ihren Lebens-, Rückzugs- und Entwicklungsraum haben, sind besonders betroffen. Deshalb ist dieses Projekt von besonderer Bedeutung für den Naturschutz, nicht nur regional, sondern bundesweit. Es geht dabei nicht nur um den Schutz seltener Arten wie der Bachmuschel oder Fischarten wie die Barbe oder die Nase, den Fisch des Jahres 2020, sondern ausdrücklich darum, für die gesamte Lebensgemeinschaft der Wasserorganismen bessere Lebensbedingungen zu schaffen. Denn bei einem großen Teil der aktuell noch vorhandenen Arten ist der Fortbestand der Vorkommen keineswegs gesichert."

Da als Ursachen vielfältige Faktoren zusammenkommen, soll das im Projekttitel erwähnte integrative Vorgehen erprobt werden. Das heißt, dass die Wechselwirkungen zwischen der Entwicklung der aquatischen Organismen und der Entwicklung des Gewässerumfelds analysiert und in die Renaturierung einbezogen werden. Die heutigen und früheren Nutzungen im Einzugsgebiet und an den Ufern der Nister werden ebenso in die Maßnahmenplanung integriert wie die Wirkung des Gewässerzustands auf den Artenschutz an Land. Gewässerbewirtschafter und Nutzer, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über Arbeitskreise mit Vorschlägen einbringen. Hohe Feinmaterialeinträge aus dem Umland werden nach Möglichkeit durch Nutzungsänderungen vermindert, zum Beispiel durch die Bepflanzung von Gewässerrandstreifen. Drei heute nicht mehr funktionstüchtige Wiesenbewässerungsgräben werden wieder geöffnet und sollen zu Refugien für Jungmuscheln, Jungfische und empfindliche Wirbellose werden. Der Wechsel zwischen schnell und langsam strömenden Bereichen, ein typisches Merkmal vieler Gewässer und wichtige Grundlage für eine hohe Vielfalt an Wasserorganismen, soll beispielsweise durch Steinschüttungen auch an der Nister wieder angeregt werden.

Die laufenden Maßnahmen hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten nach einer Voruntersuchung gemeinsam mit dem Kreis Altenkirchen geplant. Der Kreis konnte damit im vergangenen Jahr mit der praktischen Umsetzung der Gewässerrenaturierung starten. Die Universitäten werden die jetzt einsetzende Entwicklung der Nister in den nächsten Jahren beobachten und untersuchen: Als wichtige Indikatoren für den Erfolg der Maßnahmen im Gewässer werden die Sedimentzusammensetzung, die Sauerstoffversorgung im Sediment, die Fischbesiedlung, die Artenzusammensetzung der aquatischen wirbellosen Tiere und der Algenaufwuchs auf der Gewässersohle untersucht. Daneben geht es aber auch um die Wirkung der Maßnahmen auf Insektenarten wie Eintagsfliegen, Steinfliegen, Zweiflügler und Köcherfliegen. Deren Larven wachsen im Wasser heran, im geflügelten Stadium dienen sie dann als Nahrungsressource für landlebende Insektenfresser. Darüber hinaus wird im Vorhaben eine neue Form der Erhaltungszucht für die Bachmuschel entwickelt. Ziel ist es, die noch vorhandenen Restbestände dieser bedrohten Art in der Nister zu vergrößern. In bestimmte Elemente der Untersuchungen werden auch interessierte Anwohnerinnen und Anwohner einbezogen, ein Vorgehen, das unter dem Begriff "Citizen Science" auch in anderen Zusammenhängen bereits praktiziert wird. An der Nister ist geplant, die Wirkung der erhofften Zunahme von Wasserinsekten auf die Vogelfauna zu untersuchen und bei der Vogelbeobachtung auch interessierte Laien zu beteiligen.

Hintergrund
E+E-Vorhaben "INTASAQUA" - "Integrativer Artenschutz aquatischer Verantwortungsarten"
Mit dem Erprobungs- und Entwicklungs-Vorhaben (E+E-Vorhaben) an der Nister und in ihrem Einzugsgebiet soll modellhaft erprobt werden, wie die aquatische Biodiversität kleiner bis mittelgroßer Fließgewässer erhalten bzw. verbessert werden kann. Die Besonderheit ist dabei ein integrativer Ansatz unter Einbeziehung des Einzugsgebiets und der dort vorhandenen Nutzungen. Ein besonderer Fokus des Vorhabens liegt auf hochgradig gefährdeten Fischarten wie Nase und Barbe, für deren Erhaltung sich Deutschland in besonderem Maße einsetzt, weil sie in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und die deshalb in die Liste der Verantwortungsarten aufgenommen wurden. Als erste Phase hatte das Bundesamt für Naturschutz ab Mai 2017 eine Voruntersuchung gefördert. Von Oktober 2019 bis September 2022 werden die praktischen Erprobungsmaßnahmen vom Kreis Altenkirchen mit Bundes- und Landesförderung durchgeführt. Im Februar 2020 startete als dritter Baustein des Projekts die wissenschaftliche Begleituntersuchung. Diese wird mit 750.000 Euro durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Für das gesamte Projekt gibt der Bund 1.833.044 Euro.
Informationen zum Projekt:
https://www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben/liste-aktueller-vorhaben/e-e-lfd-steckbriefe-wasser/aquatische-verantwortungsarten.html

Förderung von Erprobungs- und Entwicklungs-Vorhaben (E+E)
Das E+E-Programm ist das Förderinstrument des Bundes zur Erprobung neuer Naturschutzmethoden und -konzepte. Der Fördertitel des Bundesumweltministeriums wurde 1987 eingerichtet. Damit können Modellprojekte gefördert werden, die innovative Ansätze oder neuartige Kombinationen bekannter Maßnahmen praktisch erproben und weiterentwickeln. Ziel ist die Ableitung belastbarer Handlungsempfehlungen, die eine breite Übertragbarkeit der erprobten Ansätze ermöglichen. Dazu wird die praktische Umsetzung im Hauptvorhaben durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet, die der Erfolgskontrolle und gegebenenfalls notwendigen Nachsteuerung im Projektverlauf dienen. Falls nötig, können vor der praktischen Erprobung zusätzliche Voruntersuchungen gefördert werden. Der Fördertitel wird fachlich und administrativ vom Bundesamt für Naturschutz betreut. Seit 1987 wurden insgesamt mehr als 140 Millionen Euro Bundesmittel für die E+E-Förderung zur Verfügung gestellt, derzeit liegt das jährliche Fördervolumen bei knapp 3 Millionen Euro. Die inhaltliche Bandbreite reicht vom Schutz oder der Wiedereinbürgerung gefährdeter Tiere und Pflanzen über die Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung von Lebensräumen, naturschutzgerechte Regionalentwicklung, Naturschutz im urbanen Umfeld und Naturschutzmaßnahmen zum Klimaschutz bis zur Akzeptanzsteigerung für den Naturschutz. Förderkriterien sind Naturschutzzielsetzung, Bundesinteresse, Neuartigkeit und Modellcharakter der Vorhaben.
Weitere Informationen zum E+E-Programm: www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben.html


In der Aufnahme
Für alle Wasserorganismen an der Nister sollen die Lebensbedingungen verbessert werden. (Foto: Roman Hugo)

Quelle
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
E-Mail: info@bfn.de

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Tier-Freigelände gesperrt
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Tier-Freigelände gesperrt

19/20.03.2020

Auch das Waldspielgelände in Spiegelau wird für Besucher geschlossen

Neuschönau / Ludwigsthal / Spiegelau. Aufgrund der schnellen Ausbreitung des Coronavirus müssen weitere Einrichtungen im Nationalpark Bayerischer Wald gesperrt werden. Ab morgen, 17. März, sind die beiden Tier-Freigelände in den Nationalparkzentren Lusen und Falkenstein inklusive der Parkplätze, die jeweiligen Gastronomiebetriebe sowie der Baumwipfelpfad in Neuschönau geschlossen.

Auch das Waldspielgelände in Spiegelau wird gesperrt. Die Einschränkungen gelten bis auf Weiteres.


Weitere Informationen zu den Einschränkungen durch den Coronavirus im Nationalpark gibt es unter
www.nationalpark-bayerischer-wald.de

Bildunterschrift:

Die Tier-Freigelände in den Nationalparkzentren Lusen und Falkenstein müssen aufgrund des Coronavirus gesperrt werden. (Foto: Annette Nigl / Nationalpark Bayerischer Wald)


Quelle

Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Koordination und Kommunikation
08552 9600-132 oder 08552 9600-144
08552 9600-100
Email: pressestelle@npv-bw.bayern.de
Pressemitteilung Nr. 18/2020
Datum: 16.03.2020

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Idee des grenzenlosen Wachstums maritimer Wirtschaft überholt
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NABU: Idee des grenzenlosen Wachstums maritimer Wirtschaft überholt

19/20.03.2020

Krüger: Echte Meeres-Schutzgebiete sind Soforthilfe für Klima und bedrohte Arten – Regelung über marine Raumordnung nötig
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Berlin/Hamburg – Das Corona-Virus hat auch die Meerespolitik im Griff. Die zweitägige Anhörung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur künftigen Raumordnung in Nord- und Ostsee findet nun per Videokonferenz statt – eine Herausforderung für alle Beteiligten. Festgelegt werden soll, wo künftig Windenergieanlagen entstehen, Rohstoffe abgebaut, sich der Schiffsverkehr vor der Küste konzentrieren soll und wie der Schutz von Arten und Lebensräumen mit den Interessen der maritimen Wirtschaft in Einklang gebracht werden kann.

Geregelt werden diese verschiedenen Nutzungsinteressen in der marinen oder maritimen Raumordnung (MRO) – nach Ansicht des NABU bisher mit falscher Zielsetzung.

„Die Vorstellung des endlosen blauen Wachstums ist überholt. Nord- und Ostsee sind an ihrer ökologischen Belastungsgrenze. Angesichts der Klimakrise und des Artensterbens brauchen wir neue Prioritäten für den Interessenausgleich im Meer. Der Schutz von Natur und Klima muss künftig im Zentrum stehen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
 
Zehn Jahre nach Einführung der ersten Raumordnungspläne besteht großer Reformbedarf. Jede dritte Art in Nord- und Ostsee steht inzwischen auf der Roten Liste, sauerstoffarme Todeszonen in der Ostsee wachsen rapide an und Seegraswiesen, die als natürliche Kohlenstoffsenken entscheidend sind im Kampf gegen die Klimakrise, sind in der Nordsee seit 1930 um 90 Prozent zurückgegangen, bedingt durch Eutrophierung und Zerstörung.
 
„Nord- und Ostsee können uns entscheidend helfen im Kampf gegen die Klimakrise. Als Soforthilfe raten sowohl Weltklima- als auch Weltbiodiversitätsrat die Fläche der Meeresschutzgebiete zu erhöhen und diese effektiv zu managen. Im Management hat Deutschland großen Nachholbedarf. Unsere Meeresschutzgebiete bestehen vor allem auf dem Papier. Sie müssen zu ökologischen Vorrangflächen in der Raumordnung werden“, so Krüger.
 
Derzeit stehen 45 Prozent der Nord- und Ostsee unter Schutz, im europäischen Natura-2000-Netzwerk. Doch die Ziele, zu denen sie beitragen sollen, werden verfehlt. Der NABU fordert daher, mindestens 50 Prozent der Schutzgebiete komplett nutzungsfrei zu halten, ohne Grundschleppnetze oder den Abbau von Kies und Sand. Zudem müssen zerstörte Lebensräume wiederhergestellt werden, etwa Riffe, Seegraswiesen und Kelpwälder.
 
Zur laufenden Anhörung hat der NABU eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Das Fazit: Die Neu-Konzeption birgt Licht und Schatten. Richtig ist nach Ansicht des NABU der zugrundeliegende Ökosystemansatz, ebenso die enge Bindung an die europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie – das Rahmenwerk des Naturschutzes im Meer. Gleichzeitig jedoch fehlen konkrete Maßnahmen, um den schlechten Umweltzustand beider Meere zu verbessern. Auch fehlen Kriterien und Schwellenwerte, um die ökologischen Belastungsgrenzen zu ermitteln.
 
„Und der Klima- und Meeresnaturschutz müssen stärker zusammengedacht werden, noch wird in getrennten Szenarien diskutiert: Wir müssen klären, wo der Offshore-Windausbau möglichst schadfrei ist. Die aktuellen Ausbaupläne bis 50 Gigawatt sind nicht naturverträglich machbar. Und wir müssen generell den Fokus darauf lenken, die Stabilität der Meere zu verbessern – dann in gesundem Zustand sind sie als Kohlenstoffsenken die effektivste Klimaschutzmaßnahme“, so NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.
 
Hintergrund:
Die Bundesregierung ist über eine europäische Richtlinie zur Maritimen Raumordnung verpflichtet, ihre Raumordnungspläne für Nord- und Ostsee zu überarbeiten. Der durch das BSH mit dem Bundesumweltministerium koordinierte Prozess soll Mitte 2021 abgeschlossen sein. Am 18. und 19. März stehen in Hamburg das erste Konzept und die Inhalte der sogenannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Diskussion. Der NABU hat dazu vor wenigen Tagen mit 15 Organisationen aus Meeresschutz- und Entwicklungspolitik ein gemeinsames Forderungspapier veröffentlicht: die Meeresoffensive 2020.
 


Für Rückfragen:

Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz,
Mobil +49 (0)152 09202205, E-Mail: kim.detloff@NABU.de
 
Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Meeresschutzexpertin,
Tel. +49 (0)173 5357500, E-Mail: anne.boehnke@NABU.de
 
Quelle
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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de


NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 19/20 | 18. MÄRZ 2020
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Umwelt/Meere

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In der Aufnahme von Ulricht Rösch

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Beitrag zum Artenschutz Zeitz eröffnet größtes Vogelhaus Deutschlands
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Beitrag zum Artenschutz Zeitz eröffnet größtes Vogelhaus Deutschlands

18/19.03.2020



In der Aufnahme von Ulrich Rösch

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Backhaus stellt sich Debatte über den Umgang mit Kolkraben
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Backhaus stellt sich Debatte über den Umgang mit Kolkraben

18/19.03.2020

In der heutigen Landtagsdebatte stand mit dem Antrag der AfD-Fraktion zum Kolkraben auf LT-Drucksache 7/4735 erneut der Umgang mit „Problemarten“ auf der Tagesordnung. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus bezog dazu im Rahmen seiner Landtagsrede klare Position: „Für mich hat das Thema Problemarten hohe Priorität und zwar schon seit Langem.“ Dazu zähle neben Wolf, Biber und Kormoran auch der Kolkrabe. Er verwies erneut darauf, dass es im Umgang mit diesen streng geschützten Arten keine einfache und schnelle Lösung gebe, das gelte auch für den Kolkraben.
„Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Auch zu DDR-Zeiten wurden sie stark bejagt und waren dementsprechend selten“, erklärte Backhaus den geltenden Schutzstatus der Art. Er könne nur immer wieder darauf verweisen, welchen hohen Stellenwert Artenschutz hat. Das Ganze habe selbstverständlich seine Grenzen. Mit Blick auf die mittlerweile erfreuliche Entwicklung der Population sei der strenge Schutzstatus – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – nicht mehr angemessen, bekräftigte der Minister: „Aber darüber hat die EU zu befinden und nicht wir.“

Eine Änderung des Schutzstatus sei zudem auch nicht das ersehnte Allheilmittel für die mit dem Kolkraben verbundenen Probleme. Das hätten die Erfahrungen mit den jagdbaren Rabenvogelarten bereits gezeigt. „Ich darf daran erinnern, dass wir gegen den erheblichen Protest der Naturschutzverbände Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster in das Jagdrecht aufgenommen und entsprechende Jagd- und Schonzeiten festgesetzt haben“, so Backhaus. Um eine wirksame Bestandsregulierung zu betreiben, müssten in erheblichem Umfang Rabenvögel aus der Population entnommen werden. Das gestalte sich in der Praxis schwierig – nicht nur aus personellen Gründen, sondern auch weil es für solch drastische Regulierungsmaßnahmen verständlicherweise an der gesellschaftlichen Akzeptanz fehle. Zudem werden entsprechende Populationsverluste in der Regel relativ schnell wieder ausgeglichen.

„Uns sind aber auch jetzt schon keinesfalls die Hände gebunden“, sagte Backhaus. Zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern sowie zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sind Abschussanordnungen zum Abschuss von Kolkraben möglich. Um dieses Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu gestalten, wurde bereits 2013 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Erlass solcher Anordnungen klar regelt. „Die Erteilung von Abschussanordnungen ist damit relativ schnell möglich“, betonte der Minister. Von diesem Instrument werde auch Gebrauch gemacht. So wurden im Jagdjahr 2018/2019 auf Basis von Ausnahmegenehmigungen 38 Kolkraben erlegt. Eine Bestandsregulierung könne damit nicht erreicht werden. Ziel sei es vielmehr, die Tiere zu vergrämen und sie von Tierhaltungen und Teichwirtschaften fernzuhalten.

„Ich will mich in dieser Debatte nicht auf eine Seite schlagen. Aber ich nehme die Sorgen der Tierhalter im Land sehr ernst. Auch wenn von Seiten des Naturschutzes vehement bestritten wird, dass Kolkraben in Größenordnungen Jungtiere töten – für mich ist jedes gesunde Jungnutztier, das auf der Weide durch die Einwirkung von wildlebenden Tieren stirbt, ein Tier zu viel“, stellte Backhaus klar. Er werde das Thema weiter intensiv begleiten und setze dabei auch in Sachen Kolkraben vor allem auf die Beratung der Tierhalter und natürlich auf Prävention.

Hintergrund:

Der Kolkrabe ist als in Europa heimische, wildlebende Vogelart sowohl nach europäischem Recht (EU-Vogelschutzrichtlinie) als auch nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) unter Schutz gestellt. Er unterliegt nach den Regelungen des Bundesjagdgesetzes in Deutschland dem Jagdrecht, hat aber eine ganzjährige Schonzeit – eben aufgrund seines EU-Schutzstatus. Denn im Gegensatz zu anderen Rabenvögeln (Nebelkrähe, Rabenkrähe, Elster) ist er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet.

