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2021-02
NABU: Der Schnee ist weg, jetzt kommen die Kröten
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NABU: Der Schnee ist weg, jetzt kommen die Kröten

21/22.02.2021

Amphibienwanderung ist gestartet / Autofahrer müssen besonders umsichtig sein / Helfer an den Krötenzäunen gesucht
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Berlin – Nach dem starken Wintereinbruch steigen die Temperaturen nun wieder. Das lockt Frösche, Kröten, Molche und Unken in ganz Deutschland aus ihren Winterquartieren. Sobald die Nachttemperaturen bei plus fünf Grad Celsius und mehr liegen, kommt bei ihnen Hochzeitsstimmung auf. Die Tiere begeben sich zu ihren Laichgewässern, um sich zu paaren.

Dabei überqueren sie häufig auch Straßen. „In den kommenden Wochen wird das Paarungsgeschehen deutlich an Fahrt aufnehmen“, sagt Sascha Schleich, Sprecher des NABU-Bundesfachausschusses Feldherpetologie und Ichthyofaunistik, „Zigtausende Amphibien sind dann jeden Tag auf den Straßen unterwegs.“

Der NABU bittet darum Autofahrerinnen und Autofahrer, auf Amphibienwanderstrecken höchstens 30 Stundenkilometer zu fahren.

Das kann vielen Tieren das Leben retten. Denn sie können nicht nur durch direktes Überfahren sterben, sondern auch wenn Fahrzeuge sehr schnell unterwegs sind. „Große Geschwindigkeit erzeugt einen so hohen Luftdruck, dass die inneren Organe von Fröschen, Kröten und Molchen platzen oder durch den Mund nach außen gestülpt werden. Die Tiere verenden qualvoll“, so Schleich. Eine umsichtige Fahrweise ist auch wegen der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer nötig. Schleich: „Der Einsatz an den Straßen wird weniger gefährlich, wenn Autofahrer Warnschilder und Tempolimits beachten – zumal die Einsätze in der Dämmerung stattfinden, wenn die meisten Tiere unterwegs sind.“
 
Seit vielen Jahren kämpfen Naturschützer gegen den Amphibientod an unseren Straßen. Sie stellen Fangzäune auf, tragen Kröten über die Straße und legen Ersatzlaichgewässer an. Für diese ehrenamtliche Arbeit sind zahlreiche Helferinnen und Helfer nötig. Der NABU informiert darum unter www.NABU.de/Kroetenwanderung über das bundesweite Wandergeschehen. Dort gibt es neben aktuellen Meldungen über besondere Ereignisse und seltene Arten auch eine bundesweite Datenbank, die über den Standort von Krötenzäunen und Aktionen informiert und wo Helfer gebraucht werden.
 
  • Aktuelle Infos zur Krötenwanderung: www.NABU.de/Kroetenwanderung
  • Schutzzaundatenbank: www.amphibienschutz.de
 
Für Rückfragen:

Sascha Schleich, Sprecher Bundesfachausschuss Feldherpertologie und Ichthyofaunistik,
Mobil +49 (0)151-29113413, E-Mail: BFA-Feldherpetologie@NABU.de
 
Quelle
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NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 16/21 | 19. FEBRUAR 2021

Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung. Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald


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Nationalpark-Erweiterung nimmt Fahrt auf
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Nationalpark-Erweiterung nimmt Fahrt auf

20/21.02.2021

  • Umweltminister Glauber informiert sich über Planungen - Loipen ein wichtiges Aushängeschild

Finsterau. Ein besonderes Geschenk hat die Bayerische Staatsregierung dem Nationalpark Bayerischer Wald zum 50. Geburtstag gemacht – und zwar die Erweiterung des Gebietes um über 600 Hektar bei der Gemeinde Mauth.

Vier Monate nach dem Kabinettsbeschluss informierte sich nun Umweltminister Thorsten Glauber bei Nationalparkleiter Dr. Franz Leibl und Bürgermeister Ernst Kandlbinder über die bisherigen Planungen.

„Der Nationalpark ist ein Juwel in Bayern. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr auch die Erweiterung beschlossen, um das Schutzgebiet zum größten Waldnationalpark Deutschlands zu machen. Der Nationalpark ist das grüne Herz mitten in Europa. Die Erweiterung des Nationalparks ist ein Gewinn für die Natur und die Menschen vor Ort “, sagte Umweltminister Glauber bei einem Treffen in Finsterau. „Ich freue mich, dass wir heute schon über die Umsetzung reden können.“ Dank des vom Ministerrat verabschiedeten Investitionsprogramms sollen um Finsterau neue Besucherprojekte vorangebracht werden. Wie diese ausschauen könnten, dazu gibt es bereits erste Planungen, die Franz Leibl und Ernst Kandlbinder gemeinsam erarbeitet haben.

Kiosk, Waldspielbereich und barrierefreie Aussichtsplattformen

„Der Haupteingang zu diesem Bereich des Nationalparks bleibt der bereits bestehende Parkplatz am Wistlberg“, so Leibl. Allerdings wird dieser weiter ausgebaut. „In dem kleinen Waldstück wird ein Kiosk mit Toilette entstehen sowie ein Waldspielbereich.“ Von dort aus führt ein Bohlensteg zu einer nur wenige hundert Meter entfernten großen Aussichtsplattform, von der aus Besucher einen schönen Blick Richtung Lusen haben. „Wichtig war für uns, dass die Einrichtungen am Wistlberg barrierefrei sind, also mit dem Rollstuhl und dem Kinderwagen benutzt werden können“, erklärt Leibl. Gebaut werden soll darüber hinaus ein barrierearmer Weg in das Finsterauer Filz. Dort und auch in der Nähe des Grenzübergangs Buchwald werden zwei weitere, kleinere Aussichtsplattformen gebaut, die ebenfalls mit dem Rollstuhl erreichbar sind.

Um dem barrierefreien Naturgenuss gerecht zu werden, sind am Parkplatz Wistlberg Behindertenparkplätze geplant. „In die Verkehrslenkung werden die bestehenden Flächen am Skistadion Finsterau integriert. Somit können die Besucher von beiden Parkplätzen aus die neuen Einrichtungen optimal erreichen. Wir nutzen bereits bestehende Ressourcen ohne großen zusätzlichen Aufwand“, erklärt Kandlbinder, der mit dem Konzept sehr zufrieden ist. „Damit können wir nicht nur die Attraktivität des Nationalparks steigern, sondern auch der Gemeinde.“

Nutzung der Wasserquellen bleibt wie gewohnt erhalten


Was den Bürgermeister besonders freut, ist die unkomplizierte und sehr gute Zusammenarbeit mit dem Nationalpark. „Zu Beginn der Planungen kamen vor allem in der Bevölkerung Fragen auf, in wie weit die bestehende Infrastruktur weiterhin genutzt werden kann.“ Schnell stand fest, dass die Gemeindebürger hier keine Einschränkungen befürchten müssen. „Die Nutzung der Wasserquellen im künftig erweiterten Parkgebiet bleibt wie gewohnt erhalten“, so Kandlbinder. Ebenso die bestehenden Loipen. Gerade letztere seien für die Gemeinde von großer Bedeutung. „50 Prozent aller Übernachtungen verbuchen wir in den Wintermonaten. Die Loipen sind ein wichtiges Aushängeschild.“ Dass hieran nicht gerüttelt wird, versicherte auch Umweltminister Thorsten Glauber noch einmal. „Die Loipen hier sind das Zugpferd für Winterurlauber. Außerdem wäre es kontraproduktiv, wenn wir eine so nachhaltige Sportart verhindern.“

In einem nächsten Schritt werden konkrete Planungen zur Umsetzung erstellt. „Wir sind auf einem guten Wege, um den Nationalpark in eine gute Zukunft zu führen und immer wieder mit neuen Ideen zu flankieren“, waren sich Umweltminister, Nationalparkleiter und Bürgermeister letztendlich am Ende des Treffens einig. Abschließend verkündete Glauber noch eine weitere gute Nachricht. „Für die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Nationalpark-Region stehen bereits 100.000 Euro zur Verfügung.“ So kann auch das auf den Weg gebracht werden.

 
Bildunterschrift:

Dass die Langlaufloipen rund um Finsterau auch im erweiterten Parkgebiet nicht wegzudenken sind, darin waren sich Umweltminister Thorsten Glauber (2.v.l.), Nationalparkleiter Dr. Franz Leibl (l.) und Bürgermeister Ernst Kandlbinder (r.) zusammen mit Loipenfahrer Willi Gibis einig. (Foto: Annette Nigl /Nationalpark Bayerischer Wald)



Quelle
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Koordination und Kommunikation
08552 9600-132 oder 08552 9600-144
08552 9600-100
Email: pressestelle@npv-bw.bayern.de
Pressemitteilung Nr. 05/2021
Datum: 19.02.2021


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Kommentar Artenschutz in Franken®

  • Es erscheint dringlicher denn je an der Zeit zu sein auch für den Nördlichen und Oberen Steigerwald an einem tragfähigen und konstruktiven Konzept zu arbeiten, welches einen großen Teil der öffentlichen Wälder,die sich in temporärer Verwaltung Dritter befinden, als Großschutzgebiet dauerhaft aus der Nutzung herauszuführen. Im aktuellen Zustand erkennen wir vom Artenschutz in Franken® keine belastbare Basis mehr die zur effektiven Erhaltung einer natürlichen Biodiversität gereicht. Im Gegenteil seit geraumer Zeit meinen wir hier einen gravierenden Rückgang der biologischen Wertigkeit der Waldflächen zu erkennen und dokumentieren diesen Prozess intensiv und umfangreich.

Artenschutz in Franken®

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Kein Bauxit aus Ghanas Atewa-Wald!
Kein Bauxit aus Ghanas Atewa-Wald!

20/21.02.2021

  • WWF kritisiert gefährliche Bauxit-Minen-Pläne / Gefahr für Ghanas Trinkwasserversorgung und biologische Vielfalt

Berlin, 19.02.2021: In Ghana wächst der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen den geplanten Bau einer Bauxit-Mine in der artenreichen Atewa-Waldregion, deren Flüsse Millionen Menschen in Ghana mit bisher sauberem Trinkwasser versorgen. Der WWF kritisiert die Pläne Ghanas in einer für die Trinkwasserversorgung und die biologische Vielfalt Ghanas so unverzichtbaren Region als „Russisch Roulette mit voller Revolvertrommel“.

Das weltweit begehrte Erz wird hauptsächlich zu Aluminium weiterverarbeitet. Die Naturschutzorganisation appelliert daher an Aluminium nutzende Unternehmen, öffentlich auf Distanz zum Minenprojekt zu gehen.
Eine Reihe zivilgesellschaftliche Gruppen rund um die „Concerned Citizens of Atewa Landscape“ (CCAL) kämpfen in Ghana gegen das umstrittene Minen-Projekt im Atewa-Waldgebiet. Sie kritisieren, dass der kurzfristige ökonomische Nutzen der Bauxit-Mine dort in keinem Verhältnis steht zu den erwartbaren langfristigen und dauerhaften Schäden für Menschen und Natur. In einem Schreiben an die CCAL teilen die drei Aluminium nutzenden Unternehmen BMW, Schüco International und Tetra-Pak die Kritik am Projekt. Der WWF hofft, dass sich weitere Unternehmen gegen das Minen-Projekt der ghanaischen Regierung aussprechen. Die ghanaische Regierung plant den Abbau im Atewa Waldgebiet, um mit den Erlösen Kredite für landesweite Infrastrukturmaßnahmen an eine chinesische Bank zurückzuzahlen.

Die Atewa Hügelregion im Südosten Ghanas umfasst 250 Quadratkilometer intakten Wald. Dort entspringen mit dem Birim, dem Densu und dem Avensu drei für die Trinkwasserversorgung Ghanas wichtige Flüsse. Sie versorgen rund 5 Millionen Menschen in Ghana mit Wasser. Anwohner:innen und Wissenschaftler:innen befürchten, dass die Qualität und Quantität des Trinkwassers erheblich unter dem Bauxitabbau leiden wird. Die betreffenden Bauxitvorkommen im nördlichen Teil des Waldgebiets liegen in über 750 Meter Höhe. Für den Bauxit-Abbau müsste der Berg wesentlich abgetragen werden. Hydrolog:innen rechnen damit, dass sich dadurch der gesamte Wasserhaushalt der Region verändert. Und der beim Abbau von Bauxit anfallende Rotschlamm ist ein extremes Risiko für Umwelt und Menschen. Immer wieder kommt es bei Bauxit-Minen zum Bruch von Dämmen in Rückhaltebecken für den giftigen Rotschlamm. Er enthält unter anderem ätzende Natronlauge sowie Quecksilber, Chrom und Arsen.

Für die Tagebau-Mine und damit verbundene neue Transportwege wird zudem großflächig artenreicher Waldlebensraum für immer zerstört. Dort leben weit mehr Arten als in anderen Wäldern Ghanas und Westafrikas. Das Atewa-Waldgebiet ist nach den Kriterien der Weltnaturschutzunion (IUCN) als „Schlüsselgebiet der biologischen Vielfalt“ eingestuft. Es beheimatet über 100 auf der Roten Liste des IUCN als bedroht geführte Arten, darunter den Geoffroy-Stummelaffe (Colobus vellerosus), das Weißbauchschuppentier (Phataginus tricuspis) und die Weißnackenmangabe (Cercocebus lunulatus). Einige der im Atewa-Wald nachgewiesenen Arten kommen nur dort vor.

In Anbetracht des kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Kompromisses für ein Lieferkettengesetz sagt Tobias Kind-Rieper, Experte für Bergbau beim WWF, an: „Das Beispiel Atewa zeigt, wie wichtig es ist, in globalen Lieferketten verpflichtend menschenrechtliche und ökologische Sorgfalt für Unternehmen gesetzlich zu verankern. Deutschland und Europa müssen den Anfang machen und mit eigenen Gesetzen den Weg ebenen hin zu weltweiten Regelungen. Nur so werden derartige Projekte auf Kosten von Mensch und Natur ein Ende haben.“

Kontakt
Wiebke Elbe
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777219
@ElbeWWF auf Twitter


Quelle

WWF
Stand: 19.02.2021

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Naturnahe Zäunung - Steigerwald hinter Maschendraht
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Naturnahe Zäunung - Steigerwald hinter Maschendraht

20/21.02.2021

Oberer/Nördlicher Steigerwald. Am 07/08. Januar 2020 hatten wir hier auf unserer Internetpräsenz in Wort und Bild über einen Vorgang berichtet, der in unseren Augen einen unverzeihbaren Eingriff in ein vormals über lange Zeit intaktes Ökosystem abbildete.

Eine Katastrophe für den Wald wie wir fanden und finden. Unser Missfallen hatten wir nachdrücklich auch und garade an die Verantwortlichen dieses schockierenden Eingriffs übermittelt. Da halfen auch keine "lustigen Schildchen" mehr, die an den Waldwegen nach dem Einschlag angebracht wurden und welche nach Gründen für dieses Handeln suchten.

Hier mehr zu diesem Bericht

Als Antwort auf unser Missfallen erhielten wir lediglich die Information, dass doch alles in Ordnung sei und der Eingriff sehr sorgfältig umgesetzt wurde. Sozusagen eine naturnahe Waldbewirtschaftung.

Doch diese "Naturnähe" sorgte auch dafür das im großen Umfang zahlreiche Altbuchen ihr Leben lassen mussten. Es wurden große Lichtungen in den Bestand gerissen um den Jungpflanzen mehr Licht zum Wachsen zu geben.
Doch allein das Licht scheint nicht mehr auszureichen, denn nun finden wir am "naturnahen Eingriff" plötzlich "naturnahe Maschendrahtgeflechte" und Hölzer vor und sind schon sehr darauf gespannt, wie denn der "naturnahe Steigerwald" hinter Maschendrahtgeflechte aussehen mag.

Diese Zäune bringen Barrieren in den vormals vollkommen barrierefreien Wald und stören damit die natürlichen Bewegungen von Wildtieren. Was für eine in unseren Augen traurig- naturnahe Waldbewirtschaftung, die in unseren Augen nur noch Missfallen und Sprachlosigkeit über ein solches Handeln hervorruft.

Was ist nur aus den vormals so wunderschönen Wäldern geworden?

Wir vom Artenschutz in Franken meinen: Vollkommen an einem tragfähigen und nachhaltigem, geschweige denn naturnahhen Schutzkonzept, das auch diesen Namen verdient vorbei!

Hier haben wir erste Eindrücke der aktuellen Aktivität abgebildet und werden die weitere Entwicklung in Wort und Bild auch weiter beleggebend und objektiv kommunizieren.



In der Aufnahme
  • Die naturnahe Zäunung liegt bereits bereit .. mal sehen was die Naturnähe noch so mit sich bringt. Dahinter eine der großen in die Bestände gerissenen Lücken! So sieht für uns keinesfalls eine naturnahe Waldbewirtschaftung aus.
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Schuss vor den Bug
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Schuss vor den Bug

19/20.02.2021

  • WWF: EU verklagt Deutschland wegen Mängeln im Naturschutz

Berlin, 18.02.2021:
Die Europäische Kommission hat heute Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland eingereicht. Es geht um die unzureichende Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die EU-Kommission befindet, dass Bund und Länder die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich sichern und keine ausreichenden Schutzziele haben. Zur Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland kommentiert Johann Rathke, Koordinator für Agrarpolitik und Landnutzungspolitik des WWF Deutschland:
„Die Klage der EU-Kommission ist ein längst überfälliger Schuss vor den Bug. Deutschland hat die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie über Jahre hinweg unzureichend umgesetzt. Jetzt muss die Bundesregierung entschlossen handeln. Gelegenheiten dazu gibt es genug. Zum Beispiel kann sich die Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, die Gemeinsame Agrarpolitik in den Verhandlungen in Brüssel und in Deutschland so auszugestalten, dass Landwirtinnen und Landwirte befähigt werden, die Umsetzung der FFH-Richtlinie aktiv zu unterstützen.
 
Die nächste Bundesregierung muss dann die Naturschutzfinanzierung so ausgestalten, dass der Bund die Länder bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie besser unterstützt als bisher. Mit naturschutzpolitischer Kleinstaaterei kommen wir nicht weiter. Die jetzige und auch künftige Bundesregierung hat die Chance, durch richtige Weichenstellungen den gordischen Knoten beim Schutz der FFH-Gebiete zu durschlagen. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie muss endlich mit aller Konsequenz in der Praxis erfolgen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen müssen jetzt geschaffen werden.“

Kontakt
Wiebke Elbe
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777219
@ElbeWWF auf Twitter


Quelle

WWF
Stand: 18.02.2021

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In der Aufnahme von Johannes Rother

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„Gemeinsam Boden gut machen“
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„Gemeinsam Boden gut machen“: Zehn Bio-Betriebe erhalten Förderpreis für Umstellung auf Ökolandbau

19/20.02.2021

  • Wertvoller Beitrag für Klima- und Umweltschutz, sauberes Grundwasser und gesunde Böden/Bereits rund 15.000 Hektar Agrar-Fläche umgestellt

Berlin/Nürnberg – Der NABU hat zur BioFach – der Weltleitmesse für Bio-Lebensmittel in Nürnberg – zehn Landwirtinnen und Landwirte aus sechs Bundesländern für die vorbildliche Umstellung ihres landwirtschaftlichen Betriebs auf Ökolandbau mit dem Förderpreis „Gemeinsam Boden gut machen“ ausgezeichnet. Die Betriebe bauen ihr Gemüse, Obst und Getreide nach Bio-Kriterien an, verzichten auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und halten höhere Standards bei der Tierhaltung ein.

Bereits im Dezember haben sie im Rahmen des Projekts erste finanzielle Unterstützung für die Umstellung erhalten. Die Förderung soll den angehenden Öko-Betrieben dabei helfen, die Kosten für den Umbau zu decken und die zweijährige Umstellungsphase zu überbrücken, in der sie bereits nach Bio-Kriterien wirtschaften, aber noch keine Bio-Preise erzielen.
Mit „Gemeinsam Boden gut machen“ bringt der NABU gemeinsam mit der „Alnatura Bio-Bauern-Initiative“ (ABBI) und weiteren Herstellern der Bio-Branche den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland weiter voran. So leisten sie einen wichtigen Beitrag, Böden und Gewässer zu verbessern und die Artenvielfalt zu schützen. Fast 80 Landwirtinnen und Landwirte haben ihren Betrieb seit dem Start des Projekts 2015 auf ökologische Landwirtschaft umgestellt – eine Gesamtfläche von rund 15.000 Hektar Land. In diesem Jahr wird auch die REWE Markt GmbH zur finanziellen Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe beitragen.

„Seit über 5 Jahren leisten die ausgezeichneten Landwirtinnen und Landwirte einen wertvollen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz, für sauberes Grundwasser und gesunde Böden. Außerdem helfen sie dabei, die Biodiversität zu bewahren und Artenvielfalt zu schützen. Uns als NABU ist es daher ein besonderes Anliegen, landwirtschaftliche Betriebe beim oft schwierigen Weg zur ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen.“ (Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer)

„Wir freuen uns, dass wir nun schon im sechsten Jahr zur Förderung des Bio-Landbaus beitragen können. Ermöglicht wird dieses freudige Jubiläum durch unsere Kundinnen und Kunden: Denn für jeden Kauf eines Alnatura-Produkts, das mit dem Label ‚Gemeinsam Boden gut machen‘ gekennzeichnet ist, fließt ein Cent in das Förderprojekt des NABU.“ (Götz Rehn, Alnatura-Geschäftsführer)

„Die Unterstützung ökologischer Landwirtschaft schon in der Umstellungsphase ist ein bedeutendes Signal und eine wichtige Wertschätzung – denn der biologische Landbau ist besonders arbeitsintensiv. Wir freuen uns, diese Projekte unterstützen zu können. REWE setzt sich seit über 30 Jahren dafür ein, den Öko-Landbau zu stärken und nachhaltig biologisch produzierte Produkte einem breiteren Markt zugänglich zu machen.“ (Dr. Daniela Büchel, REWE-Geschäftsführerin)

Das sind die ausgezeichneten Betriebe (mit Anbauverband)
- Wiesenhof – Andreas Aller (Naturland), Rheinland-Pfalz
- Konradhof Unering (Bioland), Bayern
- Bernd Halbritter (Demeter), Bayern
- Ω-3-Bauernhof Hamel (Demeter), Hessen
- Pfabhof (Naturland), Bayern
- Unterleitenhof (Naturland), Bayern
- Weinbau Nicolas Olinger (Bioland), Bayern
- Bioland Hof Sonnenschein (Bioland), Niedersachsen
- David’s Biohof (Naturland), Mecklenburg-Vorpommern
- Ziegenhof Stubenrauch (Gäa), Sachsen

Wer ist förderfähig?
Bewerben kann sich jeder und jede, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf ökologische Bewirtschaftung umstellen oder seinen Ökobetrieb um mindestens 30 Prozent erweitern möchte. Der Betrieb muss sich außerdem einem Bio-Anbauverband in Deutschland anschließen. Gefördert werden auch Betriebe, die Bioprodukte direkt am Hof verarbeiten oder vermarkten. Bewerbungen werden ab dem 1. April 2021 angenommen.

Hintergrund: EU-Agrarpolitik und Ökolandbau in Deutschland

Noch immer ist die Landwirtschaft bei der Umstellung auf Ökolandbau auf finanzielle Unterstützung angewiesen, da die europäische Agrarpolitik bislang keine finanziellen Anreize bietet. Stattdessen hat die EU-Agrarpolitik dazu geführt, dass Wiesen und Felder immer intensiver bewirtschaftet werden – mit schwerwiegenden Folgen für die Artenvielfalt. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) empfiehlt die europäische Agrarpolitik mit effektiven Maßnahmen umfassend zu ökologisieren und das System der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa (GAP) zu reformieren, damit Landwirtinnen und Landwirte für Umweltmaßnahmen und den Erhalt der Biodiversität angemessen honoriert werden.

Bei den aktuellen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat (Trilog) zur Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik müssen die Ziele des Green Deals, insbesondere die Biodiversitätsstrategie und die Farm2Fork-Strategie umfassend einbezogen werden. Sollten keine ausreichenden Vorschläge auf europäischer Ebene kommen, muss Deutschland bei der nationalen Umsetzung dafür sorgen, dass die Bestände in der Agrarlandschaft nicht weiter schrumpfen. Dafür braucht es insbesondere umfangreiche Fördergelder für freiwillige Umweltmaßnahmen der landwirtschaftlichen Betriebe in der zweiten Säule.


Für Rückfragen:

  • Karin Flohr, Teamleiterin Unternehmenskooperationen
Tel. +49 (0)30 284 984 -1571, E-Mail: Karin.Flohr@NABU.de

  • Christine Tölle-Nolting, Referentin Agrarpolitik und ländliche Räume,
Tel. +49 (0)30 284 984 -1641, E-Mail: Christina.Toelle-Nolting@NABU.de


Quelle
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Silvia Teich, Katrin Jetzlsperger, Julian Bethke, Britta Hennigs
Presse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1588, 1534,1538 und -1722, Fax -2500
18.02.2021


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In der Aufnahme Ulrich Rösch

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Weltschuppentiertag: kein Grund zum Feiern
Weltschuppentiertag: kein Grund zum Feiern

19/20.02.2021

  • Illegaler Schuppentier-Handel boomt / Drastische Bestandsrückgänge befürchtet

Berlin, 18.02.2021: Während Sie diese Pressemitteilung lesen, wird irgendwo mindestens ein Schuppentier erlegt. Darauf macht der WWF zum Weltschuppentiertag am 20. Februar aufmerksam: Schuppentiere gelten als die am häufigsten illegal gehandelten Säugetiere der Welt.

Zwar ist der internationale Handel mit den sogenannten Pangolinen verboten, doch die Nachfrage ist ungebrochen. Allein zwischen Januar und Juli 2019 deckten Strafverfolgungsbehörden weltweit Schmuggelversuche mit umgerechnet rund 195.000 Tieren auf. Dementsprechend hoch ist die Wilderei.
„Der globale illegale Handel mit Wildtieren bedroht unzählige Arten – darunter auch Schuppentiere. Alle der acht Arten gelten derzeit als bedroht, drei davon stehen laut der Internationalen Roten Liste unmittelbar vorm Aussterben. Wenn wir jetzt nicht entschieden gegen Wilderei und illegalen Handel vorgehen, werden die Bestände weiter einbrechen: Für manche Arten ist mit einem Rückgang von mehr als 80 Prozent bis 2040 zu rechnen“, warnt Katharina Trump, Expertin für illegalen Artenhandel beim WWF Deutschland.

Zwischen 2000 und 2019 wurden weltweit Schmuggelwaren entdeckt, für die geschätzte 895.000 Pangoline sterben mussten. „Wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der Fälle wesentlich höher ist. Denn nur ein Bruchteil wird überhaupt aufgedeckt“, so Trump. Die Schmuggelware wird seit einigen Jahren vermehrt aus Afrika nach Asien verfrachtet. Meist handelt es sich dabei um getrocknete Schuppen. Sie werden in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) vor allem als Mittel gegen Blutstauungen, Schwellungen und Schmerzen durch Arthritis eingesetzt. Auch das Fleisch der Pangoline wird in Afrika und Asien verzehrt und gilt in einigen asiatischen Ländern als Delikatesse und Luxusgut.

Seit Anfang 2017 werden alle Schuppentierarten in der höchsten Schutzkategorie des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geführt und ihr internationaler Handel ist damit verboten. Doch solange die Nachfrage besteht, floriert das Schmuggelgeschäft. Nur wenig optimistisch stimmt auch ein Schritt Chinas im letzten Jahr: „Zwar wurden Pangolin-Schuppen aus dem Haupttext des Arzneibuchs für TCM entfernt. Bereits zugelassene Medikamente, die diese enthalten, werden in den Anhängen des Buches aber weiterhin aufgeführt und sind somit nach wie vor erlaubt. In der aktuellen Ausgabe sind acht solcher Arzneien gelistet“, so Trump. Schuppen aus alten Beständen dürfen demnach weiterhin in Arzneimitteln verwendet werden. Das berge die Gefahr, dass frisch gewilderte Schuppen unbemerkt unter die Restbestände geschmuggelt werden. Für ihre medizinische Wirksamkeit gibt es keine Belege. „Pangolin-Schuppen bestehen aus Keratin, genau wie menschliche Fingernägel“, erklärt Trump.

Hintergrund: Schuppentier

Insgesamt gibt es acht verschiedene Pangolin-Arten, je vier in Asien und Afrika. Sie sind allesamt bedroht, über ihre genauen Bestände ist aber wenig bekannt. Denn die scheuen und häufig nachtaktiven Insektenfresser leben meist zurückgezogen in den Wäldern, Buschland und Savannen Afrikas und Asiens. Sie ernähren sich von Ameisen und Termiten. Die meisten Arten sind etwa so groß wie Hauskatzen, einige afrikanische Arten können aber ein Gewicht von 20 bis 30 Kilogramm erreichen.

Kontakt

Doreen Kolonko
Pressestelle, Berlin
Tel: 030311777971

Quelle
WWF
Stand: 18.02.2021

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NABU: Deutschland erhält Quittung für Nichtstun
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NABU: Deutschland erhält Quittung für Nichtstun

19/20.02.2021

Neue Naturschutzklage der EU gegen Deutschland

Brüssel/Berlin ¬– Die Europäische Kommission hat heute beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Klage eingereicht.

Sie wirft Bund und Ländern vor, die als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen FFH-Flächen unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Offenbar haben Bund und Länder den genau vor einem Jahr ergangenen Warnschuss, die sogenannte begründete Stellungnahme, der EU-Kommission nicht gehört und die Missstände nicht behoben.

Jetzt drohen eine weitere Verurteilung durch die Richter in Luxemburg und bei weiterem Nichtstun unter Umständen sogar Strafzahlungen. Die Länder und der Bund müssen endlich tätig werden.“
Dass Deutschland bisher keine gebietsspezifischen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt hat, ist der aus NABU-Sicht schwerwiegendste Vorwurf. Raphael Weyland, NABU-EU-Umweltrechtsexperte: „Es ist ein Unding, dass dies auch sieben Jahre nach Einleitung dieses Vertragsverletzungsverfahrens und fast drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie noch erstritten werden muss. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete.“

Die Konsequenzen der mangelhaften Natura-2000-Umsetzung sind auch in Nord- und Ostsee nicht zu übersehen. Zuletzt dokumentierten Wissenschaftler einen Rückgang des streng geschützten Schweinswals in seiner Kinderstube im Sylter Außenriff um jährlich fast vier Prozent in den vergangenen zwei Jahrzehnten. „Weder in Schutzgebieten noch in wichtigen Wanderkorridoren wird Deutschlands einziger heimischer Wal wirksam vor den Auswirkungen von Fischerei, Schifffahrt oder Offshorewind geschützt“, kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff.

Aus NABU-Sicht sind zunächst vor allem die Bundesländer am Zug. Sie müssen die Vorgaben systematisch umsetzen. Die Bundesregierung muss dies für die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee tun. „Damit in den Gebieten aber tatsächlich Arten und Lebensräume geschützt werden, ist eine ausreichende Finanzierung notwendig. Wer nicht mit Verboten und Vorgaben arbeiten will, muss Landwirten und Waldbesitzern attraktive Anreize für Naturschutzmaßnahmen bieten“, so Weyland. Basierend auf Zahlen der Bundesregierung schätzt der NABU, dass hierfür 1,4 Milliarden Euro im Jahr notwendig sind. Weyland: „Diese müssen und können durch Umschichtung von bisher pauschal fließenden Agrarzahlungen mobilisiert werden. Doch die derzeitigen Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums ignorieren dies völlig und riskieren so weiter schmerzhafte Urteile des Europäischen Gerichtshofs.“


Für Rückfragen:
Raphael Weyland, NABU-EU-Umweltrechtsexperte,
Mobil: 0032-487457191
Raphael.Weyland@NABU.de


Quelle
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Silvia Teich, Katrin Jetzlsperger, Julian Bethke, Britta Hennigs
Presse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1588, 1534,1538 und -1722, Fax -2500
18.02.2021



Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Christian Dreifert
  • Gemeine Smaragdlibelle

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2,7 Millionen Euro für Naturschutzprojekte
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2,7 Millionen Euro für Naturschutzprojekte

15/16.02.2021

  • Minister Franz Untersteller: „Die landesweit tätige Stiftung Naturschutzfonds fördert jedes Jahr vielfältige Naturschutzprojekte und unterstützt damit die wichtige Arbeit vieler engagierter Naturschützer und Naturschützerinnen im Land“

Ab heute
können wieder Fördermittel für Naturschutzprojekte ab dem Jahr 2022 bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg beantragt werden. Insbesondere Verbände, Vereine, Hochschulen und Kommunen können sich auch dieses Jahr wieder um einen Zuschuss für ihr geplantes Projekt bewerben.

Die Förderung steht unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ und zielt dabei besonders auf Projekte, die zur Umsetzung der Naturschutzstrategie des Landes und zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Stiftung Naturschutzfonds stellt dafür rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.
„Projekte zu unterstützen, die beispielsweise den Artenschutz zum Ziel haben, angewandte Forschungsvorhaben sind oder die Bildungsangebote für eine nachhaltige Entwicklung schaffen, ist ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt im Land“, sagte Franz Untersteller, Naturschutzminister und Vorsitzender der Stiftung Naturschutzfonds, heute (12.02.) zum Start der Ausschreibung in Stuttgart. „Die Stiftung Naturschutzfonds möchte mit ihrer Förderung Projektträger aus verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen ermuntern, für den Naturschutz aktiv zu sein“, hob der Minister hervor.

Eine Projektförderung durch die Stiftung Naturschutzfonds ist auf zwei Arten möglich. So können zum einen Projekte mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren Fördermittel aus dem allgemeinen Stiftungshaushalt erhalten. Anträge hierfür müssen bis zum 1. Mai 2021 gestellt werden. Mit Frist 1. Juli 2021 können Anträge für Projekte eingereicht werden, die aus dem Fonds der Ersatzzahlungen, die bei baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft zu entrichten sind, gefördert werden. Diese Projekte müssen daher konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen. Die Projektanträge sind im Vorfeld mit den Regierungspräsidien abzustimmen.
Ergänzende Informationen

Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 4. März 2021 eine Informationsveranstaltung per Video-Konferenz für alle an einer Projektförderung Interessierte an.

Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126-0
Telefax: +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald


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Windkraft und Öl ein Widerspruch?
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Windkraft und Öl ein Widerspruch?

15/16.02.2021

Deutschland.
Windkraftanlagen, die vielfach als besonders umweltfreundlich dargestellt werden, erzeugen sie doch regenerativ Energie, bergen jedoch gerade auch für die uns begleitende Artenvielfalt Gefahren. Kollisionen mit Vögel, Fledermäusen und Insekten sind nahezu an der Tagesordnung. Zahlreiche Belegaufnahmen dieser "Schlagopfer" und Eigenimpressionen liegen uns hier vor.

Was daneben noch weniger bewusst wahrgenommen wird ... zahlreiche Windräder, besondes diese die "in die Jahre gekommen sind" verlieren auch Betriebsstoffe....
Wir haben einen eindrucksvollen Kurzbericht von Rolf Thiemann auf unsere Internetpräsenz eingestellt der diese Herausforderungen in bemerkenswerten Impressionen gut schildert ...


In der Aufnahme von Rolf Thiemann
  • Verlust von Betriebsstoffen an einer Windkraftanlage ..

Autor
Rolf Thiemann

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Eiswinter im Wattenmeer
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Eiswinter im Wattenmeer

14/15.02.2021

  • Vögel benötigen besondere Ruhe

Auch ohne starke Schneefälle macht das eisige Wetter an der Küste der Vogelwelt im und am Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer
zu schaffen. Die Nationalpark-Ranger:innen sind täglich draußen unterwegs und beobachten, wie die Wattenmeer-Vögel mit der Herausforderung umgehen.

Viele Vögel, insbesondere Gänse, aber auch Watvögel scheinen rechtzeitig vor der Kälte ausgewichen zu sein. Sie ziehen entlang der Küste ein Stück weiter nach Südwesten. Vögel, die hierbleiben, rücken enger zusammen – die Watvögel vorzugsweise in windgeschützten Bereichen im Westen der Inseln bzw. im Schutze entsprechender Strukturen am Festland. Aufgrund der Vereisung an den Salzwiesenkanten stehen ihnen hier ihre üblichen Rastgebiete nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Bekassinen und Waldschnepfen zeigen sich zum Teil auch innerorts.
Das Watt südlich der Inseln scheint bislang nur oberflächlich gefroren zu sein und steht den Wat- und Wasservögeln damit zur Nahrungssuche noch zur Verfügung. Vor der Festland-Küste zeigt das Watt bereits eine stärkere Vereisung und ist für die Vögel somit nicht mehr in allen Bereichen zur Nahrungssuche nutzbar. Einige nutzen jedoch die Eisschollen zur Rast.

Wasservögel sammeln sich in größeren Zahlen auf den noch nicht gefrorenen Gewässern. So werden z. B. im Südstrandpolder auf Norderney neben Reiher-, Krick- und Tafelenten ca. 1.300 Spießenten beobachtet. Im Jadebusen vor Sehestedt halten sich etwa 3.500 Brandgänse sowie auch Austernfischer und Große Brachvögel auf. „Wenn die Vögel küstennah in großen Ansammlungen Schutz und noch offene Nahrungsquellen suchen, besteht ein erhöhtes Störpotenzial“, erklärt Susanne Koschel, die als Nationalpark-Rangerin die Region am Jadebusen betreut. Nationalpark-Besucher:innen wird deshalb ans Herz gelegt, sich ruhig zu verhalten, großen Abstand zu den Vögeln einzuhalten und Hunde an der Leine zu halten. Jede Störung der Vögel geht mit einem Energieverlust einher, den sie bei den winterlichen Bedingungen nur schwer wieder ausgleichen können, daher haben sie ein erhöhtes Ruhebedürfnis. Bei anhaltender Kälte wird es immer schwieriger, an Nahrung im zunehmend vereisten Wattenmeer zu kommen. Dann kann es dazu kommen, dass insbesondere Watvögel, wie Alpenstrandläufer oder Rotschenkel die Kälteperiode nicht überstehen und verhungern. Bislang sind nur wenige geschwächte oder verendete Vögel zu sehen, das kann sich bei anhaltender Wetterlage jedoch schnell ändern.

Größere Trupps von Singvögeln, z. B. Feldlerchen und Wacholderdrosseln, die derzeit am Festland anzutreffen sind, ebenso wie Strandpieper und Berghänflinge, die ebenfalls gut zu beobachten sind, suchen ihre Nahrung nicht im Watt, sondern in den Salzwiesen oder binnendeichs. Unbeeindruckt von dem Wetter tummeln sich nach wie vor die Schneeammern in munteren Trupps an den Stränden. Sie suchen in den Spülsäumen nach Sämereien und werden fündig, solange diese Nahrungsquelle nicht unter Schnee und Eis verschwindet.

An den Stränden türmt der vorherrschende Wind in kürzester Zeit kleine neue Dünen in unterschiedlichsten Formen auf. So bietet die besondere Wetterlage Besucherinnen und Besuchern eine gute Gelegenheit, die natürliche Dynamik im Nationalpark live zu erleben.

In der Aufnahme
  • Ist die Wattoberfläche vereist, dann bleibt Wat- und Wasservögeln der Zugang zu Nahrungstieren im Wattboden versperrt. Foto: Koschel / NLPV

Quelle
Nationalpark Wattenmeer

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Nationalparkverwaltung
Schlossgarten 1
25832 Tönning
Telefon: +49 4861 616-0
E-Mail: nationalpark@lkn.landsh.de

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
Nationalparkverwaltung Hamburgisches Wattenmeer
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefon: +49 40 42840-2169
E-Mail: info@bukea.hamburg.de

Nationalparkverwaltung “Niedersächsisches Wattenmeer”
Virchowstr. 1
26382 Wilhelmshaven
Telefon: +49 4421 911-0
E-Mail: poststelle@nlpv-wattenmeer.niedersachsen.de
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Stele der Biodiversität Lechtingen - Auch im Winter faszinierend!
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Stele der Biodiversität Lechtingen

13/14.02.2021

Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken® und dem Windmühle Lechtingen e.V. das von der Audi Stiftung für Umwelt und der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Niedersachsen
.Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen. Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.
Den wenn (selbst in noch geeigneten Nahrungsstrukturen) keine geeigneten Reproduktionsräume vorhanden sind, ist die Erhaltung der Artenvielfalt gelichfalls zum Scheitern verurteilt. Ein Projekt des Artenschutz in Franken® und dem Windmühle Lechtingen e.V. das von der Audi Stiftung für Umwelt und der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird, setzt hier an und gestaltet Bauwerke die sich in einem geeigneten Umfeld befinden so um, das sie sich zukünftig als "Kinderstube der Biodiversität" bewähren können.


In der Aufnahme von A.Vennemann
  • Sehr eindrucksvoll zeigt sich das Bauwerk auch im Winter 2021
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Vjosa-Nationalpark könnte 2023 Realität werden
+ Wegen Tatenlosigkeit der albanischen Regierung werden nun die Naturschutzorganisationen aktiv ++ Vjosa-Nationalpark könnte 2023 Realität werden ++

13/14.02.221

Tirana, Wien, Radolfzell,
10.2.2021 In Tirana haben heute 20 albanische Umweltorganisationen einen detaillierten Antrag zur Gründung eines Vjosa-Nationalparks an den Umweltminister Blendi Klosi übermittelt. Unterstützt wird ihr Anliegen von den internationalen Organisationen Riverwatch, EuroNatur, WWF Adria, Wetlands International Europe, International Rivers und The Nature Conservancy.

Die Organisationen sehen sich zu diesem Schritt genötigt, da albanische Regierungsvertreter seit Monaten zwar den Nationalpark ankündigen, jedoch keinerlei Schritte für eine Umsetzung unternehmen. Im Gegenteil: „Nach unseren Informationen plant das Umweltministerium keinen Nationalpark, sondern lediglich ein Landschaftsschutzgebiet und auch das nur für den Oberlauf der Vjosa. Der ökologisch wertvollste Abschnitt des Flusses, in dem auch die Wasserkraftwerke geplant sind, soll gänzlich ohne Schutz bleiben. Deshalb handeln wir und haben einen vollständigen Antrag eingereicht. Jetzt muss sich zeigen, was unsere Regierung wirklich will – Kraftwerke oder Nationalpark“, so Olsi Nika von der NGO EcoAlbania.
Laut dem 16-seitigen Antrag soll der Nationalpark den IUCN-Standards entsprechen und die gesamte Vjosa in Albanien sowie die frei fließenden Zuflüsse wie Bence und Shushica umfassen. Insgesamt soll der Vjosa Nationalpark ca. 45.000 Hektar groß sein und etwa 300 Kilometer Fließgewässer schützen. Das wäre einzigartig in Europa und die Vjosa könnte Europas erster Wildfluss-Nationalpark werden.

Bisher wurden 1.175 Tier- und Pflanzenarten an der Vjosa nachgewiesen, darunter 119 Arten, die nach albanischem Recht geschützt sind, sowie 39 Arten, die auf der internationalen Roten Liste der IUCN stehen. Tatsächliche dürfte die Zahl seltener Arten weit höher sein, da große Bereiche der Vjosa und ihrer Zuflüsse kaum erforscht sind.

Der Nationalpark nach IUCN-Kriterien ist die am besten geeignete Schutzkategorie für die Vjosa, weil sie nicht nur den Schutz dieser einzigartigen Landschaft am besten garantiert, sondern auch, weil sie die Entwicklung eines naturverträglichen Ökotourismus sowie die Umweltbildung als Ziel hat.

„Von einem Vjosa-Nationalpark würden alle profitieren, die Vjosa, ihre Tiere und Pflanzen sowie die Menschen der Region. Ihnen würde mit einem Nationalpark auch eine wirtschaftliche Perspektive gegeben, die weder ein Landschaftsschutzgebiet noch sonst eine andere Schutzform gewährleistet“, so Ulrich Eichelmann von der Naturschutzorganisation Riverwatch.

Laut Analyse der Umweltverbände würde die Planung des Nationalparks zwei Jahre benötigen. In dieser Zeit soll die Bevölkerung mit einbezogen werden und Details wie etwa die genaue Zonierung geklärt werden. 2023 könnte also Europas erster Wildfluss-Nationalpark feierlich eröffnet werden.

„Wir unterstützen die albanischen Naturschützer in ihrer Forderung nach einem Nationalpark. Dieser Fluss verdient die höchste Schutzkategorie und keinen Staudamm! Alles andere als ein Nationalpark wäre für die Vjosa unangemessen. Dieser letzte große Wildfluss Europas ist von internationaler Bedeutung. Nun ist der Umweltminister am Zug“, sagt Annette Spangenberg, Leiterin des Projektbereichs bei EuroNatur.

Der eingereichte Antrag ist ein Vorschlag – das Umweltministerium muss diesen Antrag prüfen und könnte dann ein Unterschutzstellungsverfahren einleiten.


Hintergrundinformationen:

  •     Die Vjosa ist der letzte Fluss in Europa, der über seine gesamte Länge wild fließt. Die albanische Regierung hat Pläne für mehrere Staudämme, zwei davon im Mittellauf. Die Alternativvision ist die Schaffung des ersten Wildfluss-Nationalparks in Europa. Diese Möglichkeit wurde zuerst von Organisationen der Kampagne zum Schutz der Vjosa aufgezeigt.
  •     Die Kampagne „Rettet das Blaue Herz Europas“ dient dem Schutz von Flüssen mit besonders hohem Naturwert auf der Balkan-Halbinsel, die von mehr als 3.400 Wasserkraft-Projekten bedroht werden. Die Kampagne wird von den internationalen Naturschutzorganisationen Riverwatch und EuroNatur koordiniert und gemeinsam mit Partnerorganisationen in den Balkanländern umgesetzt. Der lokale Partner in Albanien ist EcoAlbania. Weitere Informationen unter: https://balkanrivers.net/de.
  •     Die Kampagne wird unter anderem unterstützt von: Manfred-Hermsen-Stiftung.


Kontakt:

·  Anja Arning, EuroNatur | anja.arning(at)euronatur.org | +49 7732 – 927213
· Cornelia Wieser, Riverwatch | cornelia.wieser@riverwatch.eu | +43 650 4544784
· Besjana Guri, EcoAlbania | b.guri@ecoalbania.org | +355 69 2954214


Quelle
EuroNatur - Stiftung Europäisches Naturerbe
Westendstraße 3
78315 Radolfzell
Deutschland

Fon: +49 (0) 7732 - 92 72 - 0
Fax: +49 (0) 7732 - 92 72 - 22
www.euronatur.org
info(at)euronatur.org

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In der Aufnahme von

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Licht aus, Klimaschutz an
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Licht aus, Klimaschutz an

12/13.02.2021

  • 200er-Marke geknackt: Zig Städte in Deutschland nehmen an Earth Hour teil

Schon mehr als 200 Städte in Deutschland haben sich für die diesjährige Earth Hour am 27. März angemeldet. Damit bietet die Aktion der Coronakrise die Stirn: Trotz Lockdown und Einschränkungen reißt das Engagement für mehr Klima- und Umweltschutz nicht ab.

„So gern wir angesichts der einen Krise eine Verschnaufpause von der anderen hätten, gönnt uns die Erderhitzung keine. Umso bedeutender ist es, dass die Menschen in Deutschland weiterhin ein Zeichen für mehr Klimaschutz setzen wollen“, sagt Viviane Raddatz, Klimaexpertin beim WWF. Zur Earth Hour am 27. März schalten sie um 20.30 Uhr für eine Stunde das Licht aus.
„Wir haben jetzt die Chance, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten. Wie wir uns hier und heute aufstellen, wird unser aller Leben und das unserer Kinder bestimmen“, sagt Raddatz. „Dafür müssen wir klimafreundliche Wege gehen, um die Wirtschaft nach der Pandemieflaute wieder anzukurbeln. Dafür müssen immer mehr Verbraucher:innen ihr Verhalten ändern. Und dafür muss die Politik der Energiewende endlich wieder auf die Beine helfen.“

Der Ausbau sauberer Energie aus Wind und Sonne ist in den letzten Jahren zusammengebrochen. Ende März – also fast zeitgleich zur Earth Hour - will die Regierung neue Ausbaupfade beschließen. „Wir fordern, dass sie sich dafür an dem neuen Klimaziel der EU orientiert, bis 2030 mindestens 55 Prozent des Treibhausgasausstoßes einzusparen. Für Deutschland bedeutet das Minimum eine Reduktion um 65 Prozent gegenüber 1990. Die Bundesregierung muss auch das Klimaschutzgesetz entsprechend anpassen.”

Der WWF ruft in diesem Jahr zum 15. Mal zur Earth Hour auf. Nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt werden in dieser einen Stunde die Lichter ausgeschaltet – an berühmten Bauwerken wie dem Brandenburger Tor in Berlin oder der Christusstatue in Rio de Janeiro genauso wie in Büros, Häusern und Wohnungen. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in mehr als 180 Ländern veranstaltet. Weltweit nehmen mehr als 7.000 Städte teil, allein in Deutschland waren es im vergangenen Jahr rund 370.  Mehr Informationen zur Earth Hour gibt es unter: https://www.wwf.de/earth-hour

Kontakt
Lea Vranicar
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777467

Quelle
WWF
Stand: 11.02.2021

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In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Von Schnabel bis Schwanzfeder auf Liebe eingestellt
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Vogel des Jahres: Von Schnabel bis Schwanzfeder auf Liebe eingestellt

12/13.02.2021

  • Zum Valentinstag gibt der NABU Einblicke in die Flirtgewohnheiten der zehn Kandidaten für den Titel

Berlin –
Zwar ist noch Winter, aber viele Vögel haben in diesen Tagen schon Frühlingsgefühle und begeben sich auf die Partnersuche. Zum Valentinstag am 14. Februar gibt der NABU Einblicke ins Liebesleben der Kandidaten für den diesjährigen „Vogel des Jahres“.

Zwei der zehn Kandidaten mit Chancen auf den Titel - Blaumeise und Amsel - sind derzeit draußen schon zu hören. „Die zunehmende Tageslänge stimuliert die Hormone der Vögel und sie beginnen zu balzen. Die Gesänge markieren die Reviere und locken die Weibchen an“, erklärt NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei den Vögeln herrscht Damenwahl.

Die Weibchen beurteilen die Qualitäten des potentiellen Brutpartners anhand von Gesang und der äußerer Erscheinung. Ein intaktes, brillantes Federkleid des Sängers deutet dabei auf körperliche Fitness hin. Bei einigen Arten kommt es dabei durchaus auf die Größe an: „Rauchschwalben-Damen achten ganz besonders auf die Länge der äußeren Schwanzfedern beim Männchen“, so Lachmann. Je länger, desto höher die Chancen beim Weibchen zu landen.
Nicht nur mancher Menschen-Mann will zum Valentinstag mit Geschenken punkten, auch einige Vögel versuchen das Herz der Angebeteten mit Präsenten zu gewinnen. Die Männchen der Eisvögel überreichen in einer festgelegten Zeremonie ihrer Auserwählten einen schmackhaften Happen, etwa einen kleinen Fisch.

Bei den Rotkehlchen haben Männchen und Weibchen den Winter über getrennte Reviere. Nur zur Brutzeit geben die Damen ihr Territorium auf, um zu einem Herrn ihrer Wahl zu ziehen. Der Kiebitz schwingt sich zu akrobatischen Balzflügen in die Luft, um seine Liebste zu beeindrucken, ebenso der Goldregenpfeifer. Bei der Stadttaube füttern sich die Partner gegenseitig mit Leckerbissen. Die Feldlerche beeindruckt das Weibchen nicht nur mit ihren Sangeskünsten, sie hüpft auf dem Boden herum und verbeugt sich regelrecht vor der Auserwählten.

Bei allem Aufwand für das Liebeswerben – nicht alle Vögel nehmen es mit der Treue so genau. „Meisterin im Fremdgehen ist die Blaumeise“, sagt Lachmann. „Das Weibchen stiehlt sich in den frühen Morgenstunden aus dem Nest zu einem Rendezvous mit ihrem Liebhaber, während ihr Partner noch schläft. Noch bevor der Ahnungslose aufwacht, ist sie wieder zurück.“ Auch das Weibchen des Haussperlings geht hin und wieder fremd. Vor lauter Eifersucht singt das betrogene Männchen dann lauter als sonst. „Das Klagelied soll den Rivalen abschrecken und die Liebste wieder zurückholen“, so Lachmann. Aber auch die Spatzenmännchen mögen Abwechslung: Je älter sie werden, umso häufiger suchen sie das Abenteuer außerhalb der Beziehung.

So unterschiedlich die Kandidaten in der Liebe sind – alle zehn können noch auf den Titel „Vogel des Jahres 2021“ hoffen. Die Abstimmung läuft noch bis zum 19. März unter www.vogeldesjahres.de. Für unentschlossene Wähler gibt es unter www.NABU.de/birdomat einen Bird-O-Mat. Er hilft dabei, den eigenen gefiederten Favoriten herauszufinden.


Für Rückfragen:
Lars Lachmann, Leiter Vogelschutz NABU, Telefon: +49 (0)30.284984-1620, mobil: 0172-910 08 275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de


Quelle
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Silvia Teich, Katrin Jetzlsperger, Julian Bethke, Britta HennigsPresse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1588, 1534,1538 und -1722, Fax -2500
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Niedersachsens geheime Wolfshatz
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Niedersachsens geheime Wolfshatz

12/13.02.2021

  • Geheime Abschusslisten, ungenügender Herdenschutz, kaum Dialogbereitschaft: WWF und NABU kritisieren Niedersachsens Wolfsmanagement scharf.

Der WWF Deutschland und der NABU kritisieren das Niedersächsische Wolfsmanagement als intransparent und artenschutzrechtlich fragwürdig. Derzeit wisse niemand, wie viele und welche Wölfe auf den geheimen Abschusslisten der Landesregierung stehen. Informationen über sogenannte „Ausnahmegenehmigungen vom strengen Schutz“ werden nur unvollständig herausgegeben und Auskunft über die betroffenen Landkreise und Wolfsindividuen verweigert. Hierdurch würden die Anforderungen des Umweltinformationsgesetzes sowie des Artenschutzrechtes, so die Einschätzung von WWF und NABU, nicht pflichtgemäß umgesetzt.

Anstatt durch die intransparente Zulassung von Abschüssen und die geplante Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz Weidetierhaltern zu suggerieren, es gäbe schnelle und einfache Lösungen abseits des Herdenschutzes, sollte die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen endlich beschleunigt werden. Darüber hinaus müsse endlich eine angemessene Prämie für  die Weidetierhaltung selbst umgesetzt werden, um deren Leistungen für Landschaftspflege und Naturschutz angemessen zu honorieren.
Der WWF kündigte darüber hinaus an, juristisch prüfen zu lassen, inwieweit das Land Niedersachsen zu mehr Transparenz gezwungen werden könne. Des Weiteren hat der NABU bereits eine Beschwerde bei der EU eingereicht, in der auf die Mängel in der neuen Wolfsverordnung Niedersachsens hingewiesen wird. Erst am Montag hatte der Umweltausschuss des Niedersächsischen Parlaments dem Landtag empfohlen, einen Antrag anzunehmen, in dem sich die niedersächsische Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzen soll, dass den Länder ein aktives Bestandsmanagement des Wolfsbestandes ermöglicht wird. Es ist offensichtlich, dass sich Niedersachsen damit gegen geltendes EU und Bundesrecht wendet.

 
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände im Wortlaut:

„Niemand weiß derzeit, für wie viele Wölfe in Niedersachsen eine „Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Individuums der streng geschützten Tierart Wolf“ vorliegt. Das zuständige Umweltministerium verweigert jede Auskunft darüber, für welche Landkreise und welche Wolfsindividuen im Einzelnen Ausnahmegenehmigungen erlassen wurden. Dies mit der Begründung, dass Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit ernsthaft beeinträchtigt werden könnten sowie Ruf und Leben von Menschen bedroht seien, wenn Informationen über Entnahmeentscheidungen zu einzelnen Tieren an die Öffentlichkeit gelängen. WWF und NABU zweifeln diese Begründungen stark an und sehen die wahre Begründung darin, dass weder fachlich noch gerichtlich überprüft werden kann, wenn nicht über Genehmigungen informiert wird: Transparenz im behördlichen Handeln ist hier Fehlanzeige. Dennoch stellen auch die beiden Verbände klar: Bedrohungen gegen Menschen sind – egal ob pro oder contra Wölfe – strikt abzulehnen und werden nicht toleriert.

Es kann nicht sein, dass die Landesregierung im Geheimen das Wolfsmanagement des Landes gestaltet. Informationen darüber ob und wie weit die eigenen Fachbehörden in Entscheidungen einbezogen werden, liegen derzeit ebenso wenig vor. Auch der Arbeitskreis Wolf, in dem alle wichtigen vom Wolf betroffenen Verbände vertreten sind, hat seit Jahren nicht getagt. Die zugesagte Veröffentlichung des überarbeiteten Wolfkonzeptes ist bislang auch nicht erfolgt. Dabei ist offenkundig: Das Wolfsmanagement in Niedersachsen fährt gerade gegen die Wand. Ein ausreichender Herdenschutz in Niedersachsen bleibt auch 14 Jahre nach Rückkehr des ersten Wolfes in das Bundesland ein in immer weiter in die Ferne rückendes Ideal, wenn nicht auch vom Ministerium die deutlich höhere Wichtigkeit des Herdenschutzes gegenüber dem Abschuss einzelner Wölfe öffentlich benannt wird. Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen. Zudem braucht es endlich eine Weidetierprämie in Niedersachsen, um die für die Landschaftspflege und den Naturschutz so wichtigen Leistungen der Weidetierhalter angemessen zu honorieren -  denn der Wolf ist nur eine von vielen Herausforderungen, mit denen sich die extensive und nachhaltige Weidetierhaltung konfrontiert sieht.“

 
Hintergrundinformationen Projekt „Herdenschutz Niedersachsen“

Ein harmonisches Nebeneinander von Mensch und Wolf ist möglich. Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhalter können entschärft werden. Das zeigen Projekte wie „Herdenschutz Niedersachsen“. Es hat sich zur Aufgabe gemacht, für die Umsetzung von wirkungsvollen Herdenschutzmaßnahmen ein Netzwerk aufzubauen. Weidetierhalter*innen erhalten professionelle Unterstützung: Ob Vor-Ort-Beratung, praktische Unterstützung beim Bau wolfsabweisender Zäune mit geschulten Ehrenamtlichen, wertvolle Netzwerkarbeit oder Wissenstransfer. Ziel ist dabei die Erhaltung von Beweidung bei Wolfspräsenz. Das setzt die flächendeckende fachgerechte Anwendung entsprechender Maßnahmen voraus. 2017 vom NABU Niedersachsen ins Leben gerufen, beteiligt sich seit 2021 sich auch der WWF daran. Das Niedersächsische Umweltministerium sowie die Deutsche Postcode Lotterie beteiligen sich an der Kofinanzierung. Weitere Informationen unter: www.herdenschutz-niedersachsen.de

Kontakt
Roland Gramling
Pressesprecher, Berlin
Tel: 030311777425
@Roland_Gramling Twitter

Quelle
WWF
Stand: 11.02.2021

Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Johannes Rother

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„Stele der Biodiversität®“ - Standort Wils
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 „Stele der Biodiversität®“ - Standort Wils

11/12.02.2021


Ein Projekt des Artenschutz in Franken® und dem Naturpark Unteres Saaletal e. V., das von der Gemeinde Salzatal und der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Wils / Sachsen - Anhalt. Viele (Wild) - Tier- und Pflanzenarten fanden und finden sich als bevorzugt ursprüngliche Fels- und Höhlenbewohner, seit vielen Jahrhunderten als sogenannte Kulturfolger in und an von Menschenhand geschaffenen Gebäuden (Kunstfelsen) wieder.