Vor rund 80 Jahren waren die Kolkraben in Deutschland nahezu ausgerottet. Heutzutage haben sich die Bestände deutlich erholt. Bundesweit geht man gemäß einer Bestandsschätzung im Zeitraum 2005-2009 von etwa 15.000 – 22.000 Revierpaaren aus. In Mecklenburg-Vorpommern ergab die letzte landesweite Bestandsschätzung im Zeitraum 2005 – 2009, dass hier mittlerweile zwischen 2.700 - 4.100 Brutpaare leben.


Quelle

Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei -
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin

Tel.: 0385-588 0
Fax: 0385-565 144
E-Mail: poststelle@stk.mv-regierung.de
Internet: www.stk.regierung-mv.de
Nr.053/2020  | 11.03.2020  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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In der Aufnahme von Werner Oppermann


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„Mit dem Kranichwoog entsteht ein neuer Hotspot der Biodiversität“
Bild zum Eintrag (1020871-160)
Höfken: „Mit dem Kranichwoog entsteht ein neuer Hotspot der Biodiversität“

17/18.03.2020

Renaturierung und Neugestaltung der Flachwasserteiche des Kranichwoogs in Hütschenhausen abgeschlossen/ Beweidung durch Wasserbüffel zur Offenhaltung der Freiflächen als nächster Schritt geplant.

„Durch Trockenlegungsmaßnahmen und intensive Nutzung wurde die früher sehr artenreiche, feuchte Westpfälzische Moorniederung stark durch Menschenhand verändert. Durch die intensive Grünlandbewirtschaftung sind bestimmte Amphibien- und feuchtflächengebundene Vogel-, Tagfalter-, Heuschrecken- und Libellenarten innerhalb der letzten Jahrzehnte erheblich zurückgegangen, wenn nicht sogar vor Ort nicht mehr auffindbar.

Desto mehr freue ich mich über die Neugestaltung der Biotop- und Flachwasserflächen, die erneut Lebensraum für unzählige Arten bieten“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung des vom NABU Rheinland-Pfalz und dem Landkreis Kaiserslautern neu angelegten Kranichwoogs.
Die zwei neu gestalteten Flachwasserteiche in einer Größe von rund 6 Fußballfeldern dienten laut Höfken jetzt wieder als Rastgebiet für Zugvögel und als Lebensraum von Amphibien. Die Biotopgestaltung sei abgeschlossen. Um die Flächen auch weiterhin offen zu halten, werde in diesem Jahr noch die Beweidung durch karpatische Wasserbüffel beginnen.

„Um diese Flachwasserteiche wird in Zukunft ein Beweidungsgürtel eingerichtet. Eine ganzjährige Beweidung verhindert, dass die neu geschaffenen Lebensräume mit Schilf oder Gehölzen zuwachsen“, begründete Höfken die angestrebte Beweidung durch Wasserbüffel, auch weil diese Art die Gewässer nutze und deren Zuwachsen mit Schilf verhindere. So könne man aufwändige Freihaltungsmaßnahmen einsparen.

Das Projekt biete darüber hinaus Potenzial für die naturgebundene Erholung und den naturbezogenen Tourismus sowie die Umweltbildung. „Um das Projekt für Besucherinnen und Besucher attraktiv zu machen, werden zwei Aussichtstürme entstehen und Informationstafeln über die Naturschutzaspekte informieren“, stellte die Umweltministerin die weiteren Planungen vor.

Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat sich im Rahmen einer Biodiversitätsstrategie 2015 das Ziel gesetzt, den weltweit voranschreitenden Artenrückgang zu stoppen. In der Biodiversitätsstrategie werden 11 Handlungsfelder und vielfältige Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern definiert. Das Projekt Kranichwoog setzt gleich mehrere Maßnahmen in den Handlungsfeldern Naturschutz, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturerleben um.

Finanzierung Projekt Kranichwoog
Das im Jahre 2017 begonnene Projekt wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert, wonach der Bund 60 Prozent und das Land 40 Prozent der Kosten trägt. Das Fördervolumen beläuft sich auf rund 600.000 Euro.  

Erst durch die Erweiterung der Zielkulisse im GAK-Rahmenplan für Förderungen von Naturschutzmaßnahmen besteht seit 2017 die Möglichkeit, derartige Projekte als Förderung nichtproduktiver investiver Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen. Damit können Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, wiedervernässten Flächen, zusammenhängenden Biotopen oder Trockenmauern gefördert werden. Das Projekt Kranichwoog entsprach in seiner Projektkonzeption diesen Förderkriterien und war eines der ersten Projekte, das so realisiert werden konnte.



Quelle

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Postfach 31 60
55021 Mainz
Telefon: 06131 - 16 0
Telefax: 06131 - 16 46 46
E-Mail: poststelle(at)mueef.rlp.de


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

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Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Werner Oppermann


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Mit modernster Technik helfen junge Forscher*innen Wildtieren über die Straße
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Mit modernster Technik helfen junge Forscher*innen Wildtieren über die Straße

17/18.03.2020



In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Rothirsch
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Starke Schäden durch Dürresommer 2018 und 2019
Bild zum Eintrag (1020820-160)
Waldzustandsbericht 2019: Starke Schäden durch Dürresommer 2018 und 2019

17/18.03.2020

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: "Wir brauchen kluge Waldkonzepte mit gesunden Mischwäldern und naturnaher Bewirtschaftung"

KIEL.
Umweltminister Jan Philipp Albrecht hat angesichts der Ergebnisse des Waldzustandsberichts 2019 zu mehr naturnaher Forstwirtschaft mit standortgerechten, standortheimischen und klimastabilen Wäldern aufgerufen: ""Die Indizien sind eindeutig: Unser Wald steht durch den Klimawandel unter Stress"", sagte Albrecht: ""Wenn unsere Wälder eine Zukunft haben sollen, brauchen wir kluge Waldkonzepte mit gesunden Mischwäldern und naturnaher Bewirtschaftung. Die Zeit der schnellen Aufforstung mit großen Mono-Kulturen ist vorbei.""

Albrecht verwies darauf, dass das Land bereits seit längerem eine naturnahe Forstwirtschaft mit einem Waldumbau zu standortgerechten und damit auch klimastabileren Wäldern verfolgt. Der Laubbaumanteil ist mit aktuell 65 Prozent bereits der bundesweit zweithöchste. ""Auch deshalb ist der Zustand der Wälder im bundesweiten Vergleich vergleichsweise gut. Dennoch geben die Ergebnisse des Waldzustandsberichts 2019 Anlass zur Sorge"", so der Minister.

Die teilweise extremen Witterungsbedingungen der Sommer 2018 und 2019 mit anhaltenden Dürreperioden wirken bis heute nach. So ist über alle Baumarten und Altersklassen hinweg im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der mittleren Kronenverlichtung um 5 Prozentpunkte auf 22 % festzustellen. Der Anteil starker Schäden für den Gesamtwald liegt mit 3,8 % über dem langjährigen Mittelwert (2,2 %). Bei den Fichten, den Kiefern und der Gruppe der anderen Laubbäume ist der Anteil starker Schäden in diesem Jahr rund doppelt so hoch wie im Mittel der Jahre 1984-2019.

Die diesjährige Absterberate übertrifft mit 0,8 % den langjährigen Durchschnitt (0,2 %) deutlich. Dies ist die höchste Absterberate im Erhebungszeitraum seit 1984. Für alle Baumartengruppen – mit Ausnahme der Eichen – ist 2019 eine intensive Fruchtbildung festzustellen. Insgesamt haben 50 % der Bäume mittel oder stark fruktifiziert. Dies ist der höchste Wert seit 1996.

Das Schadensausmaß durch Borkenkäfer an Fichte war seit Jahrzehnten nicht so hoch wie in den Extremsommern 2018 und 2019. Anhaltende Trockenheit und Wärme schwächten die Abwehrkraft der Fichte gegen Borkenkäfer und begünstigten den Bruterfolg unter der Rinde. Das Eschentriebsterben ist in Schleswig-Holstein weit verbreitet und stellt eine starke Gefährdung für die heimischen Eschen dar.

Durch Dürreperioden und den Sturm „Friederike“ sind im Land zahlreiche Freiflächen entstanden, deren Wiederbewaldung die Fortwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellt. Albrecht: „Der Aufbau von vitalen, stressresistenten Wäldern sowie die Pflege der bereits vorhandenen Waldbestände wird immer wichtiger für die schleswig-holsteinische Forstwirtschaft. Dabei stellt sich auch die Frage nach dem Baumartenspektrum“, so Albrecht. Als Beispiel für eine Baumart im Klimawandel nannte er zum Beispiel die Weißtanne, die durch ihr tiefreichendes Wurzelwerk in der Lage ist, auch Wasser in tieferen Bodenschichten zu erreichen. Als Mischbaumart habe sie sich regional bereits seit längerem in Schleswig-Holstein bewährt.

Für forstliche Fördermaßnahmen einschließlich Mittel für Wiederaufforstungen, Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen und Waldumbaumaßnahmen können im Jahr 2020 durch die Landesregierung Schleswig-Holstein unter Beteiligung des Bundes und der EU bis zu 9,1 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Waldzustandsbericht 2019 ist verfügbar auf der Homepage des MELUND unter www.schleswig-holstein.de/Waldzustandsbericht2019


Quelle


Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
- Staatskanzlei
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Datum 09.03.2020

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Goldammer nimmt ein Bad

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Die Wilden Bienchen von Deutschneudorf im Erzgebirge
Bild zum Eintrag (1020814-160)
Die Wilden Bienchen von Deutschneudorf im Erzgebirge

16/17.03.2020


Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken®, der Johanniter Kita Wichtelhäusl und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. KV Erzgebirge Geschäftsstelle Aue dass von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Deutschneudorf / Sachsen.
Trotz aller negativen Nachrichten die uns täglich erreichen bemühen wir uns darum das Leben so weit als möglich in normalen Bahnen weiterlaufen zu lassen und so führen wir so lange es möglich und vertretbar ist unsere laufenden Projekte effektiv fort.

  •     Vor wenigen Tagen konnten wir daher auch eine weitere Wildbienenwand installieren.
Wildbienen - die unbekannten Bestäuber
Eigentlich haben die meisten von uns in ihrem Leben schon einmal Wildbienen gesehen. Doch bewusst als solche wahrgenommen werden diese Tiere kaum. Vielfach werden sie gar mit Wespen oder Fliegen verwechselt. Und hier zeigt sich auch bereits ein elementares Problem. Aufgrund einer weitverbreiteten Unkenntnis werden „die Wildbiene“ und deren Ansprüche an ihre Lebensräume nicht erkannt.

Mehr zum Projekt

In der Aufnahme
  • Installierte Wildbienenwand inkl. Zusatzinfoeinheiten
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„Natur nah dran“ – Erfolgreiche Ideen für mehr biologische Vielfalt
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„Natur nah dran“ – Erfolgreiche Ideen für mehr biologische Vielfalt

16/17.03.2020

  • 15 Kommunen im Land erhalten bis zu 15.000 Euro Förderung für die naturnahe Umgestaltung innerörtlicher Grünflächen

Auch
in der fünften Runde des Wettbewerbs „Natur nah dran“ haben sich zahlreiche baden-württembergische Kommunen um einen Zuschuss für die naturnahe Gestaltung ihrer Grünflächen beworben. Aus insgesamt 73 Anträgen wurden am Ende 15 Kommunen ausgewählt. Dies war die bislang höchste Bewerberanzahl im jetzt abgeschlossenen Wettbewerb.

„Mit ‚Natur nah dran‘ haben wir in den letzten fünf Jahren sehr viel für die Sicherung und Verbesserung der Biodiversität im Land erreichen können“, freute sich Umweltminister Franz Untersteller heute (12.03.) in Stuttgart. „Kommunale Freiflächen haben ein großes Potenzial, um Lebensräume zu schaffen und Arten zu schützen. Unsere Kommunen haben mit ihren Bewerbungen um Fördermittel gezeigt, dass sie das erkennen und den Schutz der Biodiversität als eine ihrer Aufgaben wahrnehmen.“

Die Anzahl qualitativ hochwertiger Bewerbungen sei erneut sehr groß gewesen, sagte Untersteller weiter. Im Verlauf des Wettbewerbs seit 2015 gab es insgesamt 336 Bewerbungen aus 229 unterschiedlichen Kommunen. „Damit hat rund ein Fünftel aller Kommunen im Land teilgenommen. Das ist eine stattliche Zahl und ein großer Erfolg“, so Untersteller.

Vor dem Hintergrund der gleichbleibend hohen Nachfrage der Kommunen prüfe das Umweltministerium derzeit, ob und wie der Wettbewerb fortgeführt werden könne.

Unterstützung dafür kommt auch von den Kommunalverbänden und vom Naturschutzbund Baden-Württemberg. Der NABU ist im Auftrag des Umweltministeriums verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbs „Natur nah dran“.
Ergänzende Informationen

Folgende Kommunen werden mit bis zu maximal 15.000 Euro gefördert:

Regierungsbezirk Stuttgart:
Waldenbuch, Marbach, Renningen, Neckarsulm, Künzelsau

Regierungsbezirk Karlsruhe:
Horb am Neckar, Karlsbad, Zaisenhausen

Regierungsbezirk Freiburg:
Emmendingen, Achern, Görwihl, Neuenburg am Rhein

Regierungsbezirk Tübingen:
Dornstadt, Ostrach, Baindt.

Ende 2015 startete der Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) das Projekt „Natur nah dran“. Ziel des Projekts ist es, durch die Gestaltung und das Management von öffentlichen Grünflächen im Siedlungsraum Tieren und Pflanzen einen Lebensraum im Wohnumfeld des Menschen zu bieten. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert dieses Projekt mit Mitteln des Naturschutzes und der Nachhaltigkeitsstrategie. „Natur nah dran“ wird darüber hinaus vom Städte- und vom Gemeindetag Baden-Württemberg unterstützt.

An dem Wettbewerb konnten Kommunen teilnehmen, die bereit sind, mit den Fördermitteln ausgewählte innerörtliche Grünanlagen naturnah umzugestalten und dauerhaft zu pflegen. Der NABU gibt dabei aktive Hilfestellung und unterstützt die Städte und Gemeinden durch sein Know-how. Die siegreichen Kommunen erhalten eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro.

Quelle

Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Makrowilli
  • Frühlingserwachen

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Offshore-Windparkbetreiber müssen Auswirkungen auf Vögel ...
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NABU: Offshore-Windparkbetreiber müssen Auswirkungen auf Vögel ernst nehmen

16/17.03.2020

  • Krüger: Fünf Kilometer rund um Windparks gehen Lebensräume komplett verloren – Probleme nicht bagatellisieren
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Berlin
– Die am heutigen Mittwoch (11.03) veröffentlichte Studie des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO) zu den Auswirkungen von Nordsee-Windparks auf geschützte Vögel aus der Familie der Seetaucher kommentiert NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger:
„Die Studie ist ein recht durchsichtiger Versuch, die Auswirkungen von Offshore-Windparks auf geschützte Vögel zu bagatellisieren. Die Autoren führen selbst an, dass Pracht- und Sterntaucher Windparks in einem Radius von über zehn Kilometern meiden. Im Abstand von fünf Kilometern gehen die Lebensräume der Tiere sogar komplett verloren.

Damit verknappen sich passende Lebensräume für beide Arten, mittel- bis langfristig sind Bestandseinbrüche zu erwarten. Trotz dieser Fakten attestiert die Studie sowohl Pracht- als auch Sterntaucher einen stabilen Bestand. Eine fragwürdige Aussage, denn seit Beginn des großflächigen Offshore-Ausbaus im Jahr 2012 gehen beide Arten zurück – je nach Studie und verwendetem Datensatz unterschiedlich stark.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass auch Basstölpel, Dreizehenmöwen und Trottellummen Windräder weiträumig meiden. Statt zu versuchen diese Probleme kleinzureden, sind Windpark-Betreiber und Politik in der Pflicht, tragfähige Lösungen für die naturverträgliche Windkraft auf See zu finden. Die Belastungsgrenzen der Lebensräume in Nord- und Ostsee müssen die Richtschnur dafür sein wie viele Windenergieanlagen gebaut werden können.“

Der Studie vorausgegangen ist eine kontrovers geführte Debatte zu Untersuchungsergebnissen des Forschungs- und Technologiezentrums Westküste (FTZ) im Auftrag des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vom März 2019. Diese zeigten, dass zahlreiche Vogelarten Windenergieanlagen weiträumig meiden, mit bis zu 16 Kilometern. Frühere Prognosen wurden damit um das Vier- bis Achtfache überschritten. Mit Blick auf diese massive Scheuchwirkung hat der NABU Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen den Windpark „Butendiek“ eingelegt. Durch die Windenergieanlagen werden rund zwei Drittel des vor Sylt liegenden Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ stark beeinträchtigt.

Mehr zur NABU-Beschwerde gegen den Offshore-Windpark „Butendiek“:
www.NABU.de/butendiek



Für Rückfragen:
Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz,
Mobil +49 (0)152 09202205, E-Mail: kim.detloff@NABU.de
Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Meeresschutzexpertin,
Tel. +49 (0)173 5357500, E-Mail: anne.boehnke@NABU.de
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Quelle
NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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In der Aufnahme von Ulrich Rösch

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Die "Wilden Bienchen" von Zöblitz
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Die "Wilden Bienchen" von Zöblitz

15/16.03.2020

Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken®, der Kita „Haus des Kindes“ und der Kinderwelt Erzgebirge e. V. , das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Zöblitz / Sachsen. Trotz aller negativen Nachrichten die uns täglich erreichen bemühen wir uns darum das Leben so weit als möglich in normalen Bahnen weiterlaufen zu lassen und so führen wir so lange es möglich und vertretbar ist unsere laufenden Projekte effektiv fort.

  • Vor wenigen Tagen konnten wir daher auch eine weitere Wildbienenwand installieren.
Wildbienen - die unbekannten Bestäuber
Eigentlich haben die meisten von uns in ihrem Leben schon einmal Wildbienen gesehen. Doch bewusst als solche wahrgenommen werden diese Tiere kaum. Vielfach werden sie gar mit Wespen oder Fliegen verwechselt. Und hier zeigt sich auch bereits ein elementares Problem. Aufgrund einer weitverbreiteten Unkenntnis werden „die Wildbiene“ und deren Ansprüche an ihre Lebensräume nicht erkannt.