Hierzu zählen auch zahlreiche Säugetier- Vogel- und Insektenarten, welche die Gebäude vielfach intensiv als Brutplätze, Sommerquartiere oder auch als Versteckmöglichkeiten nutzen.
Viele der früher häufigen „Allerweltsarten“ unserer Dörfer und Städte sind heute bereits sehr selten geworden.

    Aufgrund von (vielfach artenfernen) Sanierungen sowie dem Abriss vieler potenziell geeigneter (alter) Gebäude, ist seit geraumer Zeit ein starker Rückgang der gebäudebewohnenden Arten zu verzeichnen. Zahlreiche Arten sind bereits fast gänzlich aus unserem Umfeld verschwunden! Dadurch findet unverkennbar eine erschreckende Verarmung der Artenvielfalt in unserer Umwelt statt.

Durch den markanten Schwund der Artenvielfalt gerät auch das Wissen über die Ansprüche und die Verhaltensmuster unserer „kulturellen wilden Wegbegleiter“ in Vergessenheit. Aus diesem Grund ist es in unseren Augen und gerade im Interesse der uns nachfolgenden Generationen, also unserer Kinder und Enkelkinder von größter Bedeutung diesen kulturfolgenden Spezies auch in Zukunft geeignete Quartiere und damit Überlebensräume vorzuhalten.


In der Abbildung
  • Wie in nahezu alle unsere Projekte investierten wir auch in diese Informationseinheit, die sich sich zukünftig an der  „Stele der Biodiversität®“ wiederfinden wird, sehr viele Stunden unseres ehrenamtlichen Engagements.
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NABU: Insektenschutzpaket liefert erste Ansätze ...
Bild zum Eintrag (1043550-160)
NABU: Insektenschutzpaket liefert erste Ansätze, Artensterben und Biodiversitätsverlust zu bremsen

11/12.02.2021

Krüger: Glyphosat-Ausstieg und Pestizid-Einschränkungen erster Schritt in die richtige Richtung / Erfolgreiche Umsetzung nun von Bundesländern abhängig

Berlin – Nach langem Ringen hat das Bundeskabinett heute das Insektenschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus dem Insektenschutzgesetz (ISG) des Bundesumweltministeriums und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PfSchAnwV), für die das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig ist.

Darin ist der Ausstieg aus dem umweltschädlichen Unkrautvernichter Glyphosat bis 2024 geregelt sowie der eingeschränkte Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in bestimmten Schutzgebieten und in der Nähe von Gewässern. Der NABU begrüßt das Insektenschutzpaket als ersten Schritt in die richtige Richtung. Für eine erfolgreiche Umsetzung muss nun jedoch noch einiges getan werden.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nachdem das Aktionsprogramm Insektenschutz ursprünglich mit wesentlichen ambitionierten Zielen gestartet ist, hatten wir mehr erwartet. Nun legt das Paket aus Gesetz und Verordnung zumindest erste konkrete Ansätze vor, die das Insektensterben und die Biodiversitätskrise bremsen könnten. So ist der geplante Glyphosat-Ausstieg in der Pflanzenschutzanwendungsverordnung längst überfällig, um die Nahrungsgrundlage von Insekten zu erhalten und somit den Schutz für Insekten zu erhöhen. Positiv ist auch, dass der Einsatz von bestäubergefährdenden Pflanzenschutzmitteln und Herbiziden in Schutzgebieten eingeschränkt werden soll.

Neben den notwendigen Regelungen setzt man hier auch auf freiwillige Maßnahmen, denen nun Taten folgen müssen. Die Verordnung bietet dabei erste Ansatzpunkte für Förderprogramme und einen gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich für Landwirt*innen bei Ertragseinbußen. Das Insektenschutzgesetz legt ebenfalls wichtige Maßnahmen vor. So werden unter anderem artenreiche Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope aufgenommen, die Lichtverschmutzung soll reduziert werden. Insgesamt haben wir beim Insektenschutz allerdings noch einen weiten Weg vor uns.

Auch über das Paket hinaus gilt es nun, den Einsatz von Pestiziden nicht nur innerhalb von Schutzgebieten, sondern in der gesamten Landschaft und in Gärten einzuschränken. Dazu sind verbindliche Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. Die eigentliche Arbeit beginnt nun in den Bundesländern. Von ihrer Umsetzung wird der Erfolg des Insektenschutzpakets maßgeblich abhängen. Wie das gehen kann, zeigen beispielsweise Lösungsansätze wie der Niedersächsische Weg, der über Ordnungsrecht hinaus, zielführende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Naturschutz, Landwirtschaft und Politik entwickelt hat.“


Für Rückfragen:
  • Dr. Verena Riedl, Referentin für Biodiversität und Ökotoxikologie
Tel. +49 (0)172 326 65 77, E-Mail: Verena.Riedl@NABU.de

  • Dr. Laura Breitkreuz, Referentin für Biodiversität und Entomologie
Tel. +49 (0)30 284 984 -15 77, E-Mail: Laura.Breitkreuz@NABU.de

Quelle
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Silvia Teich, Katrin Jetzlsperger, Julian Bethke, Britta Hennigs Presse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1588, 1534,1538 und -1722, Fax -2500
10.02.2021

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Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Nationalpark-Forschung holte 2020 über halbe Million Euro in die Region
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Nationalpark-Forschung holte 2020 über halbe Million Euro in die Region

11/12.02.2021

Drittmittel ermöglichen umfangreiche Projekte im Schutzgebiet - "Nur so lässt sich das internationale Niveau halten"

Grafenau. Nur an wenigen Orten in Deutschland kann Natur in ihrer reinsten Form erforscht werden. Einer dieser Orte ist der Nationalpark Bayerischer Wald. Hier dürfen natürliche Prozesse ohne menschliche Störung ablaufen. So entsteht eine Wildnis, die ihresgleichen sucht.

Für Wissenschaftler bietet diese Situation ungeahnte Möglichkeiten. So genießen die Bereiche Forschung und Monitoring einen sehr hohen Stellenwert innerhalb der Nationalparkverwaltung. Um viele spannende Fragestellungen untersuchen zu können, ist die Behörde bemüht, möglichst viele Fördertöpfe anzuzapfen. Allein 2020 flossen so rund 650.000 Euro in die Region.
Dank dieser Finanzspritze konnte jüngst etwa herausgefunden werden, dass Fruchtkörper von Pilzen bei härteren klimatischen Bedingungen dunklere Farben annehmen. Die Forscher stellten auch fest, dass menschliche Jäger das Verhalten von Rehen stärker beeinflusst als die Anwesenheit von Luchsen. Dass Rothirsche eine wichtige Funktion als Samen-Transporteure wahrnehmen ist mittlerweile ebenso bewiesen. Spannend dabei: Wie gut die Tiere diesen Job erledigen, hängt von der Persönlichkeit der Hirsche ab. Und: Ausgerechnet haben die Experten, wie viel Totholz in Wäldern liegen gelassen werden muss, um die typische Artenvielfalt unserer Wälder zu erhalten. Die Liste dieser vier Beispiele ließe sich ohne Probleme noch erweitern.  

Aktuell sind 19 Stellen direkt an Drittmittelprojekte geknüpft


„Ohne die gute Drittmittel-Zuteilung könnten wir nicht so vielfältige Themen bearbeiten“, sagt Professor Jörg Müller, Leiter des Sachgebiets Naturschutz und Forschung. „Nur so lässt sich das internationale Niveau halten, da wir damit auch unsere Forschenden finanzieren“, ergänzt Professor Marco Heurich, Leiter des Sachgebiets Besuchermanagement und Nationalparkmonitoring. 19 Stellen sind aktuell direkt an Drittmittelprojekte geknüpft.

Doch woher kommt das zusätzliche Geld? Einer der größten Investoren ist die Europäische Union über das Interreg-Programm, bei dem grenzüberschreitende Arbeiten gefördert werden. Da ein Großteil der Vorhaben zusammen mit den Partnern des tschechischen Nationalparks Šumava durchgeführt wird, können die Schutzgebiete vielfach auf finanzielle Unterstützung der EU bauen. Zu den Geldgebern zählt aber auch der Bund, das Land Bayern, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und private Stiftungen. „Die Mittel sind weit gestreut, 2020 kam zum Beispiel die Klaus Riepe und Ellen Riepe-Brunnström-Stiftung hinzu“, erklärt Heurich. Die verschiedenen Standbeine sind die Grundlage des Erfolgsrezepts. „Die Mischung macht’s“, ist sich auch sein Kollege Müller sicher.

„In der internationalen Wissenschaftsszene sind wir heute eine bekannte Größe"

Das Engagement der Wissenschaftler lobt Nationalparkleiter Dr. Franz Leibl: „Zum einen ist es äußerst spannend zu sehen, wie viele Forschungsthemen im Nationalpark Jahr für Jahr neu in Angriff genommen werden. Zum anderen ist es umso erfreulicher, dass dies in den meisten Fällen durch Drittmittel ermöglicht wird.“ Um an diese zu gelangen, bedürfe es bei den Förderanträgen zwar öfter eines langen Atems, doch dieser zahle sich eben richtig aus. Einen weiteren Vorteil, den Leibl betont, ist nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region, sondern auch die Generierung von Wertschöpfung vor Ort. „Schließlich wird für die Projekte Material eingekauft oder es werden Aufträge an regionale Partner vergeben.“ Andererseits hat es der Nationalpark durch die Forschung geschafft, ein weltweites Renommee aufzubauen. „In der internationalen Wissenschaftsszene sind wir heute eine bekannte Größe – gerade im Bereich Waldnaturschutz“, freut sich Leibl.   

Übrigens: Drittmittel akquiriert der Nationalpark auch in anderen Bereichen. Gerade im Sachgebiet Nationalparkzentren und Umweltbildung sind traditionell viele von der EU geförderte Interreg-Projekte beheimatet. So flossen 2020 trotz Corona-Einschränkungen weitere knapp 83.000 Euro in die Arbeit des Nationalparks – unter anderem für Bildungsinitiativen im Jugendwaldheim und im Wildniscamp am Falkenstein.

 
Bildunterschriften:
  •  Besenderte Rothirsche werden auch immer wieder mittels Wildkameras fotografiert. (Foto: Nationalpark Bayerischer Wald)


Quelle
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Stabsstelle Koordination und Kommunikation
08552 9600-132 oder 08552 9600-144
08552 9600-100
Email: pressestelle@npv-bw.bayern.de
Pressemitteilung Nr. 04/2021
Datum: 10.02.2021


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Deutsche Wildtier Stiftung - Otter sucht Frau
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Quelle
Deutsche Wildtier Stiftung
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald

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„Eine Bereicherung für den Wald“ Wildkatzen
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Siegesmund: „Eine Bereicherung für den Wald“ Wildkatzen: Foto-Studie belegt gute Bedingungen im Vorharz

10/11.02.2021

Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Aktuelle Fotofallenbilder aus dem Nordwesten Thüringens zeigen:
Die Waldgebiete des Vorharzes in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen nördlich der A38 stellen einen idealen Lebensraum für die Wildkatze dar. Im Rahmen eines Projektes des BUND Thüringen wurden dort kürzlich so viele Wildkatzen von Fotofallen abgelichtet, wie nirgendwo sonst in Europa in einem vergleichbaren Zeitraum.

Seit Start des Projektes im Mai entstanden bis Ende des Jahres bereits über 500 Fotofallenaufnahmen. Damit ist klar: Die Wildkatze hat in den oft naturnahen Waldgebieten im Nordwesten Thüringen einen wichtigen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Deutschlands.

Siegesmund: „Ich freue mich, dass sich die Wildkatze im Vorharz offenbar sehr wohlfühlt. Ihr Vorkommen in der Region ist ein wichtiger Erfolg für den Artenschutz und eine Bereicherung für den Wald.“
Die Belege für die Ausbreitung der Wildkatze sind ein Nebenfang eines BUND-Projektes, das vorrangig zum Ziel hat, die Ausbreitung des Luchses in Mitteldeutschland zu erforschen. Es wurde vom Umweltministerium im Jahr 2020 in Höhe von 35.000 Euro gefördert. Neben zahlreichen Nachweisen des Luchses gelangen eben auch ungewöhnlich viele Aufnahmen der Wildkatze. Die ersten 214 Aufnahmen wurden kürzlich im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Georg-August-Universität Göttingen ausgewertet. Zwar lässt sich der Bestand der Wildkatzen mit den verwendeten Methoden nicht direkt ermitteln, die Häufigkeit, mit der die Wildkatzen im Vorharz abgelichtet wurden, und die Anzahl der fotografierten Tiere deuten aber daraufhin, dass die Art dort in großer Individuenzahl vorkommt.

Dieses Ergebnis freut Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: „Der BUND setzt sich schon seit vielen Jahren aktiv für den Schutz der Wildkatze ein, beispielsweise durch die Schaffung von Ausbreitungskorridoren. Umso mehr freuen wir uns, dass auch unser Luchsprojekt noch einige offene Fragen zu Vorkommen und Verbreitung der Wildkatze beantworten kann“.

 

Hintergrund:

  • Wildkatzen sind keine verwilderten Hauskatzen. Die Wildkatze streifte bereits durch unsere Wälder lange bevor die ersten Hauskatzen von den Römern in Mitteleuropa eingeführt wurden. Dennoch sind sie leicht mit grau-braun gemusterten Hauskatzen zu verwechseln. Charakteristische Unterscheidungsmerkmale sind die stärker verwaschene Fellzeichnung und ein deutlich geringelter, buschiger Schwanz. Lange war der Bestand der Wildkatze in Deutschland bedroht. Dank effektiver Schutzmaßnahmen (z.B. Habitatvernetzung) erobert sich die Wildkatze heute große Teile ihres ursprünglichen Verbreitungsgebietes zurück.

Quelle: BUND/ Universität Göttingen




Quelle
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Pressesprecher Tom Wetzling
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: (0361) 57 100 (Behördenzentrale)
Fax: (0361) 57 3911939
E-Mail: presse@tmuen.thueringen.de
03.02.2021

Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung. Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

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Heimische Fledermäuse als Überträger des Coronavirus?
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Heimische Fledermäuse als Überträger des Coronavirus?

10/11.02.2021

Deutschland.
Seit einigen Wochen erreichen uns zunehmend, auch besorgte Anfragen zur Coronapandemie und einem möglichen Zusammenhang der Übertragungsmöglichkeit durch heimische Fledermausarten.


In der Aufnahme von M.Füllgraf

  •  Viele unserer heimischen Fledermäuse stehen bereits auf den Roten Listen und sind gar vom Aussterben bedroht. Es ist in unseren Augen auch weiterhin von größtem Interesse sich für diese Tiere zu engagieren. Wie bei allen Wildtieren setzt der Umgang mit ihnen ein großes Fachwissen und die entsprechende Sachkenntnis voraus.

  • Artenschutz in Franken® engagiert sich seit Jahrzehnten für Zwergfledermaus, Großes Mausohr & Co. und wird dieses Engagement keinesfalls zurückfahren.
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Artenschutz ist Gesundheitsvorsorge
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Artenschutz ist Gesundheitsvorsorge

09/10.02.2021

WWF-Statement zur Erklärung des WHO-Expertenteams in Wuhan: Illegaler Schmuggel idealer Nährboden für Virensprünge

Wahrscheinlich hat das Coronavirus in Fledermäusen seinen Ursprung und sprang dann über einen tierischen Zwischenwirt auf den Menschen. Das ist die Theorie des WHO-Expertenteams, das erste Ergebnisse am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Wuhan vorstellte.

Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland warnte angesichts dessen davor, die Gesundheitsgefahren im Bereich Artenhandel zu unterschätzen. Laut einer aktuellen WWF-Analyse zur Situation in Südostasien liegen von schätzungsweise 500 Märkten, auf denen häufig mit Wildtieren gehandelt wird, die Hälfte in Regionen mit einem potenziell hohen Zoonose-Risiko. Nachdem China im Februar 2020 ein dauerhaftes Verbot der Zucht von Wildtieren für die Fleischproduktion erließ, sieht der WWF in einigen südostasiatischen Staaten dringenden Bedarf, die bestehenden Regelungen für den Handel nachzuschärfen, um die Zoonose-Gefahr einzudämmen.

Hierzu erklärt Dr. Stefan Ziegler, Artenschutz- und Asienexperte beim WWF Deutschland:

„Artenschutz für bedrohte Wildtiere und öffentliche Gesundheitsvorsorge gehen Hand in Hand. Große Märkte mit niedrigen Hygienestandards auf denen Wildfleisch verkauft wird, sind besonders riskant für die Übertragung von Zoonosen. Der WWF fordert daher, den Handel mit Wildtieren und deren Produkten nach Risikoklassen einzustufen. Kontrolle oder gar Handelsverbote von höheren Risikoklassen sind dann unabdingbar - insbesondere in städtischen Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte. Außerdem braucht es verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels, denn was im Verborgenen geschieht und im Dunkel bleibt, ist riskant. Der Schmuggel von Wildtieren jenseits aller Kontrollen und Regularien kann ein idealer Nährboden für Virensprünge von Tier zum Menschen sein.  Zudem müssen wirksame Mechanismen zur Überwachung von Märkten und Restaurants eingeführt werden. Ziel muss es sein, Risiken im legalen Handel mit Wildtieren zu minimieren. Auch Verbraucheraufklärung kann hier einen Beitrag leisten.

Es gibt darüber hinaus jedoch noch ein zweites Umweltproblem, das Virus-Sprünge aus dem Tierreich auf den Menschen befördert: Südostasien ist durch eine massive Entwaldungsfront gekennzeichnet. Zwischen 1990 und 2010 wurde die Waldfläche Südostasiens von 268 Mio. ha auf 236 Mio. ha reduziert. Wenn Lebensräume zerstört werden und natürliche Barrieren wegfallen, bringt das Arten in Kontakt zueinander, die vorher nicht im Kontakt waren. Werden dort neue Siedlungsräume geschaffen, entsteht eine neue, räumliche Nähe zum Menschen und seinen Nutztieren. Beispiele aus vielen Regionen der Welt verdeutlichen die darin liegenden Gefahren: Schweinefarmen und Obstbaumplantagen in Malaysia haben den Weg bereitet für die Übertragung des Nipah-Virus von Flughunden auf Menschen. Die Expansion von Reisfeldern und Schweinehaltung in Vietnam hat die Ausbreitung der Japanischen Enzephalitis beschleunigt. Auch andere Infektionskrankheiten werden von Entwaldung getrieben wie bspw. eine brasilianische Studie aus dem Jahr 2010 zeigt: Die Abholzung von vier Prozent eines Waldes ging mit einer fast 50-prozentigen Zunahme der Malariafälle beim Menschen einher.“

Hintergrund Wildtierhandel und -farmen. Auf Lebend-Tiermärkten wie sie in weiten Teilen Chinas und Südostasiens existieren, werden Wild- und Nutztiere nebeneinander verkauft und geschlachtet. Restaurants, die Gerichte mit Wildtieren zubereiten, sowie Online- und Straßenverkäufe sind ebenfalls potenzielle Schmelztiegel für neue Krankheitserreger. Gerade in ländlichen Gegenden Asiens sind viele Gemeinden zur Ernährungssicherung noch immer auf Wildtiere angewiesen, insbesondere in abgelegenen Regionen mit hoher Mangelernährung bei Kindern. Zunehmend werden Wildtiere allerdings auch für den Verkauf auf städtischen Märkten gejagt. Doch nicht nur die Märkte stellen ein Risiko dar: Die Corona-Ausbrüche in den europäischen Nerzfarmen zeigen, dass solche Anlagen tickende Virusbomben sind. Und Wildtierfarmen gibt es auch in Südostasien schätzungsweise hunderte.

Kontakt
Roland Gramling
Pressesprecher, Berlin
Tel: 030311777425
@Roland_Gramling Twitter

Quelle
WWF
Stand: 09.02.2021

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In der Aufnahme von Johannes Rother

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Spießente ( Anas acuta )
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Die Spießente

09/10.02.2021

Den Namen
hat sie von dem Spießförmigen Schwanz des Erpels. Spießenten sind recht scheue Entenfögel, wobei sich ihre Nistbereiche in Nord - bzw. Nordosteuropa befinden. Den Winter verbringen die Vögel etwa 70 cm großen Wasservögel in Afrika.
Gegen April besiedeln die Enten ihre Fortpflanzungslebensräume , die vor allem große Gewässerflächen mit beinhalten. Als Bodenbrüter legt sie ihr Nest in einer flachen, ausgepolsterten Bodenmulde an. In diese werden zwischen 7 und 10 ( 12 ) Eier abgesetzt und diese für rund 23 Tage bebrütet.Fast unmittelbar nach dem Schlüpfen führt die Entenmutter ihren Nachwuchs ans Wasser.

Nahrungsbestandteile sind neben Pflanzen und Samen auch Weichtiere, Würmer und Insekten. Besonders das Flugbild des Spießentenerpels ist sehr einprägend.



In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Spießentenpaar
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Erneuter Wintereinbruch im Nördlichen Steigerwald
Bild zum Eintrag (1043446-160)
Erneuter Wintereinbruch  im Nördlichen Steigerwald

08/09.02.2021

Bayern / Nördlicher - Oberer Steigerwald.
Wir beobachten stetig wie sich auch die Waldstruktur des Nördlichen und Oberen Steigerwaldes zunehmend verändert.

Zwar konnte der Schneefall den Steigerwald erneut etwas "verzaubern", doch uns wäre es lieber gewesen der Zauber hätte dafür gesorgt das die dem Artenschutz zugewandte Qualität des Waldes zunehmen würde.In wenigen Tagen wird die "Pracht des Winters" wieder aus unserem Blickwinkel verschwunden sein, doch die in unseren Augen bedenkliche Waldentwicklung bleibt!


In der Aufnahme
  • Nur für kurze Zeit kann der Schnee die in den Wald gerissenen, für uns schmerzlichen Wunden, verbergen. Für uns werden diese gerissenen Lücken in der Waldstruktur nie in Vergessenheit geraten. Eine "Operation am offenen Herzen" des Steigerwaldes ... so empfinden wir diese gravierenden Eingriffe in ein Ökosystem das weit mehr sein sollte als nun ein paar Bäume die als Rohstofflieferant dienen.
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Biotopbaumanwärter ... was ist denn das - war da noch was?
Bild zum Eintrag (1043440-160)
Biotopbaumanwärter ... was ist denn das - war da noch was?

08/09.02.2021

Bayern / Nördlicher - Oberer Steigerwald.
  Ach was wurde im naturnah bewirtschafteten Oberen und Nördlichen Steigerwald alles über die Bedeutung von Biotopbäumen erzählt und selbst in so mancher Publikation werden diese Bäume oder die es noch werden wollen (Biotopbaumanwärter) als ach doch so wertvolles Mikrohabitat betitelt.

Welche Bedeutung diese Mikrohabitate in den naturnah bewirtschafteten Wäldern tatsächlich besitzen konnten wir auf unseren Waldbegehungen in zahllosen Eigenerfahrungen erkennen. Eine weitere sehr „eindrucksvolle“ Abbildung der Wertigkeit dieser Mikrohabitate konnten wir vor Kurzem erneut bildgebend festhalten.
Darüber wundern können wir uns schon lange nicht mehr, denn dazu sind wir nach all den erschreckenden Erfahrungen die wir innerhalb der letzten Jahre in den naturnah bewirtschaften Wäldern erkennen mussten einfach nicht mehr in der Lage.

Um Mikrohabitate tatsächlich effektiv-nachhaltig und naturnah zu erhalten, bedarf es ohne Frage der Schaffung eines Großschutzgebiets oder zumindest einer Waldbewirtschaftung, welcher in unseren Augen tatsächlich das Prädikat "Naturnah" zuteilwerden kann.

Das was wir aktuell erleben müssen ist das sicherlich nicht!


In der Aufnahme
  • Wie an so mancher Stelle mit den wertvollen Mikrohabittaen umgegangen wird .. wir machen es sichtbar ...
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Reste der naturnahen Waldbewirtschaftung ...
Bild zum Eintrag (1043430-160)
Reste der naturnahen Waldbewirtschaftung ...

08/09.02.2021

Bayern / Nördlicher - Oberer Steigerwald. So haben wir diesen Bericht überschrieben. Er kommuniziert einen aktuellen Eindruck vom 07.02.2021 eines vormaligen Standorts eines Anhängers, der einer Gruppe Menschen welche in den naturnah bewirtschafteten Wäldern zur Entnahme der Althölzer im Einsatz waren als temporärer Rückzugsraum ...
diente ... und als sich diese Menschen wieder selbst mit ihrem Anhänger zurückzogen ... verblieben diese Eindrücke ... die in unseren Augen sehr gut zum Umgang mit den naturnah bewirtschafteten Wäldern zu passen scheinen ...


In der Aufnahme
  • Reste einer naturnahen Waldbewirtschaftung
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Älter werden unerwünscht ...
Bild zum Eintrag (1043404-160)
Älter werden unerwünscht ...

08/09.02.2021

Bayern / Nördlicher - Oberer Steigerwald
.Fast überall in den "naturnah" bewirtschafteten Wäldern erkennen wir das gleiche (traurige) Bild ... Mehr und mehr verjüngen sich die (trotz aller anderweitig verlautenden Informationen die wir einfach nicht mehr hören können) die Bestände ... die Altbäume werden entfernt ...
Die (traurigen) Reste finden sich dann am Wegesrand abgelegt ... aber auch hier vermeinen wir zu erkennen, dass sich eine Zwei (Holz Klassen Gesellschaft sichtbar zeigt ... während das "Wertholz" ... (Für uns ist der gesamte Baum wertvoll) ... sorgfältig beiseitegelegt wurde ... wurde das Totholz - das vor Kurzem noch sehr lebendig war - "auf einem Haufen zusammengeworfen" ... es verblieb also nicht einmal mehr im Bestand um den, Zitat (...) Den wertvollen Waldboden mit wertvollen Nährstoffen zu versorgen .. (Zitat aus) ... Nein es wird von seinem vormaligen Standort entfernt ...


Und bei solchen Anblicken wirken auch wir verstört denn mit einer naturnahen Waldbewirtschaftung hat das in unseren Augen aber rein gar nichts mehr zu tun ... hier erwarten wir weit mehr an Naturnähe und nicht Naturferne ... Aber diese Erwartungen sterben in den immer jünger werdenden Beständen mit jedem entnommenem Altbaum ... Einem Begleiter, den wir eine Zeit lang auf einem gemeinsamen Weg an unserer Seite erleben durften ....




In der Aufnahme
  • Einen Teil seines zu kurzen Lebens durften wir ihn begleiten ... ein Altbaum der für zahlreiche seiner "Artgenossen" steht!
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Die Wilden Bienchen von Schochwitz
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Die Wilden Bienchen von Schochwitz

07/08.02.2021


Ein Projekt des Artenschutz in Franken®, des Verbands Naturpark „Unteres Saaletal“ e. V. und der Naturwerkstatt Schochwitz das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Sachsen - Anhalt. Mit dem Projekt: Deutschlands "Wilde Bienchen" setzen wir überregional wunderschöne und netzwerkbildende Zeichen des konkreten Artenschutzes zur Erhaltung unserer zunehmend schwindenden Insekten und einer lebendigen Umweltbildung.
Denn gerade für die uns nachfolgende Generation, also für unsere Kinder und Enkelkinder wird die Erhaltung der Biodiversität, im ureigenen Interesse, eine der größten Herausforderung sein welche sich diese Generation in wenigen Jahren stellen werden muss.

Einen weiteren interessanten Projektbausteim haben wir nun in der Gemeinde Salzatal im Saalekreisauf den Weg gebracht. Begleiten auch Sie uns bei der Projektentwicklung, die wir auf ab sofort auf unserer Internetseite transparent vorstellen.

Haben auch Sie oder ihre Einrichtung Interesse an dieser wegweisenden Projektion?
Dann kontaktieren Sie uns doch!



In der Abbildung:

  •     Mit der umfangreichen Entwicklung der multimedialen Informationseinheiten und der Zuleitung der ersten umweltpädagogischen Einheiten starteten wir vor wenigen Tagen in den Projektverlauf.
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Die Wilden Bienchen von Burgwindheim
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Die Wilden Bienchen von Burgwindheim

07/08.02.2021


Ein Projekt des Artenschutz in Franken®, und des Kindergartens St.Jakobus das vom Markt Burgwindheim und von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Bayern. Mit dem Projekt: Deutschlands "Wilde Bienchen" setzen wir überregional wunderschöne und netzwerkbildende Zeichen des konkreten Artenschutzes zur Erhaltung unserer zunehmend schwindenden Insekten und einer lebendigen Umweltbildung.
Denn gerade für die uns nachfolgende Generation, also für unsere Kinder und Enkelkinder wird die Erhaltung der Biodiversität im ureigenen Interesse eine der größten Herausforderung sein welche sich diese Generation in wenigen Jahren stellen werden muss.

Einen weiteren interessanten Projektbausteim haben wir nun im Steigerwald auf den Weg gebracht. Begleiten auch Sie uns bei der Projektentwicklung, die wir auf ab sofort auf unserer Internetseite transparent vorstellen.


Haben auch Sie oder ihre Einrichtung Interesse an dieser wegweisenden Projektion?
Dann kontaktieren Sie uns doch!