In der Aufnahme
  • Montierte Wildbienenwand - mit diesem Projekt leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Insektenvielfalt in unserem Land.
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Artenschutz trifft auf Corona
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Artenschutz trifft auf Corona

15/16.03.2020

Deutschland.
Nicht ohne Grund konzentriert sich das Tagesgeschehen zunehmend auf das Thema Corona Virus und wie wir alle am besten damit umgehen sollten. Trotz all dieser Probleme sollten wir jedoch auch nicht die anderen Herausforderungen vergessen die uns täglich umgeben. Gerade für Tierarten die gerade zu speziellen Zeiten auf das Engagement von Menschen angewiesen sind kann die aktuelle Situation schnell existenzbedrohend werden.
Amphibien treten gerade in den kommenden Wochen ihre gefährliche Reise zu ihren Fortpflanzungsbereichen an.

Sollte eine bundesweite Ausgangssperre angedacht werden so würden zwei Seiten sichtbar - die eine Seite: kein Straßenverkehr … würde es den Tieren ermöglichen auch ohne Betreuung an die Fortpflanzungsbereiche zu gelangen.

Die andere Seite: … normaler Berufsverkehr mit sonstiger Ausgangssperre würde dazu führen das ggf. die Übergänge nicht mehr betreut werden können was zu einem immensen Sterben unserer Amphibien führen würde.

Deshalb sollte hier auch und gerade mit Augenmaß an die Sache herangegangen werden, denn an den Amphibienübergängen sind die sozialen Mensch-Mensch Kontakte so gering das die Betreuung auch in einer Zeitspanne die uns als Gesellschaft zunehmend vor Herausforderungen stellt möglich sein sollte, damit wir durch Corona nicht auch noch den Erfolg des Artenschutzes verlieren.

In der Aufnahme
Kammmolch Männchen - gerettet vor dem Straßentod ... ohne das Engagement zahlreicher Menschen würden viele Arten sehr schnell in eine existenzbedrohende Situation geraten.
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Herausforderungen am Trafohaus
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Stele der Biodiversität Flehingen

14/15.03.2020


Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken® und der Offenen Jugend Werkstatt e.V. Oberendingen das von dem Sozialwerk Bethesda, dem Biologische Gutachten - Dr. Christian Dietz und der Deutschen Postcode Lotterie begleitet und (fachlich) unterstützt wird.

Baden-Württemberg / Flehingen.Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen. Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.

In der Aufnahme

  • Herausforderungen am Trafohaus

Das unsere Projekte nie etwas von der Stange sind wollen wir auch hier sichtbar werden lassen ... Bestandteil des Artenschutzkonzepts sind auch die Montagen spezieller Nistmodule für Gebäudebrüter wie Mauersegler, Sperling oder auch Mehlschwalbe.

Immer wieder erkennen wir an anderer Stelle das diese Module auf die Fassade verbracht werden jedoch ohne einen Gedanken daran zu verschwenden das die Module entweder gar nicht angenommen oder auch zur Todesfalle für die Jungtiere werden. Denn mit einer Montage die wir hier in den Aufnahmen zeigen werden Ansitzmöglichkeiten für Greifvögel und Eulen, jedoch auch für Rabenvögel etc. geschafffen die dann die Jungtiere aus den Nistmodulen "pflücken".Und so werden wir in wenigen Tagen vorstellen wie es möglich wird eine effektive Montageform im Sinne des Artenschutzes zu finden.

Begleiten Sie uns bei der nicht alltäglichen Entwicklung eines Hotspots der Biodiversität hier auf unseren Seiten.

Mehr zum Projekt
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Die Wilden Bienchen von Lößnitz
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Die Wilden Bienchen von Lößnitz

14/15.03.2010


Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken®, der Kita "Kindervilla Pusteblume" und der Familieninitiative Lössnitz "mit Kind" e.V.,dass von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Sachsen. Trotz aller negativen Nachrichten die uns täglich erreichen bemühen wir uns darum das Leben so weit als möglich in normalen Bahnen weiterlaufen zu lassen und so führen wir so lange es möglich und vertretbar ist unsere laufenden Projekte effektiv fort.

Vor wenigen Tagen konnten wir daher auch eine weitere Wildbienenwand installieren.

Wildbienen - die unbekannten Bestäuber
Eigentlich haben die meisten von uns in ihrem Leben schon einmal Wildbienen gesehen. Doch bewusst als solche wahrgenommen werden diese Tiere kaum. Vielfach werden sie gar mit Wespen oder Fliegen verwechselt. Und hier zeigt sich auch bereits ein elementares Problem. Aufgrund einer weitverbreiteten Unkenntnis werden „die Wildbiene“ und deren Ansprüche an ihre Lebensräume nicht erkannt.


Wildbienen - für uns Menschen ungemein wichtig
Wir Menschen sind darauf angewiesen, dass unsere (Kultur) -Pflanzen bestäubt werden. Wildbienen spielen hierbei eine weitaus größere Rolle als bislang angenommen. Doch Wildbienen sichern nicht nur die Ernteerträge in der Landwirtschaft. Da sie häufig in enger Symbiose mit „ihrer Wildpflanze“ leben, sichern die kleinen Insekten auch das Überleben zahlloser Wildpflanzen.

Mehr zum Projekt

In der Aufnahme
  • Installierte Wildbienenwand
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Wenn Urwald zum Klopapier wird
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Wenn Urwald zum Klopapier wird

14/15.03.2020

Forstwirtschaft in der Kritik: WWF-Studie warnt vor Folgen radikaler Kahlschläge in nordischen Wäldern

Eine gemeinsame Studie der Naturschutzorganisation WWF Deutschland und der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde warnt vor den Folgen der Kahlschläge in den Urwäldern Russlands, Kanadas und Skandinaviens. Dort wird fast ausnahmslos das Kahlschlagverfahren praktiziert.

Das sei, so die Kritik, ein „schleichendes Gift“ für den Zustand dieser Ökosystems. Zugleich liegt hierzulande der Pro-Kopf-Verbrauch an Papier mit etwa 250 Kilogramm auf einem Spitzenplatz. Weltweit verbrauchen nur Belgier und Luxemburger mehr. Mit fast 3,5 Millionen Tonnen importierten Zellstoffs kommen über die Hälfte unseres Bedarfs aus den borealen Wäldern der Nordhalbkugel.

„Kahlschläge in borealen Wäldern sind leider legale und weithin übliche Praxis. Auch für Taschentücher oder Toilettenpapier werden die Urwälder platt gemacht“, kritisiert Dr. Susanne Winter, Programmleiterin Wald beim WWF Deutschland. Die Studie untersuchte ein 3000 km² großes Gebiet. Das Ergebnis: Die Kahlschläge haben sogar Auswirkungen auf die umliegenden Areale, indem der Baumbestand auch in der näheren Umgebung der Kahlschläge abnimmt. Dadurch wiederum sind weitere wichtige Ökosystemfunktionen betroffen. Das gesamte Ökosystem wird destabilisiert. Es wird weniger Kohlenstoff gespeichert, was in Zeiten der Klimakrise ein entscheidender Faktor ist. WWF-Waldexpertin Winter fordert daher, die letzten intakten Waldlandschaften in Russland unter strengen Schutz zu stellen. Verbraucher ruft sie dazu auf, den persönlichen Papierkonsum deutlich zu reduzieren und bei Einmal-Produkten aus Zellstoff, wie etwa Servietten oder Kosmetiktücher, auf Recyclingprodukte umzusteigen.

Besonders kritisch beurteilen die Autoren der Studie die Kahlschlag-Praxis unter dem nationalen Standard des FSC-Siegels für verantwortungsvollere Fortwirtschaft in Russland. Ein Ziel des russischen FSC-Standards ist es, die Kahlschlagflächen zu verringern, mehr Bäume stehen zu lassen und die Belastungen des Bodens durch das Befahren mit schwerem Gerät zu verhindern. Die Untersuchung zeigt, dass FSC keinerlei Veränderung bei der Kahlschlagswirtschaft bewirkte und sich die negativen Effekte im Ökosystem weiter ausbreiten werden.

Während in Deutschland FSC-Zertifizierungen Kahlschläge grundsätzlich nicht tolerieren, ist es in Russland oder Skandinavien gängig möglich, Holz aus Kahlschlägen als nachhaltige Alternative mit dem offiziellen Stempel des FSC zu vertreiben. „FSC-zertifizierte Waren bleiben neben Recycling-Produkten unsere Verbraucherempfehlung, da das Siegel auch in anderen Ländern immer noch weiter geht, als die gesetzlichen Mindestvorgaben. Trotzdem haben wir mit der gängigen Praxis erhebliche Bauchschmerzen“, fasst Winter zusammen.

KONTAKT
Roland Gramling
Pressestelle WWF
Tel.: 030-311 777 425
Roland.gramling@wwf.de

Quelle
WWF
11. März 2020

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Klaus Sanwand

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Ausschreibung Landesnaturschutzpreis 2020 – „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand
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Ausschreibung Landesnaturschutzpreis 2020 – „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“

11/12.03.2020

Umweltminister Franz Untersteller: „Wir suchen Initiativen und Aktivitäten, die sich mit besonderem Engagement für neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen einsetzen.“

Zum 20. Mal schreibt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg in diesem Jahr den Landesnaturschutzpreis aus. Der diesjährige Wettbewerb steht unter dem Motto „Neu geschaffen! Naturschätze von Menschenhand“.


Bis zum 1. August 2020 können sich Verbände, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen sowie Schulen und Kindergärten aus Baden-Württemberg mit einem noch laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt um den Landesnaturschutzpreis bewerben. Dieses Mal werden Initiativen ausgezeichnet, die in besonderem Maß dabei helfen, die biologische Vielfalt zu erhalten, etwa durch die Schaffung neuer Lebensräume. 

„Trockenmauern, Hecken, Wegränder, Feldsäume oder auch Tümpel sind Beispiele für neue, von Menschen geschaffene, Lebensräume. Sei es in der freien Landschaft oder im Siedlungsraum: Sie sind ein Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt und können wertvolle Nischen für bedrohte und geschützte Tier- und Pflanzenarten sein“, verdeutlichte der Naturschutzminister und Vorsitzende der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Franz Untersteller. „Ich wünsche mir, dass sich auch bei dieser Ausschreibung eine große Zahl von Verbänden, Vereinen oder Initiativen mit spannenden Projekten bewirbt. Diese Projekte können für viele weitere Initiativen Vorbild sein“, unterstrich der Minister.

Unter den eingereichten Beiträgen wählt eine fachkundige Jury nach festgelegten Bewertungskriterien die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Unter anderem werden die Projekte nach ihrem Beitrag zur biologischen Vielfalt, ihrer gesellschaftliche Breitenwirkung und fachlichen Kompetenz sowie nach den Kriterien Innovation und Nachhaltigkeit beurteilt.

Die Verleihung des Landesnaturschutzpreises 2020 mit Minister Franz Untersteller ist für das Frühjahr 2021 geplant.
Hintergrundinformationen

Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg vergibt den Landesnaturschutzpreis alle zwei Jahre. Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.

Das Preisgeld wird in der Regel unter mehreren Preisträgerinnen und Preisträgern aufgeteilt.

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg abrufbar. Sie können auch bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart angefordert werden.

Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 126-0
Telefax: +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Bernhard Schmalisch

  • Perlmutterfalter

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EU-Agrarpolitik darf Natur nicht länger zerstören
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3.600 Wissenschaftler appellieren: EU-Agrarpolitik darf Natur nicht länger zerstören

09/10.03.2020
 
Zehn-Punkte-Plan für konkrete Verbesserungen beim Natur- und Klimaschutz
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Brüssel/Berlin
– Scharfe Kritik kommt erneut vonseiten der Wissenschaft an den Plänen der EU für ihre künftige Agrarpolitik: Mehr als 3.600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützen einen am heutigen Montag in der Fachzeitschrift „People and Nature“ veröffentlichten Appell. Darin fordern 21 führende Forscherinnen und Forscher aus Ökologie, Ökonomie und Agrarwissenschaften, dass die EU-Agrarpolitik (GAP) das Artensterben, die Klimakrise und die Verschlechterung der Böden nicht länger befeuern darf.
Zur Lösung der Umweltprobleme in der Agrarlandschaft legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Zehn-Punkte-Plan vor: naturschädliche Subventionen sollen gestrichen und umweltfreundliche Praktiken besser honoriert werden. Mindestens zehn Prozent der Agrarfläche sollen zudem als Rückzugs- und Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen – wie es bis 2008 der Fall war.
 
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist brisant: Denn aktuell verhandeln die EU-Staats- und Regierungschefs den Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027. Dessen größter Einzelposten ist der Agrarhaushalt.
 
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Eine umweltschädliche Agrarpolitik können wir uns nicht mehr leisten. Unsere Steuergelder müssen jetzt in echte Zukunftsinvestitionen fließen, sie müssen gebunden werden an einen grundlegenden Wandel der Landwirtschaft und an wirksamen Klimaschutz. Passiert das nicht, gibt es für die milliardenschweren Agrar-Subventionen keine Rechtfertigung mehr. Der Brexit reißt ein enormes Loch in den EU-Haushalt, das verbleibende Geld muss daher umso klüger investiert werden, in ökologischer wie ökonomischer Hinsicht. Der neue EU-Haushalt ist kein Selbstzweck. Bleiben diese Investitionen in den Wandel aus, wäre es besser, das Agrar-Budget zu kürzen und die Gelder an anderer Stelle in echte Zukunftsprogramme zu investieren. Doch noch hat es die EU in der Hand, die Landwirtschaft auf einen klima- und naturverträglichen Kurs zu führen. Der Zehn-Punkte-Plan liefert dazu einen konkreten Fahrplan: mit mehr Raum für die Natur und punktgenauer Förderung von Leistungen der Landwirte für Natur und Gesellschaft.“
 
Hintergrund: Kernbotschaften der 3.600 Wissenschaftler


In ihrer Fachpublikation kritisieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem die Pläne zur Weiterführung der flächenbezogenen Direktzahlungen, Kürzungen bei den Programmen für die Entwicklung ländlicher Räume und Defizite beim Klimaschutz. Mit Sorge sehen sie, dass die EU den Mitgliedstaaten große Flexibilität bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik auf nationaler Ebene zugestehen möchte. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass viele Staaten flexible Vorgaben der EU wenig ambitioniert umsetzen.
 
Die Veröffentlichung „Action needed for the EU Common Agricultural Policy to address sustainability challenges“ erscheint im Fachmagazin „People and Nature“, das alle Beiträge einem Gutachterprozess unterzieht (Peer Review). Unterstützt wird das Papier von mehr als 3.600 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus allen 27 EU- und 36 weiteren Staaten.
 

Zur Veröffentlichung:

https://besjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1002/pan3.10080  
 
NABU-Forderungen für eine neue EU-Agrarpolitik:

www.NABU.de/natur-und-landschaft/landnutzung/landwirtschaft/agrarpolitik/eu-agrarreform/27386.html
 

Für Rückfragen:
Trees Robijns, NABU-Expertin für EU-Agrarpolitik, +49 (0)173.47 26 122, E-Mail: Trees.Robijns@NABU.de
 
André Prescher, NABU-Experte für EU-Agrarpolitik, Tel. +32 488 847064, E-Mail: Andre.Prescher@NABU.de
 

Quelle
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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
 
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 17/20 | 9. MÄRZ 2020
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Umwelt/Agrar


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Andrreas Gehrig

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Strukturen werden sichtbar ..
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Gleise des Artenschutzes und der Umweltbildung Schaephuysen

08/09.03.2020


Ein innovatives Kooperationsprojekt des Vereins für Gartenkultur und Heimatpflege Schaephuysen e.V.  und des Artenschutz in Franken®, das von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert wird.

Schaephuysen / Nordrhein-Westfalen. Ein zugegeben nicht alltägliches Projekt setzen wir gemeinsam seit einigen Monaten intensiv in Schaephuysen um. Dabei steht auch die Umgestaltung eines vormals im Dornröschenschlaf verlorenen alten Banhdamms mit im Fokus.

Ein Abschnitt des Damms entwickelt sich seither zu einem Pfad der Artenvielfalt und der Umweltbildung.




In der Aufnahme
.... Michael Sonfeld informiert darüber das Anfang März mit der Pflanzung einer Buchenhecke hin zur Landstraße begonnen und diese auch erfolgreich Abgeschlossen wurde. Uns war es wichtig, hier eine deutliche Abgrenzung und Absperrung zur Landstraße darzustellen,so Herr Sonfeld.  
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Stele der Biodiversität Flehingen - Baumaßnahmen abgeschlossen
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Stele der Biodiversität Flehingen

08/09.03.2020

Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt
des Artenschutz in Franken® und der Offenen Jugend Werkstatt e.V. Oberendingen das von dem Sozialwerk Bethesda, dem Biologische Gutachten - Dr. Christian Dietz und der Deutschen Postcode Lotterie begleitet und (fachlich) unterstützt wird.

Baden-Württemberg / Flehingen.Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen. Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.

Denn wenn (selbst in noch geeigneten Nahrungsstrukturen) keine geeigneten Reproduktionsräume vorhanden sind, ist die Erhaltung der Artenvielfalt gelichfalls zum Scheitern verurteilt. Ein Projekt des Artenschutz in Franken und der Offenen Jugend Werkstatt e.V. Oberendingen das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird, setzt hier an und gestaltet Bauwerke die sich in einem geeigneten Umfeld befinden so um, das sie sich zukünftig als "Kinderstube der Biodiversität" bewähren können.

Im Fokus steht hierbei die Fledermausart "Graues Langohr" welchem mit diesem Projekt wortwörtlich unter die Flughäute gegriffen werden soll. Begleitet wird das Projekt von einer Umweltbildungseinheit um Jugendliche mit dem zunehmend wichtiger werdenden Aspekt des Artenschutzes in Kontakt zu bringen.


In der Aufnahme
Am 08.03.2020 konnten gerade rechtzeitig vor der erwartenden Rückkehr der Grauen Langohrfledermäuse die Baumaßnahmen am Turmförper und Anbau abgeschlossen werden.
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Wildereiprozess eingestellt
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Wildereiprozess eingestellt

07/08.03.2020

  • Wildereiprozess eingestellt WWF: Schwerer Schlag für Artenschutz in Deutschland. / Anti-Wilderei-Offensive wichtiger denn je

Berlin/Regensburg, 06.03.2020: Das Landgericht Regensburg hat am Freitag das Verfahren gegen einen Landwirt, Waldbauern und Jäger aus dem Bayerischen Wald wegen der Wilderei auf Luchse eingestellt. Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten" gelte. Das sei allerdings nicht als Freispruch zu werten.

Zugleich betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich, dass er hoffe, von dem Prozess gehe eine entsprechende „Signalwirkung“ aus, dass Wilderei konsequent verfolgt werde. Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland sieht in dem Urteilsspruch einen „schweren Schlag“ für den Artenschutz und den Einsatz gegen Wilderei in Deutschland. Dr. Diana Pretzell, Leiterin Biodiversität in Deutschland beim WWF:

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die den Wilderern in Deutschland die Stirn bieten. Nach diesem Urteil ist es umso wichtiger, dass die bayerische Landesregierung reagiert. Wir brauchen eine Anti-Wilderei-Offensive der bayerischen Behörden und eine zentrale Dokumentation und Veröffentlichung aller Artenschutzdelikte sowie ihrer Hintergründe und deren Strafverfolgung in Bayern.

Wilderei gehört zu den häufigsten nicht natürlichen Todesursachen von bedrohten Tierarten wie Wolf, Luchs oder Fischotter. Es darf nicht sein, dass diese Tiere in Deutschland vergiftet, erschossen oder erschlagen und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Ermittlungsbehörden müssen besser als in der Vergangenheit in die Lage versetzt werden, entsprechende Straftat zu verfolgen und aufzuklären. Häufig gibt es bei Wilderei auf bedrohte Arten wie den Luchs eine „Mauer des Schweigens“. Diese muss durchbrochen werden. Hier sind und bleiben auch finanzielle Anreize für Zeugen ein Mittel – ähnlich wie bei anderen schweren Straftaten auch.

Die Kritik der Staatsanwältin daran, dass der WWF öffentlich eine Belohnung in diesem Fall ausgesetzt hat, können wir nicht nachvollziehen. Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass sogar das bayerische Umweltministerium in mehreren Fällen, darunter auch zur Luchswilderei, entsprechende Belohnungen ausgesetzt hat."



KONTAKT
Roland Gramling
WWF Deutschland
Pressestelle
Tel. 030-311 777 425
roland.gramling(at)wwf.de



Quelle

WWF
06. März 2020

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

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Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Johannes Rother


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Das große Krabbeln im Kothaufen des Wisents
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Internationaler Tag des Artenschutzes: Das große Krabbeln im Kothaufen des Wisents

06/07.03.2020




In der Aufnahme von Ulrich Rösch
  • Wisent
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Im Namen des Plastiks
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Im Namen des Plastiks

06/07.023.2020

Mikroplastik in neuer Tiefsee-Spezies entdeckt: Forscher taufen Flohkrebs offiziell „Plasticus“

  •     Neue Flohkrebsart ist bei Entdeckung bereits mit Plastik kontaminiert
  •     Name als Symbol gegen Plastikkrise in Weltmeeren
  •     Deutschland ist drittgrößter Exporteur von Plastikmüll
  •     WWF fordert Abkommen gegen Plastikmülleintrag in Meere

Er ist nur fünf Zentimeter groß, sein Zuhause liegt in rund 6500 Metern Tiefe im Pazifischen Ozean und er hat trotzdem Plastik im Körper: Eurythenes plasticus. Die neu entdeckte Tiefsee-Spezies ist eine Flohkrebs-Art, die Forscher der Newcastle Universität im Marianengraben in der Nähe der Philippinen, an einem der tiefsten Punkte der Erde, gefunden haben. „Eurythenes plasticus“ tauft der Leiter der Forschungsmission, Dr. Alan Jamieson, die neue Art.

“Mit dem Namen wollen wir ein starkes Zeichen gegen die Meeresverschmutzung setzen und deutlich machen, dass wir dringend etwas gegen die massive Plastikflut tun müssen“, kommentiert Jamieson. Die Ergebnisse der Forschungen haben die Wissenschaftler:innen rund um Jamieson mit Unterstützung des WWF Deutschland heute in der renommierten Fachzeitschrift Zootaxa veröffentlicht
„Die neu entdeckte Spezies Eurythenes plasticus zeigt, wie weitreichend die Folgen unseres laxen Umgangs mit Plastik sind. Es gibt Arten, die in den tiefsten und abgelegensten Stellen unseres Planeten leben und trotzdem schon heute massiv mit Plastik kontaminiert sind. Plastik ist in der Luft, die wir atmen, dem Wasser, das wir trinken und in den Tieren, die fernab der menschlichen Zivilisation leben“, kommentiert Heike Vesper, Leiterin des WWF-Zentrums für Meeresschutz. In dem Flohkrebs wurde Polyethylenterephthalat (PET) gefunden, ein Stoff der in vielen Alltagsgegenständen wie Einwegtrinkflaschen und Sportkleidung enthalten ist. „Die Plastikkrise geht uns alle etwas an, denn wir alle nutzen PET im Alltag“, so Vesper.

Der Weg des Plastiks von menschlicher Nutzung in Tiere wie E. plasticus ist lang und startet auch in Industrienationen wie Deutschland. Deutschland ist nach den USA und Japan weltweit der drittgrößte Exporteur von Plastikmüll. Der Plastikmüll endet oft in südostasiatischen Ländern mit schlechtem oder keinem Abfallmanagement. Dort kann er häufig nicht recycelt werden, sondern wird verbrannt oder landet auf Deponien – und gelangt auch von dort aus ins Meer. Im Wasser wird der Plastikmüll zu Mikroplastik zerkleinert, verteilt sich und wird von Tieren wie E. Plasticus aufgenommen.

„Um die globale Plastikflut zu stoppen, braucht es eine globale Lösung. Der WWF setzt sich daher für ein internationales Abkommen ein, das weltweit die Müllreduktion und ein verbessertes Abfallmanagement gesetzlich vorschreibt. Deutschland gehört zu den Top-Verursachern von Verpackungsmüll in der Europäischen Union. Die Bundesregierung trägt deswegen auch eine besondere Verantwortung, ein solches Abkommen voranzutreiben”, so Vesper.

„Nicht alle gefundenen Exemplare der neuen Spezies E. plasticus hatten bereits Plastik im Körper. Es besteht also noch Hoffnung, dass andere Exemplare von E. plasticus ihrem Namen nicht gerecht werden und sie plastikfrei bleiben. Dafür muss Umweltministerin Svenja Schulze sich allerdings nachdrücklich auf internationaler Ebene für ein Abkommen gegen Plastikmülleintrag in die Meere einsetzen.“

Pro Minute gelangt eine LKW-Ladung Plastikmüll in die Weltmeere. Um diese ungeheure Plastikflut einzudämmen, hat der WWF eine weltweite Petition gestartet. Auf der Seite wwf.de/plasticus können Unterstützer:innen die Staatsoberhäupter der Welt auffordern, sich für ein internationales Abkommen gegen den Plastikeintrag in die Meere einzusetzen.

Hintergrund

Der im Flohkrebs gefundene Kunststoff PET wird unter anderem zur Herstellung von Einwegtrinkflaschen, Folien und Textilfasern verwendet. PET und andere Kunststoffe können sich im Meer mit Schadstoffen aus der Industrie und der Chemie verbinden, die sich in der Umwelt nur sehr langsam abbauen. Mikroplastikpartikel gelangen problemlos in die Körper von Meerestieren. Welche konkreten Auswirkungen das hat, ist noch nicht ausreichend erforscht. Doch eines ist sicher: Plastik enthält oft auch Zusatzstoffe wie Weichmacher und Flammschutzmittel, die den Meeresbewohnern schaden und durch die Nahrungskette auch den Menschen erreichen können.

 

Aufnahme
WWF Deutschland

KONTAKT
Rebecca Gerigk
Pressestelle WWF
Tel: 030-311777-428
rebecca.gerigk@wwf.de


Quelle
WWF Deutschlands
05. März 2020


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Bayern: Forschungsprojekt zur Wildkatze
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In der Aufnahme von Johannes Rother
  • Wildkatze bei der Fellpflege
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Der Zaunkönig
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Der Zaunkönig

05/06.03.2020

Deutschland
. In Deutschland weit verbreitet zeigt sich einer der kleinsten unserer heimischen Vogelarten. Besonders in der Nähe von Fließgewässern aller Art, ist der immer in emsiger Bewegung befindliche Singvogel gerne anzutreffen.Durch seine bodennahe Lebensweise ist er flink im Gesträuch weggetaucht.
Brutbeginn ist der April. Sein kugelförmiges Moosnest wird ebenfalls in Bodennähe platziert. Jedoch frequentiert er für seinen Reproduktionsort auch andere Plätze. Pro Jahr finden 2 ( 3 ) Bruten statt.Bevorzugte Nahrung sind Insekten, Spinnentiere und Wurmartige.


In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Zaunkönig im März
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Wettbewerb für Landwirte in Oberfranken ausgeschrieben
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Ackerwildkräuter gesucht! Wettbewerb für Landwirte in Oberfranken ausgeschrieben

05/06.03.2020

Blütenvielfalt am Acker: Ob ökologischer oder konventioneller Anbau – Mitmachen und anmelden
bis zum 20. April 2020 lohnt sich beim diesjährigen Ackerwildkraut-Wettbewerb des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL) e.V., der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), des Bioland-Verband und dem BUND Naturschutz in Bayern (BN). Zum vierten Mal suchen die Veranstalter den artenreichsten Acker, dieses Mal in Oberfranken.

Ackerwildkräuter wie Rittersporn, Kornrade und Lämmersalat waren durch viele Jahrhunderte bunte Begleiter der Nahrungsmittelerzeugung auf den Äckern. Der zunehmende wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft führt seit Jahrzehnten dazu, dass Äcker auf nährstoffarmen Böden aufgegeben und bewirtschaftete Äcker durch den Einsatz von Kunstdüngern und Herbiziden intensiviert wurden. Fruchtfolgen sind vergleichsweise einseitig geworden.

Diese Faktoren tragen zu einem immer stärkeren Artenschwund im Lebensraum Acker bei. „Der Verlust an Ackerwildkräutern führt auch zu Verlusten bei den bestäubenden und auf Ackerwildkräuter spezialisierten Insekten, wie z.B. Wildbienen. Der Lebensraum Acker verarmt leider zunehmend, so dass auch die Vögel der Feldflur immer weniger Nahrungsgrundlage haben, und auch hier drastische Rückgänge stattfinden“, erläutert Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin.
Ziele des Wettbewerbs

Ziel des Wettbewerbs ist es, diesen oft unscheinbaren Arten wieder mehr Beachtung zu schenken. „Prämiert werden Äcker, auf denen zwischen der Feldfrucht auch noch seltene Ackerwildkräuter wachsen. Sie können einen sehr wertvollen, bisher unterschätzten Beitrag zur Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen liefern. Der Ackerwildkraut-Wettbewerb kann aufzeigen, wie sich Interesse am Naturschutz und Landwirtschaft vereinen lassen,“ so Maike Fischer, Projektleiterin beim DVL.

Manfred Rauh, Geschäftsführer beim Landschaftspflegeverband (LPV) Lichtenfels ergänzt dazu: „Wir möchten Landwirtinnen und Landwirte auszeichnen, die einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung von Ackerwildkräutern leisten“.
Kartierer nimmt Artenvielfalt auf

Zwei getrennte Wertungssysteme für ökologische und konventionelle Erzeuger ermöglichen allen Landwirten, sich trotz unterschiedlicher Produktionsweisen für den Wettbewerb zu qualifizieren. Die Veranstalter freuen sich über die Anmeldung jedes landwirtschaftlichen Betriebs in Oberfranken, der seltene Arten in seinem Acker vermutet. Ein Mitarbeitender des Projektteams wird im Frühsommer alle gemeldeten Ackerflächen kartieren, und sich dazu vorab mit der Landwirtin oder dem Landwirt in Verbindung setzen. Die erhobenen Daten werden den Landwirten zur Verfügung gestellt und vertraulich behandelt.

Anmeldefrist 20. April 2020

Anmeldeformulare liegen bei den Ämtern für Landwirtschaft und den Landschaftspflegeverbänden aus. Eine Anmeldung ist bis zum 20. April erforderlich, z.B. online unter www.lfl.bayern.de/Ackerwildkraut-Wettbewerb – wobei nur die ersten 50 Anmeldungen berücksichtigt werden können.

In beiden Kategorien gibt es für den jeweils 1. und 2. Platz Gutscheine für einen Aufenthalt im Biohotel im Wert von 300 € und 200 €, die Drittplatzierten und alle weiteren Preisträger erhalten Sachpreise und eine Artenliste ihres Ackers. Die Prämierung der Siegeräcker findet am 16. September 2020 im Wettbewerbsgebiet statt.
Hintergrund

Zum Hintergrund des Wettbewerbs erläutert Dr. Franziska Mayer vom Institut für Agrarökologie der Landesanstalt für Landwirtschaft: „Wir sind dafür verantwortlich, die Pflanzenarten weiter zu erhalten, für die wir durch unsere Landwirtschaft erst den passenden Lebensraum geschaffen haben: unsere Ackerwildkräuter. Ihre Vielfalt ging in den letzten Jahrzehnten allerdings immer stärker zurück und viele gehören inzwischen zu den seltenen und gefährdeten Pflanzenarten.“ Vor sechs Jahren begann der Wettbewerb im Bezirk Unterfranken und folgte dann im zweijährigen Rhythmus mit zunehmender Teilnehmerzahl in der Oberpfalz und in Niederbayern. In diesem Jahr zeigt sich Bürgermeister Bernhard Storadtaus Ebensfeld, der selbst Biobauer ist, sehr erfreut, dass der Wettbewerb in diesem Jahr in der Region Oberfranken ausgetragen wird.

„Wir hoffen auf eine rege Teilnahme, denn natürlich geht es uns nicht nur um die Sieger! Für jeden Bauern ist es eine tolle Chance zu erfahren, was auf seinen Äckern wächst und die eine oder andere schöne Überraschung zu entdecken!“ spricht Katharina Schertler von Bioland die Betriebe an.

Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BUND Naturschutz, 0911/81878-20;
Franziska Mayer, LfL, 08161/71-5821;
Maike Fischer, DVL, 0981 / 1800 99-17,
Katharina Schertler, Bioland Bayern,  0821/34680-121

Das Projekt Ackerwildkraut-Wettbewerb wird gefördert vom Bayerischen Naturschutzfonds aus Mitteln der GlücksSpirale, der Regierung von Oberfranken aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Quelle
BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (BN)
Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de

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In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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NABU: Kriegsmunition in Nord- und Ostsee muss naturverträglich geborgen werden
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NABU: Kriegsmunition in Nord- und Ostsee muss naturverträglich geborgen werden

  • Krüger, Lemke und Schwabe fordern nationale Strategie von Bund und Ländern

05/06.03.2020
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Berlin – Bei einem Parlamentarischen Frühstück zum Thema Altlasten in Nord- und Ostsee haben NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, Grünen-Politikerin Steffi Lemke und SPD-Politiker Frank Schwabe eine nationale Strategie von Bund und Ländern gefordert, um die Kriegsmunition schnell und sicher zu bergen.

Krüger, Lemke und Schwabe hatten mit 30 Vertretern aus Politik, Behörden und Wissenschaft erörtert, welche Gefahren für Mensch und Umwelt durch die bis zu 1,6 Millionen Tonnen Kriegsaltlasten in unseren Meeren bestehen. Erst im November 2019 hatte die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern gefordert, um die Altlasten aus zwei Weltkriegen in Nord- und Ostsee zu beseitigen.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „75 Jahre nach Kriegsende korrodieren Munitionshüllen und entlassen riesige Mengen krebserregender Schadstoffe ins Meer. Diese können beim Verzehr von Fisch auch auf unseren Tellern landen. Wir müssen jetzt so schnell wie möglich die erste naturverträgliche Bergungskampagne starten. Die Kapazitäten für die Verbrennung oder gezielte Detonation von Altmunition über Wasser müssen dringend ausgebaut werden. Es ist Zeit für eine gemeinsame nationale Strategie von Bund und Ländern für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem gefährlichen Erbe zweier Weltkriege.“
 
Steffi Lemke (Grüne): „Bisher fehlt es Bund und Ländern an einer Strategie und naturverträglichen Verfahrensweisen im Umgang mit Munitionsaltlasten in der gesamten Nord- und Ostsee. Ich fordere alle Beteiligten auf, in einem anstehenden Abstimmungsverfahren zwischen Bund, Behörden und Ländern, Fragen der nord- und ostseeweiten Bergung von Munitionsaltlasten zu klären und die Bergung systematisch anzugehen. Dafür sind zusätzliche Finanzmittel des Bundes und eine bessere technische Ausstattung der Behörden unabdingbar.“
 
Frank Schwabe (SPD): „Bei den Munitionsaltlasten in den Meeren handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine tickende Zeitbombe. Das Thema wird mit Macht auf die Tagesordnung drängen und ist ein nationales wie internationales Problem. Bund und Länder müssen jetzt Zuständigkeiten klären und Untersuchungen sowie Bergung mittelfristig organisatorisch und finanziell regeln.“
 
Mehr Infos: www.NABU.de/munition-im-meer/
 
 
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Mobil +49 (0)152.09202205, E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de  
 
 Quelle
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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 16/20 | 4. MÄRZ 2020
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Umwelt/Meeresschutz


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Dietmar Schulz

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Wolf wieder sesshaft in Hessen
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Wolf wieder sesshaft in Hessen

04/05.03.2020

  • Gennachweis bestätigt standorttreue Wölfin im Vogelsberg

„Hessen hat wieder einen sesshaften Wolf, nachdem die Art hier sehr lange Zeit ausgerottet war. Das hat die Genprobe eines am Ortsrand von Unter-Seibertenrod im Vogelsberg gerissenen Rehes ergeben. Vielen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sowie den Weidetierhaltern in Hessen bereitet die Rückkehr des Wolfs Sorgen. Ich nehme die Befürchtungen sehr ernst und setze mich für Rahmenbedingungen ein, die den Umgang mit dem Wolf für alle tragbar machen.