In der Abbildung:

  • Mit der umfangreichen Entwicklung der multimedialen Informationseinheiten und der Zuleitung der ersten umweltpädagogischen Einheiten starteten wir vor wenigen Tagen in den Projektverlauf.
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Broschüre zu Mikroplastik im Sport veröffentlicht
Broschüre zu Mikroplastik im Sport veröffentlicht

07/08.02.2021

Minister Franz Untersteller: „Über Kunststoffrasenplätze gelangt Mikroplastik in die Umwelt. Mit einem nachhaltigen Sportbetrieb können wir die Schäden an Natur und Mensch verringern“

Baden - Württemberg. Überall kommen Kunststoffe zum Einsatz und erleichtern den Alltag. Aber unbedacht gebraucht oder falsch entsorgt, können Kunststoffe in der Umwelt landen und die Natur und den Menschen schädigen. Das gilt insbesondere für Mikroplastik – also kleinsten Kunststoffteilchen, die zum Beispiel beim Abrieb von Reifen oder Schuhen entstehen oder schon in Produkten selbst enthalten sind.

Aber auch der Sport trägt dazu bei, dass Mikroplastik in die Umwelt gelangt. Eine bedeutende Quelle sind dabei Kunststoffrasenplätze. Aber auch andere Sportarten wie etwa der Reitsport tragen durch synthetische Zuschlagstoffe in Reitböden zur Verbreitung bei.
„Es gibt in Baden-Württemberg rund 1000 Kunststoffrasenplätze, in denen überwiegend Kunststoffgranulat verfüllt ist. Umgerechnet sind das gut sechs Millionen Quadratmeter, die durch Spielbetrieb, Pflege oder Witterung Mikroplastik in die Umwelt abgeben können“, hat Minister Franz Untersteller heute (05.02.) in Stuttgart betont.

In der aktuellen Broschüre „Mikroplastik im Spiel“ informiert das Umweltministerium grundsätzlich über das Thema Mikroplastik und stellt konkrete Maßnahmen vor, wie der Einsatz von Kunststoffen im Sport reduziert und der Austrag von Mikroplastik verhindert werden kann. Minister Untersteller wies darauf hin, dass es auf dem Markt gute, nachhaltige und sogar preiswertere Alternativen für Kunststoffgranulat als Füllstoff gebe, die aber noch öfter zum Einsatz kommen müssen.

Auch bauliche Maßnahmen wie Begrenzungen seien sinnvoll, damit der Kunststoff auf dem Feld bleibe. Zudem entscheiden sich Sportvereine oftmals aus Imagegründen für eine Kunstrasenanlage, aber je nach Nutzungshäufigkeit seien diese gar nicht erforderlich und können sogar unnötig teuer sein. Auch Naturplätze haben viele Vorteile. „Wir müssen die Vereine und die Aktiven im Land noch stärker für die Problematik Mikroplastik im Sport sensibilisieren und für einen nachhaltigen Sportbetrieb gewinnen“, ergänzte Untersteller.

„Es gibt ökologisch engagierte Sportvereine in Baden-Württemberg, die das Problem bereits erkannt haben und innovative Lösungen gefunden haben“, sagte der Minister. So verwendet zum Beispiel der VfB Bühl anstatt Kunststoff Kork als Einfüllmaterial. Zusätzlich wurde ein Filtersystem installiert, das unter anderem abgebrochene Kunststoffrasenhalme, Abrieb und Schmutz aufnimmt.

Ein weiterer Vorreiter ist der Verein TV Möglingen, der sich bei der Sanierung seines Kunststoffrasenplatzes dazu entschlossen hat, Quarzsand als alternatives Füllmaterial einzusetzen. Diese und weitere Beispiele mit Vorbildcharakter stellt die Broschüre ebenfalls vor. „Wir brauchen mehr Bewusstsein und mutige Nachahmer im Land, damit wir den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt verringern können“, so der Minister. „Denn Sport, der unserer Gesundheit und dem körperlichen Wohlbefinden dient, darf nicht zu Lasten der Umwelt gehen.“
Ökologische Entsorgung und Recycling von Kunststoffrasenplätzen

Was passiert aber mit den alten und ausgedienten Kunststoffrasenplätzen? Bisher werden die verwendeten Materialien vorwiegend energetisch verwertet. Vielmehr sollten jedoch die Komponenten im Sinne der Kreislaufwirtschaft sortenrein getrennt und zu hochwertigen Recyclingprodukten weiterverwertet werden.

Wie dies möglich ist und welche Verfahren sowie Alternativen zur Verfügung stehen, können Kommunen, Sportverbände, Sportvereine und Planer auf der Online-Fachtagung „Ökologische Entsorgung und Recycling von Kunststoffrasenplätzen – aber wie?“ des Umweltministeriums und des Landessportverbands Baden-Württemberg (LSVBW) am 25. März 2021 diskutieren.


Quelle
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126-0
Telefax: +49 711 126-2881
poststelle@um.bwl.de


Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung. Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

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Stele der Biodiversität Lechtingen - Installation der Technik / Umweltbildung
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Stele der Biodiversität Lechtingen

06/07.02.2021

Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken® und dem Windmühle Lechtingen e.V. das von der Audi Stiftung für Umwelt und der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

Niedersachsen.Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen.

Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.
Denn wenn (selbst in noch geeigneten Nahrungsstrukturen) keine geeigneten Reproduktionsräume vorhanden sind, ist die Erhaltung der Artenvielfalt gelichfalls zum Scheitern verurteilt. Ein Projekt des Artenschutz in Franken® und dem Windmühle Lechtingen e.V. das von der Audi Stiftung für Umwelt und der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird, setzt hier an und gestaltet Bauwerke die sich in einem geeigneten Umfeld befinden so um, das sie sich zukünftig als "Kinderstube der Biodiversität" bewähren können.


In der Aufnahme
In der ersten Februarwoche 2021 wurde mit der Installation der Technik begonnen denn wir möchten hier den Ansatz der erlebbaren Umweltpädagogik und des nachhaltigen Monitorings transparent kommunizieren  ... .. um diesen Ansatz zu eröffnen wurde die speziell auf die Bedürfnisse von Turmfalken ausgerichtete Spezialnisthilfe mit einer Webcam ausgestattet ...
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Stele der Biodiversität Sommerloch - Medienecho
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Stele der Biodiversität Sommerloch

06/07.02.2021

Ein innovatives Artenschutz- Umweltbildungsprojekt des Artenschutz in Franken® und des SV Sommerloch 1921 e.V.  das von der Gemeinde Sommerloch begleitet und von der Deutschen Postcode Lotterie und  der Westnetz GmbH unterstützt wird.

Rheinland - Pfalz / Sommerloch .
Vormals als artenschutzrelevant vollkommen uninteressant einzustufen,kann es mit Aufgabe der Nutzung alter Trofostationen gelingen den Ansatz "Erhaltung der Vielfalt" in die Fläche zu bringen. Das entsprechende Wissen vorausgesetzt können die kleinen Baukörper zu einem Hotspot der Biodiversität, in einer zunehmend ausgeräumten Umwelt heranwachsen.
Denn wenn (selbst in noch geeigneten Nahrungsstrukturen) keine geeigneten Reproduktionsräume vorhanden sind, ist die Erhaltung der Artenvielfalt gleichfalls zum Scheitern verurteilt. Ein Projekt des Artenschutz in Franken und des SV Sommerloch 1921 e.V.  das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird, setzt hier an und gestaltet Bauwerke die sich in einem geeigneten Umfeld befinden so um, das sie sich zukünftig als "Kinderstube der Biodiversität" bewähren können.

Im Fokus stehen hierbei verschiedene Leitarten welchen mit diesem Projekt wortwörtlich unter die Flughäute und Flügel gegriffen werden soll. Begleitet wird das Projekt von einer Umweltbildungseinheit um Jugendliche mit dem zunehmend wichtiger werdenden Aspekt des Artenschutzes in Kontakt zu bringen.


In der Aufnahme

Das Projekt findet starken Anklang auch innerhalb der Medien - hier ein aktueller Bericht in der Rhein Zeitung vom 29.01.2021
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Insektenschutz: Bundesregierung muss sich zur Umsetzung ...
Insektenschutz: Bundesregierung muss sich zur Umsetzung ihrer eigenen Beschlüsse bekennen

05/06.02.2021

Gesetzespaket ist dringend notwendiger Schritt für mehr Insektenschutz

Berlin, 04.02.2021 – Die Umweltorganisationen Aurelia Stiftung, BBN, BUND, DUH, EuroNatur, NABU, Umweltinstitut München e.V., WWF Deutschland und der Dachverband DNR betrachten den vorliegenden Entwurf für das Insektenschutzgesetz und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung als dringend notwendigen Schritt für mehr Insektenschutz in der Agrarlandschaft.

„Mit ihrem Aktionsprogramm Insektenschutz hat die Bundesregierung vor knapp zwei Jahren einen überfälligen Maßnahmenkatalog für einen besseren Insektenschutz vorgelegt. Jetzt gilt es, das Aktionsprogramm ‚eins-zu-eins‘ umzusetzen, anstatt die Vereinbarungen schon wieder in Frage zu stellen“, fordern die Organisationen.
Nach Überzeugung der Umweltorganisationen ist die Bestandsentwicklung der Insekten vor allem in den Agrarlandschaften unverändert dramatisch. Daher müsse die Bundesregierung zu ihrem Wort stehen und sich für ein Verbot biodiversitätsschädigender Pestizide zumindest in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten, einen konsequenten Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat sowie eine Einführung von pestizidfreien Randstreifen an allen Gewässern und ihren Quellregionen einsetzen. Komme die Bundesregierung jetzt nicht zu einer Lösung, werde es in der laufenden Legislaturperiode praktisch unmöglich, die notwendigen legislativen Schritte für einen besseren Insektenschutz zu erreichen. „Dies wäre eine Bankrotterklärung und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung erheblich gefährden“, betonen die Verbände.

Die Umweltorganisationen appellieren zugleich an die Politik in Bund und Ländern, sich für eine umfassende Definition von biodiversitätsschädigenden Pestiziden einzusetzen. Die Bienenschutzverordnung, wonach selbst Neonicotinoide „nicht bienengefährlich“ sind, werde einem angemessenen Insektenschutz keinesfalls gerecht. Ferner dürften keine weiteren Ausnahmebestimmungen vom Pestizidverbot bei den FFH-Gebieten vorgenommen werden, wenn diese nicht durch Programme zur Pestizidreduktion und zur Förderung der biologischen Vielfalt in den Sonderkulturen begleitet werden. Schließlich sei es entscheidend, dass der verabredete Glyphosatausstieg konsequent umgesetzt und insbesondere eine flächenhafte Anwendung auf Grünland sofort verboten würde.

„Wenn die Bundesregierung das Gesetzespaket weiter verwässert, verfestigt sie den Eindruck, dass Insekten nur in Sonntagsreden systemrelevant sind. Dies wäre unverantwortlich gegenüber dem sich weiter verschärfenden Artensterben und würde die klare Erwartungshaltung von großen Teilen der Gesellschaft verkennen“, so die Verbände.

Kontakt für Rückfragen:

  •     Aurelia Stiftung, Johann Lütke Schwienhorst, Tel. 0157-82201015, E-Mail:  johann.luetke.schwienhorst&//064;aurelia-stiftung.de
  •     BUND-Pressestelle: Daniel Jahn | Judith Freund | Heye Jensen Tel. 030-27586-425 | -531 | -497 | -464 | E-Mail: presse@bund.net
  •     Deutscher Naturschutzring (DNR): Florian Schöne I Tel. 030-6781775-99 I E-Mail: florian.schoene&//064;dnr.de
  •     Deutsche Umwelthilfe: Peer Cyriacks I Tel. 030 2400 867-892 I E-Mail: cyriacks&//064;duh.de
  •     EuroNatur: Christian Stielow, Tel. 07732-9272-0, christian.stielow&//064;euronatur.org
  •     NABU: Verena Riedl| Tel. 0172 3266577 | E-Mail: verena.riedl&//064;NABU.de
    Umweltinstitut München e.V.: Christine Vogt | Tel. 089-30774927| E-Mail: cv@umweltinstitut.org

Kontakt
Wiebke Elbe
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777219
@ElbeWWF auf Twitter


Quelle
WWF
Stand: 04.02.2021

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Online-Bürgerdialog zur Bioökonomie startet
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Online-Bürgerdialog zur Bioökonomie startet

05/06.02.2021

  •     Was genau ist Bioökonomie und wie kann sie im Einklang mit Natur- und Umweltschutz eingesetzt werden?
  •     Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium

Berlin/Bonn, 3. Februar: Der Begriff der Bioökonomie wird in der politischen Diskussion immer präsenter. Doch die dahinterstehenden Ideen und Konzepte zur Nutzung biologischer statt fossiler und chemischer Rohstoffe sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt.

Um das zu ändern, starten das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen Online-Bürgerdialog. Bis zum 28. Februar 2021 ist die Öffentlichkeit eingeladen, sich unter www.biooekonomie-im-dialog.de zum Thema Bioökonomie zu informieren, mitzudiskutieren und ihren Standpunkt einzubringen. Die Ergebnisse des Bürgerdialogs werden anschließend durch das BfN veröffentlicht und dem Bioökonomierat der Bundesregierung übergeben.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau der Bioökonomie innerhalb der planetaren Grenzen erfolgen muss. Deshalb müssen wir darüber sprechen, wie wir konsumieren und wofür wir unsere knappen natürlichen Ressourcen einsetzen wollen. Mit dem Online-Dialog tragen wir die Diskussion um eine lebenswerte Zukunft in weite Kreise der Gesellschaft. Er bietet die Möglichkeit darüber zu diskutieren, was wir unter Bioökonomie verstehen und wie wir zukünftig unser Verhältnis zur Natur durch unsere Wirtschafts- und Lebensweise gestalten wollen.“

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Wir sind schon jetzt von bioökonomischen Produkten umgeben wie unseren Möbeln aus Holz oder dem Biosprit an der Tankstelle. In immer mehr Bereichen sollen mithilfe der Bioökonomie fossile und chemische Rohstoffe durch nachwachsende ersetzt werden. Dies muss aber mit Augenmaß geschehen, denn die Fläche, auf der wir Lebens- und Futtermittel, Energie und Holz produzieren, ist begrenzt. Die Bioökonomie kann Konflikte weiter verschärfen, wenn sie nicht klug geplant und gesteuert wird. Die Möglichkeiten und Grenzen der Bioökonomie müssen im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ausgehandelt werden – deshalb rufen wir jede und jeden auf, sich jetzt aktiv einzubringen.“

2020 starteten BfN und BMU den Bürgerdialog Bioökonomie mit dem Ziel, die Konzepte der Bioökonomie bekannter zu machen und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern über Chancen und Risiken der Bioökonomie ins Gespräch zu kommen. Knapp 80 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus drei Regionen Deutschlands und junge Menschen aus der ganzen Bundesrepublik setzten sich im September und Oktober 2020 in Workshops und Online-Veranstaltungen intensiv mit dem Thema Bioökonomie auseinander. Ziel war es, die Grundlagen der Bioökonomie kennenzulernen, über Umsetzungswege zu diskutieren und wichtige Gesprächs- und Klärungsbedarfe aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürgern zu benennen.

Die Ergebnisse aller Dialoge in Form von Thesen, Forderungen oder Vorschlägen wurden von Bürger-Redakteur*innen gebündelt und bilden die Grundlage des nun stattfindenden Online-Dialogs. Die Thesen zur Bioökonomie sind unter www.biooekonomie-im-dialog.de einsehbar und können bis zum 28. Februar 2021 kommentiert werden.
 
Hintergrund
Mit der Anfang 2020 vorgelegten Bioökonomiestrategie der Bundesregierung hat diese ihre Vorstellungen und Förderziele für eine Wirtschaft festgelegt, die auf biologischen Rohstoffen basiert. Darin wird als eine Bedingung für den Ausbau der Bioökonomie hervorgehoben, dass bei der Biomasseproduktion die Einhaltung der planetaren Grenzen gewährleistet sein muss. Nationale Umsetzungsvorschläge zur Einhaltung der planetaren Grenzen gibt es bisher noch wenige. Aus diesem Grund benötigt die Bioökonomie eine Regulierung, die sowohl das Vorsorge- als auch das Verursacherprinzip beim Natur- und Umweltschutz durchsetzt.

Im Wissenschaftsjahr der Bioökonomie 2020/21 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung liefert der Online-Bürgerdialog einen wichtigen Beitrag, um die Ausgewogenheit der Diskussionen zur Bioökonomie, im Hinblick auf den Biodiversitätsschutz sowie ökologische Nachhaltigkeitsaspekte, zu unterstützen.


Quelle
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
E-Mail: info@bfn.de

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Zerstörung der Natur birgt enorme Kosten und Risiken ...
Dasgupta-Bericht: Zerstörung der Natur birgt enorme Kosten und Risiken – heute und in Zukunft

05/06.02.2021

Krüger: Schutz der Natur bei wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen konsequent einbeziehen
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Berlin / London
– Im sogenannten Dasgupta-Review, der gestern in London veröffentlicht wurde, werden die wirtschaftlichen Konsequenzen durch die Zerstörung der Natur benannt. Der Bericht zeigt, dass Wirtschaftswachstum und Wohlstand nur auf Grundlage einer gesunden Natur möglich sind. Der NABU fordert daher, Naturschutz konsequent in wirtschaftliche und politische Entscheidungen einzubeziehen, Ökosysteme zu schützen und die Renaturierung weiter voranzutreiben.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Einmal mehr zeigt der Bericht, wie wichtig eine intakte Natur als Lebensgrundlage – sowohl für den Menschen, als auch für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand – ist. Doch häufig wird sie bei wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen kaum berücksichtigt. Seit Jahrzehnten werden Natur und Umwelt zu Gunsten kurzfristiger Profite zerstört. Dadurch sind die Ökosysteme kaum noch widerstandsfähig, wodurch enorme Kosten und Risiken für heutige und zukünftige Generationen entstehen – etwa durch Pandemien, Naturkatastrophen oder Nahrungsmittelengpässe. Daher müssen alle nationalen und globalen Biodiversitätsstrategien, die aktuell verhandelten werden, ambitionierte Ziele verfolgen und konsequent in Politik und Wirtschaft umgesetzt werden. Es ist endlich an der Zeit, den Wert unserer Natur zu erkennen und sie zu schützen, anstatt sie weiter auszubeuten.“
 
Magdalene Trapp, NABU-Referentin für internationale Biodiversitätspolitik und Naturschutz: „Neben dem Erhalt und effektiven Management bestehender Schutzgebiete kommt der Renaturierung zerstörter Ökosysteme eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, Ökosysteme wie Moore, Flüsse und Auen, artenreiche Wälder und artenreiches Grünland sowie Seegraswiesen bis 2030 auf mindestens 15 Prozent der Landes- und Meeresfläche wieder herzustellen. Dabei ergeben sich zahlreiche Synergien mit dem Klimaschutz, der Gesundheit, der wirtschaftlichen Entwicklung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Bericht zeigt auch: Je länger die Renaturierung aufgeschoben wird, desto teurer wird es. So erhöhen sich die sozialen Kosten bereits um das Doppelte, wenn sich die Maßnahmen um zehn weitere Jahren verzögern. Politische Entscheider*innen sollten die Herausforderungen endlich ernst nehmen und so schnell wie möglich genügend Geld für die notwendigen Renaturierungsmaßnahmen zur Verfügung stellen. Hierfür sollten unbedingt auch die Gelder zum Wiederaufbau nach der Corona-Krise genutzt werden.“
 
 
Hintergrund:

Das sogenannte Dasgupta-Review ist ein Bericht des renommierten Wirtschaftswissenschaftlers Partha Dasgupta, emeritierter Professor für Ökonomie an der britischen University of Cambridge. Der Bericht ist von der Regierung Großbritanniens in Auftrag gegeben worden und gestern in London erschienen. Er bewertet den wirtschaftlichen Nutzen der biologischen Vielfalt weltweit sowie die wirtschaftlichen Kosten und Risiken des Biodiversitätsverlustes. Darüber hinaus werden Maßnahmen identifiziert, die die biologische Vielfalt verbessern und gleichzeitig wirtschaftlichen Wohlstand schaffen sollen. Hierfür werden konkrete Beispiele angeführt, bei denen Institutionen bereits erfolgreich Ökosysteme an verschiedenen Orten wiederherstellen und erhalten.

The Economics of Biodiversity: The Dasgupta Review
https://www.gov.uk/government/publications/final-report-the-economics-of-biodiversity-the-dasgupta-review

Für Rückfragen:
Magdalene Trapp, NABU-Referentin für internationale Biodiversitätspolitik und Naturschutz,
Tel.: +49 (0)30.284984-1640, Mobil: +49 (0)162-2692532. E-Mail: Magdalene.Trapp@NABU.de

 
Quelle
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NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de

NABU-PRESSSTATEMENT | 3. FEBRUAR 2021
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Naturschutz/Biodiversität

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NABU: Wenig Meisen, aber viele Spatzen gezählt
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NABU: Wenig Meisen, aber viele Spatzen gezählt

05/06.02.2021

„Stunde der Wintervögel“ übertrifft Teilnahmerekord von 2020 um 65 Prozent
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Berlin – Über 236.000 Menschen haben am Wochenende vom 8. bis 10. Januar an der 11. „Stunde der Wintervögel“ teilgenommen
- ein sattes Plus von 65 Prozent zum Vorjahr. Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV) freuen sich mit der heutigen Verkündung des Endergebnisses über eine Rekord-Teilnahme.
 
„Deutschlands größte wissenschaftliche Mitmachaktion wird dadurch noch aussagekräftiger“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Sicherlich hat auch der Corona-Lockdown dazu beigetragen, dass mehr Menschen ihr Interesse für die Natur vor der eigenen Haustür entdecken.“
Nicht zugenommen haben dagegen die Vogelzahlen, die dem NABU aus 164.000 Gärten gemeldet wurden - im Gegenteil. „Die Gesamtzahl von 34,5 Vögeln pro Garten stellt den zweitniedrigsten Wert seit Beginn der Aktion im Jahr 2011 dar, zwölf Prozent weniger als im langjährigen Durchschnitt“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Nur im Januar 2017 waren die Zahlen noch etwas niedriger. Auch damals fehlten besonders die typischen Futterplatzbesucher, nämlich sämtliche Meisenarten, Kleiber, Gimpel und Kernbeißer – alles Arten deren Winterbestände auf den Zuzug von Artgenossen aus dem Norden angewiesen sind. Dieser ist im bis kurz vor der Zählung europaweit sehr milden Winter wohl teilweise ausgeblieben.“
Rekordwerte erreichten dagegen Standvogelarten wie Haussperling und Stadttaube sowie Arten, die grundsätzlich mildere Winter bevorzugen, wie Rotkehlchen und Ringeltaube.
 
„Seit 2011 nehmen die Winterbestände von Vogelarten, die auf Zuzug aus dem Norden und Osten angewiesen sind, ab. Im Winter standorttreue Arten und solche, die teilweise von uns nach Süden ziehen, zeigen dagegen stabile oder gar wachsende Winterbestände“, so Lachmann. Dies sei Ausdruck einer Entwicklung, die mit einigen harten Wintern begann und zuletzt eine lange Reihe milder Winter aufwies. Je milder der Winter, desto geringer die Neigung der Vögel in wärmere Regionen im Süden und Westen auszuweichen.
 
Ein besorgniserregend schwaches Ergebnis, das nicht mit dem Wetter erklärt werden kann, liefert der Grünfink. Sein Abwärtstrend setzt sich leider unverändert fort. Diesmal wurden nur noch 0,9 Grünfinken pro Garten gemeldet. Damit gibt es heute nur noch ein Viertel der Grünlinge, die 2011 noch die Gärten bevölkerten. Als Ursache gelten vor allem Infektionen mit Trichomonaden an sommerlichen Futterstellen.
 
Die fünf am häufigsten gemeldeten Arten waren Haussperling (mit 6,87 Vögeln pro Garten), Kohlmeise, Feldsperling, Blaumeise und Amsel. Im Vergleich zum Vorjahr haben nur Feldsperling und Blaumeise die Plätze getauscht.
 
Die Amsel erholt sich weiter langsam von ihren Tiefstwerten nach der schweren Usutu-Epidemie des Sommers 2018. Besonders niedrig waren dagegen die gemeldeten Zahlen der Blaumeise, wobei unklar bleibt, ob fehlender Zuzug aus dem Norden oder die Folgen einer Bakterien-Epidemie im vergangenen Frühjahr die Hauptursache dafür ist.
 
Die nächste Vogelzählung findet mit der „Stunde der Gartenvögel“ vom 13. bis 16. Mai statt. Noch bis zum 19. März läuft die Wahl des Vogels des Jahres. Aus zehn Kandidaten, die vorab in einer öffentlichen Online-Wahl bestimmt worden waren, kann jeder seinen Favoriten wählen.
 

 
Für Rückfragen:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel.: 030-284984-1620. Mobil: 0172-9108275, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de
 

Quelle

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NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 12/21 | 3. FEBRUAR 2021
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Umwelt/Vögel


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In der Aufnahme von Bernhard Schmalisch

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Mehr Stimme und Geld für die Umwelt
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04/05.02.2021

  • Zur Sonder-Agrarministerkonferenz (05.02.): WWF fordert Einbindung von Umweltressorts und Zukunftskommission bei nationaler GAP-Strategie

Berlin, 02. 02.2021: Vor Beginn der Sonder-Agrarministerkonferenz zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) am 05. Februar 2021 fordert der WWF die Agrarminister:innen eindringlich auf, die Umweltressorts künftig verbindlich und dauerhaft einbinden. „Die ökologischen Herausforderungen und Defizite in der Landwirtschaft sind gewaltig.

Die GAP muss hierfür die Weichen stellen, sonst versagt sie vor ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Die Agrarministerkonferenz muss die weitere Planung der nationalen GAP-Strategie in enger Abstimmung mit den Umweltressorts gestalten. Nur so kann die Landwirtschaft als einer der Treiber der Klimakrise und des Rückgangs der biologischen Vielfalt zum Problemlöser werden“, so WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich, der auch Mitglied der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) ist.
Die Naturschutzorganisation drängt die Agrarministerkonferenz außerdem, sich dafür einzusetzen, dass in 2022 der höchstmögliche Prozentsatz der für Deutschland zur Verfügung stehenden pauschalen EU-Agrar-Direktzahlungen in die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie des ländlichen Raums umgeleitet wird. Möglich ist eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent, in den letzten zwei Jahren lag die Umschichtungsquote bei 6 Prozent. „Diese Maßnahmen sind bislang eines der wenigen Instrumente, um Landwirtinnen und Landwirte wirksam und gezielt beim Schutz von Klima, Wasser, biologischer Vielfalt und Tierwohl finanziell zu unterstützen“, so Heinrich. Mit den Geldern könnten Bäuerinnen und Bauern schon jetzt ihre Betriebe zukunftsfähig ausrichten.

Von der anstehenden Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) erhofft sich der WWF ein deutliches Signal für eine enge Verzahnung von Landwirtschafts- und Umweltpolitik durch die aktive künftige Einbindung der Umweltministerkonferenz (UMK) bei der Debatte um die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ein Vorteil: beide Vorsitzländer sind für beide Ressorts zuständig. So ist AMK-Vorsitzender Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) aus Sachsen zugleich Umwelt- und Agrarminister, ebenso wie der nun amtierende UMK-Vorsitzender Dr. Till Backhaus (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern.
 

Kontakt
Wiebke Elbe
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777219
@ElbeWWF auf Twitter

Quelle
WWF
Stand: 02.02.2021


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Feuchtgebiete und Moore für mehr Klima- und Artenschutz ...
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Feuchtgebiete und Moore für mehr Klima- und Artenschutz wiedergewinnen

04/05.02.2021

  •     Rosenheimer Stammbeckenmoore als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen
  •     50. Jahrestag der Ramsar-Konvention
  •     Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium

Berlin/Bonn, 2. Februar 2021: Die Rosenheimer Stammbeckenmoore in Bayern sind als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung“ ausgewiesen worden. Das gab das Internationale Ramsar-Sekretariat am heutigen Welttag der Feuchtgebiete bekannt. Das Gebiet ist Teil eines der größten Moorkomplexe Süddeutschlands und beherbergt unter anderem gefährdete Arten des Sonnentaus sowie vom Aussterben bedrohte Vogel-, Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten. Intakte Moore leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas.

Mit der Ausweisung im Rahmen der Internationalen Feuchtgebietskonvention (Ramsar-Konvention) verpflichtet sich Deutschland, dieses Feuchtgebiet dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Die Unterzeichnung der Ramsar-Konvention jährt sich heute zum fünfzigsten Mal. Die Rosenheimer Stammbeckenmoore sind das 35. deutsche Ramsar-Feuchtgebiet.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ein besserer Moorschutz ist ein zentraler Baustein, um die Artenvielfalt zu erhalten und das Klima zu schützen. Das ist auch das Ziel der Moorschutzstrategie der Bundesregierung, die wir gerade erarbeiten. Die Rosenheimer Stammbeckenmoore sind ein weiteres gutes Beispiel, wie Moore in ihren natürlichen Zustand gebracht und damit als wichtige Lebensräume für seltene Arten wiedergewonnen werden können. Diese Moore gehören damit nun zur Riege der international bedeutsamen Feuchtgebiete – neben der französischen Camargue, dem einzigartigen Donaudelta in Rumänien und vielen mehr. Dadurch wird die Bedeutung dieses Alpenvorlandmoores gestärkt. Die langjährigen Bemühungen vieler Akteure vor Ort, die Ökosystemleistungen dieses Moores zu verbessern, haben sich ausgezahlt.“

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung haben der Schutz, das nachhaltige Management und die Wiederherstellung von Mooren in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mehr als 90 Prozent der Moorböden in Deutschland sind heute entwässert und werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Lebendige, naturnahe Hochmoore sind in Deutschland auf ca. ein Prozent ihrer ursprünglichen Ausdehnung zurückgedrängt worden. Umso erfreulicher ist es, dass es in Bayern gelungen ist, großflächig Hochmoorflächen der Rosenheimer Stammbeckemoore wiederzuvernässen und das Gebiet zu renaturieren.“

Noch bis 2005 wurde in den Rosenheimer Stammbeckenmooren wie in vielen anderen Moorgebieten großflächig Torf für Blumenerde abgebaut. Seitdem wird lediglich auf kleinen Flächen, in Übereinstimmung mit den Naturschutzzielen, Torf für Heilzwecke abgebaut. Außerdem gab es mehrere Projekte zum Teil auf europäischer Ebene mit dem Ziel, die Hochmoorflächen wiederzuvernässen und das Gebiet zu renaturieren. An dem Prozess der Ausweisung waren die Gemeinden vor Ort von Anfang an beteiligt. Während die bayerischen Behörden und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachliche Unterstützung leisteten, förderte das Bundesumweltministerium den Ausweisungsprozess in seiner Funktion als zuständige Verwaltungbehörde der Ramsar-Konvention.

Moore speichern Wasser, verbessern die Wasserqualität und schützen vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen. Außerdem bringen Moore mit intaktem Wasserhaushalt Kühlung in heißen Sommern und sind in naturnahem Zustand Lebensraum speziell angepasster Arten von Flora und Fauna. In intaktem Zustand leisten Moore als langfristige Kohlenstoffsenken einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als jedes andere Ökosystem in Deutschland. Die zunehmende Entwässerung von Mooren für die Landnutzung oder Infrastrukturentwicklung führt jedoch zum Verlust ihrer CO2-Speicherfunktion und Treibhausgase werden in erheblichem Umfang freigesetzt. Um dem entgegenzuwirken, werden weltweit Anstrengungen unternommen, Moore zu schützen. So hat z.B. die Ramsar-Konvention Leitfäden und technische Hilfestellungen erarbeitet, Resolutionen zum Moorschutz verabschiedet und neue Initiativen unterstützt.
 

Hintergrund: Ramsar-Konvention

Die Ramsar-Konvention wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar von damals 18 Vertragsstaaten unterschrieben. Jährlich wird am 2. Februar mit dem „Weltfeuchtgebietstag“ auf die Bedeutung von Feuchtgebieten und das Bestehen dieses völkerrechtlichen Abkommens hingewiesen. Mit dem heutigen Tag existiert es seit 50 Jahren. Mittlerweile zählt die Konvention 171 Mitgliedsstaaten. Weltweit konnten bisher 2415 „Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung“ ausgewiesen werden. Der Schwerpunkt der Konvention hat sich dabei im Laufe der Jahre vom anfänglichen Fokus auf den Schutz von Wasser- und Watvögeln zum ganzheitlichen Schutz dieser Ökosysteme, der darin vorkommenden Arten, aber auch deren Ökosystemleistungen für die Bewohner der Regionen weiterentwickelt.

Mit einer Ausweisung von Ramsar-Feuchtgebieten verpflichten sich die Mitgliedsländer der Ramsar-Konvention zugleich, dafür zu sorgen, dass auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung erfolgen.
 

Rosenheimer Stammbeckenmoore

Deutschland trat der Konvention im Jahre 1976 bei. Die Rosenheimer Stammbeckenmoore sind das 35. Ramsargebiet. Das Gebiet (1039 Hektar) ist Teil eines der größten Moorkomplexe Bayerns und Süddeutschlands (4300 ha), welcher bedrohte Feuchtlebensräume beherbergt und damit das Vorkommen besonderer Tier- und Pflanzenarten ermöglicht. So finden sich hier zum Beispiel drei gefährdete Arten des Sonnentaus (Drosera), einer fleischfressenden Pflanze, aber auch viele bedrohte Vogel-, Libellen-, Schmetterlings- und Heuschreckenarten. Aufgrund des Vorkommens von Schwarz-, Braun-, Blau- und Rotkehlchen wird das Gebiet auch als „Vierkehlchenland“ bezeichnet.

Mehrere Projekte z.T. auf europäischer Ebene bemühen sich um die Wiederherstellung des Gebiets. So wurde zum Beispiel im Rahmen eines LIFE-Natur Projekts die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushalts in 400 Hektar abgebauten und trockengelegten Hochmooren erreicht. Unter dem Klimaprogramm Bayern 2050 Moore läuft derzeit ein weiteres Moorrenaturierungsprojekt.
 

Mehr Information:

  • https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/biologische-vielfalt-international/ramsar-konvention/

  • https://www.bfn.de/themen/internationaler-naturschutz/projekte/Schutz-von-Feuchtgebieten-im-Kontext-der-Ramsar-Konvention.html

Umwelt - Landratsamt Rosenheim:
https://www.landkreis-rosenheim.de/umwelt/#naturschutz-rosenheimer-stammbeckenmoore


In der Aufnahme

  • Rosenheimer Stammbeckenmoore von oben (Foto: Sachgebiet Naturschutz, Landratsamt Rosenheim)


Quelle
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 8491-0
Telefax: 0228 / 8491-9999
E-Mail: info@bfn.de


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NABU fordert von maritimer Wirtschaft effektiven Klimaschutz ...
NABU fordert von maritimer Wirtschaft effektiven Klimaschutz auf See

04/05.02.2021

Miller: Schweröl und Uralt-Technik sind keine Antwort auf die Klimakrise
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Berlin/ Hamburg – Anlässlich der heute (02.02.2021) beginnenden Weltleitmesse der Schiffstechnologie (SMM) fordert der NABU von der Branche ein klares Bekenntnis zu effektivem Klimaschutz auf See. Die Umweltschützer kritisieren, dass der Sektor bisher weitestgehend von gesetzlichen Vorgaben zur Treibhausgasminderung verschont geblieben ist und auch von sich aus keinerlei erkennbare Anstrengungen zur CO2-Reduktion unternimmt.

Es sei höchste Zeit, der Schifffahrt einen verlässlichen aber auch ambitionierten Rahmen zu geben, der den Klimazielen von Paris nicht entgegensteht.
Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer: „Schweröl und Uralt-Technik sind keine Antwort auf die Klimakrise. Nach wie vor fehlt es der Schifffahrt an einem überzeugenden Fahrplan, wie sie im Jahr 2050 emissionsfrei unterwegs sein kann. Branchentreffen wie die SMM sind ein Spiegelbild dieses Versagens. Wir müssen den Druck offenbar deutlich erhöhen, um den Sektor endlich auf Klimaschutzkurs zu bringen. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber nun auf europäischer Ebene Effizienzsteigerungen, die Abschaffung der Steuerbefreiung mariner Kraftstoffe sowie eine Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel diskutiert. Viel zu lange hat man die Branche gewähren lassen. Nun steuern wir auf ein riesiges Abgasproblem zu – auch, weil Zehntausende Bestandsschiffe noch in Jahrzehnten am Markt sein werden.“
 
Sönke Diesener, NABU-Experte für Schifffahrt und Klimaschutz: „Technologische Lösungen für deutliche Emissionsminderungen stehen in den Startlöchern. Aber ohne eine Veränderung der Rahmenbedingungen werden sich die emissionsfreien Alternativen nicht durchsetzen können. Billiges Öl, niedrige gesetzliche Standards und mangelnde Kontrolle untergraben die Bemühungen in Sachen Klima- und Umweltschutz. Die Branche scheint noch nicht verinnerlicht zu haben, dass sie nur dann eine Zukunft hat, wenn es ihr gelingt, sich in Teilen neu zu erfinden und dabei den Aspekt der emissionsfreien Antriebe ins Zentrum ihrer Bemühungen zu stellen. Im Kern ist das auch eine wichtige industriepolitische Frage für den europäischen Standort. Schmuddel-Image und Zukunftsindustrie passen nicht zusammen. Die naheliegende Antwort lautet: grüne Schifffahrt made in Europe.“
 
Hintergrund:
NABU-Schifffahrtsexperte Sönke Diesener wird am Mittwoch auf der SSM unter anderem mit Industrievertretern von MSC und dem VDMA diskutieren, wie Klima- und Umweltschutz für die Schifffahrt vorangetrieben werden können. Kurzfristige Lösungen werden angesichts der Klimakrise dringend gebraucht, denn auf die Schifffahrt entfallen aktuell bereits etwa drei Prozent der globalen CO2 Emissionen, Tendenz stark steigend.

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen (IMO) hat sich bislang noch nicht ausreichend zu den Pariser Klimazielen bekannt, sie will bis 2050 die Treibhausgasemissionen gegenüber 2008 gerade einmal um 50 Prozent senken. In drei Etappen sollen kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels beschlossen werden. Im Juni 2021 soll der  Effizienzstandard EEXI etwas beschlossen werden. Die Maßnahmen reduzieren den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 voraussichtlich aber nur um 0,8 – 1,6 Prozent – während für denselben Zeitraum ein Anstieg der Gesamtemissionen von 15 Prozent prognostiziert ist.

Aufgrund des unbefriedigenden Prozesses auf IMO-Ebene hat sich die Europäische Union im letzten Jahr zu einem entschiedeneren Vorgehen bekannt und unter anderem verschärfte Effizienzstandards, eine Einbeziehung in den europäischen Emissionshandel, die Überprüfung der Energiesteuersätze für marine Kraftstoffe sowie eine Landstrompflicht angekündigt.
 
Für Rückfragen:
Sönke Diesener, NABU-Experte für Schifffahrt und Klimaschutz,
Mobil +49 (0)173-9001782, E-Mail: Soenke.Diesener@NABU.de
 

Quelle
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NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 11/21 | 2. FEBRUAR 2021
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Umwelt/Verkehr

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Feuchtgebiete in desolatem Zustand
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Feuchtgebiete in desolatem Zustand

02/03.02:2021

  • 50 Jahre Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten / WWF: Kein Grund zum Feiern

Berlin, 01.02.2021: Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Ramsar-Konvention, dem Abkommen zum Schutz von Feuchtgebieten, fordert der WWF einen besseren Schutz von Feuchtbiotopen. Feuchtgebiete wie Flüsse, Seen und Moore seien akut bedroht, so die Umweltorganisation. Die Fläche an Feuchtgebieten ist seit 1900 weltweit um 70 Prozent zurückgegangen. Parallel dazu sanken laut einer WWF-Studie die überwachten Bestände von Süßwasserarten um durchschnittlich 84 Prozent.

Grund sind unter anderem menschliche Einwirkungen wie die Trockenlegung von Mooren und Begradigung von Flüssen. WWF-Süßwasserexpertin Theresa Schiller kommentiert: „Die düsteren Zahlen vermiesen jegliche Feierlaune zum 50. Jahrestag des Abkommens. Intakte Feuchtgebiete sind existenziell für Mensch, Natur und Klimaschutz. Sie versorgen uns mit sauberem Wasser, sind wichtiger Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten und ein wichtiger Kohlenstoffspeicher.

Kürzlich haben die Vereinten Nationen die Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen ausgerufen. Das muss die Bundesregierung zum Anlass nehmen sich verstärkt für die Renaturierung zerstörter Feuchtgebiete einzusetzen – national wie international.“
In Deutschland weisen weniger als 10 Prozent der Flüsse, Seen und Feuchtgebiete einen guten ökologischen Zustand auf. Dabei schreibt die EU-Wasserrahmenrichtlinie seit 2000 vor, dass die Mitgliedsstaaten ihre Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bringen sollen. Auch die EU-Biodiversitätsstrategie zielt auf den besseren Schutz von Fließgewässern. Sie fordert EU-weit mindestens 25.000 Flusskilometer von Barrieren zu befreien. Schiller sagt: „Die Bundesregierung muss die Gesetze zum Schutz der Flüsse ernst nehmen. So muss die Wasserrahmenrichtlinie auf nationaler Ebene umgesetzt werden, damit die Ziele der Richtline bis spätestens 2027 erreicht werden. Statt Wasserkraft zu fördern, sollte sich die Bundesregierung dazu ein Beispiel an Schweden nehmen. Dort wurde ein nationaler Fördertopf geschaffen, um Wasserkraftanlagen und Querbauwerke zurückzubauen.“

Besonders Moore sind von existentieller Bedeutung für Klimaschutz und Artenvielfalt. Weltweit bedecken sie zwar nur etwa 400 Millionen Hektar, speichern aber rund ein Drittel des weltweit im Boden gespeicherten Kohlenstoffs. In Deutschland wurden jedoch 99 Prozent aller Moore entwässert, damit gingen wichtige Kohlenstoffspeicher verloren. Außerdem wurden Lebensräume von hochspezialisierten Tier- und Pflanzenarten wie Libellenarten und Tagfaltern zerstört. Die schlechte Lage der Moore könne sich durch die EU-Biodiversitätsstrategie verbessern, so Schiller. Dort sind konkrete Ziele zur Wiederherstellung von gesunden Ökosysteme vorgesehen. Schiller kommentiert: „Wir haben jahrzehntelang unsere Natur zerstört und haben hier Einiges wieder gut zu machen. Dazu gehört es auch Moore wiederzuvernässen. Allein in Deutschland könnten wir damit bis zu 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr einsparen. Das zeigt: Wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, sollten wir dazu auch die Natur nutzen und intakte Moore erhalten und trockengelegte Moore wiedervernässen.“  

Hintergrund: Ramsar-Konvention

Das internationale Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten ist das älteste globale Naturschutzabkommen. Es wurde am 2.2.1971 im iranischen Ramsar unterzeichnet. Das Übereinkommen dient der Erhaltung dieser wichtigen Ökosysteme und damit auch dem umfassenden Schutz des Lebensraums zahlreicher Vogel- und Fischarten.

Kontakt
Rebecca Gerigk
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777428


Quellenangabe
WWF
Stand: 01.02.2021

Für die gelisteten Darstellungen trägt der Autor die redaktionelle Verantwortung.Die Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Vor Teneriffas Küste liegt das erste zertifizierte Walschutzgebiet Europas
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Vor Teneriffas Küste liegt das erste zertifizierte Walschutzgebiet Europas

03/04.02.2021

  • Ein weiterer Schritt in Sachen Tier- und Umweltschutz

Wegen der verantwortungsvollen und nachhaltigen Beobachtung von Walen und Delfinen, wurde der Meeresstreifen Teno-Rasca, der sich bei den kanarischen Inseln Teneriffa und La Gomera befindet, nun als erstes Walschutzgebiet in Europa und als Drittes weltweit ausgezeichnet.

Frankfurt / Santa Cruz de Tenerife, 1. Februar 2021. Ein UNESCO Weltnaturerbe, 43 Naturschutzgebiete, die fast die Hälfte der Inselfläche ausmachen, diverse Auszeichnungen für den Umweltschutz, ein nachhaltiges touristisches Angebot sowie zertifizierte klima- und kohlendioxidneutrale Unterkünfte – bereits seit vielen Jahren engagiert sich die größte kanarische Insel Teneriffa für eine allumfassende nachhaltige Entwicklung.

Auch der Schutz von Tieren an Land und im Wasser ist schon lange Teil dieser umweltbewussten Ausrichtung. Nun wurde der Meeresstreifen Teno-Rasca offiziell dafür ausgezeichnet und ist ab sofort das erste Walschutzgebiet in Europa und nach Hervey Bay in Australien und The Bluff in Südafrika das Dritte weltweit. Verliehen wurde die Auszeichnung von der weltweit führenden und internationalen Organisation zum Schutz der Meere „World Cetacean Alliance“, deren Mission es ist, die Ozeane und die dort vorkommende Tierwelt zu schützen.
Ein respektvoller Umgang mit der Tierwelt

Das Meeresökosystem wird in dem Gebiet Teno-Rasca, das sich über eine Länge von etwa 22 Kilometern erstreckt, vor allem durch die besonderen Schutzgebiete gewährleistet. Fast die Hälfte der weltweiten Walarten lassen sich vor der Küste Teneriffas beobachten und eine ansässige Bevölkerung von etwa 200 Grindwalen ist zu einem wichtigen Bestandteil der Insel geworden. Aufgrund der vielfältigen Population ist auch eine kontinuierliche Dokumentation durch Forscher wichtig, um einen dauerhaften Schutz der Tiere zu gewährleisten. Das Walschutzgebiet reicht von Punta El Fraile bis Punta Salema und unterliegt, wie alle Küstenstreifen der Insel, strengen Vorschriften zum Erhaltungsschutz. Viele Unternehmen sind außerdem an eine Qualitätscharta gebunden und verpflichten sich dazu, die Sicherheit und Qualität von Walbeobachtungen zu erhöhen. Besonders der Abstand zu den Tieren muss eingehalten werden, auch muss Stille bewahrt und Motoren müssen ausgeschaltet werden. Recycelte Materialien, umweltschonende Produkte und die Säuberung des Meeres von Müll gehören ebenfalls zu den Maßnahmen der Charta.

Kein Wunder also, dass dieses nachhaltige Gefühl für die Umwelt und die dort lebenden Tiere zu einem wichtigen Aspekt im Leben der lokalen Gemeinschaft geworden ist. Verschiedene Interessenvertreter setzen sich für die Wale ein – So verstärkt sich auch das Gemeinschaftsgefühl zwischen Einheimischen, Unternehmern, Forschern und NGOs. Die Anerkennung der World Cetacean Alliance ermöglicht aber auch Urlaubern eine transparente und einfache Auswahl ihres Reiseziels in Bezug auf Nachhaltigkeit und ermutigt sie dabei, Tiere auf respektvolle Art und Weise in ihrem natürlichen Lebensraum zu sehen.

Auch andere Auszeichnungen wie die „Blaue Flagge“, die jährlich vergeben wird und Aufschluss über Wasserqualität, Umweltmanagement, Umweltbildung sowie Dienstleistungsgüte gibt oder die erst vor einigen Monaten verliehene Auszeichnung „Marine Hope Point“ verdeutlichen die Bedeutung des zertifizierten Umweltschutzes auf Teneriffa. „Hope Spots“ sind besondere Orte, die wissenschaftlich belegt einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit des Ozeans leisten und von der internationalen Organisation Mission Blue verliehen werden.

Weitere Informationen erhalten Gäste im Web bei Turismo de Tenerife: www.webtenerife.com.



Quelle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Teneriffa

Gabriele Kuminek | Inga-Lena Körner | Franziska Naujokat
Global Communication Experts GmbH
Hanauer Landstrasse 184, 60314 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 (0) 69 175371-028/-052/-022
E-Mail: teneriffa@gce-agency.com 

Übernommen von Presseportal
https://www.presseportal.de/pm/115337/4827486

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02/03.02.2021

  • Deutscher Teilnehmer der Segelregatta „Vendée Globe“ kollidiert mit Fischerboot/Grund möglicherweise illegales Handeln der Fischerei

Kurz vor dem Ziel kollidierte er mit einem Fischerboot – der Deutsche Weltumsegler Boris Herrmann verfehlte durch den Unfall nur knapp einen Podiumsplatz bei der Vendée Globe, der härtesten Segelregatta der Welt. Schuld daran ist möglicherweise illegales Handeln der Fischerei.

In einem Video, dass der Weltumsegler kurz nach dem Unglück aufnahm, äußert er selbst die Vermutung, dass der Trawler sein AIS-System, mit dem sich ein Schiff orten lässt, ausgeschaltet haben könnte. Dies ist eine verbreitete Praxis, um Kontrollen und Überwachung von Fischereiaktivität zu vermeiden, obwohl das Ausschalten der AIS Transmitter illegal und gefährlich ist.

AIS steht für Automatic Identification System und ist ein weltweit in der Schifffahrt genutztes Anti-Kollisionssystem. Es liefert Daten zur Identifizierung eines Schiffes wie Name, Größe, Position und Geschwindigkeit. Innerhalb der EU ist es verpflichtend für alle Fischereifahrzeuge mit einer Länge von über 15 Metern. „Um Fischereiaktivitäten zu vertuschen, wird dieses System häufig ausgestellt“, sagt Philipp Kanstinger, Fischereiexperte beim WWF Deutschland. „So lassen sich die Aktivitäten auf dem Meer nicht mehr nachvollziehen.  Das führt nicht nur dazu, dass sich die Unfallgefahr auf See erhöht, sondern auch dazu, dass geltende Gesetze auf See umgangen und Überfischung und illegaler Fangpraxis die Tore geöffnet werden. Fische im Meer sind Allgemeingut, es muss transparent sein und kontrolliert werden, wer sich wie daraus bedient”.

Ein ausgestelltes AIS-System sorgte schon 2012 für einen Unfall bei der Vendée Globe. Der Segler Kito de Pavant kollidierte damals vor der portugiesischen Küste mit einem Fischtrawler und musste vorzeitig aus dem Rennen aussteigen.
 
Geahndet wird das Ausstellen des Systems trotz der dadurch entstehenden Gefahr normalerweise nicht. „Die aktuelle Fischerei-Kontrollverordnung der EU ist zu schwach“, so Philipp Kanstinger. „Der WWF fordert seit langem strengere Kontrollen auf See und wirksame Sanktionen. Eine wirkungsvolle Kontrollverordnung ist der Schlüssel, um illegale Fischereiaktivitäten zu stoppen. Dadurch ließe sich nicht nur die Überfischung eindämmen, sondern auch gefährliche Unfälle vermeiden.“ Voraussichtlich im März stimmt das EU-Parlament über die Reform der Fischerei-Kontrollverordnung ab.

Kontakt
Britta König
Pressesprecherin, Hamburg
Tel: 040530200318
@KoenigWWF auf Twitter


Quellenangabe
WWF
Stand: 29.01.2021

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Für Walderhalt in Weiden-West abstimmen
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Für Walderhalt in Weiden-West abstimmen

03/04.02.2021

Das geplante Gewerbegebiet West IV in Weiden wäre ein drastisches Negativbeispiel für ungebremsten Flächenverbrauch und Naturzerstörung in Bayern.

Zum aktuellen Bürgerentscheid, der bis zum 14. Februar als Briefwahl läuft, appellieren der BN-Vorsitzende Richard Mergner und der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer an die Weidener Bürger*innen, mit ihrem Votum gegen das Gewerbegebiet und für den Erhalt des Waldes zu stimmen. Damit würden die Bürger*innen den Weg für eine nachhaltige und naturschonende Stadtentwicklung in Weiden öffnen.
Nach den bisher noch ungenehmigten Plänen der Stadt Weiden sollen über 65 Hektar Wald im Besitz des Freistaats Bayern, vergleichbar mit über 90 Fußballfeldern, einem neuen Gewerbegebiet weichen. Die betreffende Fläche ist Teil eines stadtnahen, zusammenhängenden Waldgebiets, das eine große Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung, für den Wasserhaushalt und das Lokalklima Weidens besitzt. Außerdem kommen darin viele geschützte Tier- und Pflanzenarten, wie Wildkatze und Schwarzspecht vor. Zudem wächst dort unter dem Schirm der Altbäume im Zuge der Naturverjüngung gerade ein vorbildlicher Zukunftswald aus Buchen und Eichen heran.

„Die Bürgerinnen und Bürger Weidens haben es nun in der Hand, ob das Stadtgebiet noch weiter ausfranst und die Verkehrsströme noch stärker anschwellen oder ob Weiden die Richtung einer innovativen und beispielhaften Stadtentwicklung einschlägt“, sagt Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. „Interkommunale und landschaftsschonende Planungen müssen staatlich mehr gefördert werden. Der Freistaat muss aktiv dazu beitragen, dass Kommunen aufhören, ohne Rücksicht auf Naturverluste nur in ihren eigenen Grenzen zu denken, vor allem im Hinblick auf erhoffte Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Flächenpotenziale in Weiden ungenutzt bleiben und in Kommunen im benachbarten Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Gewerbeflächen leer stehen, gleichzeitig jedoch wenige Kilometer weiter in Weiden-West ein neues Gewerbegebiet ohne jegliche Rücksicht auf den Natur- und Klimaschutz aus dem Boden gestampft werden soll.“

Der Wald gehört allen Bürger*innen

„Auf der einen Seite kündigt die Staatsregierung beispielsweise im Koalitionsvertrag eine Reduzierung des Flächenverbrauchs an, auf der anderen Seite finden zahlreiche Gemeinden aber stets eine Begründung, warum dies ausgerechnet in ihrem Fall nicht geht und eine Ausnahme gemacht werden muss. Um Ziele zu erreichen muss konsequent gehandelt werden, anstatt Entschuldigungen für Versagen zu suchen. Unverständlich ist für den LBV darüber hinaus, warum der Freistaat wie auch hier im Fall von Weiden Staatswald für neue Gewerbegebiete verkauft und somit den Flächenfraß fördert“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer.

Für die Planung soll zwar eine Alternativenprüfung durchgeführt werden, allerdings halten BN und LBV deren Ergebnisse nach ersten Presseberichten für fragwürdig. „Es wäre z.B. nicht nachvollziehbar, wenn darin faktisch der öffentliche Wald als geringwertiger als landwirtschaftlich genutzte Flächen eingestuft werden sollte“, so Reinhard Scheuerlein, BN-Regionalreferent für die Oberpfalz. „Dabei gehört dieser Wald doch allen Bürgerinnen und Bürgern und soll ihnen auch weiterhin in vielfältiger Weise zu Gute kommen“.

Außerdem dient der Wald als wichtiger Speicher für das Treibhausgas Kohlendioxid, das sich andernfalls in der Atmosphäre noch weiter anreichert. „In Zeiten des Klimawandels brauchen wir jeden einzelnen Baum, um CO2 dauerhaft zu binden. Nur so können wir die schlimmsten Folgen der Erderwärmung abmildern. Es ist ein Unding heutzutage noch großflächig Wald zu roden – zumal es hier um den Wald aller Bürger geht“, erläutert Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz.
Natur schonen und Chancen für städtebauliche Erneuerung nutzen

Die Stadt Weiden besitzt nach Auffassung von BUND Naturschutz und LBV aber auch eine große Chance: Mit einem neuen Konzept jenseits einer solchen Dinosaurier-Planung (mehr Straßen, mehr Gewerbe- und Neubaugebiete und in der Folge noch mehr Straßen, etc.) könnte man sich an die Spitze einer innovativen und beispielhaften Entwicklung stellen. Die Schonung der noch vorhandenen Naturschätze ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür.

„Mit einer ernsthaften Untersuchung möglicher städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen auf vorhandenen brachliegenden, leerstehenden bzw. untergenutzten Flächen im Stadtgebiet Weiden und im unmittelbaren Umfeld ließen sich viele positive Effekte erreichen““, so Jürgen Schöning, Pressesprecher der BN-Kreisgruppe Neustadt/Waldnaab-Weiden. Solche Potenziale sind nach den Vorgaben der bayerischen Landesplanung vorrangig zu nutzen. Darüber hinaus ist in der Stadt Weiden ein kommunales Flächenressourcenmanagement zur besseren Nutzung vorhandener Flächenpotenziale dringend nötig.

Dies könnte auch die Verkehrsprobleme und die Lärm- und Abgasbelastung vieler Bürgerinnen und Bürger Weidens entschärfen, die sich mit der drohenden Überlastung des städtischen Straßennetzes durch ein Gewerbegebiet Weiden-West IV ergeben würden.


In der Aufnahme
  • v.l.n.r.: Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender; Richard Mergner, BN-Vorsitzender; Carolin Schiml, stellv. Vorsitzende der BN-Ortsgruppe Weiden, Jürgen Schöning, Pressesprecher der BN-Kreisgruppe Neustadt/Waldnaab – Weiden (Foto: BN Archiv)


Für Rückfragen
Reinhard Scheuerlein
Regionalreferent Oberpfalz
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de



Quelle

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93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
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01.02.2021


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Zäune schuld am Tod von 350 Elefanten in Botswana?
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Zäune schuld am Tod von 350 Elefanten in Botswana?

02/03.02.2021

Zäune sind vermutlich mitverantwortlich für ein mysteriöses Massensterben von mindestens 350 Elefanten in Botswana im letzten Jahr. Der Fall machte Schlagzeilen und führte zu Spekulationen über die Ursache, z. B. Vergiftung.

Eine gerade veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Elefanten aufgrund von Zäunen und einer natürlichen Barriere durch den Okavango ihr Gebiet nicht verlassen konnten und sich dadurch wahrscheinlich eine tödliche Krankheit ausbreiten konnte.
Die genaue Todesursache bleibt weiter unklar. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass die hohe Dichte an Elefanten in der Region sowie die Tatsache, dass die Tiere in der Trockenzeit keinen Zugang zu Frischwasser haben, zu ihrem Tod geführt haben. Die Wissenschaftler leiten daraus Lehren für den Naturschutz ab, z. B. fordern sie, dass Zäune entfernt werden müssen, die die Bewegung von Elefanten und den ganzjährigen Zugang zu Süßwasser einschränken.

„Dieser tragische Vorfall macht deutlich, dass die räumliche Isolation von Elefanten katastrophale Auswirkungen haben kann“, so Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Die Tiere müssen sich frei bewegen können, eine geografische Beschränkung gefährdet das Überleben wildlebender Populationen. Wir müssen geschützte Lebensräume durch Wanderkorridore miteinander verbinden, damit Elefanten sicher umherziehen können und gleichzeitig die lokalen Gemeinschaften und ihr Lebensunterhalt gesichert sind“.

Die Wissenschaftler schlossen Wilderei oder Vergiftung als Todesursache aus. Andere Tierarten waren nicht betroffen und die Stoßzähne der Elefanten waren noch vorhanden.

Die Forschung wurde von Professor Rudi van Aarde von der Conservation Ecology Research Unit der Universität von Pretoria und einem Team von Wissenschaftlern aus UK und Pakistan geleitet. Professor Van Aarde ist langjähriger Berater des IFAW.

Die Ergebnisse der Forschung stimmen mit der Ansicht des IFAW überein, dass der Verlust und die Fragmentierung von Lebensräumen aufgrund menschlicher Aktivitäten und des Klimawandels die Überlebensfähigkeit und die Entwicklung von Elefantenpopulationen bedrohlich beeinträchtigen können.