Dazu gehört der Wolfsmanagementplan des Landes, die größtmögliche Aufklärung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Weidetierhalter insbesondere der Schaf- und Ziegenhalter“, berichtet Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
„Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter stehen durch die Rückkehr des Wolfes vor allem vor zusätzlichen wirtschaftlichen Herausforderungen und einer großen emotionalen Belastung. Wir wollen sie so gut wie möglich unterstützen, denn ihre Leistungen für die Landschaftspflege sind unentbehrlich. Ein guter Herdenschutz ist von zentraler Bedeutung, um Wolfsangriffen vorzubeugen. Deshalb haben wir die Herdenschutzprämie bereits in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar aufgestockt und die Förderkonditionen verbessert. Sollte es trotz Grundschutz-Maßnahmen zu einem Wolfangriff auf eine Herde kommen, gleichen wir Schäden unbürokratisch und vollständig aus. Darüber hinaus sollen noch in diesem Jahr 1 Million Euro für eine einkommenswirksame pro-Kopf Weidetierprämie zur Verfügung gestellt werden, um die angespannte Situation insgesamt für die Schäfer zu verbessern. Bei Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten oder die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sodass Gefahr besteht, dass sie ernste wirtschaftliche Schäden anrichten, dürfen erschossen werden.“, ergänzt Hinz.

Bei dem sesshaften Wolf handelt sich um ein weibliches Tier, das sich nun seit mindestens einem halben Jahr im Vogelsberg aufhält. Die Wölfin wurde durch das Wolfsmonitoring des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstmalig vor einem Jahr in der Nähe von Bad Hersfeld per Gennachweis an einem Reh registriert. Anschließend zog die Wölfin weiter in den Vogelsberg, wo sie in der Gegend um Ulrichstein wiederholt genetisch nachgewiesen wurde, zunächst anhand einer Kotprobe vom 12. Juli 2019. Zwischen September und November 2019 wurde diese „Ulrichsteiner Wölfin“ an mehreren Wildtier-Rissen genetisch erfasst, auch an zwei toten Kälbern hinterließ sie Speichelspuren. Nun konnte das Tier erneut anhand einer Genprobe nachgewiesen werden, damit gilt diese Wölfin im Vogelsberg als standorttreu.

„Für den Artenschutz in Hessen ist die Beobachtung eines sesshaften Wolfes eine gute Nachricht. Viele Nachbarländer haben in den letzten Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht, daher war diese Entwicklung absehbar.“ sagte Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG. „Bisher haben wir im hessischen Wolfsmonitoring nur einzelne Tiere auf Wanderschaft registriert, nun scheint sich erstmals seit dem Wolf im Reinhardswald wieder ein Tier bei uns in Hessen niederzulassen,“ so Schmid.
Rückkehr des Wolfs nach Hessen

Im Jahr 2008 war erstmals seit der Ausrottung im 19. Jahrhundert wieder ein Wolf in Hessen nachgewiesen und gleich sesshaft geworden, damals im Reinhardswald – der Rüde wurde allerdings 2011 tot aufgefunden, ohne dass ein weibliches Tier zugewandert war. Ein Rudel konnte sich deshalb nicht bilden.

Sollte die nun als sesshaft registrierte Ulrichsteiner Wölfin in diesem Gebiet bleiben und ein männliches Tier zuwandern, könnte sich erstmals ein Rudel bilden. Da derzeit vermehrt Wölfe aus anderen Bundesländern nach Hessen zuwandern – 2019 verzeichnete das HLNUG acht verschiedene Individuen – ist die Wahrscheinlichkeit diesmal größer als noch vor zehn Jahren.
Herdenschutz und Entschädigung

Die Herdenschutzprämie ist eine Förderung für Schaf- und Ziegenhalter, die den Arbeitsmehraufwand bei der Absicherung von Weidezäunen unterstützt. Dafür stellt das Landwirtschaftsministerium jährlich 500.000 Euro Landesmittel bereit. Diese Prämie wurde in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar erhöht. Weidetierhalter können bereits ab 4 Tieren und einer Weidefläche von 2 Hektar einen Antrag stellen. Mit einer Antragsstellung verpflichten sich Weidetierhalter zu einem Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis mit täglichen Zaunkontrollen und einer Einzäunung mit einem Elektrozaun in Höhe von mindestens 90 cm (alternativ ein Festzaun in einer Höhe von 120 cm und zusätzlicher Elektroleitung). Dieser Mindeststandard sollte für Weidetierhalter in der Regel keinen Mehraufwand bedeuten, da er der sogenannten guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft entspricht und auch aus Gründen des Tierschutzes und aus versicherungstechnischen Gründen praktiziert werden sollte, ganz unabhängig vom Wolf.

Dieser Grundschutz für Weidetiere ist von zentraler Bedeutung, um das Risiko von Wolfsangriffen deutlich zu verringern. Vor allem der Bodenabschluss und die Stromführung sind wichtig. Damit können Wölfe abgeschreckt werden. Alle Weidetierhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) steht den hessischen Weidetierbetrieben außerdem beratend zur Seite.

Bisher gibt es in Hessen nur wenige einzelne Wölfe. Sie ernähren sich überwiegend von Schalenwild, Angriffe auf Tierhaltungen sind die Ausnahme. Sollte es trotz Herdenschutz in Hessen zu einem Schaden durch einen Wolf kommen, erhalten die betroffenen Weidetierhalter unbürokratisch Entschädigung.
Außerdem können Weidetierhalter von weiteren Förderprogrammen für die Landwirtschaft profitieren:

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe: Die Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung dar. Sie gleichen die im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aus, werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Im Rahmen dieses Programms werden verschiedene Prämienkomponenten gewährt, wie z.B. eine Basisprämie von 176 Euro pro Hektar. Für die Erbringung von Umweltleistungen werden zusätzlich zur Basisprämie weitere 85 Euro pro Hektar ausgezahlt.

HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen): Landwirte, wie auch Weidetierhalter, erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. 2019 hat Hessen hierfür rund 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Ausgleichszulage (AGZ): Die Ausgleichszulage ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in den sogenannten benachteiligten Gebieten. Schaf- und Ziegenhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt. Die Standorte zeichnen sich z.B. durch Hangneigungen, besondere klimatische Voraussetzungen oder auch geringe Bodenqualitäten aus. Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Bei den Fördermitteln handelt es sich überwiegend um EU-Gelder. 2019 wurden 18 Millionen Euro Ausgleichszulage in Hessen ausgezahlt.

Tierbezogene Prämie bei besonderen Nutztierrassen: Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Neben den beiden bodenständigen Rinderrassen werden zwei Schafrassen sowie eine Ziegenrasse gefördert. Hessen leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Folgende Nutztierrassen sind Teil des Programms: Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf und Weiße Deutsche Edelziege.
Hintergrund Monitoring und Genproben

Die bundesweiten Standards im Wolfsmonitoring sehen vor, dass ein Wolf, der über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region genetisch nachgewiesen wird, als territorial, also sesshaft zu bezeichnen ist. Alle Proben im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings werden an das nationale Referenzzentrum für Wolfsgenetik, das „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“ in Gelnhausen, geschickt und dort ausgewertet. Jedes Tier erhält bei der Individualisierung durch die Genanalyse eine Kennzeichnung durch ein Laborkürzel – die „Ulrichsteiner Wölfin“ trägt das Kürzel GW1166f (GW = Grauwolf, 1166 = Labornummer, f= weiblich).

    Links:
    Weitere Informationen zum Thema Wolf finden Sie auf der Homepage des HLNUG
    Unseren FAQ zum Wolf finden Sie hier

In der Aufnahme
Sesshafte Wölfin im Vogelsberg
© HLNUG

Quelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Telefon:
+49 611 815 1020
Telefax:
+49 611 815 1943
E-Mail:
pressestelle@umwelt.hessen.de


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„Investition in den Naturschutz sichert Artenvielfalt“
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Lies: „Investition in den Naturschutz sichert Artenvielfalt“
- Umweltministerium stellt weitere 9,8 Millionen Euro bereit -

04/05.03.2020

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz stellt insgesamt 9,8 Millionen Euro für noch weiterreichenden Naturschutz zur Verfügung. Mit dem Geld sollen unter anderem landwirtschaftliche Flächen gekauft und dadurch neue Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Insekten entwickelt beziehungsweise wiederhergestellt werden.

„Das ist ein wichtiger Schritt“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „aber noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Wir müssen mit Blick auf den Erhalt der biologischen Vielfalt in Niedersachsen am Ball bleiben und auch in Zukunft genügend Geld zur Verfügung stellen.“
In den Insektenschutz sollen jetzt fünf Millionen Euro investiert werden. Aus diesem Topf können Kommunen, Naturschutzverbände und Landwirte Flächenankäufe finanzieren, um Lebensräume für Insekten und Pflanzen zu entwickeln. Aber auch das Anlegen von Feldgehölzen oder Feuchtbiotopen oder die Wiedervernässung von Flächen kann gefördert werden. „Wir wollen und brauchen mehr Insektenschutz“, so Minister Lies. Dazu müssten Biotope besser vernetzt und für selten gewordene Tiere und Pflanzen erhalten werden. Lies: „Nur so können wir auf lange Sicht dem Verlust der Artenvielfalt entgegenwirken.“

Außerdem stehen für den sogenannten „Grunderwerb in Schutzgebieten“ 4,8 Millionen Euro bereit, aus denen Kommunen und Naturschutzverbände ebenso Flächen ankaufen können, um darauf Biotope zu entwickeln oder sie mit landwirtschaftlichen Flächen, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, zu tauschen.

Auch der Niedersächsische Landkreistag (NLT) befürwortet und unterstützt die Pläne des Umweltministeriums. NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nimmt aber auch das Land und den Landtag in die Pflicht: „Wir brauchen insgesamt eine weit bessere Finanzierung, um den europäischen Natura 2000-Verpflichtungen gerecht zu werden. Die jetzt bereitgestellten Mittel stellen einen Anfang dar. Wir hoffen, mit diesen Geldern die Erschwernisse für die Landwirtschaft bei der Ausweisung von Schutzgebieten ein Stück weit auffangen zu können. In den kommenden Jahren muss das Land die Maßnahmenplanung und -umsetzung wesentlich stärker unterstützen als bisher angedacht.“

Die Mittel werden im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) bereitgestellt und setzen sich zusammen aus 5,9 Millionen Euro des Bundes und weiteren 3,9 Millionen Euro des Landes Niedersachsen. Die Förderung ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie ländliche Räume.

Antragsteller können Kommunen, Verbände oder Landwirte sein. Weitere Informationen finden sich unter: www.nlwkn.niedersachsen.de/gak.

Quelle

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de


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Deich-Durchstich in Bresewitz
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Deich-Durchstich in Bresewitz

04/05.03.2020

  • Salzwiesen erobern die Polder zurück. / WWF: Anpassung an Klimawandel
Ostsee (C) Annika MagdorfOstsee (C) Annika Magdorf

Am Dienstag wurde der Deich in Bresewitz (Mecklenburg-Vorpommern) durchstochen. Damit strömt seit 50 Jahren das erste Mal wieder Wasser aus dem Barther Bodden über die ausgedeichten Moore und Salzwiesen. Das Projekt vom WWF Deutschland in Kooperation mit der OSTSEESTIFTUNG ist Teil des Verbundvorhabens „Schatz an der Küste“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt.

Die Renaturierung von Küstenüberflutungsräumen macht sie anpassungsfähiger gegenüber den Folgen der der Klimakrise -und ist zugleich auch Klimaschutz: Durch die Deich-Rückverlegung werden zukünftig 2.600 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr eingespart.  Außerdem sind Salzwiesen wertvolle Lebensräume von seltenen Tier- und Pflanzenarten wie Uferschnepfen und Strandastern. Damit wird auch das Ziel, die Biodiversität in Deutschland zu erhalten, verfolgt.

Neben der Wiederherstellung von Lebensräumen schützt die Ausdeichung auch vor dem steigenden Meeresspiegel. „Der Meeresspiegel wird auch an der Ostsee steigen. Eine Entwicklung, die der 2.000 Kilometer langen Küstenlinie Mecklenburg-Vorpommerns zu schaffen macht“, warnt Christoph Heinrich, Vorstand vom WWF Deutschland. „Moore und Salzwiesen schützen die umliegenden Gemeinden, weil sie hohe Wellen bremsen und abschwächen, bevor sie den neuen Damm erreichen. Außerdem schwappen die gelegentlich auftretenden Hochwässer frische Nährstoffe und Sand über das Grünland. So können die Wiesen parallel zum Meeresspiegel langsam in die Höhe wachsen.“

Die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft in dem Projekt bezeichnete Heinrich als beispielgebend. Die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen soll erhalten bleiben, indem sie als Salzgrasland genutzt werden. Das würde die erhofften Effekte sogar verbessern: „Trampelndes Vieh treibt den Sauerstoff aus dem Boden und verdichtet diesen zu Torf, der viel Wasser einlagert und somit die Wiese schneller in die Höhe wachsen lässt.“

Die Vorpommerschen Boddenlandschaften gehören zu den artenreichsten Regionen Deutschlands. Das Projektgebiet umfasst 1.210 km². Die Artenvielfalt dort soll auch langfristig erhalten bleiben.

 
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen dieser Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Das Verbundvorhaben Schatz an der Küste wird vom Bundesamt für Naturschutz im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.

 


Weitere Informationen:

  • https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm

  • www.schatzküste.com



Kontakt:
Roland Gramling
Pressestelle
Tel.: 030 311 777 425
Roland.Gramling@wwf.de

Quelle
WWF
03. März 2020


Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Artenschutz in Franken®  
Kritik an Fällungen im Naturschutzgebiet
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Kritik an Fällungen im Naturschutzgebiet:„Ordnungsgemäß“ heißt nicht naturnah!

04/05.03.2020

Auch in Naturschutzgebieten ist kein Baum sicher vor Harvester und Kettensäge – nicht einmal im Umfeld des Nationalen Naturmonuments Weltenburger Enge.

Bayern. „Im Zuge der ‚ordnungsgemäßen Forstwirtschaft‘ wurden bis Ende Februar in den Schutzgebieten Weltenburger Enge und Hirschberg/Altmühlleiten wie in jedem normalen Forst Bäume ,geerntet‘“, sagt der LBV-Waldreferent Dr. Christian Stierstorfer.
Der LBV fordert, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: „In Naturschutzgebieten, aber auch in europäischen Natura-2000-Gebieten, muss die Natur endlich Vorrang haben. Die Naturwälder sollen sich weitgehend ohne forstliche Nutzung entwickeln können“, so der Biologe.


Quelle
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.


In der Aufnahme des Artenschutzes in Franken
  • an zahlreichen Stellen des Freistaats erkennen wir eine Zunahme des Holzeinschlages - vielfach eine Katastrophe für den Artenschutz
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Ein Rettungskorridor für kleine Hüpfer und Krabbler
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Ein Rettungskorridor für kleine Hüpfer und Krabbler

03/04.03.2020

Franken. Gerade noch rechtzeitig vor dem Beginn der Amphibienmassenwanderung zu ihren Laichgewässer und wieder zurück in die Sommerlebensräume konnten von engagierten Mitmenschen die schützenden Leitzäune installiert werden.

Aufgrund des intensiven Engagements des Artenschutzes in Franken wurde ein Brennpunkt des Amphibiensterbens in den Fokus genommen um hier das sinnlose Sterben zu stoppen. Unterstützt werden wir hier von zahlreichen Projektpartnern und darauf sind wir besonders stolz denn nur gemeinsam können Projekte dieser Art nachhaltig installiert werden.
Entlang der Staatsstraße bei Trabelsdorf / Triefenbach im Landkreis Bamberg wurde die Zu/Rücklaufstrecke auf einer Länge von mehreren hundert Metern bestmöglich abgesichert. Wir werden mit dem Einsatz wohl den "Ausfall“ von Erdkröte, Grasfrosch & Co. um über 85% reduzieren können und hierauf sind wir sehr stolz.Denn noch vor wenigen starben über 80% der Amphibien beim Versuch die Staatsstraße zu überqueren um in ihre Laichgewässer zu kommen.

Begleiten Sie uns bei der Entwicklung dieses wertvollen Projektes zur nachhaltigen Sicherung der Artenvielfalt in unserem Land.

Artenschutz in Franken®  
NABU: Jeden Tag verschwinden 150 Arten
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NABU: Jeden Tag verschwinden 150 Arten

03/04.03.2020

Krüger zum Tag des Artenschutzes: Bundesregierung muss handeln, bevor es zu spät ist
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Berlin – Was haben Smaragdeidechse, Grüne Mosaikjungfer und Schweinswal gemeinsam? Alle drei stehen auf der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Liste und sind gefährdet. Zum Internationalen Tag des Artenschutzes am 3. März macht der NABU auf die besorgniserregende Entwicklung der Artenvielfalt in Deutschland und der Welt aufmerksam.

„Das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten schreitet fast eintausend mal schneller voran als die Entstehung neuer Arten“, sagt NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Es ist das sechste große Artensterben in der Geschichte der Erde – doch diesmal sind nicht Naturkatastrophen, sondern der Mensch die Ursache.“

Pro Tag verschwinden etwa 150 Arten von unserem Planeten – für immer. In Deutschland gilt der Schweinswal nach der Roten Liste der bedrohten Tierarten als stark gefährdet. Laut aktuellem FFH-Bericht wird sein Erhaltungszustand als schlecht bewertet. Gleiches gilt für die Smaragdeidechse, die Geburtshelferkröte, das Graue Langohr oder den Schwarzen Apollofalter: Ganze 74 Prozent der Tier- und Pflanzenarten der FFH-Liste sind in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand.
 
Auch der Vogelschutzbericht zeigt die dramatische Entwicklung. So sind die Bestände der Feldvögel seit 1980 um 34 Prozent, das heißt um 10,2 Millionen Brutpaare gesunken. Die Population der Feldlerche etwa ist um 55 Prozent zurück gegangen, die des Rebhuhns um 91 Prozent, die des Kiebitzes um 93 Prozent.
 
Die Ursachen sind Zerstörung von Lebensräumen und die zunehmende Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden. In Deutschland spielt dabei die industrielle Landwirtschaft eine große Rolle. „Wir benötigen dringend eine Weichenstellung hin zu einer naturverträglicheren Landwirtschaft. Dazu muss sich die Bundesregierung endlich bekennen, bevor es zu spät ist“, so Krüger.
 
Für Rückfragen:

Sebastian Kolberg, NABU-Artenschutzexperte, Tel. 030-284984-1635, E-Mail: Sebastian.Kolberg@NABU.de  
 

Quelle
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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 14/20 | 2. MÄRZ 2020
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Umwelt/Artenschutz

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In der Aufnahme von Ulrich Rösch

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Tag des Artenschutzes (3. März) Koala, Eisbär, Mensch
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Tag des Artenschutzes (3. März) Koala, Eisbär, Mensch

03/04.03.2020

Alarmierendes Artensterben: WWF fordert mehr Schutz für Biodiversität

Rund eine Million Arten könnten innerhalb der nächsten Jahrzehnte aussterben. Davor warnt der WWF Deutschland zum Tag des Artenschutzes am 3. März. Der WWF spricht vom „größten Artensterben seit dem Ende der Dinosaurierzeit“. Das zeigen auch die Zahlen der Roten Liste: von mehr als 112.000 untersuchten Arten werden mehr als 30.000 als gefährdet geführt.

Das Artensterben ist nach WWF-Einschätzung neben der Klimakrise die größte Bedrohung weltweit. „Artensterben und Erderhitzung sind zwei Seiten einer Medaille und auf engste mit einander verwoben. Da viele Ökosysteme zum Beispiel wichtige Kohlenstoffspeicher sind, ist der Erhalt der Biodiversität auch ein wichtiger Teil des Klimaschutzes“, so Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz vom WWF Deutschland.
Ein Beispiel für diese Zusammenhänge sei der Koala. Seit 1996 haben sich dessen Bestände um fast ein Drittel verringert, mancherorts gibt es sogar Rückgänge um 80 Prozent. Die katastrophalen Waldbrände 2019/2020 setzten der Art ebenfalls dramatisch zu. Darüber hinaus wurden riesige Mengen Kohlenstoff freigesetzt, die weiter zur Erderhitzung beitragen, die wiederum selbst ein Faktor ist, der die Waldbrände begünstigte – ein Teufelskreis.  

Von der Klimakrise sind auch die Eisbären betroffen. Vier Eisbär-Bestände sind wegen der Erderhitzung im deutlichen Rückgang, um bis zu 40 Prozent seit 2004. Das Meereis schwindet. Mit Folgen, nicht nur für die Bären, sondern auch für das Weltklima, da Eis mehr Sonnenlicht reflektiert, als Wasser. Wissenschaftler sprechen von der sogenannten „Eis-Albedo-Rückkopplung“.  Regierungsvertreter Kanadas, Dänemarks, Norwegens, Russlands und der USA kommen daher diese Woche zu einer internationalen Eisbärkonferenz auf Spitzbergen zusammen, um über den gemeinsamen Schutz der Eisbären und des arktischen Ökosystems zu beraten.

„Die Folgen des Artensterbens sind überhaupt nicht abschätzbar. Schließlich ist Artenvielfalt die Grundlage für die funktionierenden Ökosysteme, von denen wir Menschen am Ende selbst abhängen. Artenvielfalt bildet unser aller Lebensgrundlage“, warnt Heinrich.  Das Jahr 2020 könnte, so seine Einschätzung, zum Wendepunkt für die biologische Vielfalt werden.

Bei der diesjährigen UN-Biodiversitätskonferenz (CBD) im Oktober wird eine neue 10-Jahrestrategie verhandelt. Die soll dazu führen, dass sich die globale Politik und Wirtschaft bis 2030 auf ein „Leben in Harmonie mit der Natur“ ausrichten. Der WWF fordert daher, den gesetzlichen Rahmen für mehr Arten- und Biodiversitätsschutz zu schaffen und die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln zu fördern. Gleichzeitig müssen naturschädliche Subventionen beendet und Schutzgebiete stärker finanziert werden. In dem Schutz bestehender Ökosystemen und der Renaturierung bereits zerstörter Gebiete sieht der WWF den „Schlüssel zum Erhalt der Artenvielfalt“.

Kontakt:
Roland Gramling
Pressestelle
Tel.: 030 311 777 425
Roland.Gramling@wwf.de

Quelle
WWF
02. März 2020


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Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Johannes Rother

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LBV - Kartierer gesucht!
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Das Monitoring häufiger Brutvögel startet in die neue Saison – Kartierer gesucht!

03/04.03.2020

Trotz der derzeit noch kalten Temperature
n haben die Vorbereitungen für die Brutzeit bei vielen Arten bereits begonnen. Am 10. März beginnt die Kartiersaison des Monitorings häufiger Brutvögel.

Seit 1989 werden die Bestandsentwicklungen aller häufigen Brutvogelarten mithilfe standardisierter Methoden überwacht, um u.a. die Frage „Wie entwickeln sich die Brutbestände weit verbreiteter, häufiger Vogelarten?“ beantworten zu können.

Seit 2004 finden die Erfassungen auf 1x1 km-großen Probeflächen statt, auf denen zwischen März und Juni 4 Begehungen entlang einer ca. 3 km langen Route durchgeführt werden.


Quelle
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.

In der Aufnahme von Sieghart Mair
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Nature meets technology
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Natur meets technology

02/03.03.2020

Mecklenburg - Vorpommern / Rügen. Ein Gemeinschaftsprojekt starten wir vom Artenschutz in Franken derzeit gemeinsam mit der DRK-Kindertageseinrichtung in Garz auf Rügen das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Bestandteil des innovativen Projekts ist ein Teil der sich im Erdreich verbirgt - die Trägerkonsole die alleine über 1,5 Zentner auf die Waage bringt.

Mehr zum Projekt in den kommenden Wochen hier auf unserer Internetpräsenz

In der Aufnahme
Eigentlich unsichtbar ... die Trägerkonsole die fest im Erdreich verankert wird um nachfolgend den "Umweltbaum" zu tragen.
Artenschutz in Franken®  
Wir besuchen den Eller Forst
Bild zum Eintrag (1020330-160)
Naturschutzgebiet Eller Forst

02/03.03.2020

Düsseldorf / NRW. Im Südosten der Stadt Düsseldorf schön eingebettet zwischen den Gemeindeteilen Eller, Vennhausen und Unterbach liegt das wohl älteste Naturschutzgebiet der Stadt Düsseldorf.

Der Eller Forst.Schon im Jahr 1935 wurden Teile des Gebietes unter Schutz gestellt und wir haben diesen im Zusammenhang mit einem Artenschutzprojekt vor wenigen Tagen besucht.


In der Aufnahme
  • Alte Eiche im Forst
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Einblicke in den (aufgelichteten) Steigerwald
Bild zum Eintrag (1020324-160)
Einblicke in den Steigerwald

02/03.03.2020

Nördlicher Steigerwald. Wir begehen regelmäßig die Wälder des Steigerwaldes und konnten somit auch Anfang März einige intensiven Eindrücke mitbringen.

Vor wenigen Tagen durchzog ein mehr oder minder schweres Sturmsystem die Region und hatte auch seine Spuren in den in unseren Augen zunehmed aufgelichtet "nachhaltig bewirtschafteten Wäldern" hinterlassen.

In der Aufnahme
  • Spuren des letzten Sturms der in den Wäldern seine Spuren hinterlassen hat.
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Stehen in der Startposition
Bild zum Eintrag (1020318-160)
Stehen in der Startposition

01/02.03.2020

Franken. Mit großer Intensität wurden und werden die Amphibienschutzeinrichtungen durch die Mitarbeiter der Straßenämter, Landkreise und der Gemeinden installiert wir selbst unterstützen diese Maßnahmen auch durch die Bereitstellung von eigenem Schutzmaterial.

Gerade in den vergangenen Tagen hatte es in Franken nochmals intensiven Schneefall gegeben und damit konnten wir gemeinsam noch etwas Zeit gewinnen bevor wir dann mit der intensiven Betreuung der Übergänge starten.Wir rechnen damit das bis Ende dieser Woche alle Zäune gestellt und damit alle uns zur Verfügung stehenden, möglichen Voraussetzungen zur Amphibiensicherung geschaffen wurden.
Artenschutz in Franken betreut innerhalb von 6-8 Wochen rund 30.000 - 50.000 Amphibien an insgesamt 12 Übergängen die sich über mehrere fränkischen Regierungsbezirke erstrecken. Eine sehr spannende Zeit die von vielen Mitgliedern unserer Organisation sehr viel abverlangt. Teilweise wird für diesen Vorgang der gesamte Jahresurlaub genommen bzw. nahezu jede Minute an Freizeit investiert.

Während dieser Zeitspanne reduzieren wir gleichfalls das Engagement unseres Internetauftritts um uns voll auf den Schutz der Tiere konzentrieren zu können. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.

In der Aufnahme
Der Schutzzaun ist gestellt - die letzten Tage sah in Franken nochmals der Winter vorbei und hinterließ seine sichtbaren Spuren.
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Gleise des Artenschutzes und der Umweltbildung Schaephuysen
Bild zum Eintrag (1020312-160)
Gleise des Artenschutzes und der Umweltbildung Schaephuysen

01/02.03.2020

Ein innovatives Kooperationsprojekt des Vereins für Gartenkultur und Heimatpflege Schaephuysen e.V.  und des Artenschutz in Franken®, das von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert wird.


In der Aufnahme
Im Februar 2020 wurde mit der weiterführenden Bearbeitung der Artenschutz- und Informationsfenster das Projekt vorangetrieben. In den Aufnahmen wird die Funktion der Einheiten sehr gut sichtbar.
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Goldtakinnachwuchs Cuong im Zoo Dresden
Bild zum Eintrag (1020290-160)
Nachwuchs bei den Goldtakinen

29.02/01.03.2020

Seit dem 11. Februar gibt es im Zoo Dresden
einen kleinen Goldtakin-Bullen. Das Jungtier ist die siebte erfolgreiche Nachzucht der seltenen asiatischen Huftierart und wurde auf den Namen Cuong getauft. Nachdem Cuong die vergangenen Tage, gemeinsam mit Mutter Joko, im Stall verbracht hatte, ist er mittlerweile auf der Anlage und somit für die Besucher zu sehen.
In freier Wildbahn leben Goldtakine in der zentralchinesischen Provinz Shaanxi in Gebirgswäldern bis 4.000m Höhe, wo ihr Bestand auf weniger als 6.000 Tiere geschätzt wird. Takine werden von der Weltnaturschutzorganisation IUCN auf der roten Liste als gefährdet eingestuft.

Daher freut sich der Zoo Dresden, dass er diese Tierart seit 2013 im Bestand hat und seit 2016 erfolgreich züchtet. In Deutschland sind Goldtakine sonst nur im Tierpark Berlin zu sehen. Europaweit haben acht Zoos die gefährdete Huftierart im Bestand.


Quelle / Aufnahme
Zoo Dresden GmbH
Tiergartenstraße 1
01219 Dresden
Telefon 0351 / 47 80 60
Telefax 0351 / 4 78 06 60
E-Mail: info@zoo-dresden.de

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

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Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

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Sea Shepherd: Buckelwal im Golftümmler-Schutzgebiet gerettet
Buckelwal im Golftümmler-Schutzgebiet gerettet

09.02/01.03.2020

Gemeinsam mit den mexikanischen Behörden arbeitete Sea Shepherd unermüdlich an der Rettung eines Meeressäugers, der sich in einem illegalen Stellnetz verfangen hatte.

San Felipe, Mexiko, 24. Februar 2020
– Am Morgen des 21. Februar wurde Sea Shepherd auf einen Wal aufmerksam gemacht, der sich innerhalb des Golftümmler-Schutzgebiets im Oberen Golf von Kalifornien in lebensbedrohlicher Lage befand.
Es handelte sich um einen Buckelwal, der sich hilflos in einem illegalen Totoaba-Stellnetz verfangen hatte.

Mehr auf den Seiten von Sea Shepherd

Quelle
Sea Shepherd Deutschland e. V.
Reeder-Bischoff-Straße 18
28757 Bremen

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Das Auerhuhn-Schutzprojekt
Bild zum Eintrag (1020282-160)
Das Auerhuhn-Schutzprojekt

29.02/01.03.2020

Wanderung von Finsterau bis zum Siebensteinkopf am 7. März

Finsterau. Die Besonderheiten der Auerhühner stellt ein Ranger des Nationalparks Bayerischer Wald im Rahmen der Sonderführungsreihe „Nationalpark exklusiv“ am Samstag, 7. März, vor. Bei der Tour vom Wistlberg über die Reschbachklause zum Siebensteinkopf gibt es nicht nur Informationen über die Vögel und ihren Lebensraum, sondern auch über ihre Überlebensstrategien.

Erläutert werden außerdem die Hintergründe und die Umsetzung des Auerhuhn-Schutzprojektes und die Rolle, die der Nationalpark mit seinen Ruhezonen beim Schutz dieser Art spielt. Auerhühner sind die Charaktervögel des Bayerischen Waldes. Die Bestände dieser Raufußhuhnart sind im 19. Jahrhundert überall in Mitteleuropa zurückgegangen. Nicht überall haben sie überlebt.

Treffpunkt für die zirka fünf Stunden dauernde, kostenlose Tour ist um 10 Uhr am Langlaufzentrum in Finsterau. Es handelt sich um eine mittelschwere Wanderung, bei der zirka 250 Höhenmeter überwunden werden müssen. Gutes Schuhwerk ist erforderlich. Bei hoher Schneelage bitte Schneeschuhe mitbringen, eine Ausleihe ist möglich (bitte bei der Anmeldung angeben). Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung beim Nationalpark-Führungsservice (0800 0776650) möglichst frühzeitig, spätestens jedoch einen Tag vorher, erforderlich.

Quelle
 
Nationalpark Bayerischer Wald
Freyunger Str. 2
94481 Grafenau    Tel. (08552) 9600 – 0
Fax: (08552) 9600 -100
E-Mail: poststelle@npv-bw.bayern.de
Internet: www.nationalpark-bayerischer-wald.bayern.de

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Hautnah dabei wenn Bartgeier nisten
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GipetOnAir: die zweite Staffel

28/29.02.2020

Zweite Staffel für GipetOnAir
: Das Bartgeierpaar der Valsavarenche ist zurückgekehrt. Beobachten Sie über eine Webcam die von den Parkwächtern installiert wurde den Brutprozess.

Sehen Sie sich die die erste Folge an!


Quelle / Screenshot
PARCO NAZIONALE GRAN PARADISO
C.F. 80002210070 - P. IVA 03613870017

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Umwelt-Aschermittwoch: Artenvielfalt bleibt im Fokus
Bild zum Eintrag (1020249-160)
Umwelt-Aschermittwoch: Artenvielfalt bleibt im Fokus

28/29.02.2020

Bayern. Traditionell luden die Umweltverbände BUND Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) wieder zum Umweltpolitischen Aschermittwoch nach Niederbayern. Einst war es der Kampf um den Erhalt des Donauabschnittes zwischen Straubing und Vilshofen, der die Idee des Umweltpolitischen Aschermittwochs entstehen ließ.
Heute steht die schwindende Artenvielfalt im Fokus. Die Umweltschützer kündigten an, auf eine Umsetzung der Ziele des erfolgreichen Volksbegehrens "Rettet die Artenvielfalt" von 2019 zu pochen.


In der Aufnahme
- Der BN-Vorsitzende Richard Mergner beim Umwelt-Aschermittwoch 2020 in Deggendorf (Foto: Heinrich Inkoferer).

Quelle
BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (BN)
Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de

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Landwirtschaft für Ostseeschutz
Bild zum Eintrag (1020243-160)
Landwirtschaft für Ostseeschutz

28/29.02.2020

Umweltpreis:
WWF sucht „Ostsee-Landwirte 2020“/ Nationale Bewerbungsphase läuft
Deutschlands WWF-Ostseelandwirt 2019 Wilfried Lenschow (c) Sonja Ritter WWFDeutschlands WWF-Ostseelandwirt 2019 Wilfried Lenschow (c) Sonja Ritter WWF

Auch 2020 sucht der WWF die besten Meeresschützer unter den Ostseebäuerinnen und -bauern. Mit dem Titel „Ostsee-Landwirte des Jahres“ zeichnet die Umweltschutzorganisation Landwirtinnen und Landwirte aus, die den Austrag von Nährstoffen in die Gewässer mindern. Vor allem mit Stickstoff und Phosphat sind 97 Prozent der Ostsee zu stark belastet. Die Hälfte davon stammt aus der Landwirtschaft.

„Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen bereits Maßnahmen gegen die Überdüngung um. Wir wollen ihre Anstrengungen zum Schutz der Ostsee hervorheben“, so Michael Berger, Referent für nachhaltige Landwirtschaft beim WWF, zum Start der nationalen Bewerbungsphase. Die deutsche Jury setzt sich aus Vertreter:innen der Wissenschaft, des Naturschutzes, der Landesbehörden und des Bauernverbandes zusammen.

 Bis zum 03. April 2020 können sich Landwirtinnen und Landwirte aus dem Wassereinzugsgebiet der Ostsee unter www.wwf.de/ostseepreis für den deutschen Titel bewerben. Es winkt ein Preisgeld von 1.000 Euro und eine Reise zur internationalen Preisverleihung. Dort wird unter allen teilnehmenden Ostsee-Anrainerstaaten der oder die internationale Sieger:in mit einem Preisgeld von 10.000 Euro ausgezeichnet.

Den deutschen Wettbewerb gewann im letzten Jahr Wilfried Lenschow stellvertretend für die Agrargenossenschaft Bartelshagen 1. Er meint mit Blick auf den Preis: „In der Debatte über mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft werden oft nur die lautesten Stimmen gehört, und diejenigen, die sich bereits für mehr Umweltschutz einsetzen und gute Bauern sind, werden übertönt. Wir freuen uns daher, dass der WWF versucht, eben diesen Bauern eine Stimme zu geben.“ Auf internationaler Ebene siegten Kristian and Maria Lundgaard-Karlshøj aus Dänemark.

 Der WWF und die Swedbank haben 2009 gemeinsam mit dem Baltic Farmers Forum for the Environment (BFFE) und Bauernverbänden aus verschiedenen Ländern den Wettbewerb „Ostsee-Landwirte des Jahres“ ins Leben gerufen. Der WWF Deutschland schreibt den Preis zum achten Mal national aus. Teilnehmende Länder in 2020 sind Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Russland, Schweden, Weißrussland und die Ukraine.

 

Hintergrund „Todeszonen“ in der Ostsee

Durch die dauerhafte Überdüngung der Ostsee werden Zonen mit extremem Sauerstoffmangel („Todeszonen“) am Meeresgrund immer größer. Über Flüsse in die Ostsee gespülte Düngemittel wie Nitrat und Phosphat fördern das Massenwachstum von Algen und Bakterien. Sterben diese ab, werden sie von Sauerstoff zehrenden Bakterien am Meeresgrund zersetzt. Es entstehen sauerstofffreie tote Bodenzonen.