Bildunterschrift:
Afrikanischer Elefant am Wasserloch Copyright IFAW/Hrusa

Bildrechte:Color
Fotograf: Jon Hrusa


Pressekontakt für Rückfragen:
Dörte von der Reith
Senior Communications Manager
T: +49 (0)40 866 500 33
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e: dreith@ifaw.org

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IFAW
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22765 Hamburg
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27 Januar 2021

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Ohne Moore geht es nicht
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NABU: Bundesregierung muss eigene Klimaziele ernst nehmen – ohne Moore geht es nicht

03/04.02.2021

Krüger: Entwässerte Moore in Deutschland heizen dem Klima weiter ein / Ambitionierte Moorschutzstrategie für Klimaziele dringender denn je

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Berlin – Vor genau 50 Jahren, am 2. Februar 1971, wurde in der iranischen Stadt Ramsar das namensgebende Übereinkommen zum weltweiten Schutz der Feuchtgebiete geschlossen. Fünf Jahre später ratifizierte Deutschland das Abkommen. Doch vielen Feuchtgebieten in Deutschland geht es nach wie vor schlecht. Zum 50. Jahrestag der Ramsar-Konvention erinnert der NABU die Bundesregierung daran, insbesondere den Moorschutz mit Blick auf die sich verschärfende Klimakrise schnell und konsequent voranzutreiben. Der derzeit vorliegende Entwurf der Bundesregierung zur bundesweiten Moorschutzstrategie reicht dafür bislang nicht aus.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Die Entwicklungen der Moore und Feuchtgebiete in Deutschland ist nach wie vor alarmierend. Die Ziele, die sich die Bundesregierung in ihrer Moorschutzstrategie setzen will, sind völlig unzureichend. Der bisherige Umgang mit den Mooren hat nicht nur dazu geführt, dass Goldregenpfeifer und Seggenrohrsänger als Brutvogel keinen Platz mehr bei uns haben. Entwässerung und Torfabbau heizen das Klima weiter auf. Jahr für Jahr belasten entwässerte Moore in Deutschland unsere Atmosphäre mit mehr als 45 Millionen Tonnen klimaschädlicher Treibhausgase. Davon sind 40 Millionen Tonnen direkt dem Landnutzungssektor zuzurechnen. Mit ihren zaghaften Zielvorgaben und vagen Versprechen für die Zukunft zieht die Bundesregierung hier nicht die notwendigen Konsequenzen.“
 
Die bisherigen Ziele der Bundesregierung zur Einsparung der Emissionen sind laut NABU nicht ausreichend. So sollen bis 2030 nur fünf Millionen Tonnen klimaschädlicher Treibhausgase in Land- und Forstwirtschaft eingespart werden – und das lediglich auf freiwilliger Basis. Völlig offen ist nach wie vor, wie die Bundesregierung in diesem Sektor die restlichen 35 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2050 einsparen möchte. „Will die Bundesregierung sich nicht schon jetzt von den Pariser Klimazielen verabschieden, muss hier deutlich nachgebessert werden. Dafür braucht es jetzt einen konkreten Zeitplan, wie Deutschland im Landnutzungsbereich bis 2050 klimaneutral werden möchte“, so Krüger.
 
Ziel muss es aus Sicht des NABU sein, die Emissionen aus genutzten Moorböden bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Dazu gehört zwingend eine Anpassung der guten fachlichen Praxis zur Bewirtschaftung der Moorböden, die sich zukünftig an den überwiegenden öffentlichen Interessen Klima-, Natur- und Gewässerschutz ausrichtet. Eine torfzehrende, auf Entwässerung basierende Landnutzung muss ab 2030 sanktioniert werden. Der dafür notwendige Umstellungsprozess muss mit umfangreichen Fördermaßnahmen flankiert werden. So fordert der NABU die Einrichtung eines nationalen Renaturierungsfonds im Haushalt der Bundesregierung in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus muss die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) von Bund und Ländern mit einem Förderschwerpunkt „Moor- und Klimaschutz“ gestärkt werden. „Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit im Klimaschutz und dem Wissen, wie langfristig im Bereich der Landwirtschaft geplant wird, müssen die notwendigen Weichen schnell und entschieden gestellt werden. In den besonders betroffenen moorreichen Regionen Deutschlands müssen zukunftsfähige und innovative Strukturen gestärkt werden. Dies muss über eine langfristige Honorierung der Klimaschutzleistung für die Landwirtinnen und Landwirte hinausgehen. Denkbar wäre ein regionaler Ansatz, der sich am Kohleausstiegsgesetz orientiert und für die betroffenen Regionen einen besonderen Ausgleich vorsieht“, sagt Felix Grützmacher, Referent für Moorschutz.
 
Hintergrund:  Nutzung von Moorböden und Klimaschutz
 
Durch die Entwässerung der Moore werden innerhalb kürzester Zeit riesige Mengen Kohlenstoff mobilisiert, die über Jahrtausende im Torf gebunden war. So werden in Deutschland jährlich über 45 Millionen Tonnen klimaschädlicher Treibhausgase ausgestoßen. Damit sind entwässerte Moore die zweitgrößte Einzelquelle für Emissionen gleich hinter den energiebedingten Emissionen. An den Gesamtemissionen der deutschen Landwirtschaft macht die Nutzung der Moorböden einen Anteil von 30 Prozent aus – obwohl diese bundesweit nur sieben Prozent der landwirtschaftlichen Fläche einnehmen.

 
Moore als Kohlenstoffspeicher

https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/moore/moore-und-klimawandel/13340.html


Für Rückfragen:
Felix Grützmacher, Referent für Moorschutz, Tel. +49 (0)30 235 939 181,
Mobil +49 (0)173.167 229 1, E-Mail: Felix.Gruetzmacher@NABU.de


Quelle
NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 10/21 | 1. FEBRUAR 2021
________________________________________________________________
Moorschutz / Feuchtgebiete / Klimaschutz

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In der Aufnahme von Johannes Rother

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Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet ...
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt

01/02.02.2021

  • Forschungsvorhaben startet

Bayern. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wird zum 11. Februar 2021 als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Zu diesem Zweck wurde heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Kriterien zur Festlegung von Radon-Vorsorgegebieten beruhen auf dem Strahlenschutzgesetz des Bundes.

Grundlage der Ausweisung sind zwei Prognosekarten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) von 2017 und 2020 und eigens durchgeführte Bodenluftmessungen, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt wurden.
Das Thema Radon wird in Bayern durch das LfU behördlich betreut. Auf der Internetseite des LfU steht ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Radon bereit. Das LfU startet darüber hinaus im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge begleitend zur Festlegung als Radon-Vorsorgegebiet ein neues Pilotprojekt zu Radonmessungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Datenlage zu verbessern und weitere Informationen zu sammeln. Hierzu können Arbeitgeber die Messergebnisse ihrer Radonmessungen und weitere Daten zu den jeweiligen Gebäuden und Arbeitsplätzen übermitteln. Mit Übermittlung der Daten kann eine Kostenerstattung für die Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragt werden.

Radon ist ein natürlich vorkommendes Edelgas. Es entsteht im Boden und kann über Risse und undichte Fugen in Häuser gelangen. Radon-Vorsorgegebiete sind Gebiete, in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in mindestens 10 Prozent der Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft überschreitet. In Radon-Vorsorgegebieten entsteht für Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung, an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoß die Radonkonzentration zu messen. Ziel des Strahlenschutzrechts ist eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Ist der Referenzwert unterschritten, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Andernfalls lässt sich häufig bereits durch regelmäßiges Lüften oder das Abdichten von Fugen und Rissen im Mauerwerk eine Verbesserung erreichen. Zudem ist laut Gesetz in diesen Gebieten bei Neubauten neben den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eine weitere Vorsorgemaßnahme zum Schutz vor Radon zu ergreifen.

Weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/radon_vorsorgegebiete/index.htm.


Quelle
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
Telefon: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266
E-Mail:poststelle@stmuv.bayern.de
Pressemitteilung Nr. 06/21
Datum: 27.01.2021

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Bericht zur Lage der Natur 2020 vorgestellt
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Bericht zur Lage der Natur 2020 vorgestellt

01/02.02.2021

  • Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Bericht zur Lage der Natur liefert umfassende und wichtige Daten zu Naturschutzpolitik und zeigt, wo wir stehen

Umweltminister Franz Untersteller hat am Dienstag (26. Januar 2021) dem Ministerrat den Bericht zur Lage der Natur 2020 vorgestellt. „Der Bericht liefert einen umfassenden Überblick über unsere Naturschutzpolitik in den letzten fünf Jahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart.

„Mit vielfältigen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt oder am Ankauf von für den Naturschutz wichtigen Grundstücken, konnten wir die Lage unserer Natur im Land verbessern.“
„Wir müssen aber leider auch feststellen: Der Verlust der biologischen Vielfalt hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch beschleunigt. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt setzt die Landesregierung dieser Entwicklung ein umfassendes Aktionsprogramm entgegen“, so der Ministerpräsident weiter. Über dieses Programm fördert die Landesregierung zahlreiche Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Im Bereich des Umweltministeriums wurden in der ersten Periode des Sonderprogramms in den Jahren 2018 und 2019 über 2.300 kleinere und größere Vorhaben zum Beispiel zur Optimierung von Schutzgebieten, zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, zum Schutz der Moore sowie für den landesweiten Biotopverbund auf einer Fläche von mindestens 5.900 Hektar umgesetzt.

Seit dem letzten Bericht zur Lage der Natur vom Januar 2016 habe Baden-Württemberg außerdem ein weiteres Biosphärengebiet im Schwarzwald und neun neue Naturschutzgebiete ausgewiesen. „Damit haben wir die Voraussetzungen verbessert, um den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen“, so Kretschmann. „Die Stärkung der Artenvielfalt können wir aber nur bewältigen, wenn Naturschutz und Landnutzung Hand in Hand arbeiten.“ Der Bericht zur Lage der Natur 2020 beschreibe eine Vielzahl an Projekten, die sich in Baden-Württemberg bereits heute der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz widmen. „Die vorhandenen Aktivitäten verdeutlichen, dass sich viele Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit dem Naturschutz aktiv und intensiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen. Diese Zusammenarbeit wollen wir weiter ausbauen“, kündigte der Ministerpräsident an.
Umweltminister Franz Untersteller: Seit 2011 Naturschutzetat auf über 100 Millionen Euro mehr als verdreifacht/Daten zeigen, dass Geld gut angelegt ist

„Naturschutz ist eine Investition in die Zukunft“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „So hat die Landesregierung seit 2011 die Ausgaben für den Naturschutz von 30 Millionen auf zuletzt 106,7 Millionen Euro mehr als verdreifacht und die Naturschutzverwaltung personell gestärkt.“ Der Bericht zur Lage der Natur zeige nun, dass die Mittel gut anlegt seien. „So konnte die Landesregierung seit 2011 über 800 Hektar naturschutzwichtige Grundstücke erwerben, um auf diesen Flächen gezielte Aufwertungen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt vorzunehmen“, ergänzte der Umweltminister. Ein gutes Beispiel sei die Renaturierung von Mooren. Intakte Moore dienen dabei nicht nur als wichtiger Lebensraum für bedrohte Arten, sondern leisten als CO2-Speicher einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

„Der Bericht belegt auch, dass das Land die Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie, dem wichtigsten Förderinstrument für den Naturschutz und die Landschaftspflege, ausgeweitet hat. So hat die Fläche, auf der Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt wurden, seit 2014 um 30 Prozent zugenommen: Im Jahr 2019 konnten gut 64 Millionen Euro an Fördergeldern ausgeschüttet werden“, sagte Untersteller. Das Geld gehe insbesondere auch an landwirtschaftliche Betriebe, die auf rund 41.000 Hektar Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umsetzen. „Das trägt dazu bei, die von der heimischen Flora und Fauna benötigten speziellen Lebensräume auch in Zukunft zu erhalten, und wir unterstützen unsere landwirtschaftlichen Betriebe bei ihrem Einsatz im Naturschutz“, so der Umweltminister.

Als Erfolgsmeldungen zum Thema Artenschutz nannte der Umweltminister außerdem die positive Bestandsentwicklung in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten bei Wanderfalken, Weißstorch und Steinkauz, die zu den sogenannten „Flaggschiffarten“ des Artenschutzes in Baden-Württemberg gehören. Ein sehr eindrückliches Beispiel aus der Botanik sei das Bodensee-Vergissmeinnicht. „In den 90er Jahren war diese Pflanze noch vom Aussterben bedroht, heute hat sich ihr Bestand an den Ufern des Bodensees stabilisiert“, so Untersteller. „Solche Entwicklungen belegen den Erfolg unserer Anstrengungen und den Stellenwert, den wir der Naturschutzpolitik einräumen“, bekräftige Ministerpräsident Kretschmann.
Weiterführende Informationen

Das Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde, dem Landtag in jeder Legislaturperiode über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land zu berichten. Der Bericht zur Lage der Natur stellt diese Informationen zur Verfügung und liefert einen profunden Überblick über sämtliche Themen, die mit Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg in Zusammenhang stehen.
Zum Herunterladen

Bericht zur Lage der Natur 2020 [11/20; PDF; 7 MB]
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Umwelt/Naturschutz/Bericht-zur-Lage-der-Natur-in-BW-2020-bf.pdf

Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg


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In der Aufnahme von Thomas Köhler


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Nützlinge mit Imageproblem
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Nützlinge mit Imageproblem

01/02.02.2021

  •     Das Zootier des Jahres 2021 ist das Krokodil

Berlin (ots)
Krokodile teilten sich ihren Lebensraum bereits mit den Dinosauriern. Seit mehr als 200 Millionen Jahren bevölkern die perfekten Jäger nahezu unverändert unseren Planeten - bis der Mensch auftauchte. Nun stehen die Nützlinge mit dem Imageproblem kurz vor dem Untergang, weswegen die Zoologische Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz (ZGAP) das Krokodil zum "Zootier des Jahres 2021" gekürt hat. Bei der diesjährigen Kampagne sollen mit den gesammelten Geldern vorrangig drei Projekte unterstützt werden, die sich um den Erhalt der Kuba-, Siam- und Philippinenkrokodile kümmern.

"Krokodile sind keine schwimmenden Handtaschen, sondern haben eine immens wichtige Aufgabe in ihren Ökosystemen. Es ist Zeit zu handeln, denn ohne akute Schutzmaßnahmen werden einige Krokodilarten bald gänzlich von unserem Planeten verschwinden", sagt Dr. Sven Hammer, 1. stellvertretender Vorsitzender der ZGAP.
Die Menschen dringen bis heute immer weiter in den Lebensraum der Krokodile ein und töten sie, weil sie die Tiere als Gefahr für sich und ihre Haustiere ansehen. Ihr Fleisch und die Eier werden verzehrt, die Moschusdrüsen der Krokodile werden zur Parfümherstellung genutzt und weil Krokodile Fische fressen, gelten sie als darüber hinaus als Konkurrenten der Fischer.

Zusätzlich dezimiert der Lebensraumverlust, etwa durch den Bau von Dämmen, sowie die zunehmende Wasserverschmutzung die Krokodilbestände. An den Rand der Ausrottung brachte die Krokodile jedoch insbesondere die wachsende Nachfrage nach ihrer Haut, weil die Modeindustrie anfing, daraus Handtaschen, Schuhe, Koffer, Gürtel und andere Waren herzustellen.

Viele Krokodilarten gelten daher als gefährdet und sechs Arten werden von der Weltnaturschutzunion IUCN bereits als "von der Ausrottung bedroht" eingestuft.

Die Rolle der Krokodile im Ökosystem

Krokodile haben, wie viele andere Beutegreifer auch, ein Imageproblem. Sie werden oft als menschenfressende "Monster" angesehen und schafften es so als Darsteller in den einen oder anderen Hollywoodfilm. Tatsächlich übernehmen Krokodile aber eine äußerst wichtige Aufgabe für ihre Umwelt: Da sie unter anderem Aas fressen, reinigen sie die Gewässer und anliegende Landflächen von Kadavern. Wenn sie jagen, haben sie es besonders auf schwache, verletzte und kranke Tiere abgesehen. Sie regulieren zudem die Bestände räuberischer Welse oder Piranhas, die sich ihrerseits von für den Menschen bedeutenden Speisefischen ernähren.

Entfernt man Krokodile aus diesem Kreislauf, gerät das ökologische Gleichgewicht aus den Fugen. Durch den Ausfall der großen Jäger nehmen die Populationen der Raubfische zu und viele andere Organismen wie Bakterien, Algen, Krebstiere, Weichtiere oder Wasserinsekten verschwinden, weil sie auf die Hinterlassenschaften der Krokodile spezialisiert sind.

"Die bereits jetzt erkennbaren, negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme in den Heimatländern der Krokodile machen ihren Schutz daher besonders wichtig", sagt Viktoria Michel, Projektkoordinatorin der "Zootier des Jahres"- Kampagne, "weshalb sich die ZGAP dazu entschied, das Krokodil zum "Zootier des Jahres" 2021 zu küren."

Schutzprojekte

Konkret werden dieses Jahr drei Schutzprojekt mit den Kampagnengeldern unterstützt.

In der Natur leben nur noch knapp 100 Philippinenkrokodile, daher wird auf den Philippinen der Bau neuer Auswilderungsanlagen für Krokodile und eine weitere Nachzuchtstation direkt in dem Auswilderungsgebiet finanziert. Zudem soll ein Zentrum für Umweltbildung, sowohl für Einheimische als auch für Touristen, entstehen und ein Konzept für nachhaltigen Tourismus in der Region umgesetzt werden.

In den Süßwassersümpfen Kubas haben Kubakrokodile ihr kleines Verbreitungsgebiet. Die Nachzuchtbemühungen der seltenen Krokodile verliefen bisher sehr erfolgreich, weshalb nun wieder Kubakrokodile unter kontrollierten Bedingungen ausgewildert werden. Um die Biologie der Tiere weiter zu erforschen und sie vor illegaler Wilderei zu schützen, erhalten einige der Krokodile GPS-Sender.

Auch Siamkrokodile existieren nur noch in kleinen Populationen in Kambodscha, Laos und Thailand. Derzeit wird ein weiteres Restvorkommen auf Borneo vermutet, was nun mittels Umwelt-DNA aufgedeckt werden soll. Nur so können noch rechtzeitig Schutzmaßnahmen für die bedrohten Krokodile eingeleitet werden.

Zur "Zootier des Jahres"- Kampagne

Die "Zootier des Jahres" Kampagne wurde 2016 mit dem Ziel ins Leben gerufen, sich für gefährdete Tierarten einzusetzen, deren Bedrohung bisher nicht oder kaum im Fokus der Öffentlichkeit steht. So werden für den Titel "Zootier des Jahres" Tierarten ausgewählt, die teils kurz vor der Ausrottung stehen, jedoch bisher keine oder nur sehr wenig Lobby haben und auch oft nicht von "großen Naturschutzorganisationen" beachtet werden.

Letztes Jahr konnten etwa durch die Kampagnengelder viele nachhaltige Schutzmaßnahmen für Beos erfolgreich umgesetzt werden.

Um in Form von Öffentlichkeitsarbeit und konkreten Artenschutzmaßnahmen möglichst viel für die im Fokus stehende Tierart bewirken zu können, bündeln vier im Artenschutz aktive Partner ihre Kräfte. Mit der federführenden Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. (ZGAP), arbeiten die Einrichtungen und Mitglieder der Deutschen Tierpark-Gesellschaft e.V. (DTG), des Verbandes der Zoologischen Gärten e.V. (VdZ) und der Gemeinschaft der Zooförderer e.V. (GdZ) eng zusammen.

Zoologische Gärten als treibende Kraft im Artenschutz

Zoologische Gärten halten und züchten gefährdete Tierarten und eröffnen ihren Besuchern interessante Einblicke in biologische und ökologische Zusammenhänge. Auch Philippinenkrokodile werden in europäischen Zoos nachgezüchtet. Das Zuchtbuch dafür wird im Zoologischen Garten Köln geführt. Die Philippinenkrokodile aus europäischen Zoos sind für die Population auf den Philippinen extrem wichtig, denn die europäischen Tiere wurden im Gegensatz zu vielen Krokodilen auf philippinischen Krokodilfarmen nicht mit anderen Krokodilarten gekreuzt und sind daher besonders für die Auswilderung geeignet.

Bereits Mitte Dezember 2020 durften "Hulky" und "Dodong", zwei Philippinenkrokodilnachzuchten aus dem Kölner Zoo, die Reise in ihr ursprüngliches Heimatland antreten. Nach der Eingewöhnung werden die beiden Nachzuchten ihren Beitrag dazu leisten eine reinerbige Philippinenkrokodilpopulation zu gründen, mit dem Ziel der Auswilderung im Naturschutzgebiet.

Bildunterschrift:

Jugendliches Kubakrokodil aus dem Zoo Hoyerswerda

Bildrechte:
    Zoo Hoyerswerda

Fotograf:
    Verband der Zoologischen Gärten (VdZ)

Pressekontakt für die Kampagne:


Mag. med. vet. Viktoria Michel
Projektkoordinatorin "Zootier des Jahres"
Naturschutz-Tierpark Görlitz e.V.
Zittauer Straße 43
D-02826 Görlitz
Tel. 0157 / 8259 4559
zootierdesjahres@zgap.de

Über den VdZ

Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. mit Sitz in Berlin ist die führende Vereinigung wissenschaftlich geleiteter Zoologischer Gärten mit Wirkungsschwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Der 1887 gegründete VdZ ist der weltweit älteste Zoo-Verband und gab den Anstoß zur Gründung des Weltzooverbandes (WAZA). Aktuell gehören zum VdZ 71 Mitgliedszoos in Deutschland, Schweiz, Österreich und Spanien. Zu den Schwerpunkten des VdZ gehören die Vertretung der Mitgliederinteressen, die Kommunikation und Kooperation mit Behörden, Politikern, Wissenschaftlern, Verbänden und den Medien. Weiterhin unterstützt der Verband Natur- und Artenschutzprojekte, sowie Bildung und Forschung in Zoos.

Pressekontakt:

Sebastian Scholze, Leiter Kommunikation
(sebastian.scholze@vdz-zoos.org; 0175-2731955)    

Quelle
Original-Content von: Verband der Zoologischen Gärten (VdZ), übermittelt durch news aktuell

https://www.presseportal.de/pm/129318/4823813

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50 neue Fachkräfte für mehr Artenvielfalt
Bild zum Eintrag (1042985-160)
Glauber: 50 neue Fachkräfte für mehr Artenvielfalt

01/02.02.2021

  • Biodiversitätsberatung bayernweit gestartet

Bayern. 50 Biodiversitätsberater haben jetzt in den bayerischen Landratsämtern und in den Regierungen ihre Arbeit aufgenommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat sich heute digital mit ihnen getroffen. Glauber betonte nach dem Gespräch: "Ein neues Zeitalter beim Artenschutz hat begonnen.

Mit der Umsetzung des Volksbegehrens Plus bringen wir Natur- und Artenvielfalt in Bayern deutlich voran. Beim Schutz der Natur ist es vor allem wichtig, Bürger, Kommunen und Landwirte mitzunehmen. Dabei kommt es auf gute Kommunikation und Beratung vor Ort an.
Eine wesentliche Säule sind unsere neuen Biodiversitätsberater. Mit insgesamt 50 engagierten Fachleuten stärken wir flächendeckend und effektiv den Naturschutz in Bayern. Die Biodiversitätsberater packen ganz konkret an: Sie starten neue Projekte, geben laufenden Aktionen noch mehr Schwung und werben vor Ort für den Vertragsnaturschutz. Unser virtuelles Kennenlernen heute hat gezeigt: Das hochmotivierte Team will gemeinsam mit Eigentümern, Landbewirtschaftern, Kommunen und Verbänden Bayerns Schutzgebiete bestmöglich betreuen und den Biotopverbund weiter voranbringen und koordinieren. So schaffen wir Perspektiven für Arten, Lebensräume und unsere Landwirte. Mein Ziel ist, dass in Zukunft die unteren Naturschutzbehörden aller 71 Landkreise und auch der Städte einen Biodiversitätsberater haben."
 

Die Biodiversitätsberater initiieren in allen Regionen Bayerns neue Projekte. In Schwaben wird beispielsweise in einem Artenschutzprojekt eines der bedeutendsten Vorkommen des Waldwiesenvögelchens – eines sehr seltenen Schmetterlings – geschützt. In Oberfranken schützen Landwirte über den Vertragsnaturschutz ganz gezielt seltenste Ackerwildkräuter. Und in der Oberpfalz wird der Biotopverbund entlang des Grünen Bandes zu Tschechien ausgebaut. Glauber: "Mit der neuen Biodiversitätsberatung sind wir auf dem richtigen Weg, um gemeinsam die einzigartige landschaftliche und biologische Vielfalt Bayerns zu bewahren. Zusammen mit vielen anderen Kooperationspartnern – wie den Landschaftspflegeverbänden und den Wildlebensraumberatern der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – werden wir den Biotopverbund in Bayern wirksam stärken."


Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Volksbegehrens Plus ist neben finanziellen und personellen Ressourcen, alle Beteiligten gut zu vernetzen sowie Beratung und Kommunikation zu intensivieren. An den unteren Naturschutzbehörden haben dazu 42 Biodiversitätsberater ihre Arbeit aufgenommen. Unterstützt werden sie von acht Koordinatoren in den Regierungsbezirken und einer Landeskoordination am Bayerischen Artenschutzzentrum im Landesamt für Umwelt in Augsburg. Der Fokus ihrer Arbeit liegt insbesondere auf den bayerischen Natura 2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten, aber auch auf allen weiteren ökologisch wertvollen Biotopen in der Landschaft.


Quelle
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München
Telefon: +49 89 9214-00
Fax: +49 89 9214-2266
E-Mail:poststelle@stmuv.bayern.de
Pressemitteilung Nr. 05/21
Datum: 26.01.2021


Für diese Information trägt ausnahmslos der/die Autor*in/Urheber*in die redaktionelle Verantwortung.

Die kommunizierten Informationen geben ausnahmslos die Meinung des Verfassers, nicht eine Stellungnahme unserer Organisation wieder.

Artenschutz in Franken® - wir engagieren uns für die Erhaltung der Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus - im Sinne uns nachfolgender Generationen.

In der Aufnahme von Klaus Sanwald
  • Zauneidechse im Portrait

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Der Mauersegler - Kindergarten im Steigerwald
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Der Mauersegler - Kindergarten im Steigerwald

31.01/01.02.2021


  • Ein breit angelegtes Gemeinschaftsprojekt macht in bislang wohl in ganz Deutschland einmaliger Form innerhalb einer überregionalen Projektreihe auf zunehmende Lebensraumverluste so genannter „Gebäudebrüter“ aufmerksam und setzt sichtbare Zeichen zur Sicherung fränkischer Biodiversität

Bayern. Gemeinsam im Sinne uns nachfolgender Generationen Artenschutz in Franken®, der Kindergarten St. Sebastian in Prölsdorf und die Gemeinde Rauhenebrach sind die Partner dieses in die Zukunft gerichteten, innovativen Gemeinschaftsprojektes, das unabhängig voneinander durch die Bayernwerk AG und von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wurde und wird.

Vor wenigen Tagen wurde nun ein weiterführender Projektbaustein installiert der rechtzeitig vor dem zu erwartenden Eintreffen der Mauersegler Ende April wertvolle Ansätze zur Erhaltung der Biodiversität und der erlebbaren Umweltbildung leisten wird.
In der Aufnahme

  • Ein vollkommen neuartiges Nisthilfen - Entwicklungskonzept steht hinter der Gestaltungsform der Nistmodule, welche Mauerseger & Co. zukünftig optimale Reproduktionsmöglichkeiten vorhalten sollen. Neben Langlebigkeit und hoher Produktstabilität kamen den Aspekten der Thermoregulierung, der Belüftung und der Wasserabführung uvm. größte Aufmerksamkeit zu.

Viele Details verbergen sich im Nistkasteninnenbereich die wir aufgrund der hohen Entwicklungszeit ganz bewusst nicht alle mit abgebildet haben.

Mehr zur laufenden Projektentwicklung hier auf unseren Seiten

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Insektenvielfalt - akut bedroht
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Insektenvielfalt - akut bedroht

31.01/01.02.2021

Das rasante Sterben der Insekten und der Verlust der Vielfalt wird uns immer mehr bewusst.



In der Aufnahme von © Gerhard W. Fabian

  • Gelbringfalter (Lopinga achine)
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Grenzüberschreitende Partnerschaft bleibt ausgezeichnet
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Grenzüberschreitende Partnerschaft bleibt ausgezeichnet

31.01/01.02.2021

  • Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava erhalten zum dritten Mal "Transboundary"-Zertifikat

Grafenau
. Anlass zur Freude gibt es in den beiden Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava: Die beiden Schutzgebiete sind mit dem „Transboundary“-Zertifikat ausgezeichnet worden, Europas wichtigstem Naturschutz-Gütesigel – und das bereits zum dritten Mal nach 2009 und 2015.