KONTAKT
Wiebke Elbe
Pressestelle WWF
Tel: 030-311777-219
wiebke.elbe(at)wwf.de
twitter.com/ElbeWWF

Quelle
WWF
27. Februar 2020


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In der Aufnahme von Klaus Sanwald

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Artenschutz in Franken®  
NABU: Kröten und Frösche wandern wieder
Bild zum Eintrag (1020239-160)
NABU: Kröten und Frösche wandern wieder

28/29.02.2020

Milder Winter sorgt für frühe Frühlingsgefühle / Autofahrer sollen Rücksicht nehmen
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 Berlin – Immer der Liebe nach:
Die frühlingshaften Temperaturen locken Frösche, Kröten, Molche und Unken in ganz Deutschland aus ihren Winterquartieren. Sie begeben sich zu ihren Laichgewässern, um sich zu paaren. Der NABU bittet darum Autofahrerinnen und Autofahrer, auf Amphibienwanderstrecken maximal 30 Stundenkilometer zu fahren. „Wegen des milden Winters hat die Wanderung in diesem Jahr einige Wochen früher begonnen. Bereits im Januar waren die ersten Kröten unterwegs“, so Sascha Schleich, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Feldherpetologie und Ichthyofaunistik. „In den kommenden Wochen steuert das Paarungsgeschehen auf seinen Höhepunkt zu.“

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen daher jetzt besonders gut aufpassen. Was viele nicht wissen: Die Tiere können nicht nur durch direktes Überfahren sterben, sondern auch wenn Fahrzeuge sehr schnell unterwegs sind. „Große Geschwindigkeit erzeugt einen so hohen Luftdruck, dass die inneren Organe von Fröschen, Kröten und Molchen platzen oder durch den Mund nach außen gestülpt werden. Die Tiere verenden qualvoll“, so Schleich. Eine umsichtige Fahrweise ist auch wegen der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer wichtig. „Der Einsatz an den Straßen wird weniger gefährlich, wenn Autofahrer Warnschilder und Tempolimits beachten – zumal die Einsätze in der Dämmerung stattfinden, wenn die meisten Tiere unterwegs sind“, so Schleich.
 
Seit vielen Jahren kämpfen Naturschützer gegen den Amphibientod an unseren Straßen. Sie stellen Fangzäune auf, tragen Kröten über die Straße und legen Ersatzlaichgewässer an. Für diese ehrenamtliche Arbeit sind zahlreiche Helferinnen und Helfer nötig. Der NABU bietet deshalb Sonderseiten zum bundesweiten Wandergeschehen an. Dort gibt es neben aktuellen Meldungen über besondere Ereignisse und seltene Arten auch eine bundesweite Datenbank, die über den Standort von Krötenzäunen und Aktionen informiert und wo Helfer gebraucht werden.
 
Aktuelle Infos zur Krötenwanderung: www.NABU.de/Kroetenwanderung
Schutzzaundatenbank:
www.amphibienschutz.de
Artenporträts: www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/amphibien-und-reptilien/amphibien/artenportraets/
 
Für Rückfragen:
Sascha Schleich, Sprecher Bundesfachausschuss Feldherpertologie und Ichthyofaunistik,
Mobil +49 (0)151-29113413, E-Mail: BFA-Feldherpetologie@NABU.de

Aufnahme / NABU - Jonathan Fieber
 

Quelle
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NABU-Pressestelle
Iris Barthel | Britta Hennigs | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1952 | -1722 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de


NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 13/20 | 28. FEBRUAR 2020
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Umwelt/Kröten



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Neu im Zoo: Addax-Böckchen und Stachelschweine
Bild zum Eintrag (1020233-160)
Neu im Zoo: Addax-Böckchen und Stachelschweine

28/29.02.2020

  • In den letzten Tagen hat sich im Frankfurter Zoo in Sachen Neuzugängen einiges getan.

In der Afrikasavanne wurde am vergangenen Mittwoch ein Addax-Jungtier geboren und gestern sind drei Stachelschweine in die ehemalige Anlage der Tammar-Wallabys eingezogen.

Nachwuchs bei den Addax-Antilopen

Bereits Mitte vergangener Woche gab es gute Nachrichten aus der Afrikasavanne, die hochbedrohten Addax-Antilopen haben Nachwuchs bekommen. Am 19. Februar brachte Mutter TOMMIE ein gesundes Böckchen zur Welt. Für das 4-jährige Weibchen ist es das zweite Jungtier. Vater ist der fünf Jahre alte Zucht-Bock PADDY.

Die ersten Tage nach der Geburt verbrachte das Jungtier noch im Stall bei seiner Mutter. Nun ist es auch auf der Außenanlage zusammen mit der restlichen Gruppe zu sehen. Da das Jungtier noch viel liegt, muss man eventuell ein bisschen suchen. Insgesamt ist die Gruppe nun auf sieben Tiere angewachsen.  

„Es gibt immer einen Anlass in den Zoo zu gehen, der Tierbestand ist durch Nachzuchten und neue Tierarten immerzu im Wandel. Mit der Nachzucht der hochbedrohten Addax-Antilopen und den Stachelscheinen hat der Zoo gleich zwei neue Highlights zu bieten“, sagt Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig.

Mit ihrem hellen Fell und den mächtigen gedrehten Hörnern sind Addax-Antilopen (Addax nasomaculatus), die auch Mendesantilopen genannt werden, sehr schön anzuschauen. Ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet war einst das nördliche Afrika, über die Sahara bis zum Sudan. Heute ist die Art vom Aussterben bedroht (Rote Liste). Aktuelle Zahlen der Weltnaturschutzunion (IUCN) gehen von weniger als 100 Tieren aus, die in einem kleinen Gebiet in Niger überlebt haben. „Wir sind sehr stolz darauf, mit unseren Nachzuchten seit vielen Jahren zum Erhalt der Zoopopulation dieser wunderbaren Tierart beizutragen“, sagt Zoodirektor Dr. Miguel Casares. Aktuell werden Addax-Antilopen nur in sieben Zoos in Deutschland gezeigt.

Wieder zurück im Zoo: Stachelschweine

Stachelschweine gehörten bei der Zoogründung 1858 zum ersten Tierbestand. Auch in den späteren Jahren wurden immer wieder Stachelschweine in Frankfurt gezeigt, die letzten Tiere verließen 1987 den Zoo. Nun sind wieder Stachelschweine in Frankfurt zu sehen.

Die drei weiblichen Weißschwanz-Stachelchweine (Hystrix indica) kamen am 12. Februar 2020 aus dem Naturschutz-Tierpark Görlitz zunächst in die Quarantänestation nach Frankfurt. Die Tiere sind zwischen 8 und 10 Monaten alt und bewohnen seit Mittwoch die ehemalige Anlage der Tammar-Wallabys unterhalb des Exotariums.  

Stachelschweine sind wegen der Umwandlung ihres Haarkleids in ein Stachelkleid von besonderem zoopädagogischem Interesse. Das Fell ihrer Körperoberseite ist zu einem Stachelkleid umgewandelt, das der Selbstverteidigung dient. „Es ist nicht witzig sich mit einem Stachelschwein anzulegen“, berichtet Casares, „Nähert sich ein Feind, stellen sie zunächst die Stacheln auf und rasseln dann mit den hohlen Stacheln am Schwanz. Kommt der Angreifer dennoch näher, drehen sie ihm ihr Hinterteil zu und rammen ihm die leicht brüchigen Stacheln in den Körper. Das Stachelkleid macht Stachelschweine also zu einer wenig einladenden Beute für Großkatzen oder große Greifvögel.“

Stachelschweine sind Generalisten, sie besiedeln verschiedenartige Lebensräume und ernähren sich von einem breiten Spektrum an Pflanzenmaterialien, nur gelegentlich fressen sie Fleisch. Die Art ist in Asien weit verbreitet, von der Türkei bis Indien und China, und gilt als nicht gefährdet (Rote Liste).


Foto: Zoo Frankfurt


Quelle
Stadt Frankfurt am Main
Der Magistrat
Zoo Frankfurt
Bernhard-Grzimek-Allee 1
60316 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 212 337-35
Fax: 069 - 212 9733729

E-Mail: info.zoo@stadt-frankfurt.de
Internet: http://www.zoo-frankfurt.de


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Effektiver Naturschutz im Rheinland
Bild zum Eintrag (1020201-160)
Effektiver Naturschutz im Rheinland

27/28.02.2020

  •     Neues Projekt „Rheinland³“ entwickelt Wege für mehr biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft
  •     Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium

Berlin/Bonn, 27. Februar 2020: Wie können Naturschutzmaßnahmen dem Verlust der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft effektiver entgegenwirken? Und wie können Schülerinnen und Schüler sowie angehende Landwirtinnen und Landwirte hierfür sensibilisiert werden? Das untersucht das im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gestartete Projekt "Rheinland³".

Dabei werden verschiedene Maßnahmenkombinationen getestet mit dem Ziel Naturschutz, Landwirtschaft und Bildung besser zusammenzuführen. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit knapp 1,2 Millionen Euro. Es wird inhaltlich vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Viele Tier- und Pflanzenarten brauchen die Agrarlandschaft als Lebensraum. Mit dem Projekt Rheinland³ wollen wir gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten Naturschutz in der Landwirtschaft durch eine geschickte Kombination verschiedener Maßnahmen effektiver gestalten. Darüber hinaus wird das Projekt auch an die Schulen gehen, um junge Menschen für das wichtige Thema Naturschutz in der Landwirtschaft zu erreichen. Damit hängt schließlich auch die nachhaltige Produktion hochwertiger und gesunder Lebensmittel zusammen."

BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: "Mit "Rheinland³" fördern wir im Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Artenvielfalt in den ganz unterschiedlich ausgeprägten Agrarlandschaften der Niederrheinischen Bucht, des Niederrheinischen Tieflands und des Bergischen Lands. Die Ergebnisse aus diesem Projekt werden deshalb auf einen Großteil des Bundesgebiets übertragbar sein. Konkret werden drei verschiedene Maßnahmensets umgesetzt, von denen je eines auf Fluginsekten, Feldvögel oder auf am Boden lebende Spinnen und Laufkäfer ausgerichtet ist."

Das Projekt wird von der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft umgesetzt. Ziel von "Rheinland³" ist, den Artenverlust auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu stoppen und Ökosystemleistungen dauerhaft zu sichern. Dafür soll die Effektivität von Naturschutzmaßnahmen durch dreiteilige Maßnahmenkombinationen, sogenannte "trinäre Kombinationen in der Agrarlandschaft" (TriKAs), deutlich erhöht werden, um dadurch dem Rückgang an Insekten, Feldvögeln und anderen Arten der Kulturlandschaft gezielt entgegenzuwirken. Neben faunistischen Erhebungen, die Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen ermöglichen, wird im Projekt auch eine ökonomische Analyse durchgeführt, deren Ergebnisse Rückschlüsse auf die angemessene Vergütung der Landwirtinnen und Landwirte zulassen.

Neben den Projektschwerpunkten "Lebensraum" und "Landwirtschaft" nimmt die Stiftung schließlich noch einen weiteren Bereich ins Visier: Bildungsangebote für weiterführende Schulen sollen Schülerinnen und Schüler für den Zusammenhang zwischen Lebensmittelproduktion und Naturschutz sensibilisieren und zu einem nachhaltigen Verhalten motivieren. Zudem werden durch neu konzipierte Unterrichtseinheiten an landwirtschaftlichen Berufsschulen angehende Landwirtinnen und Landwirte über die Bedeutung der Biodiversität in der Agrarlandschaft und die Anlage und Wirkung kombinierter Naturschutzmaßnahmen informiert. Mit diesen "Lernorten" ist das Trio vollständig. Das Projekt Rheinland³ beginnt noch im Jahr 2020 mit der Maßnahmenumsetzung.

Kontaktdaten sowie Projekt-Steckbrief unter: "Rheinland³: Lebensraum - Landwirtschaft - Lernort": http://bit.ly/rheinland3

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Weitere Informationen zum Bundesprogramm: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm


In der Aufnahme
Artenreichtum auf landwirtschaftlichen Flächen
(Foto: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft)

 


Quelle

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn

Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999

E-Mail: info@bfn.de


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Höllentalbrücken sind unvereinbar mit Naturschutz
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Höllentalbrücken sind unvereinbar mit Naturschutz

27/28.02.2020

  • Natur wird zur Kulisse degradiert - Schönheit und Ursprünglichkeit der Landschaft werden zu Fotomotiven für Massentourismus

Derzeit liegen die Bebauungspläne für die geplante „Frankenwaldbrücke“ durch das Höllental in der oberfränkischen Gemeinde Issigau und der Stadt Lichtenberg aus. Das nahmen die beiden Landesvorsitzenden der großen Bayerischen Naturschutzverbände Richard Mergner, Bund Naturschutz in Bayern, und Dr. Norbert Schäffer, LBV, zum Anlass, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild über das geplante Bauvorhaben durch das Höllental zu verschaffen.

Mit ihrem Besuch wollen beide ein Zeichen für die Natur setzen, da der geplante Eingriff einen massiven Schaden in dem Naturschutz- und FFH-Gebiet verursachen würde und somit für LBV und BN unvereinbar mit dem Naturschutz ist.
Bereits vor der Begehung haben sich beide Verbände im Rahmen der Vorplanungen zum Standort Höllental als Naturschutzgebiet für den Bau der längsten Hängebrücke der Welt geäußert. BN und LBV lehnen den Bau einer Hängebrücke und einer Aufwertung des Tourismus im Naturpark Frankenwald nicht grundsätzlich ab, allerdings gibt es dafür geeignetere Standorte. Die Verbände sind sich einige, dass der jetzt gewählte Ort, das Naturschutzgebiet Höllental, der ungeeignetste von allen ist. Für Mergner und Schäffer ist das geplante Vorhaben mit einem ernstgemeinten Naturschutz unvereinbar. „Da spricht die Bayerische Staatsregierung von sanftem Tourismus und gleichzeitig wird vor Ort durch lokale Mandatsträger ein nicht mehr in die Zeit passendes Projekt für den Eventtourismus mit Millionen an Steuergeldern unterstützt!“, so Richard Mergner.

Die Schönheit der Natur soll die Kulisse für die längste Hängebrücke der Welt bieten. Die Auswirkungen auf die Natur werden dabei bewusst kleingeredet. Dabei stellt das Naturschutzgebiet Höllental fast die Hälfte der unter Naturschutz stehenden Gebiete des Landkreises Hof dar. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Natur nur eine spektakuläre Kulisse bildet und ihr Erhalt bei Planungen stets zurückstehen muss. Wenn es darauf ankommt, gilt der Naturschutz nach wie vor oft nur als Hindernis und Kostentreiber. Ein ernstgemeinter Umgang mit dem Erbe unserer Kinder sieht anders aus“, sagt Dr. Norbert Schäffer.

Die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls fragwürdig. Beide Verbände halten die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für ungeeignet, da es im nahen Umfeld weder einen vergleichbaren Lebensraum noch ein entsprechendes Schutzgebiet gibt. Gemeinsam betonen die beiden Vorsitzenden, dass sie als Vertreter der Naturschutzverbände das geplante Brückenprojekt ablehnen. Sie fordern die Initiatoren des Brückenprojektes auf, sich ernsthafte Gedanken für ein zukunftsweisendes und mit der Natur vereinbares Konzept für sanften Tourismus in der Region zu machen.  

Beide Vorsitzenden werben dafür, die Möglichkeit einer persönlichen Einwendung im Rahmen des bis zum 3.3.2020 laufenden Bauleitverfahrens zu nutzen.  Auf diesem Wege können Naturfreund*innen der Betroffenheit über den unsensiblen Umgang mit unserer schützenswerten Natur gegenüber den Brückeninitiatoren Ausdruck verleihen. Auf den Internetseiten des BN und des LBV kann eine Mustereinwendung heruntergeladen und mit den persönlichen Gründen gegen den Bau der Frankenwaldbrücke am Standort Höllental ergänzt werden.

Weitere Infos und eine Anleitung für die Einwendung gegen den Bau einer Hängebrücke im Höllental unter www.hof.lbv.de/naturschutz/das-höllental und www.bund-naturschutz.com

Ihre Ansprechpersonen vor Ort:


BUND Naturschutz:
Wolfgang Degelmann
E-Mail: degelmann@bund-naturschutz.com
Tel.: 09281/16306, Mobil: 0174/3964882
Kreisvorsitzender Ulrich Scharfenberg
E-Mail: uli.scharfenberg@googlemail.com, Mobil: 0176/74585139

Landesbund für Vogelschutz:
Swanti Bräsecke-Bartsch, Mobil: 0176/604 564 48

Für Rückfragen:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.:
Stefan Schäffer, persönlicher Referent des Landesvorsitzenden
E-Mail: buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de  Tel.: 0911/81878-10

LBV-Pressestelle:
Markus Erlwein | Sonja Dölfel
E-Mail: presse@lbv.de , Tel.: 09174/4775-7180 | -7184
Mobil: 0172/6873773


Quelle

 BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (BN)

Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de
21.02.2020


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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Wasseramsel

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DBU-„Tochter“ konsequent nachhaltig unterwegs
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DBU-„Tochter“ konsequent nachhaltig unterwegs

27/28.02.2020

Zentrum für Umweltkommunikation mit Green Globe zertifiziert – Vorreiter bei Großveranstaltungen

Osnabrück. Anerkennung für nachhaltiges Handeln: Das Zentrum für Umweltkommunikation (ZUK) der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU, Osnabrück) wurde jetzt mit dem Green Globe zertifiziert. Green Globe ist das erste weltweite Programm zur Leistungsverbesserung auf diesem Sektor, das speziell für die Reise- und Tourismusindustrie entwickelt und 1994 von der Welt-Tourismus-Organisation ins Leben gerufen worden war.

„Die Auszeichnung verdeutlicht die konsequente Arbeit, die das Zentrum in die Nachhaltigkeit investiert. Zudem zeigt die Zertifizierung, dass sich das ZUK mit der Nachhaltigkeitsausrichtung auf einem positiven Weg befindet“, unterstrich Guido Bauer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Green Globe Deutschland.