Coronabedingt konnte die übliche, offizielle Preisverleihung mit der Übergabe des Zertifikats noch nicht stattfinden. Dafür kamen die Glückwünsche per Post. „Die Neubewertung hat gezeigt, dass der gemeinsame Erhalt der Natur unabhängig von politischen Grenzen letztendlich zu einem besseren Schutzgebietsmanagement führt“, beglückwünschte EUROPARC-Präsident Ignace Schops die beiden Schutzgebiete. Dem Ziel, einen grenzüberschreitenden Urwald dort entstehen zu lassen, wo einst der Eiserne Vorhang Europa teilte, sei man in den vergangenen Jahren wieder einen Schritt nähergekommen.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von großer Bedeutung

Über die erneute Verleihung des Zertifikats freuen sich die Nationalpark-Leiter Dr. Franz Leibl und Pavel Hubený sowie die beiden für die deutsch-tschechische Zusammenarbeit verantwortlichen Sachgebietsleiter Hans Kiener und Martin Starý sehr. „Die Auszeichnung bestätigt uns, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von großer Bedeutung ist und wir ganz gezielt an einer gemeinsamen Zukunft arbeiten sollen“, so Dr. Franz Leibl. Der Bayerische Wald und der Šumava haben eine gemeinsame Natur und Geschichte. „Durch unsere Kooperation in den verschiedensten Bereichen – wie Forschung, Umweltbildung oder Tourismus – bringen wir Menschen und Natur zueinander.“

Dem kann Pavel Hubený nur zustimmen. „Dank Franz Leibl und seinem Team schaffen wir dies gut und ich bin überzeugt, dass trotz der Coronavirus-Probleme wir immer besser werden! Die Natur und ihre Prozesse kennen keine Grenzen und verbinden auch uns auf beiden Seiten unseres wunderschönen Gebirges. Ich fühle, dass es auch in den Augen und der Begeisterung der Besucher erkennbar ist."

Sozioökonomisches Monitoring positive bewertet

„Transboundary Parks“, also grenzüberschreitende Parks, dürfen sich nur Schutzgebiete nennen, die über Staatsgrenzen hinweg partnerschaftlich zusammenarbeiten und dabei die Standards der EUROPARC-Föderation erfüllen, die Mitglieder von hunderten Behörden und tausenden Schutzgebieten in 40 Ländern hat.  Die Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava etwa haben ihre grenzenlose Kooperation seit der ersten gemeinsamen Auszeichnung im Jahr 2009 in vielen Bereichen ausgebaut: Neben mehrsprachigen Multimedia-Ausstellungen im Hans-Eisenmann-Haus (Neuschönau), Waldgeschichtlichen Museum (Sankt Oswald-Riedlhütte) und Schloss Wolfstein (Freyung) sind grenzüberschreitende Wanderwege, etwa zwischen Finsterau und Bučina (Buchwald), entstanden.

Umweltbildungsexperten auf deutscher wie tschechischer Seite haben in den letzten Jahren neues Lehrer- und Schülermaterial entwickelt. Die Naturschutz- und Forschungsabteilungen beider Nationalparks arbeiten zusammen an Tier- und Pflanzenschutzprojekten und präsentieren ihre Ergebnisse auf gemeinsamen Konferenzen vor internationalem Publikum. Regelmäßige Arbeitstreffen von Mitarbeitern verschiedener Fachbereiche sind heute selbstverständlich geworden. Bei der erneuten Bewertung wurde besonders das gemeinsame, grenzüberschreitende soziookönomische Monitoring sowie die Beschäftigung von zweisprachigen Mitarbeitern positiv beurteilt.

In fünf Jahren wird neu bewertet


Fünf weitere Jahre dürfen sich deshalb die Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava nun mit dem Transboundary-Zertifikat schmücken – bis zur nächsten Beurteilungsrunde durch das grenzüberschreitende Steuerungs- und Evaluations-Komitee von EUROPARC. 23 Schutzgebiete in elf europäischen Ländern gehören aktuell zum „TransParcNet“, der grenzüberschreitenden Initiative von EUROPARC. In Deutschland tragen neben dem Bayerischen Wald nur noch der Nationalpark Sächsische Schweiz sowie der Naturpark Schwalm-Nette das Transboundary-Zertifikat.

Bildunterschrift:
Bei einem mehrtägigen Evaluierungsbesuch von Europarc-Vertretern wurde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Nationalparks Bayerischer Wald und Šumava untersucht. Ergebnis: Die Schutzgebiete dürfen sich weiterhin mit dem Gütesiegel „Transboundary Park“ schmücken.  (Foto: Leo Reyrink/Nationalpark Šumava)


Quelle
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Pressemitteilung Nr. 01/2021
Datum: 27.01.2021


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BUND Naturschutz sieht keine raumverträgliche Trasse
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Landesplanerische Beurteilung zum Verkehrsgroßprojekt Brennernordzulauf: BUND Naturschutz sieht keine raumverträgliche Trasse und fordert weiterhin die Prüfung der Bestands-Alternative

30/31.01.2021

BUND Naturschutz in Bayern (BN) lehnt auch weiterhin die von der Regierung von Oberbayern als raumverträglich bewerteten Trassen („Gelb“, „Türkis“, „Oliv“ und „Violett“) entschieden ab.

Aus Sicht des BN können auch die positiv bewerteten Varianten westliche es Inns und die Tunnelvariante (violett) durch die mit dem Vorhaben verbundenen erheblichen Eingriffe in Biotope, Schutzgebiete und in die Landschaft nicht als raumverträglich bewertet werden.
„Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Landwirtschaft und Erholung treten bei den Varianten jetzt raumverträglich bewerteten Trassen zwar in unterschiedlichem Ausmaß auf, sind aber insgesamt bei jeder der Varianten so gravierend, dass der Neubau der Bahntrasse nicht vertretbar ist“, erläutert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz. „Die Ertüchtigung des Bestandes, mit Schutzmaßnahmen gegen Lärm und Erschütterung nach Neubaustandard muss in die Alternativen-Prüfung aufgenommen werden und der notwendige Anschluss an den Güter-Ostkorridor (Landshut-Mühldorf-Freilassing) muss zwingend Berücksichtigung finden“, fordert Mergner weiter.

Als Umwelt- und Naturschutzverband befürwortet der BN zwar den Ausbau der Bahn, auch um mehr Güter auf die Schiene zu bringen, sieht aber im Fall des Projekts „Nordzulauf“ enorme Kosten, gravierende Eingriffe in die Landschaft und Risiken für Mensch und Natur. Zudem ist unklar, welche Anreize es für Logistikunternehmen geben soll, ihre Güter auf die Schiene zu bringen. Deshalb fordert der BN ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene.

Der von den Politikern heute geforderte Bedarfsnachweis muss bei einem Milliarden Infrastruktur-Projekt selbstverständlich sein und bei den nachfolgenden Planungen berücksichtigt werden.

„Es ist zu befürchten, dass die durch Materialeinsatz und Baumaßnahmen erzeugte CO2 Emissionen selbst nach Jahrzehnten durch Verkehrsverlagerung nicht ausgeglichen werden können. Die Begründung des Ausbaus als Beitrag zum Klimaschutz wird daher vom BN in Frage gestellt“, so Peter Kasperczyk, Vorsitzender der Kreisgruppe Rosenheim weiter zu den Ausbauplänen.

Obwohl es nicht Bestandteil des Raumordnungsverfahrens (ROV) war, sieht der BN falsche Vorgaben im Bundesverkehrswegeplan, wie die Planung der Strecke als Hochgeschwindigkeitstrasse und fordert hier ein Umsteuern durch den Bundesregierung.

Für Rückfragen:

Annemarie Räder
Regionalreferentin Oberbayern
Tel.: 089/54830114
annemarie.raeder@bund-naturschutz.de


Quelle

BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (BN)
Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de
28.01.2021

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In der Aufnahme von © Gerhard W. Fabian

  • Das Ackerwinden-Bunteulchen .. es wird in der Bundesrepublik Deutschland bereits als "Art der Vorwarnstufe V" auf den Roten Listen geführt.

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NABU: Ausbauziele für erneuerbare Energien müssen ambitioniert und naturverträglich sein
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NABU: Ausbauziele für erneuerbare Energien müssen ambitioniert und naturverträglich sein

29/30.01.2021

Krüger: Energieerzeugung aus Biomasse hat keine Zukunft / Pariser Klimaziele erfordern schnelles und entschiedenes Handeln
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Berlin/Brüssel – Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union soll bis Juni an das neue EU-Klimaziel angepasst werden. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Konsultation gestartet, die am 9. Februar endet. Der NABU begrüßt die Novellierung der Richtlinie: Erneuerbare Energien leisten einen wichtigen Beitrag, schädliche Treibhausgasemissionen zu senken. Sorgen bereitet dem NABU jedoch, dass die Arten- und Klimakrise nur unzureichend beachtet wird.

So ist der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch nicht ambitioniert genug, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Gleichzeitig ist kein Ende der umweltschädlichen Energieerzeugung durch Bioenergie und Biokraftstoffen in Sicht. Erst vor wenigen Tagen hat das Joint Research Center der EU-Kommission eine Studie veröffentlicht, die die Risiken der Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung aufzeigt.
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Bei der Bioenergie läuft die EU-Kommission Gefahr, sich selbst zu widersprechen. Biomasse ist nicht so grün, wie sie scheint. Ihre Klimabilanz ist sogar noch schlechter als die der fossilen Energieträger, da im Holz gespeichertes Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird. Bei Biokraftstoffen auf Basis von agrarischen Rohstoffen ist die Bilanz ähnlich verheerend. Besonders die energetische Nutzung von Waldholz ist schädlich. Es reicht nicht aus, die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse zu stärken. Wir brauchen ein generelles Umdenken und ein Ende der Subventionen für die energetische Nutzung von Waldholz. Auch die Anrechenbarkeit der Agrokraftstoffe muss möglichst schnell auslaufen – beginnend mit solchen, die besonders große Risiken der indirekten Landnutzungsänderung bergen. Nur ohne umweltschädliche Bioenergie und -kraftstoffe können höhere Ziele zum Ausbau von erneuerbaren Energien erreicht werden.“
 
Auch wenn der europäische Strom im vergangenen Jahr erstmals zum Großteil aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, ist der Anteil fossiler Energieträger am Energieverbrauch laut NABU immer noch deutlich zu hoch. Das 2030-Ziel von 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien steht nicht im Einklang mit dem Pariser Klimazielen. Nur ein Ziel von mindestens 50 Prozent ermöglicht den Übergang zu einer klimafreundlichen Zukunft. Wichtig ist dabei, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich gestaltet wird. „Der neueste Bericht der europäischen Umweltagentur weist darauf hin, dass es für die Nachhaltigkeit des Energiesektors wichtig ist, die Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien auf terrestrische und aquatische Ökosysteme so minimal wie möglich zu halten. Deswegen muss bei der Energiewende auch die Naturverträglichkeit in der ersten Reihe stehen“, so Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik beim NABU.
 
Fast zeitgleich mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird in Brüssel der Entwurf zur Neufassung der Verordnung für transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) konsultiert. Die Verordnung soll die Langzeit-Offshore-Stromnetzplanung strategisch vorantreiben. Der NABU begrüßt, dass die EU-Kommission die Förderung von Gas- und Ölleitungen ausgeschlossen hat: „Es ist jetzt wichtig, dass die EU-Kommission nicht vor der Erdgaslobby in die Knie geht. Stattdessen brauchen wir mehr Stromnetze. Sie sind wichtig für die Energiewende und müssen zur Integration von naturverträglichen erneuerbaren Energien umweltgerecht geplant und umgesetzt werden“, so Bax.
 
Die europarechtlichen Verpflichtungen des Meeresschutzes und der schlechte Zustand der europäischen Meere blieben im Entwurf der Verordnung jedoch unberücksichtigt. Der NABU fordert daher, dass sich die Ausbauziele der Mitgliedsstaaten pro Meeresbecken für 2030, 2040 und 2050 an den ökologischen Belastungsgrenzen orientieren. In einer Folgenabschätzung müssen die negativen Auswirkungen des Ausbaus von Offshore-Stromnetzen und Offshore-Windparks für die Meeresumwelt bewertet und konkrete Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Darüber hinaus muss der Umfang verpflichtender Nachhaltigkeitskriterien der TEN-E-Verordnung deutlich ausgeweitet und an die ausschließliche Förderung erneuerbare Energien, der Naturverträglichkeit und an soziale Kriterien geknüpft werden. Klima- und naturfreundliche Aspekte müssen laut NABU bereits in den europäischen Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplan einfließen.
 
Bericht zu den Risiken der Verbrennung von Holz zur Energiegewinnung

https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122719
 
Bericht der europäischen Umweltagentur
https://www.eea.europa.eu/themes/energy/renewable-energy/eu-renewable-electricity-has-reduced
 
Für Rückfragen:
Verena Bax, Referentin für EU-Energiepolitik
Tel. +32 485 965 038, E-Mail: Verena.Bax@NABU.de
 
Kenneth Richter, Referent für Bioenergie
Tel: +49 172 279 48 60 E-Mail: Kenneth.Richter@NABU.de

Quelle:
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NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 8/21 | 28. Januar 2021
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In der Aufnahme von Gerhard W. Fabian
  • Buschrasen-Grasmotteneulchen (Deltote deceptoria)

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Gemeinsam für die Zukunft der Alpenflüsse
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Gemeinsam für die Zukunft der Alpenflüsse

29/30.01.2021

Lech, Ammer, Loisach, Isar: Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Vielfalt leben von Ammersee bis Zugspitze“ geht nach sechs Jahre zu Ende. Die Abschlussveranstaltung findet am 2.2.2021 digital statt.

Weilheim/ München/ Berlin, 29.01.2020 Das Hotspot-Projekt „Alpenflusslandschaften – Viel-falt leben von Ammersee bis Zugspitze“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt endet nach sechsjähriger Laufzeit. 18 Partner aus Naturschutz, Verwaltung, Wirtschaft und dem Sozialbereich unter Federführung des WWF Deutschland haben sich in dem Vorhaben gemeinsam für die natürliche Vielfalt der Lebensräume und Arten in und an den Alpenflüssen Lech, Ammer, Loisach und Isar eingesetzt.

Die Projektergebnisse werden am 2. Februar bei einer digitalen Veranstaltung abschließend vorgestellt. „Wir haben Vertrauen geschaffen zwischen Menschen in unterschiedlichen Funktionen und mit unterschiedlichen Interessen und Wertvorstellungen“, so das Fazit von Projektleiter Wolfgang Hug, WWF Deutschland. „Wir haben viele Menschen erreicht - alle Generationen, von jung bis alt. Und genau dieses Miteinander ist der Motor für eine gemeinsam gestaltete und ökologisch nachhaltige Zukunft.“

Zwei Drittel der über 500 Aktivitäten im Projekt „Alpenflusslandschaften“ waren der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit gewidmet. So wurde die Zukunft der Alpenflüsse in Dialogveranstaltungen und bei Filmfesten von über 10.000 Menschen diskutiert. Rund 11.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene ließen sich im Unterricht und bei Ausflügen von der Vielfalt am Fluss begeistern. Pilger entdeckten die Vielfalt der Schöpfung. Kreative reflektierten das Thema „Am Fluss dahoam“ in Liedern, Gedichten und Bildern. Ammer-Liebhaber:innen malten ihre Flussvisionen auf ein blaues Band, das bei einem Festakt gemeinsam geknüpft wurde. Landwirt:innen diskutierten mit Naturschützern über gemeinsame Wege zum Erhalt der Artenvielfalt. Besucher:innen der Isarschutzgebiete wurden seltene Arten wie den Flussuferläufer vorgestellt und wertvolle Informationen zu speziellen Schutzzonen und dem richtigen Verhalten in deren Umgebung gegeben.

Hinzu kamen Naturschutzmaßnahmen in den Alpenflusslandschaften: An der unteren Ammer und den Schutzgebieten südlich des Ammersees entstanden neue Gewässerstrukturen, die rasch von Laubfrosch, Waldwasserläufer, Sumpfheidelibelle und dem Östlichen Blaupfeil angenommen wurden. Ziegen, Esel und Rinder wurden eingesetzt, um auf flussbaulich gestörten Flächen entlang von Isar und Lech artenreiche Magerrasen und Wiesen zu erhalten. Die Beweidung kann mithilfe von Agrar-Umwelt-Förderprogrammen über das Projekt hinaus fortgesetzt werden. Mit Kieszugaben und einer Neugestaltung der Flussaue an der Litzauer Lechschleife wurden neue Laichplätze für Fische und Lebensräume für Vogel- und Insektenarten geschaffen. Die Fortführung der Maßnahmen ist an diesem Standort durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim gesichert. Bedrohte Arten wie Seeforelle, Alpenknorpellattich und Deutsche Tamariske wurden vermehrt und ausgesetzt. Nach einer Renaturierungsplanung an der Ammer in der Schnalz ist zudem der Weg geebnet, dem Fluss und seinen Auen auf einer Fläche von rund zehn Hektar wieder Raum für eine freie Entwicklung zu geben. Voraussichtlich im Winterhalbjahr 2021/22 lässt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim die Bagger rollen, um den Damm zur Sicherung der Berghalde zurückzuversetzen.

Mit dem Projekt Alpenflusslandschaften haben alle Beteiligte ein Stück weit dazu beigetragen, die besonderen Naturschätze unserer Heimat in das öffentliche Bewusstsein zu bringen. Auch wenn das Projekt endet, vieles davon wird bleiben: Die geknüpften Netzwerke bestehen weiter. Man kennt sich, tauscht sich aus und entwickelt gemeinsam neue Projektideen. Erarbeitete Bildungsmodule zu Flussthemen werden weiter in Schulen eingesetzt. Landwirt:innen, die mit Naturschützer:innen ins Gespräch gekommen sind, werden künftig nicht nur Differenzen, sondern vielmehr die gemeinsamen Interessen im Blick haben. Umgekehrt werden Naturschützer:innen, die den Dialog gesucht und Höfe besucht haben, die Bedürfnisse der Landwirt:innen besser verstehen. Klar ist: Mit vereinten Kräften lässt sich viel bewegen. Das können die 18 Partner nach sechs gemeinsamen Jahren bestätigen.

Das Projekt wurde im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom Bundesamt für Naturschutz im Bun-desprogramm Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, vom Bayerischen Naturschutzfonds gefördert. Regierung und Bezirk Oberbayern, sowie die vier Landkreise Starnberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau und Garmisch-Partenkirchen haben das Projekt behördenseitig aktiv begleitet, unterstützt und teils sogar mit eigenen Maßnahmen zum Erfolg geführt.

Abschlussveranstaltung: Die offizielle Abschlussveranstaltung des Projekts findet virtuell am Dienstag, den 2.2.2021, von 19:00 bis ca. 21:45 statt. Hier geht es zur (kostenlosen) Registrierung für Ihre Teilnahme. Projektwebseite: www.alpenflusslandschaften.de / Ergebnisbericht zum Projekt

Kontaktinformation:

WWF Deutschland (Koordinierender Partner und Anlaufstelle Ammer) Wolfgang Hug: Wolfgang.Hug@wwf.de, 0151-18854932

Landesbund für Vogelschutz (Anlaufstelle Isar und Loisach) Fabian Unger: fabian.unger@lbv.de, 08171-649121

Verein Lebensraum Lechtal (Anlaufstelle Lech) Harald Jungbold: hotspot@lebensraumlechtal.de, 08861-9336266


Kontakt
Roland Gramling
Pressesprecher, Berlin
Tel: 030311777425
@Roland_Gramling Twitter


Quelle
WWF
Stand: 28.01.2021


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30 Jahre im Einsatz für den Planeten
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30 Jahre im Einsatz für den Planeten

29/30.01.2021

Osnabrück. Drei Jahrzehnte im Dienst der Erde: Am 1. März 1991 begann die Tätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Aus Vision wurde Wirklichkeit, aus Weitsicht wurde Wirkung. Den 30. Geburtstag feiert die DBU wegen der Corona-Pandemie in verschiedenen Online-Veranstaltungen mit Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Höhepunkt ist ein digitaler Festakt am 1. März, unter anderem mit EU-Kommissions-Vize und EU-Klimakommissar Frans Timmermans sowie einem Grußwort von Bundeskanzlerin Angela Merkel.


Wer dabei sein möchte, kann sich noch anmelden: https://www.dbu.de/@30Jahre

Die Pionierarbeit der DBU hat sich ausgezahlt – nicht nur in barer Münze, sondern vor allem für mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. „Zugleich stützen wir durch fachliche und finanzielle Förderung die Innovationen mittelständischer Betriebe“, sagt DBU-Generalsekretär Alexander Bonde. „Wir verstehen uns als Brückenbauerin zwischen Ökologie und Ökonomie.“ Bonde weiter: „Die Teilnahme von EU-Kommissar Frans Timmermans und das Grußwort der Kanzlerin ehren uns. Das ist Anerkennung und Ansporn zugleich – als Wegbereiterin in eine nachhaltigere Zukunft.“

Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft

Den Auftakt zu drei Prologveranstaltungen, die als digitales Debattenforum für umweltrelevante Themen dienen, machen am Montag, 1. Februar, unter anderem Reinhard Schneider (geschäftsführender Gesellschafter der Werner & Mertz Gmbh) und Dr. Antje von Dewitz (Geschäftsführerin des Bergsportausstatters Vaude) zum Aspekt Wirtschaft. Eine Woche später, am Montag, 8. Februar, widmen sich Prof. Dr. Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) sowie Susanne Belting, die Leiterin der DBU Naturerbe GmbH, Fragen zur Artenvielfalt. Den Abschluss findet die Prolog-Trilogie am Montag, 15. Februar, mit einer Diskussion zwischen Prof. Dr. Ottmar Edenhofer, einem der beiden Direktoren des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), sowie Dr. Katharina Reuter, der Geschäftsführerin von „UnternehmensGrün“, einem Bundesverband der grünen Wirtschaft. Mit Spannung wird schließlich erwartet, was EU-Klimakommissar Frans Timmermans beim Festakt am 1. März zum Fortgang des Europäischen Grünen Deals sagen wird.

Als Geburtsväter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gelten der damalige Bundesfinanzminister Theo Waigel und Prof. Dr. Hans Tietmeyer, seinerzeit Waigels Staatssekretär und später nicht nur erster DBU-Kuratoriumsvorsitzender, sondern ab 1993 auch Präsident der Deutschen Bundesbank. Waigels und Tietmeyers von Weitsicht geprägte Idee: Der durch die Privatisierung des Salzgitter-Konzerns erzielte Verkaufserlös wurde anders als üblich nicht in die Finanzierung des Bundesetats gesteckt, sondern als Kapital in eine Bundesstiftung – zweckgebunden für Umweltförderung. Die DBU war geboren. Und noch eine andere Persönlichkeit stand Pate bei der Entstehung der Stiftung: Prof. Dr. Horst Köhler, damals ebenfalls Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und später Bundespräsident.

DBU förderte bisher mehr als 10.200 innovative Projekte

Schlugen zu Beginn als DBU-Stiftungskapital 2,5 Milliarden Mark (1,3 Milliarden Euro) zu Buche, sind es derzeit 2,3 Milliarden Euro. „Das Kapital wurde damit auch real, also inflationsbereinigt, in vollem Umfang erhalten“, sagt DBU-Abteilungsleiter und Chef der Vermögensanlage, Michael Dittrich, der seit den Anfängen der Stiftung dabei ist. Seit Aufnahme der Fördertätigkeit im März 1991 sind für mehr als 10.200 innovative Projekte zum Schutz der Umwelt etwa 1,9 Milliarden Euro Fördermittel bewilligt worden – und damit deutlich mehr Geld als die Stiftung bei der Gründung erhalten hat.

UN-Umfrage: Mehrheit der Teilnehmenden sehen Klimawandel als „globalen Notfall“

Wie zum Beweis der Vorreiterrolle der DBU, die seit 30 Jahren Themen wie Klimakrise, Arten- und Umweltschutz oben auf die Agenda setzt, mahnen aktuell zwei Meldungen zu einem nachhaltigeren Umgang mit dem blauen Planeten – weil die Erde sonst kaum noch lebenswert sein dürfte: Laut einer Meinungsumfrage der Vereinten Nationen mit mehr als 1,2 Millionen Teilnehmenden aus 50 Staaten teilen mehr als 60 Prozent der Befragten die Einschätzung, der Klimawandel sei „ein globaler Notfall“. Und: Die Zeiger der symbolischen Weltuntergangsuhr, der sogenannten „Doomsday Clock“, stehen laut Wissenschaftlern auf 100 Sekunden vor Mitternacht. Die Gefahr, dass sich die Menschheit durch Klimawandel oder Atomkrieg selbst auslöscht, ist demnach so groß wie seit Erfindung der Uhr 1947 nicht.

„Wirtschaft muss massiv umdenken“

„Der Raubbau an der Natur muss aufhören“, sagt Unternehmer Reinhard Schneider von der Werner & Mertz Gmbh. „Nachhaltiger Umweltschutz wird sehr davon abhängen, zunehmend in Kreisläufen zu produzieren.“ Die Wirtschaft müsse „massiv umdenken, damit die Weichen für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz gestellt werden“. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von „UnternehmensGrün“, setzt unterdessen auf gesetzliche Vorgaben, damit der Einsatz von Recyclaten als Plastikersatz vorankommt. So sei die bisherige Rohstoffvergeudung zu verringern oder gar zu verhindern. „Denn die Plastik-Herstellung ist absurderweise immer noch sowohl von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch von der Mineralölsteuer befreit“, so Reuter.

Auf Kosten der Natur

Was Wirtschaft bewegen kann, erläutert derweil Vaude-Geschäftsführerin Antje von Dewitz: „In unserem Betrieb ist Klimaneutralität eine der Top-Prioritäten.“ Und: Um Emissionen zu reduzieren, „stellen wir unsere Materialien auf emissionsärmere recycelte und biobasierte Textilien um“. Im gleichen Atemzug fordert von Dewitz zugleich Produktkosten, die die Wirklichkeit widerspiegeln. „Tatsächlich ist die Wirtschaft weltweit immer noch geprägt von einer Wettbewerbsverzerrung – zwischen denen, die bereits höchste Klima- und Umweltschutz-Standards in ihrem Unternehmen beherzigen, und solchen, die weiter wie bisher auf Kosten der Natur produzieren, ohne dass der wahre Wert der Natur-Zerstörung eingepreist wird. Da versagt der Markt“, sagt die Unternehmerin.

„Mehr Natur- und Umweltschutz kann die Häufigkeit von Pandemien reduzieren“

Die Expertise der Wissenschaft lässt unterdessen keinen Zweifel an unerlässlichem zügigem Handeln. Professor Settele formuliert das so: „Das ist kein leichtes Unterfangen, weil ja drohende schlimme Folgen des Nichthandelns scheinbar noch in weiter Ferne liegen. So fürchterlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind: Sie zeigen uns schonungslos, dass mehr Natur- und Umweltschutz die Häufigkeit von Pandemien reduzieren kann.“ Denn wenn der Mensch zunehmend in die Natur eindringe und so zur Zerstörung der Vielfalt beitrage, „bleiben zum Beispiel nur noch wenige dominante Tierarten, die immer auch Träger von Viren sind, in einer vorher nicht gekannten Dichte übrig. Bestimmte Viren können sich rasend schnell verbreiten.“ Der Erhalt der Artenvielfalt und Klimaschutz müssen nach Setteles Worten „Hand in Hand“ gehen. Settele: „Denn das eine ohne das andere führt ins Verderben.“ Wer wegen bevorstehender unabdingbarer Veränderungen in der Art zu leben verzage, solle sich eines vor Augen halten: „Es geht nicht etwa um den Verzicht auf Lebensqualität. Im Gegenteil. Es geht um den Verzicht auf eine negative, belastete Umwelt, auf vergiftete Gewässer. Und das ist in Wahrheit kein Verzicht, sondern ein Gewinn.“

Vor einem „gigantischen Reformprozess“

PIK-Direktor Ottmar Edenhofer sieht die Wirtschaft an einer „Wegscheide, vor allem die Stahl- und Chemiebranche“, ebenso wie den Mittelstand. „Wir stehen vor einem gigantischen Reformprozess“, so Edenhofer, der im vorigen Jahr mit dem von der DBU vergebenen Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet worden ist. Der europäische Emissionshandel zähle ebenso dazu wie eine neue Wasserstoffstrategie und das Thema negative Emissionen. Sein Appell: „Der Europäische Grüne Deal muss umgesetzt werden“ – inklusive Klimaneutralität des Kontinents bis 2050. Man darf gespannt sein, was beim DBU-Festakt am 1. März EU-Klimakommissar Frans Timmermanns dazu sagt.


In der Aufnahme
  • Der frühere Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel (Mitte, hier bei einem Besuch der Deutschen Bundesstiftung Umwelt mit dem damaligen Generalsekretär Fritz Brickwedde (links) sowie dem heutigen Abteilungsleiter Michael Dittrich) brachte mit seinem damaligen Staatssekretär Prof. Dr. Hans Tietmeyer Aufbau und Entwicklung der DBU auf den Weg. Aus der Vision ist Wirklichkeit geworden: die Förderung einer zukunftsorientierten und ökologisch verantwortbaren Marktwirtschaft.
© Deutsche Bundesstiftung Umwelt


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29.01.2021 |

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Stele der Biodiversität - Santa Maria
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Vom Trafohaus zum Leuchtturm der Biodiversität

28/29.01.2021


Ein Projekt des Artenschutz in Franken®, der Alpenklinik Santa Maria und der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., das von der Deutschen Postcode Lotterie unterstützt wird.

In der Aufnahme

  • Tief verschneit zeigen sich die Stele der Biodiversität und die Außenstationen Ende Januar 2021
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Berberaffe (Macaca sylvanus)
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Berberaffe (Macaca sylvanus)

28/29.01.2021

Neben dem Menschen ist der Berberaffe die einzige freilebende Primatenart in Europa und hier finden sich die Tiere auf dem Felsen von Gibraltar vor.

Die Bestände der Art gehen extrem stark zurück und so ist es nicht verwunderlich das die Tiere in den Roten Listen als im Bestand stark gefährdet geführt werden. Als Hauptursache für den erschreckenden Rückgang ist an erster Stelle die Lebensraumzerstörung zu benennen.

U.Hellmuth hat uns einige Aufnahmen des Berberaffen zuleitet und diese stellen wir Ihnen auf unseren Seiten gerne vor.

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BN zeigt sich enttäuscht
Lechstahlwerke wollen nur gesetzliche Mindeststandards einhalten – BN zeigt sich enttäuscht

27/28.01.2021

Anstatt eines Präsenz-Erörterungstermins führte das Landratsamt Augsburg im Januar eine Onlinekonsultation zur Kapazitätserhöhung der Lechstahlwerke durch.