LED-Technik und Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln


Seit langem orientiere sich das ZUK als gemeinnützige Tochtergesellschaft der DBU bei dem von ihr ausgerichteten Großveranstaltungen wie dem Deutschen Umweltpreis der DBU oder der „Woche der Umwelt“ im Park von Schloss Bellevue in Berlin am Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft „fairpflichtet“, unterstreicht DBU-Generalsekretär und ZUK-Geschäftsführer Alexander Bonde. Ziel sei es, weitere Organisationen auf die ressourcensparenden „Green Meetings“ aufmerksam zu machen, diese weiter zu etablieren und ein auch ökonomisch tragfähiges Zeichen für mehr nachhaltiges Handeln in der Veranstaltungsbranche zu setzen, so Bonde.

Die DBU fördere nicht nur umweltfreundliche Projekte, sondern lege auch selbst Wert darauf, eigene Veranstaltungen umweltverträglich zu gestalten. „Wir wollen eine Vorreiterrolle bei nachhaltigen Großveranstaltungen einnehmen“, sagt Bonde. „Deshalb achten wir auch beim Durchführen von Tagungen, Messen und Großveranstaltungen wie den Umweltpreis-Verleihungen darauf, Nachhaltigkeitsstandards einzuhalten und innovative Konzepte umzusetzen.“ „Green Meetings“ zeichneten sich etwa durch energiesparende Klima- und Lüftungsanlagen oder Beleuchtung mit LED-Technik aus. Zudem sollten möglichst viele Gäste umweltfreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen können – Bahnhof und Hotels sollten deshalb gut mit Bus und Bahn zu erreichen sein.

Medientechnik dieses Jahr komplett digital umgerüstet

In der Zusammenarbeit mit Green Globe sei vor allem klar geworden, wie nachhaltig DBU und ZUK bereits unterwegs seien, betont auch Markus Große Ophoff, Fachlicher Leiter des ZUK. Gleichzeitig biete die Zusammenarbeit die Möglichkeit, Prozesse nochmals vertieft zu checken und zu dokumentieren. Für dieses Jahr will das ZUK unter anderem in der Medientechnik komplett auf digitale Technik umstellen und auf energiesparende LED-Technik umrüsten. Damit würden auch bessere Möglichkeiten für hybride Events geschaffen, bei denen nur ein Teil der Besucher anreisen muss und viele statt dessen virtuell teilnehmen können. Bonde: „Wir wollen ressourcenorientiert wirtschaften und immer neue innovative Ideen in die Praxis umsetzen, die wir etwa auch aus unseren innovativen, umweltentlastenden Förder-Modellprojekten ziehen. So werden wir weiter zukunftsfähig und können weitere Erfolge in Sachen Nachhaltigkeit erzielen.“


In der Aufnahme
Das Zentrum für Umweltkommunikation (ZUK) der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) wurde jetzt mit dem Green Globe zertifiziert.
© DBU



Quelle
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: +49 541 9633 0
Telefax: +49 541 9633 190
E-Mail: info@dbu.de


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Springfrösche bleiben auf der Strecke
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Springfrösche bleiben auf der Strecke

26/27.02.2020


Ein Bericht auf der SZ der hier zu erreichen ist, stellt auch die Probleme vor die an manchen stationär verbauten Amphibienübergängen erkennbar sind.

Auch wir vom Artenschutz in Franken stehen einer stationären Verbauung ohne eine nachgeschaltete mehrjährigen Kontrolle und den entsprechenden Nachbesserungen sehr skeptisch gegegenüber.

Wir selbst dokumentierten über Jahre hinweg die nur eingeschränkte Funktionalität des Amphibienübergangs an der B22 im Landkreis Bamberg!

  • Besondere Sorge bereitet uns hier die immens lange Verweildauer der Tiere an der Einrichtung und die sehr eingeschränkte Funktion eines so genannten "Umlenk.U`s".

Denn es ist zu einfach nur zu verbauen und dann der Überzeugung zu sein die Amphibien und deren Population wären gesichert!

Wir selbst behalten uns vor verbaute Übergänge auf deren Funktionalität im Sinne des Artenschutzes zu prüfen und über Erfolg- oder Mißerfolg zu berichten.

In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Erdkrötenpaar
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Glauber eröffnet in Landshut Wanderausstellung
Bild zum Eintrag (1020135-160)
Glauber eröffnet in Landshut Wanderausstellung "Ganz meine Natur. Unser europäisches Naturerbe in Bayern"

29.02 / 01.03.2020

Bayern verfügt über einzigartige Naturschätze. Viele davon sind im Rahmen des größten europäischen Naturschutzprojekts Natura 2000 geschützt. Insgesamt gibt es in Bayern 745 Natura 2000-Gebiete. Damit hat Bayern die meisten Natura 2000-Gebiete in Deutschland. Diese umfassen mit rund 800.000 Hektar etwa 11 Prozent der Landesfläche. Die Ausstellung "Ganz meine Natur. Unser europäisches Naturerbe in Bayern" will Bayerns Naturvielfalt für jeden sichtbar machen.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber eröffnet die Ausstellung am

Montag, 2. März, 14 Uhr,
City Center Landshut,
Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut.

An der Vernissage nehmen auch Niederbayerns Regierungspräsident Rainer Haselbeck sowie die beiden Natura 2000-Botschafter Dr. Auguste von Bayern und Alexander Huber teil. Bei der Veranstaltung wird auch ein Film des bekannten Filmemachers Ingo Zahlheimer über die Naturlandschaften Niederbayerns gezeigt. Die Wanderausstellung wird in den kommenden Jahren in ganz Bayern zu sehen sein.

Quelle
© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 20/20
Datum: 27.02.2020

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
- Biene an Christrose

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Text ausklappbar...
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Wäldern in MV geht es schlechter
Bild zum Eintrag (1020129-160)
Klimastress und Borkenkäfer: Wäldern in MV geht es schlechter

26/27.02.2020

Der Gesundheitszustand der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern hat sich verschlechtert. Wassermangel, Sonne und Schadorganismen verursachten hierzulande Waldschäden in nie gekanntem Ausmaß. Waren zunächst hauptsächlich Fichtenwälder betroffen, erstrecken sich Schäden zunehmend auch auf die heimischen Buchenwälder. Das geht aus dem Waldzustandsbericht für das Jahr 2019 hervor, den Forstminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin vorstellte.

Allein in 2019 seien vor allem durch das fortdauernd sehr warme und trockene Wetter eine halbe Million Kubikmeter Schadholz angefallen, sagte Backhaus. Betroffen seien Landeswälder und Privatwälder gleichermaßen, wobei noch mit weiteren Schadensmeldung auch 2020 zu rechnen ist. 2018 waren gab es hierzulande 380.000 Festmeter Schadholz.
Laut Waldzustandsbericht erhöhte sich der Anteil von Bäumen mit deutlichen Schäden (Bäume mit mehr als 25 % Nadel- oder Blattverlust) von 17 % im Jahr 2018 auf 33 % im Jahr 2019. In anderen Teilen der Bundesrepublik sei die Lage je nach Baumartenvorkommen sogar noch dramatischer, erklärte Backhaus. So liegt der Anteil deutlich geschädigter Wälder in Baden-Württemberg bei 43 % und in Nordrhein-Westfalen bei 42 %. Es gebe aber auch Länder mit einem besseren Waldzustand, wie zum Beispiel Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Besonders dramatisch sei es in Mecklenburg-Vorpommern im aktuellen Erhebungsjahr 2019 um die Buche bestellt, deren mittlerer Blattverlust im Vergleich zu 2018 von 16 % auf 31 % gestiegen ist. „Dies bereitet mir große Sorgen, da die Buche die wichtigste Laubbaumart in M-V ist und seit Jahren in Verbindung mit Waldumbaumaßnahmen besonders gefördert wird“, unterstrich der Minister.

Der Kronenzustand der Eiche verschlechterte sich laut Backhaus nur leicht. Der mittlere Blattverlust liege aktuell bei 25 %. Der Eiche sei es aufgrund ihres weitreichenden Wurzelwerkes möglich auch tiefere, noch wasserführende Bodenschichten zu erreichen und somit dem akuten Wassermangel vorzubeugen. Dennoch gehöre auch sie weiterhin zu den Sorgenkindern. Bei den Nadelbäumen hätten Witterung und Schadstoffeinträge vor allem Kiefern, Fichten, Lärchen und Douglasien in Mitleidenschaft gezogen, informierte der Minister. Bei diesen Baumarten liege der mittlere Nadelverlust zwischen 23 und 17 %.

Maßgeblichen Einfluss auf diese Entwicklung hatte insbesondere das heiße und extrem trockene Jahr 2018. Hohe Temperaturen und fehlende Niederschläge im Sommer 2019 hätten die Situation weiter verschärft. Die ungewöhnliche Hitze und die Niederschlagsdefizite hätten landesweit zu einem Anstieg der Borkenkäferdichte geführt. Sie brüten in der Baumrinde und unterbrechen dadurch den Nährstofftransport. Mit einem kurzfristigen Zusammenbrechen der Borkenkäfermassenvermehrung sei derzeit nicht zu rechnen, prognostizierte Minister Backhaus.

Auch die Waldbrandgefahr war in 2019 aufgrund des Extremwetters sehr hoch. Insgesamt kam es 2019 landesweit zu 75 Waldbränden mit einer Brandfläche von rund 985 ha (2018: 88 Waldbrände, 32 ha). Die Waldbrandfläche erhöhte sich massiv aufgrund des Katastrophenwaldbrandes auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen. Ende Juni/Anfang Juli brannten dort ca. 950 ha auf einer hochgradig munitionsbelasteten Fläche, so dass die Löscharbeiten extrem erschwert waren.

Der Gesundheitszustand der Wälder wird weiterhin im Wesentlichen von der Witterung abhängen, was Vorhersagen kaum möglich macht, betonte der Minister. „Unser Ziel, aber auch unsere Herausforderung besteht deshalb darin, die Wälder im Land so zu entwickeln, dass sie nicht nur zum jeweiligen Standort passen, sondern auch den nachweislichen Klimaveränderungen standhalten“, sagte er weiter. Zu diesem Zweck werden seit über 20 Jahren entsprechende Waldbaumaßnahmen mit Investitionen von jährlich 4 Mio. Euro durchgeführt. Inzwischen sind hierzulande 75 % der Wälder Mischwälder. Der Anteil der von Nadelholzreinbeständen wurde in den letzten zehn Jahren um 11.700 ha (ca. 3 %) verringert.


Quelle
Ministerpräsidentin des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
- Staatskanzlei -
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin
Nr.041/2020  | 25.02.2020  | LM  | Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Ringeltauben Paar

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26/27.02.2020

Ausstellung dank Fotowettbewerb "Mein Nationalpark" - Vernissage am 28. Februar

Neuschönau. Schon in den letzten Monaten des abgelaufenen Jahres hat der Nationalpark Bayerischer Wald seine Fans dazu aufgerufen, ihre besten Bilder einzureichen. Das Motto des Fotowettbewerbs lautete „Mein Nationalpark“.

Nun hat eine Jury aus den über 300 Einsendungen die 16 imposantesten Motive ausgewählt und in Großformat drucken lassen.
Die so entstandene Ausstellung ist nun im Zuge des 50. Geburtstags des Schutzgebiets bis Anfang November in Neuschönau zu sehen.

Die Vernissage dazu findet am Freitag, 28. Februar, um 17 Uhr im Hans-Eisenman-Haus statt. Die Begrüßung übernimmt Nationalparkmitarbeiter Christian Binder. Für die musikalische Gestaltung sorgen „Jonas und Alex“.
 
Quelle
Nationalpark Bayrischer Wald
Freyunger Str. 2
94481 Grafenau    Tel. (08552) 9600 – 0
Fax: (08552) 9600 -100
E-Mail: poststelle@npv-bw.bayern.de
Internet: www.nationalpark-bayerischer-wald.bayern.de

  Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.

Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme
  • Einen dokumentarischen Ansatz verfolgt auch Artenschutz in Franken .. doch für uns steht auch und gerade die Entwicklung der Wirtschaftswälder im Fokus des Interesses. In der Aufnahme wird ein so genannter Biotopbaum sichtbar .. oder das was als Biotopbaum verstanden wird ... in den vergangenen Jahren erkennen wir das sich auch "nachhaltig bewirtschaftete Wälder" von deren Wertigkeit wir in der Vergangenheit überzeugt waren in eine in unseren Augen mehr als bedenkliche Form entwickeln. Wir wünschen uns hier viel mehr Naturnähe - dabei stehen wir einer durchdachten und enstprechend vorsichtigen und sensiblen Nutzung des Rohstoffs Holz prinzipiell aufgeschlossen gegenüber.

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Erneut Ziege in Forbach (Landkreis Rastatt) gerissen
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Erneut Ziege in Forbach (Landkreis Rastatt) gerissen

25/26.02.2020

Fachleute gehen von einem Wolf als Angreifer aus

Nachdem bereits vor knapp
einer Woche eine gerissene Ziege in der Gemeinde Forbach gemeldet wurde, ist heute erneut eine tote Ziege gefunden worden. Sie wurde vermutlich von einem Wolf gerissen.

Der zuständige Wildtierbeauftragte hat den Riss dokumentiert und Proben für eine genetische Untersuchung genommen. Die Proben werden wie immer zur Analyse an das Senckenberg Institut geschickt. Erst danach lässt sich mit Sicherheit sagen, ob ein Wolf der Angreifer war.

Forbach liegt in der so genannten „Förderkulisse Wolfsprävention“. Das ist die Region, in der seit längerem ein Wolf lebt. Er konnte bereits häufig nachgewiesen werden und hat bereits mehrmals Nutztiere gerissen. In dieser Region werden besondere Schutzmaßnahmen für Nutztierherden empfohlen und vom Land mitfinanziert. Ausgleichszahlungen für Schäden durch Wolfsangriffe sind innerhalb der Förderkulisse daran geknüpft, dass der Mindeststandard für einen wolfsabweisenden Herdenschutz erfüllt war.

Im jetzt vorliegenden Fall wurden Mängel am erforderlichen Grundschutz festgestellt.

Bei noch unzureichendem Herdenschutz können Nutztierhalterinnen und -halter kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets ausleihen.

Mehr Infos

  • https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erneut-ziege-in-forbach-landkreis-rastatt-gerissen/


Quelle

Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon: +49 711 126-0
Telefax: +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Wolf- der Spitzenprädator dringt in ursprüngliche Lebensräume vor und trifft dabei auch zunehmend auf Veränderungen die ihn und uns als Gesellschaft herausfordern. Ein Zusammenleben muss gelingen!

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Besucheransturm auf den Nationalpark Schwarzwald
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Besucheransturm auf den Nationalpark Schwarzwald

25/26.02.2020

Umweltminister Franz Untersteller: „Fast 800 000 Besucherinnen und Besucher in einem Jahr – ein eindrucksvoller Beleg für die Anziehungskraft des Nationalparks.“

Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller
hat begeistert auf die erstmals wissenschaftlich fundierten Besucherzahlen im Nationalpark Schwarzwald reagiert. „Das ist der Beleg für den Erfolg des Nationalparks und seine professionelle Umsetzung in den vergangenen Jahren. Ich bin sicher, dass wir die Erfolgsgeschichte fortschreiben werden. Das neue Besucherzentrum am Ruhestein wird für einen weiteren Schub weit über die Landesgrenzen Baden-Württembergs hinaus sorgen.“

Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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In der Aufnahme von Klaus Sanwald

- Zitronenfalter am Waldrand

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Grenzgänger besser schützen
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Grenzgänger besser schützen

25/26.02.2020

Elefant, Jaguar, Hai: Mehr Schutz für wandernde Tierarten / Konferenz zu „Bonner Konvention“ in Indien beendet


Am Samstag endete im indischen Gandhinagar die 13. UN-Konferenz zum Schutz wandernder Tierarten. Vertreter von über 120 Staaten, die die Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten CMS (auch „Bonner Konvention“ genannt) ratifiziert haben, erhöhen den Schutzstatus mehrerer bedrohter Tiere. Unter anderem profitieren von den Beschlüssen Jaguar, Hindutrappe, Antipodenalbatross, Asiatischer Elefant, Weißspitzen-Hochseehai, Glatter Hammerhai und Hundshai.

Die internationale Staatengemeinschaft verpflichtet sich damit nicht nur dazu, das Töten dieser Tiere zu unterbinden, sondern auch deren Lebensräume grenzübergreifend zu schützen und zu erhalten. Der Bau von Straßen etwa kann Wanderrouten zerstören. Deshalb wurde dieses Jahr auch das Thema Infrastruktur auf die Tagesordnung gesetzt.

 Dr. Arnulf Köhncke, Leiter Artenschutz beim WWF Deutschland, begrüßt die Beschlüsse und erklärt zum Konferenzabschluss:
 
„Wandernde Tierarten halten sich nicht an Ländergrenzen. Umso wichtiger ist, dass Staaten zu deren Schutz zusammenarbeiten. Wir beobachten gerade das größte Artensterben seit Verschwinden der Dinosaurier. Wer nur sein nationales Süppchen kocht, wird das Problem nicht in den Griff bekommen. Es braucht globale Anstrengung gegen das globale Artensterben. Die Beschlüsse von Gandhinagar sind ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie zeigen, wie wichtig internationale Zusammenarbeit zum Schutz unseres Planeten ist – auch wenn es manchmal nur mühsam und zu langsam vorangeht.  
 
Zugleich ist aber auch klar: Selbstverpflichtungen bringen nur dann etwas, wenn diese effizient umgesetzt, unterstützt und finanziert werden. Hier scheitert es oft an der technischen Kapazität oder den finanziellen Mitteln, manchmal auch am politischen Willen. Es braucht Lebensraumschutz vor Ort, aber es sind auch die wohlhabenden Industrienationen in der Pflicht, die Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Es muss uns gelingen gemeinsam eine lebendige Erde für Mensch und Natur zu erhalten.“
 
Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS) wurde am 1979 in Bonn verhandelt und unterzeichnet. Sie wird daher auch Bonner Konvention genannt. Das Sekretariat des Übereinkommens ist in Bonn angesiedelt und wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) getragen. Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten zu treffen

Kontakt:
Roland Gramling
Pressestelle
Tel.: 030 311 777 425
Roland.Gramling@wwf.de


Quelle
WWF
24. Februar 2020

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Luchse - an zahlreichen Standorten auch und gerade in Bayern bedarf es eines verbesserten Schutzes dieser Art - auch gezielte Auswilderungen wäre in unseren Augen dringlich erforderlich um einen natürlichen Regulator in bayrische Wälder zu bringen.

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