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, mit dem Genehmigungsverfahren ein „Gesamtökologisches Zukunftskonzept“ zu verbinden, um dieses Großindustriewerk im Sinne einer ökologischen Transformation der Wirtschaft in eine ressourcen- und klimaschonende Zukunft zu führen.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens machten die Lechstahlwerke jedoch deutlich: „Ein Zukunftskonzept ist den immissionsschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen allerdings nicht bekannt und kann daher von der Antragstellerin nicht gefordert werden.“

Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe zeigt sich enttäuscht über die Haltung der Lechstahlwerke: „Um die Klimaziele von Paris einzuhalten, Wasser, Boden und Luft nicht immer weiter mit Schadstoffen zu belasten und die natürlichen Ressourcen zu schonen, muss die Wirtschaft deutlich mehr leisten, als was die gesetzlichen Mindeststandards heute fordern. Diese Reaktion zeigt einmal mehr, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt weiter deutlich verschärft werden müssen.“

Der BN hält grundsätzlich ein Stahlwerk für Schrottrecycling in Bayern im Sinne einer Kreislaufwirtschaft mit kurzen Wegen für sinnvoll. Daher hat der BN vorgeschlagen, im Rahmen des Verfahrens zur Kapazitätssteigerung ökologische Zielvereinbarungen zu den Themenbereichen Energie, Wasser, Flächennutzung, Verkehr, Abfallstoffe/Schlacke, Luftschadstoffe, Lärm, Flächennutzung sowie Natur- und Waldschutz in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gebietskörperschaften und den Lechstahlwerken festzuschreiben, um das Werk auch ökologisch zukunftsfähig zu machen. Diesem Vorschlag haben die Lechstahlwerke nun eine Absage erteilt.

Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg, bedauert: „Teilweise sollen nicht einmal gesetzliche Standardwerte eingehalten werden. So sollen z. B. beim Lärm im Rahmen einer sog. Zwischenwertbildung Immissionsrichtwerte überschritten werden dürfen. Außerdem ist in einem weiteren Verfahren die Genehmigung für die Rodung von ca. 17 ha gesetzlich geschütztem Bannwald beantragt.“

Weitere Hintergrundinfos: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bund-naturschutz-fordert-gesamtoekologisches-zukunftskonzept-fuer-bayerns-einziges-stahlwerk-die-lechstahlwerke

Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent für Schwaben      
089 548298-64, 0160-95501313,
thomas.frey@bund-naturschutz.de

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26.01.2021

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Mehr Klimaschutz bei der Außer-Haus-Verpflegung
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Mehr Klimaschutz bei der Außer-Haus-Verpflegung

27/28.01.2021

Münster. Lecker, gesund und schonend für das Klima – so soll das Essen künftig zubereitet werden. Damit das etwa in Mensen, Tagungshäusern und Kliniken gelingt, entwickeln Wissenschaftlerinnen der Fachhochschule (FH) Münster ein Konzept für die Außer-Haus-Verpflegung, ein koordinierender Lenkungskreis nimmt nun seine Arbeit auf.

Im Bistum Münster, den „Himmlischen Herbergen“ und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll dieses in die Praxis umgesetzt werden. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert das dreijährige Vorhaben fachlich und finanziell mit 467.000 Euro.

Größeres Bewusstsein für nachhaltige Ernährung

Egal ob in der Schule, bei der Arbeit oder in der Klinik: Das Essen in Kantinen und Mensen gehört für viele Menschen zum Alltag. Wie sich die Menschen in Zukunft ernähren und wie sie Lebensmittel herstellen, transportieren und verarbeiten, wird entscheidend dazu beitragen, ob der Klimawandel merklich gestoppt werden kann. Denn die verschiedenen Prozesse in der Landwirtschaft haben weltweit einen erheblichen Anteil an den Treibhausgas-Emissionen. „Nur eine Veränderung der Ernährungsgewohnheiten im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen Ernährungssystems kann diese Entwicklung stoppen. Die professionelle Außer-Haus-Verpflegung ist dabei ein zentraler Hebel“, sagt Verena Exner, DBU-Referatsleiterin für Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft.

Neue Strukturen für Nachhaltigkeit

Mit neuen Konzepten soll daher das Projekt der FH Münster zu mehr Nachhaltigkeit beitragen: Das Bistum Münster und die Himmlischen Herbergen, eine christlich-soziale Arbeitsgemeinschaft mit rund 310 Bildungshäusern und Gruppenunterkünften, sowie die Kliniken in Münster und in Lengerich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe stehen als Praxispartner bereit. „Wir wollen nicht bei einzelnen Küchen ansetzen, sondern die Strukturen bei den großen Trägern verändern. Nur dann können nachhaltige Angebote flächendeckend zum Einsatz kommen“, sagt Projektleiterin Prof. Dr. Petra Teitscheid.

16 Pilotbetriebe setzen die Konzepte um

Die Küchen alleine könnten die notwendigen Veränderungen nicht immer umsetzen, auch die äußeren Rahmenbedingungen müssten sich ändern, so Teitscheid. In einem ersten Schritt sollen die Strukturen der Träger analysiert und wichtige Stellschrauben identifiziert werden. Gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Organisationen bringen die Wissenschaftlerinnen dann zunächst 16 Pilotbetriebe auf den Weg. Mittelfristig sollen die Konzepte auf die Trägerorganisationen als Ganzes ausgeweitet werden.

Nachhaltige Bildungsformate entwickeln

Ergänzend sollen Bildungsformate für nachhaltiges Wirtschaften als Bausteine für Köche oder Einkäufer entwickelt werden. Unterstützt wird das Vorhaben von anderen Unternehmen wie dem Mensaverein der Euregio-Gesamtschule Rheine und dem Caterer Rebional, die als Beispiele guter Praxis ihr Wissen an die Kollegen weitergeben. Eine Wissensdatenbank, die für alle Betriebe der Außer-Haus-Gastronomie zugänglich sein soll, ist ebenfalls Teil des Pakets. Unter Begleitung der DBU tagt am 27. Januar virtuell zum ersten Mal der fachlich begleitende Lenkungskreis bestehend aus Wissenschaft und Praxis sowie Multiplikatoren und Multiplikatorinnen.


Ansprechpartner bei fachlichen Fragen zum Projekt (AZ 34831): Prof. Dr. Petra Teitscheid, Tel. 0251|8365422


In der Aufnahme
  • Für eine nachhaltige Ernährung: In einem neuen Projekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sollen in Zusammenarbeit mit Mensen und Kantinen zukunftsträchtige und ressourcenschonende Methoden der Verpflegung entwickelt werden. Regionale und saisonale Einkäufe und das Vermeiden von Lebensmittelabfällen zählen zu den Zielen des Vorhabens.

© Hermann Willers

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26.01.2021 |

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Insekten im Einsatz für die Landwirtschaft
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Insekten im Einsatz für die Landwirtschaft

27/28.01.2021

  •     Neues Projekt in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen fördert Nützlinge für mehr Artenreichtum und Produktivität in der Landwirtschaft
  •     Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium

Berlin/Bonn, 26. Januar 2021: Weg von Pestiziden, hin zu einer naturverträglichen Landbewirtschaftung mithilfe von Insekten – das ist der Grundgedanke des Projekts „Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft“, das nun im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gestartet ist. Nützlingen wie Schlupfwespen oder Blumenwanzen sollen wieder mehr Nahrung, Lebensraum und Überwinterungsmöglichkeiten in der Agrarlandschaft geboten werden.

Das Projekt soll Blühstreifen schaffen, die insbesondere die Nützlinge fördern. Mit dieser Form der natürlichen Schädlingskontrolle sollen langfristig auch der Einsatz und die Abhängigkeit von Pestiziden reduziert werden. Das Bundesamt für Naturschutz fördert das Projekt in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen mit Mitteln des Bundesumweltministeriums in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Insekten sind für uns Menschen unverzichtbar: Sie bestäuben unsere Obstpflanzen, sie sind zugleich Müllabfuhr, Kläranlage und Gesundheitsdienst unserer Ökosysteme – nicht zuletzt bei der biologischen Schädlingskontrolle. Sowohl die Gesamtmenge als auch die Artenvielfalt bei den Insekten sind jedoch dramatisch zurückgegangen. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Lebensräume gehen verloren, es gibt weniger Vielfalt in der Landschaft und mehr Monokulturen, Pestizide spielen eine wichtige Rolle, ebenso der Eintrag von Schadstoffen in Böden und Gewässer bis hin zur Lichtverschmutzung. Um das Insektensterben aufzuhalten, hat die Bundesregierung 2019 in einem gemeinsamen Beschluss das Aktionsprogramm Insektenschutz auf den Weg gebracht. Das Ziel lautet: den Trend umkehren und die Lebensbedingungen für Insekten insgesamt deutlich verbessern.“

BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel: „Viele wildlebende Insektenarten stehen in der Landwirtschaft jedoch stark unter Druck – etwa durch den Einsatz von Insektiziden und durch die Artenarmut monotoner Agrarflächen. Damit lässt auch die natürliche Regulierung von Insekten durch Insekten nach und das führt wiederum zu einer zunehmenden Abhängigkeit von Insektiziden. Wie dieser Kreislauf mithilfe von nützlingsfördernden Blühstreifen durchbrochen werden kann, veranschaulicht das Projekt gemeinsam mit den beteiligten Landwirtschaftsbetrieben.“

Im Verbundprojekt „Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft – mit Nützlingen Biodiversität und Produktivität verbinden“ entwickelt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland e.V. gemeinsam mit dem Institut für Pflanzenschutz im Ackerbau und Grünland des Julius Kühn-Instituts (JKI) Pflanzenmischungen für die gezielte Förderung von Nützlingen. Für die optimale Zusammensetzung der Mischungen sammeln die Projektpartner Ergebnisse, Erfahrungen und Anliegen aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Die speziellen Mischungen werden in mindestens 20 landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen, Sachsen und Thüringen in mehrjährigen Blühstreifen zur Nützlingsförderung eingesetzt.

Im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen werden außerdem die ökologischen Leistungen dieser Blühstreifen untersucht. Unter anderem werden in der Fruchtfolge Winterweizen, Kartoffel und Zuckerrübe die kurz- und langfristigen Effekte der Blühstreifen auf das Schädlings- und Nützlingsaufkommen sowie auf die Biodiversität evaluiert. Auch der Einfluss der Maßnahmen auf die Erträge der Kulturen und die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen werden untersucht. Ziel des Vorhabens ist es, Blühstreifen gezielt für nützliche Insekten als erweiterte Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) zu etablieren.

Das Verbundvorhaben erhält weitere finanzielle Förderung vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, dem Niedersächsisches Ministerium für Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Nordzucker AG und Biobest.

Kontaktdaten sowie Projekt-Steckbrief unter
: http://bit.ly/insektland


Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm:

https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm


In der Aufnahme
  • Blühstreifen zwischen zwei Getreidefeldern (© Anna Kosubek)


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Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
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E-Mail: info@bfn.de

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Schon über 125.000 Menschen haben ihren Favoriten gewählt
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Vogel des Jahres: Schon über 125.000 Menschen haben ihren Favoriten gewählt

  • NABU und LBV zum Stand der Abstimmung nach der ersten Wahlwoche

Berlin
– Eine Woche nach Start der ersten öffentlichen Wahl zum Vogel des Jahres wurden bereits über 125.000 gültige Stimmen abgegeben. Die Wahl wird vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) veranstaltet.

„Nachdem sich zunächst die Stadttaube, Siegerin der Vorwahl, wieder an die Spitze gesetzt hatte, wurde sie inzwischen vom Rotkehlchen und den drei bedrohten Agrarvogelarten Rauchschwalbe, Kiebitz und Feldlerche überholt“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Rotkehlchen und Rauchschwalbe liegen derzeit fast gleichauf an der Spitze. Aber keine Art ist bisher abgehängt. Die zehn Kandidaten der Stichwahl liegen sehr dicht zusammen – das macht es spannend.“
Noch bis zum 19. März ist die digitale Wahlkabine geöffnet. Aktiver Wahlkampf für die eine oder andere Art und die Themen, die sie repräsentieren, ist ausdrücklich erwünscht. Über die Wahl-Webseite www.vogeldesjahres.de kann jeder ein eigenes Wahlkampfteam gründen oder ein bestehendes Team unterstützen.

Zehn Arten hatten sich in einer Vorwahl für die Stichwahl qualifiziert:
Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Blaumeise, Eisvogel, Haussperling, Kiebitz oder Rauchschwalbe.

Der „Vogel des Jahres“ wurde seit 1971 durch ein Gremium aus Vertretern von NABU und LBV gekürt. Zum 50. Jubiläum der Aktion können nun erstmals alle Menschen in Deutschland die Wahl selbst in die Hand nehmen.


Für Rückfragen:
Lars Lachmann, Leiter Vogelschutz NABU, Telefon: +49 (0)30.284984-1620, mobil: 0172-910 08 275
Lars.Lachmann@NABU.de

Quelle
Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Silvia Teich, Katrin Jetzlsperger, Julian Bethke, Britta Hennigs
Presse@NABU.de, Tel. 030-284 984-1588, 1534,1538 und -1722, Fax -2500

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In der Aufnahme von Klaus Sanwald


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„Unsere Wildtiere verdienen Rücksichtnahme"
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Michaela Kaniber richtet Bitte an Erholungssuchende:„Unsere Wildtiere verdienen Rücksichtnahme"

26/27.01.2021

  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

22. Januar 2021, München – Um Rücksicht gegenüber den Wildtieren bittet die Bayerische Forstministerin Michaela Kaniber alle Erholungssuchenden gerade jetzt im Winter. Wegen der eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten in der Corona-Pandemie zieht es viele Menschen in die Berge und Wälder.

„Wildtiere sind für mich ein Teil unserer bayerischen Heimat, sie sind Mitgeschöpfe, mit denen wir respektvoll umgehen müssen. Sie dürfen nicht auf der Strecke bleiben“, stellte Kaniber fest.
Aktuell sind mehr Wanderer, Skitouren- und Schneeschuhgänger unterwegs als in Vor-Corona-Zeiten. Dabei treffen sie nicht selten auf Wildtiere, die im Winter ihren Stoffwechsel umgestellt haben und existenziell auf Ruheangewiesen sind. Bei Störungen geht es für diese Lebewesen um Leben und Tod, weil sie bei Störungen vermehrt wichtige körperliche Reserven verbrauchen.

Ministerin Michaela Kaniber appelliert an die Erholungssuchenden, auf den Wegen, Routen und Pisten zu bleiben, unnötigen Lärm und Lichtquellen, wie etwa Stirnlampen, möglichst zu vermeiden. „Ohnehin wäre es aktuell zur Eindämmung des Corona-Virus besser, im Lockdown zuhause zu bleiben. Aber ich habe Verständnis dafür, dass man auch mal raus muss an die gute Luft.

Aber bitte mit der nötigen Umsicht, auch gegenüber den Tieren. “Rücksichtnahme der Erholungssuchenden auf Wild- und Weidetiere ist für die Staatsministerin ein ganzjähriges Thema. Deshalb wird bald eine Informations-und Aufklärungskampagne unter dem Motto „Dein Freiraum. Mein Lebensraum.“ starten. „Wir müssen Wanderer, Tourengeher, Skifahrer, Mountainbiker und Erholungssuchende für die Belange von Natur und Tieren,aber auch für die Belange der Landwirte, Waldbesitzer und Jäger sensibilisieren“, so Kaniber.

In der Aufnahme

  • Ruhe im Winterwald (Symbolbild: BaySF/Martin Hertel).

Quelle
Bayerische Staatsforsten AöR

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Was steckt hinter Power-to-X?
Was steckt hinter Power-to-X?

26/27.01.2021

  • WWF sucht junge Talente für Sommerwerkstatt/Bewerbung bis zum 19. Februar

Wie lässt sich erneuerbare Energie möglichst effizient in klimafreundlichen Technologien umwandeln? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Power-to-X-Forschung. Einen Blick in diesen Forschungszweig erhalten junge Menschen in der jährlichen Sommerwerkstatt Power-to-X, veranstaltet von WWF Deutschland, DECHEMA e.V. und Dr. Hans-Riegel-Stiftung im Rahmen des Kopernikus-Projekts P2X.

Für das viertägige Seminar können sich junge Talente im Alter von 18 bis 28 Jahren bewerben, die insbesondere technische und naturwissenschaftliche Fachrichtungen wie Chemie, Maschinenbau oder Umweltingenieurwesen studieren. Die Sommerwerkstatt findet vom 22. bis 25. April in Nordrhein-Westfalen statt. Die Bewerbungsphase läuft bis Freitag, 19. Februar 2021.
Der Schwerpunkt der diesjährigen Sommerwerkstatt liegt auf Anwendungsmöglichkeiten im Chemie-Sektor, nachdem 2020 das Blickfeld auf den Verkehrs-Sektor gerichtet war. In dem Seminar diskutieren die Teilnehmenden mit Wissenschaftler:innen und politischen Akteuren die Chancen und Risiken von Power-to-X. Zum Programm gehört auch der Besuch von Forschungsstätten und Anwendungsfällen sowie ein Block mit Hands-on-Experimenten. Betrachtet wird Power-to-X als ein Schlüssel der Energiewende zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Industrie.  
 
Hintergrund
Der WWF Deutschland ist Partner im Kopernikus-Projekt P2X, welches vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Ein breites Bündnis von Forscher:innen, Industrievertreter:innen und NGOs treibt die Entwicklung der Umwandlung von erneuerbaren Energien in stoffliche Energieträger, wie zum Beispiel Wasserstoff, eFuels oder Chemikalien, voran. Innerhalb dieses Projekts veranstaltet der WWF Deutschland zusammen mit DECHEMA e.V. und der Dr. Hans Riegel-Stiftung, die junge Menschen bei der Gestaltung der Zukunft fördert und nachhaltig begleitet, die Sommerwerkstatt Power-to-X.

Kontakt
Julian Philipp
Pressesprecher, Berlin
Tel: 030311777467
@JuPhilipp auf Twitter

Quelle
WWF
Stand: 25.01.2021


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BUND Naturschutz warnt vor drastischen Eingriffen durch B26n
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BUND Naturschutz warnt vor drastischen Eingriffen durch B26n

25/26.01.2021

  • B26n greift in wertvolle Lebensräume ein

Schon seit den 1970er Jahren gibt es Bestrebungen für den Bau der ehemals als Westumfahrung von Würzburg bezeichneten Trasse zwischen den Autobahnen A 70 und A 3. Als B26n wird diese nun quer durch wertvolle Natur- und Landschaftsbereiche in den Landkreisen Main-Spessart und Würzburg geplant. Für den ersten Bauabschnitt um Arnstein wird wohl schon im Sommer das Planfeststellungsverfahren beginnen.

„Würde die B 26n tatsächlich gebaut werden, wäre dies mit unausgleichbaren Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden“, warnt Erwin Scheiner, Vorsitzender beim BUND Naturschutz, Main-Spessart.
Zentrale Ziele, die man mit dem Bau der rund 43 Kilometer langen Mammuttrasse quer durch bisher weitgehend unzerschnittene Gebiete der Landkreise Main-Spessart und Würzburg erreichen wollte, wurden längst revidiert – so zum Beispiel eine Entlastung von Würzburg. „Nun verspricht man den Bewohnerinnen und Bewohnern im Werntal eine Entlastung vom Durchgangsverkehr, verschweigt aber, dass mit dem Festhalten an dieser archaischen Monsterplanung kleinräumige Verkehrslösungen verhindert werden und neuer Verkehr induziert wird, der sich gerade in den Raum Lohr und die Fränkische Platte ergießen wird“, beschreibt Erwin Scheiner eine Auswirkung der Planung. Dies liegt auch darin begründet, dass in vier Abschnitten geplant und gebaut wird und insbesondere der Verbindungsast zur A 3 durch den Landkreis Würzburg in weiter Ferne liegt und eine Umsetzung mehr als fraglich ist. Hier besteht gemäß Bundesverkehrswegeplan aktuell kein vordringlicher Bedarf. Der Landkreis Würzburg und die betroffenen Gemeinden lehnen die Trasse mit gutem Grund ab.

Betroffen wären durch Überbauung und Durchschneidung auch wertvolle Lebensräume geschützter Arten, wie Bechsteinfledermaus und Mittelspecht. Zahlreiche Waldflächen (rund 50 Hektar), die durch die Klimakrise ohnehin schon massiv beeinträchtigt sind, müssten gerodet werden. Eine Wiederaufforstung an anderer Stelle wird aufgrund der zunehmenden Trockenperioden kaum möglich sein. Auch zahlreiche Wasserschutzgebiete, wie das Schutzgebiet „Brunnen“ im Werntal bei Karlstadt-Stetten oder das „Zellinger Becken“, wären bei Umsetzung der Planung gefährdet. Eingriffe in das Grundwasser mit Grundwasserabsenkungen und -austritten wären mehr als wahrscheinlich. Dies wiegt in der zunehmend trockenen Region besonders schwer. Für ganz Unterfranken hat sich die Grundwasserneubildungsrate um über 26 Prozent (!) verringert, vergleicht man das langjährige Mittel der Jahre 1970 bis 2000 mit dem Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Auch das Landschaftsbild würde, vor allem durch gigantische Brückenbauwerke im Werntal und über den Main, erheblich leiden.

„Nicht beachtet wird auch, dass für das Erreichen der Klimaziele eine Mobilitätswende stattfinden muss. Die vorliegende Planung zementiert jedoch geradezu eine rückwärtsgerichtete Politik, ohne Rücksicht auf die Probleme der Zeit, wie die voranschreitende Klimakrise, den dramatischen Rückgang der Biodiversität und den anhaltend hohen Flächenverbrauch“, so Steffen Jodl, BN-Regionalreferent für Unterfranken.

 
Für Rückfragen:
Steffen Jodl
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Regionalreferent Unterfranken
E-Mail: steffen.jodl@bund-naturschutz.de
0160/5611341


Quelle
BUND NATURSCHUTZ IN BAYERN E.V. (BN)
Dr.-Johann-Maier-Straße 4
93049 Regensburg
Tel. 09 41 / 2 97 20 0
Fax 09 41 / 2 97 20 30
info@bund-naturschutz.de
25.01.2021

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In der Aufnahme von Helga Zinnecker

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Zu wenig Bewegung im GAP-Trilog
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Zu wenig Bewegung im GAP-Trilog

25/26.01.2021

  • Neuer Ratsvorsitz Portugal informiert EU-Agrarrat über Trilogverhandlungen zur GAP / WWF kritisiert mangelnden Bewegungswillen des EU-Rates

Berlin, 23. 01.2021: Am 25. Januar tagt der EU-Minister:innenrat für Landwirtschaft und Fischerei erstmals unter portugiesischer EU-Ratspräsidentschaft. Ein zentrales Thema ist der Stand der Trilog-Verhandlungen zur künftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union. Portugal hat die Chance, hier für neue Akzente und Impulse zu sorgen, an denen es unter deutscher Ratspräsidentschaft fehlte, so der WWF.

Denn bisher zeige vor allem der EU-Rat kaum den Willen, die künftige GAP deutlicher am EU-Green Deal und den selbst gesetzten Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen der EU auszurichten. „Die Mitgliedsstaaten gefährden die Zukunft vieler Landwirtinnen und Landwirte in der EU. Sie verdienen Planungssicherheit und finanzielle Mittel, um ihre Produktionsgrundlagen nachhaltig zu sichern. Zahlungen für Natur- und Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihrer Betriebe“, sagt WWF-Naturschutzvorstand Christoph Heinrich.
Die Naturschutzorganisation fordert, komplett auf ein verbindliches Mindestbudget für pauschale Direktzahlungen in der ersten Säule der GAP zu verzichten. Nur damit wäre den Mitgliedsstaaten uneingeschränkt die Möglichkeit gegeben, ein Großteil der Fördermittel im Rahmen der Eco-Schemes an möglichst ambitionierte Umwelt- und Klimaschutzziele zu knüpfen. Als Untergrenze sollte ein Mindestanteil von verbindlich 30 Prozent eingezogen werden. Vom EU-Rat vorgeschlagene Elemente wie die zweijährige Übergangsphase, in der nicht verausgabte Mittel der Eco Schemes in die Direktzahlungen zurückfließen können sollen, nennt der WWF „Taschenspielertricks auf Kosten von Umwelt und Landwirtschaft“.

Außerdem drängt der WWF auf eine verbindliche Halbzeitbilanz der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik. „Wenn die GAP nicht liefert, was der Agrarsektor eben zur Erreichung der gesetzten Klima- und Biodiversitätsziele beizutragen hat, muss nachgesteuert werden“, so Heinrich vom WWF. Nötig ist außerdem eine wissenschaftlich fundierte Berechnung der Klimawirksamkeit der geplanten GAP-Maßnahmen anstatt der bisher angesetzten fragwürdigen Pauschalwerte.

Der GAP-Trilog läuft seit Mitte November. EU-Klima-Kommissar und Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans hatte wiederholt insbesondere den Vorschlag des EU-Agrarrats zur GAP-Reform als zu ambitionslos kritisiert. Zahlreiche Wissenschaftsorganisationen und Wissenschaftsbündnisse, darunter die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina, fordern die Abkehr vom bisherigen System der pauschalen Direktzahlungen und eine deutliche Kopplung der Subventionen an verbindlichen, messbaren Klima- und Umweltschutz.

Kontakt
Wiebke Elbe
Pressesprecherin, Berlin
Tel: 030311777219
@ElbeWWF auf Twitter

Quelle
WWF
Stand: 22.01.2021

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In der Aufnahme von Caspar von Zimmermann

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Portugiesische EU-Ratspräsidentschaft muss sich ..
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Portugiesische EU-Ratspräsidentschaft muss sich für Kehrtwende in GAP-Verhandlungen einsetzen

25/26.01.2021

Krüger: Entschiedener Einsatz zum Schutz der Biodiversität gefordert / Wirksame Öko-Regelungen und Agrar-Umweltmaßnahmen umsetzen
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Berlin/Brüssel – Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU-Mitgliedsstaaten kommen heute zum ersten Mal in diesem Jahr zum Agrarrat unter dem Vorsitz Portugals im Rat der Europäischen Union zusammen.

Der NABU fordert die portugiesische Ratspräsidentschaft dazu auf, die Zwischenergebnisse der deutschen Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr nachzubessern und Natur- und Klimaschutz in den GAP-Verhandlungen entschieden voranzutreiben.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Für die kommenden sechs Monate hat sich die portugiesische Ratspräsidentschaft selbst das Motto ‚Zeit zu liefern‘ gesetzt. Dem müssen nun Taten folgen: Die portugiesische Landwirtschaftsministerin Maria do Céu Antunes sollte sich als Verhandlungsführerin auf Seiten der Mitgliedstaaten mit Nachdruck für mehr Naturverträglichkeit und Klimaschutz in der Landwirtschaft einsetzen. Um die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu erhalten und den Artenschwund zu stoppen, ist auch weiterhin ein Anteil von mindestens 10 Prozent für nicht-produktive Flächen („Space for Nature“) notwendig. Das aktuelle System der EU-Direktzahlungen ist nicht zukunftsfähig und hat keine Akzeptanz mehr in der Gesellschaft. Deshalb muss sich die portugiesische Ratspräsidentschaft für eine ambitionierte und zielgerichtete Förderung von Leistungen der Landwirtschaft im Rahmen der Öko-Regelungen und Agrar-Umweltmaßnahmen aussprechen. Nicht der Status Quo soll finanziert werden, sondern Maßnahmen mit einem echten Mehrwert für Natur und Umwelt – beispielsweise Blühstreifen oder Hecken.“
 
Darüber hinaus fordert der NABU, dass bereits im Trilog die Rahmenbedingungen gesetzt werden, dass sowohl die Öffentlichkeit als auch Umweltbehörden bei der anschließenden nationalen Programmierung, also der Umsetzung der GAP-Beschlüsse in den einzelnen Mitgliedsstaaten, umfassend einbezogen werden. Dafür müssen alle Entscheidungsprozesse, von der Erstellung der nationalen Strategiepläne bis zur Genehmigung durch die EU-Kommission, so transparent wie möglich gestaltet sein.
 
„Schon jetzt ist der Reformprozess zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik verzögert, wodurch die neue GAP erst ab 2023 in Kraft treten wird. Bis dahin läuft die bisherige Agrarförderung mit all ihren Problemen weiter. Damit gehen zwei weitere Jahre für den Natur- und Klimaschutz verloren. Umso ambitionierter muss nun das neue Regelwerk sein, um diese verlorene Zeit wieder aufzuholen“, so André Prescher, NABU-Experte für EU-Agrarpolitik.
 
Hintergrund:
Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments und des Rats der EU zur zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird aktuell im sogenannten Trilog über die europäische Agrarreform verhandelt. Dort versuchen sich die beiden Institutionen zusammen mit der Europäischen Kommission auf eine gemeinsame Position zu einigen. Bislang  ist noch nicht entschieden, ob die Reformrunde den dringend notwendigen Systemwechsel in der Agrarpolitik verpassen oder doch noch in Richtung mehr Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft einlenken wird.

Forderungen der Umweltverbände an die portugiesische Ratspräsidentschaft
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/nabu-gap-ticker-portugal-uebernimmt-gap-trilog-10-forderungen-der-umwelt-ngos/
 
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/landwirtschaft/agrarpolitik/eu-agrarreform/24764.html
 
 
Für Rückfragen:
André Prescher, NABU-Experte für EU-Agrar und Haushaltspolitik,
Tel.: +49 (0)1512-8841931, E-Mail: andre.prescher@NABU.de
 
Quelle
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NABU-Pressestelle
Julian Bethke | Britta Hennigs | Katrin Jetzlsperger | Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1538 | -1722 | -1534 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 6/21 | 25. Januar 2021
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GAP / Europapolitik / Ratspräsidentschaft

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